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Foucault, Die Anormalen

FOUCAULT

Foucault über die Anormalen und die Psychiatrie

Der Suhrkamp Verlag hat begonnen, die deutschsprachige Übersetzung der Vorlesungen Foucaults am Collège de France zu ver-öffentlichen. Damit wird eine neue Seite des Werks von Foucault zugänglich. Als erstes sind die Vorlesungen aus der Zeit vom 8. Ja-nuar bis zum 15. März 1975 erschienenen:

Foucault, Michel: Die Anormalen. Vorle-sungen am Collège de France (1974-1975). Aus dem Französischen von Michaela Ott. 476 S., Ln., € 38.—, 2003, Suhrkamp, Frankfurt.

Im 18. Jahrhundert nannte man eine scholastische und arithmetische Art des gerichtlichen Beweises einen gesetzlichen Beweis. Es gab vollständige und unvollständige Beweise, volle und halbvolle Beweise, Indizien und Beweismittel. Und dann kombinierte und addierte man all diese Elemente der Beweisführung, um zu jenem Quantum an Beweisen zu gelangen, in welchem das Gesetz oder vielleicht eher die Gewohnheit das notwendige Minimum für die Verurteilung erblickte. Wenn die Summe nicht für das Mindestmaß an Beweisen hinreichte, um die volle und gesamte Strafe anzuwenden, dann hieß das noch nicht, das man nicht strafen sollte. Vielmehr sprach man bei drei Viertel der Beweise eine Dreiviertelstrafe aus. Anders gesagt: Man wurde nicht ungestraft verdächtigt. Diese Wahrheitspraxis hat bei den Reformern des ausgehenden 18. Jahrhunderts – etwa bei Voltaire, Beccaria, Servan oder Dupary – zugleich Kritik und Ironie hervorgerufen. Man hat diesem System der Arithmetik des gesetzlichen Nachweises entgegengehalten, man dürfe nicht verurteilen, bevor man zu völliger Gewissheit gelangt sei. Die Strafe müsse dem Gesetz des Alles oder Nichts gehorchen, ein unvollständiger Beweis dürfe keine Teilstrafe nach sich ziehen. In der Folge ging man von dem arithmetisch-scholastischen und zugleich lächerlichen Regime des klassischen Beweises über zu einem allgemenen, anonymen Wahrheitsregime für ein als universell angenommenes Subjekt. Allerdings behielt der Richter in der Praxis trotzdem eine gewisse Proportionalität zwischen dem Maß an Gewissheit und der Schwere der auferlegten Strafe bei. So macht das Geschworenengericht in der Regel von der Gepflogenheit der mildernden Umstände dann Gebrauch, wenn eine Unsicherheit hinsichtlich der Beweislage besteht. Im System der gegenwärtigen französischen Rechtsprechung kommt Polizeiberichten und Zeugnisse von Polizisten eine Art Privileg gegenüber jedem anderen Zeugnis zu. Es sind Aussagen mit spezifischen Wahrheits- und Machteffekten, eine Art Übergesetzlichkeit gewisser Aussagen in der Produktion der Wahrheit von Rechtssprechung.

Das Verhältnis von Wahrheit und Rechtsprechung bildet ein grundlegendes Thema der west-lichen Philosophie. Es gibt einen Punkt, an dem die Institution, die die Rechtsprechung regelt und die Institution, die die Wahrheit auszusprechen befugt ist, also Gericht und Wissenschaft, sich treffen. Aussagen mit dem Status von wahren Diskursen (also wissenschaftliche Aussagen) haben beträchtliche Wirkung in der Rechtsprechung. Trotzdem haben sie die seltsame Eigenschaft, selbst den elementarsten Regeln der Bildung wissenschaftlicher Diskurse zuwiderzulaufen, was Foucault zufolge grotesk ist.

Grotesk deshalb, weil ein Diskurs qua Status Machteffekte entfaltet, die ihm aufgrund der in-neren Beschaffenheit nicht zukommen dürften. Dieses Groteske ist der Bürokratie, wie sie prak-tiziert wird, inhärent.

