PhilosophiePhilosophie

STUDIUM

Ursula Wolf :
Das moralische Sollen. Über den Verpflichtungscharakter moralischer Normen

Präzisierung des Problems

Geht der besondere Verpflichtungscharakter moralischer Normen aus einer speziellen Art vernünftiger Rechtfertigung hervor oder sind für die moralische Normativität Sanktionen konstitutiv?
Um diese Frage zu beantworten, muss man wissen, was die erwähnten Begriffe, also „Norm“, „Sanktion“, „Moral“, „Begründung“, besagen und wie sie zusammenhängen. Die allgemeinste Bestimmung des Themas ist durch den Begriff der Moral gegeben. Durch die vorgegebene Frage nach dem Sollen wird die Untersuchung auf denjenigen Aspekt der Moral eingeschränkt, wonach diese in einem System von Normen besteht und deren Merkmal eine Art von Vorrang ist. Durch diese Vorgabe werden die weiteren Fragen in eine bestimmte Richtung gelenkt. Damit das nicht zu Verengungen führt, sollte dieser Aspekt im Kontext der weiteren Aspekte der Moral betrachte werden.

Man kann mindestens drei Aspekte der Moral unterscheiden: Form, Inhalt und Motivation. Unser Thema betrifft die Form der Moral, zu der gehört, dass sie in Normen vorkommt, dass wir moralische Werturteile in einer objektiven Sprache treffen usw. Der Inhalt ist heute eine Art universalistischer Standpunkt, wonach allen Menschen gleiche Rücksicht zu gewähren ist, ergänzt durch eine gewisse Ausdehnung auf Tiere. Zur Motivation gehören die internalisierten sozialen Sanktionen ebenso wie altruistische Einstellungen, in traditionalen Moralen außerdem der Glaube an eine höhere Normautorität.

Geht man vom Aspekt der Form und hier der Normativität aus, könnte man die Moral dadurch definieren, dass sie in Normen besteht, die gegenüber anderen Handlungsgründen Vorrang beanspruchen. Oder aus der Sicht des Individuums, dass es sich um Normen handelt, die es in einem starken Sinn befolgen soll oder zu deren Befolgung es verpflichtet ist. Dann stellt sich die Frage, was der Sinn dieses Verpflichtetseins ist. Und weiter, da dieses Verpflichtetsein die eigenen Interessen übertrumpfen soll, wie dieser Sinn genauer so bestimmt werden kann, dass er verständlich macht oder begründet, wie ein Individuum dazu kommen kann, gegen seine Interessen zu handeln.

Die bisherige Debatte

Die meisten philosophischen Moraltheorien sowohl in der Geschichte wie heute vertreten hierzu die eine oder andere eindeutige These. Manche Autoren wie R. Joyce oder N. Scarano definieren die Moral geradezu durch die Durchschlagkraft moralischer Normen oder Gründe. Nach Kant liegt die Rechtfertigung der moralischen Gebote in der Selbstgesetzgebung der reinen Vernunft, die gegenüber einem Wesen, das auch sinnliche Antriebe hat, die Form der absoluten Verpflichtung annimmt. Nach Ch. Korsgaard entspringen kategorische Verpflichtungen aus der vernünftig-reflektierten Selbstkonzeption, welche moralische Selbstverpflichtungen hervorbringt. Gegen solche kategorischen Positionen vertritt P. Stemmer die Auffassung, moralische Normen seien hypothetische Normen, sie drückten nicht ein Sollen, sondern ein Müssen aus. Dieses ist nach Stemmer bei moralischen Normen spezifisch auf das Vermeiden der Sanktion bezogen, von der Gemeinschaft nicht akzeptiert zu werden, ein Ziel, das allerdings mit empirischer Allgemeinheit unaufgebbar ist. E. Tugendhats Position hat ebenfalls hypothetische Züge; er definiert die moralischen Normen durch die Verbindung mit internalisierten moralischen Sanktionen, wobei das Normensystem samt seinem Verknüpftsein mit Sanktionen wechselseitig als wünschenswert begründbar sein muss.

Inzwischen gibt es auch eine Reihe weniger prägnanter, dafür aber komplexerer und stärker erfahrungsgesättigter Theorien, die versuchen, die empirische Forschung in der Evolutionstheorie, Neurophysiologie, Psychologie und Soziologie aufzunehmen, und ich denke, dass wir diese Forschungen auch in der deutschen Moralphilosophie allmählich zur Kenntnis nehmen und einarbeiten sollten.

