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FORSCHUNG

Angewandte Ethik: Natürlich versus Künstlich

ANGEWANDTE ETHIK

Die Relevanz der Unterscheidung zwischen „natürlich“ und „künstlich“


Die Unterscheidung zwischen „natürlich“ und „künstlich“, zwischen dem, was auf menschliche Einwirkung zurückgeht, und dem, was auch ohne Mensch da wäre, ist für unsere Orientierung in der Welt zentral. Immer dann, wenn wir uns von weitem einem jener Blumengeschäfte nähern, die sich auf den Verkauf künstlicher Blumen spezialisiert haben, spüren wir, wie wichtig uns diese Unterscheidung ist.
Dieter Birnbacher ist dieser grundlegenden Unterscheidung und ihren Konsequenzen in dem Buch

Birnbacher, Dieter: Natürlichkeit. 206 S., kt., € 19.95, 2006, Grundthemen Philosophie, de Gruyter, Berlin

nachgegangen und zeigt, dass unsere Einstellung zu den Dingen mit dem Wechsel der Perspektive ändert: Wir sehen das Natürliche anders als das Künstliche. Wie grundlegend die Perspektive ist, die die Welt in Gewordenes und Gemachtes aufteilt, zeigt sich auch in den Schwierigkeiten, metaphysische Perspektiven einzunehmen, die das eine auf das andere reduzieren und entweder alles Gemachte als geworden oder alles Gewordene als gemacht erscheinen lassen. Beide Extrempositionen sind uns so fremd, dass wir sie nur für kurze Zeitspannen übernehmen können.

Unter den Dingen, mit denen wir in direkten Kontakt kommen, ist das in Reinform Künst-liche ebenso rar wie das in Reinform Natürliche. Was wir kennen, ist der mittlere Be-reich – mehr oder weniger alle uns in der Alltagserfahrung begegnende Dinge fallen in diesen Bereich, selbst wenn wir sie – fälschlicher- oder unbedachterweise – dem „natürlichen“ Pol zuordnen. Denn nicht nur die künstlichen, auch die natürlichen Blumen aus dem (echten) Blumenladen, sind meist im künstlich beheizten Gewächshaus und möglicherweise in einer Nährstoffampulle unter Zusatz von Kunstdünger gewachsen. Und möglicherweise verdankt sogar die ganze Gattung ihre Existenz züchterischen Bemühungen um ästhetische Attraktivität, Haltbarkeit und Wirtschaftlichkeit.

Birnbacher unterscheidet zwischen zwei Weisen, Natürliches und Künstliches zu un-terscheiden. In einem genetischen Sinn sagen „natürlich“ und „künstlich“ etwas über die Entstehung einer Sache aus, im qualitativen Sinn über deren aktuelle Beschaffenheit und Erscheinungsform. „Natürlich“ im genetischen Sinn ist das, was einen natürlichen Ursprung hat, „natürlich“ im qualitativen Sinn das, was sich von dem in der gewordenen Natur Vorzufindenden nicht unterscheidet. Der naturidentische Aromastoff und der englische Garten sind ihrer Entstehungsweise nach beide künstlich und ihrer Beschaffenheit nach gleichermaßen natürlich. Sie sind von Menschenhand geschaffen, aber zugleich ihrer Erscheinungsweise und sonstigen qualitativen Beschaffenheit nach von Dingen, die ohne menschliche Einwirkung entstehen, ununterscheidbar. Im genetischen Sinn verstanden sind Natürlichkeit und Künstlichkeit historische, im qualitativen Sinn phänomenologische Beschreibungsweisen, sie beziehen sich auf die aktuelle Erscheinungsform einer Sache und sind gegenwartsbezogen.

Vergegenwärtigt man sich die ethische Diskussion der vergangenen Jahrzehnte, gewinnt man den Eindruck, dass zumindest in der akademischen Ethik Natürlichkeit als Bewer-tungsprädikat für menschliches Verhalten ausgedient hat. Mit der Keule des „naturalis-tischen Fehlschlusses“ wird jeder zum Schweigen gebracht, der sich auf die Natur beruft. Im alltagsmoralischen Denken wird dagegen der Unterscheidung zwischen Natürlich und Künstlich durchaus legitimierende Kraft zugestanden.