Foucault nennt dabei an erster Stelle das psychiatrische Gutachten. Dieses verdoppelt das vom Gesetz definierte Delikt durch eine weitere Serie von Dingen, die nicht das Delikt selber sind. Das Vergehen, wie es im Gesetzestext definiert wird, wird aus dem Gesetz herausgenommen, um hin-ter ihm sein Double auftauchen zu lassen. So sagt ein Psychiater, „wenn er einen Mord begangen hat, dann eben, weil er den Trieb zu töten verspürt hat“. Der Richter wird aufgrund die-ses Gutachtens nicht das Delikt verurteilen, sondern die abweichende Verhaltensweise, die als Ursache des Verbrechens dargestellt wird und die doch eben nur dessen psychologische oder moralische Dublette gewesen ist. Dass der Er-kenntnisbeitrag des psychiatrischen Gutachtens gleich null gewesen ist, ist aber für Foucault nicht das Entscheidende. Das Entscheidende ist vielmehr, die Ausdehnung der Strafmacht auf mehr als das Vergehen zu legitimieren. Im 18. Jahrhundert hatte das Gutachten lediglich noch die Aufgabe zu untersuchen, ob der Angeklagte zum Zeitpunkt der Tat im Zustand der Demenz war. Denn dann konnte er nicht mehr für das, was er getan hatte, verantwortlich gemacht wer-den. Heute macht das Gutachten aber etwas ganz anderes. Es sucht zunächst das Vorleben an-zugeben, das noch diesseits des Bereichs der Straffälligkeit liegt. Es geht um den Nachweis, wie ähnlich das Individuum seinem Verbrechen bereits vor dessen Ausführung gewesen ist. Es werden Mängel im moralischen Sinne gesucht, die noch keine Krankheiten im pathologischen und noch keine Vergehen im gesetzlichen Sinne sind. Der Psychiater leitet also ein Ermittlungs-verfahren auf der Ebene der realen Schuld der Individuen ein und wird damit zum Richter.

Dem Individuum wird mit der Strafe eine Serie von Korrektur-, Anpassungs- und Wiederein-gliederungsmaßnahmen auferlegt. Damit wird das hässliche Metier des Strafens in das schöne Metier des Heilens verkehrt. Und dieser Umkehrung dient das psychiatrische Gutachten.

Der Wahnsinn lässt das Verbrechen verschwinden, er kann nicht der Ort sein, an dem das Verbrechen geschieht. Das Verbrechen umgekehrt kann nicht eine Tat sein, die im Wahnsinn wurzelt. Es ist das Prinzip der Drehtür: Wenn die Pathologie die Bühne betritt, muss die Kri-minalität in Begriffen des Gesetzes abtreten. Die medizinische Institution muss im Falle des Wahnsinns die Oberhand über die Gerichtsinstitution bekommen. Die Justiz muss den Verrück-ten laufen lassen, sobald sie ihn als verrückt anerkennt. Die Verbindung zum Medizinischen kann nur durch Kategorien gewährleistet werden, die zum einen um den Begriff der Perversität herumgruppiert sind, zum anderen um das Problem einer Gefahr für die Gesellschaft. Der Gutachter spricht entsprechend die Sprache der Angst. Was soll durch sein Gutachten sichtbar werden? Die Krankheit? Nein, sagt Foucault, es handelt sich hier um das heimtückische Eindrin-gen eines weder eindeutig medizinischen noch gerichtlichen Mechanismus in die Gerichtsinstitution an genau ihrer Grenze. Das Gutachten stimmt weder mit dem Recht noch mit der Medizin überein.

Der Bereich der Anomalie baut auf drei Elementen oder Figuren auf. Das erste nennt Foucault „Menschenmonster“. Dessen Kraft und beunruhigende Fähigkeit liegt darin, dass es das Gesetz, obwohl es dieses verletzt, verstummen lässt. Das Monster ist ein Gesetzesbruch, welcher sich automatisch außerhalb des Gesetzes stellt, und das ist die erste seiner Zweideutigkeiten. Die zweite besteht darin, dass das Monster in gewisser Weise die spontane, nackte und folglich natürliche Form der Gegen-Natur ist. Das Monster ist das große Modell aller kleinen Abweichungen. Es ist das Prinzip der Erkennbarkeit aller – in kleiner Münze zirkulierenden – Formen der Anomalie. Die zweite Figur der Anomalie ist die des Unverbesserlichen und die dritte die des Masturbators. Diese drei Figuren tauschen untereinander bestimmte Züge aus, und ihre Profile überlagern sich mehr und mehr. Die entscheidende Figur ist aber die des Monsters. Um sie reorganisieren sich die Wissensfelder. Die Figur des Masturbators – die die Universalität der sexuellen Abweichungen beinhaltet – gewinnt aber zusehends an Bedeutung und überlagert gegen Ende des 19. Jahrhunderts die erstgenannten Figuren.