Die angebliche Durchschlagkraft moralischer Normen

Moralische Normen werden häufig dadurch charakterisiert, dass sie kategorisch sind oder unausweichlich oder durchschlagend. Dass sie in irgendeinem Sinn kategorisch sind, ist zutreffend. Denn sie haben in ihrer gewöhnlichen sprachlichen Verwendung nicht die hypothetische Form „Um X zu erreichen, muss man y tun“, sondern die Form „In Situationen des Typs S gilt: Handlungsweise X ist verboten (geboten)“. Das trifft aber in ähnlicher Weise auf alle Handlungsregeln zu, die nicht zweckbezogen sind, nicht nur für die moralischen Normen, sondern auch für konventionelle Regeln wie Vorschriften der Etikette oder Verkehrsregeln.

Lassen sich die moralischen Normen dann von anderen Normen dadurch unterscheiden, dass sie unausweichlich sind? Auch das trifft in einem Sinn zu, insofern sie nämlich inhaltlich mit einem Bereich des Handelns zu tun haben, aus dem man sich nicht heraushalten kann. Aber auch das ist kein hinreichendes Merkmal. Auch von Verkehrs- oder Benehmensregeln kann man sich nicht ausschließen. Selbst wer aufs Autofahren verzichtet, unterliegt als Fußgänger oder Radfahrer immer noch Regeln, und jeder, der sich unter anderen Menschen bewegt, isst, kleidet sich und tut somit Dinge, die unter die soziale Etikette fallen. Das Argument könnte dann nur noch lauten, dass das Benehmen für die soziale Akzeptanz nicht so zentral ist wie die Moral, von deren Befolgung abhängt, ob man als Mitglied der Gesellschaft akzeptiert wird. Doch das hängt bei Regeln der Etikette ganz ebenso wie bei moralischen Normen von der Gruppe ab, zu der man gehören will. Wer z.B. in einer gehobenen Gesellschaftsschicht akzeptiert werden will, muss neben dem Erringen von Erfolg auch bestimmte Dress- und Benehmensregeln erfüllen. Wer diese Normen nicht erfüllen will, kann natürlich auf die Zugehörigkeit zu dieser Gruppe verzichten. Aber ganz ebenso kann, wer die Normen der universalistischen Moral nicht befolgen will, sondern z.B. einen Standpunkt vertritt, der Ausländer geringer achtet, aus der Gruppe der Universalisten aussteigen und sich ausländerfeindlichen Kreisen anschließen.

Kann man dann die moralischen Normen dadurch ausgrenzen, dass sie alle anderen Arten von Normen übertrumpfen, dass sie eine besondere Art von Durchschlagkraft haben? Diese These weist zwar auf einen wichtigen Punkt hin, den sie jedoch erstens zu stark sieht und zweitens nur in seiner Auswirkung trifft, statt zunächst seinen Sinn und Ursprung zu erläutern.

Erstens ist es nicht der Fall, dass moralische Normen oder Gründe alle anderen Normen oder Gründe übertrumpfen. Sie schlagen nicht alle Normen, denn im liberalen Verfassungsstaat sind es vielmehr die Rechtsnormen, welche den Rahmen vorgeben, innerhalb dessen Individuen ihre Moralvorstellungen realisieren dürfen. Ebenso wenig schlagen sie alle anderen Arten von Gründen. Handlungsursprung sind Individuen, die entscheiden, wie sie handeln wollen. Das geschieht vermittels einer praktischen Überlegung über das gute Leben, in die alle Aspekte der Situation einbezogen und abgewogen werden können. Die moralischen Gründe sind aus der individuellen Handlungsperspektive nur eine Art von Gründen neben anderen, die nicht automatisch immer das größte Gewicht haben.

Zweitens aber liegt, dass wir den moralischen Gründen ein relativ hohes Gewicht einräumen, nicht an einer mysteriösen Durchschlagkraft moralischer Normen, sondern daran, dass wir einen bestimmten inhaltlichen Standpunkt akzeptieren, den Standpunkt, dass alle als Personen, die ihr eigenes Leben zu führen haben, zu berücksichtigen sind. Dass moralische Normen ausschlaggebend sind, ist kein primärer Tatbestand, sondern nur eine Folge dieses inhaltlichen Standpunkts der universalistisch-egalitären Moral. Dieser Standpunkt impliziert, dass wir wollen, dass alle Individuen ihr je eigenes gutes Leben verfolgen können, und diese Einstellung wiederum lässt sich nur konsistent vertreten, wenn wir bereit sind, auf alle in dieser Hinsicht Rücksicht zu nehmen, also zumindest Normen der Nicht-Verletzung der grundlegenden Hinsichten des guten Lebens anderer einzuhalten.