Dabei wird dem von Natur aus Seienden gegenüber dem Hergestellten ein Bonus einge-räumt. Natürliche Übel werden eher hingenommen als von Menschen bewirkte, Eingriffe zur Verhinderung natürlicher Übel eher unterlassen als Maßnahmen zur Verhinderung anthropogener Übel. So besteht Einigkeit darüber, dass die Qualen, die Gefolterten durch die Folter entstehen, vor allem wegen der Qualität der Erniedrigung, die in der Folter enthalten ist, zum Schlimmsten gehört, was Menschen geschehen kann. Die subjektiven Erlebnisse eines schwer Depressiven sind jedoch ihrer Qualität nach ähnlich – extrem quälend und kaum erträglich. Dennoch werden diese Zustände völlig unterschiedlich beurteilt. Auch werden natürliche Gefahren wie Erdbeben, Lawinen oder Überschwemmungen eher hingenommen als Kriege, technische Katastrophen und Kriminalität.

Warum ist dies der Fall? Die objektive Gefährlichkeit, so Birnbacher, unterscheidet sich von der gefühlten Gefährlichkeit. Sie sagt nichts darüber, wie die Gefährlichkeit gefürchtet wird. Die Neigung von Menschen, Risiken als gefährlich zu empfinden, sind durch rein objektive Risikomasse nicht zu erfassen. So bedeutet es beispielsweise für die subjektive Risikowahrnehmung einen Unterschied, wer ein Risiko verursacht. Möglicherweise werden natürliche Risiken u. a. deshalb als akzeptabler beurteilt, weil die Menschheit zumeist schon seit Jahrtausenden mit ihnen umgeht, während der Fortschritt der Technik stets neue Risiken hervorbringt. Das erklärt, warum den meisten die natürliche Radioaktivität als sehr viel weniger gefährlich gilt als die technisch bedingte Radioaktivität, die sich zu der ersten hinzuaddiert, auch wenn diese im Vergleich zu jener geringfügig ist. Auf jeden Fall muss man sich Birnbacher zufolge wundern wie sehr der Natur trotz aller Enttäuschungen, die sie den Menschen bereitet, gemeinhin eine überwiegend wohltätige Tendenz unterstellt wird und als wie lebenskräftig sich auch noch in einer durch und durch rationalen und technologischen Kultur das Leitbild einer wohltätigen „Mutter Natur“ erweist.

Eine noch eindeutigere Bevorzugung des Natürlichen gegenüber dem Künstlichen zeigt sich bei der – technisch zunehmend möglich gewordenen – Auswahl der Merkmale von Nachkommen. Der Zufall, der im Zuge der natürlichen Befruchtung bei der Vereinigung von Ei- und Samenzelle über die Zusammen-setzung des Genoms des Kindes bestimmt, wird hier – etwa bei der Festlegung des Geschlechts des Kindes – so eindeutig bevorzugt, dass die Möglichkeit einer künstlichen Geschlechtswahl von den allermeisten nicht nur für sich selbst abgelehnt, sondern auch als allgemeine Norm postuliert wird. Die rapide zunehmenden Möglichkeiten steuernder Eingriffe in die natürlichen Abläufe zu Beginn und am Ende des Lebens haben nicht durchweg zur Akzeptanz der neuen Möglichkeiten geführt, sondern im Gegenteil zur Errichtung neuer Tabugrenzen für technische Eingriffe und zu einer Aufwertung des „Naturwüchsigen“.

Der Mainstream der akademischen Moral-philosophie verhält sich dagegen zu einer Aufwertung des Natürlichen weiterhin indifferent bis skeptisch. Höchstens bei den bio- und physiozentrischen Denkrichtungen der Ethik ist eine Wiederaufwertung des Natürlichen zu beobachten.

Unsere fundamentalen Sichtweisen sind evolutionär in Zeiten entstanden, in denen die meisten natürlichen Übel nicht nur als unabänderlich galten, sondern auch tatsächlich für menschliche Eingriffe unerreichbar waren. Eine positive Bewertung des Natürlichen war deshalb im Sinne der Minderung von kognitiver Dissonanz funktional. Da man den Lauf der Dinge ohnehin nicht ändern konnte (und auch heute vielfach nicht ändern kann), war und ist es für das seelische Gleichgewicht günstiger, auch das Unwillkommene aufzuwerten als mit einem unaufgelösten Konflikt zwischen eigenen Wünschen und naturgegebenem Schicksal leben zu müssen.