Vom Mittelalter bis ins 18. Jahrhundert ist das Monster ein Mischwesen zweier Bereiche, des menschlichen und des animalischen: der Mensch mit dem Stierkopf, der Mensch mit den Vogelfüßen – lauter Monster. In seiner Mischnatur steht das Monster dafür ein, dass es eine sexuelle Beziehung zwischen einem Tier und einer Frau gegeben hat. Das aber verweist auf den Bruch des zivilen oder religiösen Rechts. Dieses ist wiederum mit dem Problem konfrontiert, ob man ein Wesen, welches einen Menschenleib und einen Tierkopf hat, taufen soll oder nicht. Vermutlich hat jede Epoche ihre privilegierte Monsterform gehabt. Im Mittelalter war es die genannte Mischung aus Mensch und Tier, in der Renaissance der siamesische Zwilling. Im klas-sischen Zeitalter wird der Hermaphrodit bevorzugt. Mit dem Hermaphroditen kommt auch die Forderung nach einem gelehrten Diskurs über die Sexualität auf – ein Bereich, gegenüber dem der medizinische Diskurs bislang verschlossen war. Da der Hermaphrodit ein Monster ist, muss er genau untersucht werden, damit man festlegen kann, welche Kleider er tragen muss und ob er sich verheiraten darf und mit wem. Wir haben hier einerseits die Forderung nach einem medizinischen Diskurs, gleichzeitig aber noch die traditionelle Konzeption des Hermaphrodismus als Monstrosität.

An der Schwelle zum 19. Jahrhundert tritt diejenige Figur auf, die noch bis ins 20. Jahrhundert eine bedeutende Rolle spielen wird: das Sittenmonster. Wie ist es zu dieser Transformation gekommen? Im klassischen Recht war das Verbrechen in dem Maße ein Verbrechen, als es die Rechte und den Willen des Souveräns betraf. Im kleinsten Verbrechen lag ein Stück Königs-mord. Die Bestrafung bedeutete die Rache des Souveräns und die Rückkehr seiner Kraft. Die Maßlosigkeit der Bestrafung musste der Maßlo-sigkeit des Verbrechens entsprechen und sie überbieten. Neu wurde aber nach der dem kri-minellen Verhalten immanenten Rationalität und seiner natürlichen Erkennbarkeit gefragt. Das Verbrechen ist nun etwas, was eine Natur hat. In diesem allgemeinen Klima bildet sich eine neue Theorie der Bestrafung und der Kriminalität heraus: die pathologische Natur der Kriminalität taucht auf. Der Kriminelle wird als der absolute Feind des gesamten Gesellschaftskörpers gesehen, und man muss ihn niederschlagen, wie man einen Feind oder ein Monster niederschlägt.

Das Sittenmonster tritt in zwei verschiedenen Figuren auf: in der Figur des revoltierenden Volkes und in der Figur des inzestuösen Königs. Beide bestimmen in ihrer Zwillingshaftigkeit die Problematik der anormalen Individualität.

Zu Beginn des 19. Jahrhunderts kam der Trieb in der großen taxonomischen Architektur des 19. Jahrhunderts zum Zuge. Wie aber konnte dieses epistemologisch begrenzte und untergeordnete Teilstück so fundamental werden, dass es schließlich mehr oder weniger das gesamte Feld der psychiatrischen Tätigkeit abdeckte? Indem der Trieb verallgemeinert und als Träger der Ge-fahr des Todes gesehen wurde, hat er eine zweite Geburt der Psychiatrie eingeleitet. Die Psychiatrie wurde zu einer Technik der Korrektur und hat sich damit in ein administratives Regime eingeschrieben.