Verbreitet ist die Annahme, eine Begründung moralischer Werte und Normen mit Bezug auf Natur und Natürlichkeit sei bereits deshalb ausgeschlossen, weil sie zwangsläufig einem „naturalistischen Fehlschluss“ unterliege. Für Birnbacher unterliegt diese Annahme einem mehrfachen Missverständnis. Denn das Argument des naturalistischen Fehlschluss besagt nicht, dass eine Ableitung moralischer Normen aus Naturtatsachen fehlerhaft ist, sondern dass eine Ableitung moralischer Normen aus beliebigen reinen Normen fehlerhaft ist. Auf naturalistische Normenbegründungen trifft dieses Argument nur zu, wenn diese den Anspruch erheben, rein deduktiv, also auf Grund einer logisch-semantischen Beziehung gültig zu sein. Aber nur wenige ethische Naturalisten sind so leichtsinnig, sich auf einen derart starken Geltungsanspruch einzulassen. In der Regel sind ethische Argumentationen lediglich Plausibilitätsargumentationen, die nicht mit deduktiven, sondern mit schwächeren Prin-zipien argumentieren. Dies ist laut Birnbacher sinnvoll, solange die nicht-deduktiven Schlussprinzipien, auf die sie zurückgreifen, ihrem Inhalt und ihrer Reichweite nach all-gemeiner sind und unproblematischer akzeptiert werden als die Prinzipien, für die jeweils argumentiert wird. So schließt ein Arzt aus dem Vorliegen bestimmter Symptome bzw. der Diagnose einer bestimmten Krankheit auf bestimmte therapeutische Maßnahmen, die „indiziert“ sind und deshalb ausgeführt werden sollen. Ein ethischer Naturalismus, der Natürlichkeit als Wert oder Norm postuliert, fällt also solange nicht unter das Verdikt des naturalistischen Fehlschlusses, als er lediglich einen Anspruch auf Plausibilität erhebt. Dass der ethische Naturalismus dennoch so hartnäckig mit dem Knock-down-Argument des „naturalistischen Fehlschlusses“ konfrontiert wird, erklärt Birnbacher damit, dass von dieser Konzeption eine besondere Verführungswirkung ausgeht.

Bei der Annahme, bei der Natur handle es sich um ein moralfähiges Subjekt, müssten wir uns vorwerfen lassen, dass sie sich gegenüber ihren eigenen Geschöpfe mit äußerster Willkür und grandioser moralischer Gleichgültigkeit – einmal wohltätig, dann wieder grausam und sadistisch – verhalte. Dennoch sieht Birnbacher Aktionsfelder moralisch motivierten Handelns, in denen die Natur dem Menschen so eindeutig überlegen ist, dass sie für ihn zum Lehrmeister werden muss. In allen diesen Aktionsfeldern gibt die Natur dem Menschen allerdings nur die Mit-tel, nicht die Zwecke der Moral vor. Und da diese Zwecke zu einem beträchtlichen Teil keine anderen sind als die Beherrschung natürlicher Kräfte und Tendenzen, arbeitet die Natur, indem sie für den Menschen zum Lehrmeister wird, meistenteils gegen sich selber. Indem der Mensch die Befunde der (beobachteten) Natur und der experimentell zugerichteten (künstlichen) Natur in Technik ummünzt, belehrt die Natur den Menschen über die effizientesten Mittel zu ihrer eigenen Depotenzierung.

Natur bezieht ihren heutigen Wert nicht zuletzt aus einer zunehmenden Verknappung. Der Begriff einer Ursprünglichkeit in der Extrembedeutung einer vom Menschen völlig unberührt gebliebenen, „wilden“ Natur hat heute nur noch in sehr wenigen Weltgegenden reale Anwendungsfälle. Beim Naturschutz kommt es jedoch im allgemeinen nicht darauf an, eine im strengen Sinne „wilde“ Natur zu schützen, sondern darauf, die Natur in einem bestimmten historisch gewachsenen Zustand zu erhalten. Die Lüneburger Heide ist erhaltenswert, nicht weil sie ursprünglich ist – im Gegenteil, sie ist das Ergebnis von Raubbau, der Abholzung von Wäldern für die Salzgewinnung in Lüneburg – sondern weil diese Landschaft relativ alt, traditionsreich und darüber hinaus auch durch Hermans Löns und andere Heidedichter zu einem Kulturgut geworden ist. „Wildnis“ wird also nicht mehr mit Natürlichkeit im genetischen, sondern mit einer bestimmten Art von Natürlichkeit im qualitativen Sinn identifiziert. Es ist auch zu fragen, ob die Ursprünglichkeit eines Stücks Natur im strengen Sinne überhaupt vernünftigerweise als Wert gelten kann. Auf jeden Fall ist die Erhaltung der phänomenalen Wildheit das pragmatische Kriterium – der Wertbegriff einer phänomenalen Ursprünglichkeit ist ein sinnvollerer und tragfähigerer Begriff als ein strenger Begriff von Ursprünglichkeit.