Es tauchen zwei neue Figuren des Monsters auf: der Besessene und der Perverse. Es entsteht zugleich eine Pathologie der negativen familiären Gefühle.
Und neben der Verzahnung der Psychiatrie mit der Administration tritt nun um 1840 ein An-spruch der Familie an die Psychiatrie auf (die Familie als Konsumentin der Psychiatrie) wie aber auch ein politischer Anspruch an die Psychiatrie. Die Psychiatrie ihrerseits entwickelt sich in zwei verschiedene Felder: sie bringt zum einen Krankheitssymptome zur Geltung, die bislang keinen Status im Bereich der Geisteskrankheiten hatten. Symptom einer möglichen Krank-heit wird ab 1850 der Grad der Abweichung von den Regeln der Ordnung und der Konformität. Damit kann die Psychiatrie jedes Verhalten psychiatrisieren, ohne sich auf Geistesgestörtheit beziehen zu müssen. Es gibt damit im Verhalten des Menschen nichts mehr, was nicht psychiatrisch befragt werden könnte. Die Psychiatrie ist damit von der Analyse der Geisteskrankheit als Delirium zur Analyse der Anomalie als Triebverwirrung übergegangen.

Die Untersuchungen werden in einem Machtverhältnis unternommen, das zugleich sehr strikt und sehr exklusiv ist. Aus dem christlichen Diskurs über das Fleisch und die Psychopathologie wird ein Diskurs über die Selbstbefriedigung. Ein Diskurs, in dem das Begehren und die Lust völlig abwesend sind und in dem es um die Selbstbefriedigung ohne irgendeine Verbindung zu den normalen sexuellen Verhaltensweisen geht. Dieser Diskurs über die Masturbation nimmt die Form einer regelrechten Kampagne an: Es handelt sich um Mahnungen und Ratschläge mit kreuzzugartigem Charakter, die sich an Kinder und Heranwachsende des bürgerlichen Milieus richten, nicht aber an Erwachsene. Das Schreckbild, das man diesen Kindern vorhält, ist das eines von Krankheiten ganz gelähmten Er-wachsenen. Foucault zufolge richtet sich diese Kampagne im Grunde gegen die sexuelle Ver-führung der Kinder durch die Erwachsenen, Adressaten sind die Dienstboten und Erzieher. Das Begehren der Erwachsenen nach den Kindern ist für Foucault der Ursprung der Masturbation. Was verlangt wird, ist die penible Überwachung des Dienstpersonals. Warum aber wird die Masturbation plötzlich zu einem Hauptproblem?
Die Kampagne findet statt in einem Prozess des Zusammenrückens von Eltern und Kindern, es hatte sich nach und nach eine eng beschränkte und substantielle Familie herausgebildet. Gleichzeitig ist die Kindheit im Begriff, eine Scharnierfunktion für die Psychiatrie zu über-nehmen.

In dieser Vorlesung, so schreibt Gesa Lindemann in ihrer Besprechung in der Frankfurter Rundschau, stecke ein subtiles und radikales Freiheitsethos, dessen anthropologischer Bezug verschwiegen werde. Allerdings führe die unausgesprochene Verbindung von Kritik und Analyse in schwere methodologische Probleme: Foucault blende systematisch aus, wie der Kreis derjenigen Körper begrenzt werde, bei denen es überhaupt kritikwürdig sein soll, sie einer Machtausübung zu unterwerfen. Nur wenn es eine implizite Gewissheit hinsichtlich der Gren-zen dieses Kreises gebe, könne eine Foucault-sche Machtkritik funktionieren. Diese Vorlesung bedeute einen Wendepunkt im akademischen Leben Foucaults, schreibt Andreas Platthaus in der Frankfurter Allgemeinen. Statt von „Archäologie“, wie in den früheren Arbeiten, ist nun-mehr lediglich von „Untersuchung“ die Rede. Diese Wende ins Zurückhaltendere, Offenere habe Foucault eine Weile von seinen Anhängern entfremdet. Und als er im darauf folgenden Jahr las, erklärte er zum Auftakt der ersten Sitzung, er habe sich im Vorjahr in eine Sackgasse manövriert: „All das tritt auf der Stelle und kommt nicht vorwärts; alles wiederholt sich und bleibt unverbunden nebeneinander stehen.“