Aber läuft eine wie immer motivierte Ersetzung der historischen durch eine phänomena-le Natur nicht auf die Rechtfertigung einer Täuschung, eines „fake“ hinaus? Wenn das „fake“ als Imitat oder Fälschung so offenkundige Züge von Künstlichkeit trägt, dass
es vom Original bzw. von einem möglichen Original stark abweicht, ist es zumindest un-ter ästhetischen Gesichtspunkten kritikwürdig. Man kann ein „faking nature“ aber auch ablehnen, weil man im Sinne eines normativen Prinzips der Natürlichkeit im genetischen Sinne hohe Ansprüche an historische Authentiziät stellt. Wie sehr ein Stück Natur wertzuschätzen ist, muss nicht ausschließlich von seiner qualitativen Beschaffenheit ab-hängen, es kann auch von ihrer schieren Ursprünglichkeit abhängen.

Die Ziele des Naturschutzes sind deshalb nicht auf einen einfachen gemeinsamen Nenner zu bringen, sondern bilden eine Familie miteinander verwandter Zielbestim-mungen. Deshalb ist in jedem einzelnen Falle eine Entscheidung erforderlich, welches dieser Ziele Priorität haben soll: die Erhaltung von ursprünglicher Natur (wie in den amerikanischen Naturparks), der Prozessschutz (wie in einigen deutschen Nationalparks), die Erhaltung bestimmter historischer Naturzustände (wie im Wilseder Naturpark), die Wiederherstellung historischer Naturzu-stände (die Wiederansiedlung von Adlern), die Erhaltung des gegenwärtigen Naturzustandes oder die Neuschaffung von Naturzuständen unter ästhetischen, ökologischen, touristischen, Erholungs- und anderen zivilisatorischen Gesichtspunkten. Es ist eine Kulturaufgabe zu entscheiden, welche der verschiedenen Arten von Naturschutzzielen im jeweiligen Fall sinnvoll ist und mittel- und langfristig verfolgt werden soll.

Als problematisch unter dem Gesichtspunkt der Natürlichkeit gelten künstliche Eingriffe in die natürliche Beschaffenheit des Menschen in der Regel nur dann, wenn sie andere als gesundheitsbezogene Zwecke verfolgen. Unter dem Stichwort „Enhancement“ wird eine Diskussion um die Inanspruchnahme des breiten Angebots biomedizinischer und psychologischer Mittel der Selbstgestaltung, also um künstliche Eingriffe, die statt auf Therapie und Prävention auf Verbesserung und Steigerung zielen, und bei denen es auch darum geht, dass sich das Individuum anders fühlt und mit seinen individuellen Möglichkeit experimentiert. Was ist gegen die Selbstgestaltung und Selbststeigerung mit „künstlichen Mitteln“ einzuwenden? Zwi-schen gesundheitsbezogenen und nicht-gesundheitsbezogenen Eingriffen in die menschliche Natur bestehen keine prinzipielle Differenzen, sondern nur solche in pragmatischer Hinsicht, etwa hinsichtlich der Notwendigkeit einer kritischen Berücksichtigung der Risiken bei nicht gesundheitsbezo-genen Eingriffen und bei der Verpflichtung der Gesellschaft zur Hilfeleistung. Birnbacher sieht keinen Grund, die einen für prinzi-piell zulässig, die anderen für prinzipiell unzulässig zu halten.

In den Einstellungen zur „verkünstelten“ Reproduktion scheint die tatsächliche oder wahrgenommene Natürlichkeit gegenwärtig keine Hauptrolle zu spielen. Positionen, die die Reproduktionsmedizin pauschal ihrer „Unnatürlichkeit“ wegen ablehnen, finden sich nur vereinzelt. In einem emotional stark besetzten Bereich wie dem der Reproduktion können Natürlichkeitsprinzipien aber eine beträchtliche Entlastungsfunktion übernehmen. Sie schützen das Individuum vor der Hysterie eines reproduktiven Perfektionismus und entlasten die Beziehungen zwischen den Generationen von andernfalls denkbaren Eskalationen der Schuldzuweisung. Auf der anderen Seite besteht die Gefahr, dass Natürlichkeitsprinzipien zum einen zur Leichtfertigkeit im Umgang mit Risiken verführen, die Kindern und anderen aus dem Gottvertrauen einer der Natur überlassenen Fortpflanzung erwachsen, zum anderen, dass die Begründungslast für ein solches Prinzip schwerer ist, als rationale Argumente tragen können.