Was von der Vorrangthese bleibt, ist also, dass wir eine Person nur dann als eine moralische bezeichnen, wenn sie allen das gleiche Recht auf Verfolgung des eigenen guten Lebens einräumt und basale Rücksichten insbesondere des Nicht-Eingreifens darauf zu nehmen bereit ist. Wie weit zur Moralität einer Person darüber hinaus eine Zurückstellung eigener Wünsche zugunsten der Unterstützung anderer gehört, ist strittig und bleibt eine Frage der Einschätzung. Doch auch die basalen moralischen Gründe des Nicht-Verletzens folgen für das Individuum wie alle anderen Gründe aus bestimmten eigenen Einstellungen und können so in besonderen Fällen im Kontext seiner sonstigen Handlungsgründe zur Abwägung stehen. Wenn der Vorrang aber nicht mehr besagt, als dass eine Person mit moralischen Einstellungen normalerweise den moralischen Gründen ein bestimmtes Gewicht zuordnet, dann finden wir hier kein starkes moralisches Sollen.

Welche anderen Erklärungen eines solchen Sollens gibt es? Zwei Möglichkeiten bestimmen die Debatte. Die eine Möglichkeit besteht darin, dass ihm ein besonderer Begründungsstatus zukommt, die andere, dass es die soziale Sanktioniertheit ausdrückt. Es scheint mir dabei ratsam, den Sanktionsbegriff auf diese zweite Möglichkeit – die soziale Sanktioniertheit – zu beschränken und nicht jede negative Handlungsfolge, etwa das Verfehlen eines Zwecks oder das Begehen einer Inkonsistenz, als Sanktion zu bezeichnen, weil sonst dieser Begriff seine spezifische Funktion verliert.

Beruht das Besondere der moralischen Verpflichtung auf einer ausgezeichneten Vernunftbegründung?

Betrachtet man traditionelle Moralkonzeptionen, wird die Moral so verstanden, dass die Normen mythisch oder religiös begründet sind, d.h. als von Göttern oder anderen höheren Mächten gegeben verstanden werden. Hier hat die Rede vom Verpflichtungscharakter der Normen einen klaren Sinn. Die Normen sind von einer höheren Autorität erlassen, an die geglaubt wird. Sie sind begründet in der Weise, dass sie von einer Macht, an die man glaubt, gegeben sind. Da höhere Mächte das menschliche Handeln auch beobachten können, wo andere Menschen von diesem nichts erfahren, besteht auch in solchen Situationen Furcht, den Zorn der übermenschlichen Instanz und in der Folge negative Reaktionen zu erregen. Da solche Überzeugungen für die Identität traditionaler Gesellschaften konstitutiv sind, können die Individuen auch wechselseitig auf das gemeinsame Selbstverständnis rekurrieren und in seinem Namen moralische Forderungen stellen. Der Sinn des Verpflichtetseins erklärt sich dann jedoch letztlich durch die Furcht vor der Normautorität und vor der Möglichkeit, von ihr gestraft zu werden. Diese Sanktionen können ähnlich wie die im Recht mit der Handlung extern verbunden sein. Die Identifikation mit der Autorität, durch die man sich, da sie eine übermenschlichen Macht darstellt, zugleich als wertvoll versteht, kann aber zugleich interne Sanktionen entstehen lassen, indem man sich als wertlos sieht und Scham empfindet, wenn man hinter der akzeptierten Wertvorstellung zurückbleibt.

Es liegt nahe und wird auch häufig so gesehen, dass in Folge dieser Tatsache moralische Normen und Verpflichtungen den Boden verlieren, wenn in aufgeklärten Zeiten der Glauben an höhere Autoritäten abhanden kommt. Konkreter für die europäische Aufklärung im 18. Jahrhundert: Die Schwächung der christlichen Religion und die beginnende liberale Wertschätzung vielfältiger individueller Lebensentwürfe führen zur Hinterfragung der bisherigen Normautorität. Wie lässt sich dann die moralische Verpflichtung retten, bzw. lässt sie sich überhaupt retten?

Die externen Sanktionen gehen jetzt auf das Rechtssystem über. Die Moral ist nicht mehr extern sanktioniert, jedoch könnte man überlegen, ob nicht die interne Sanktion sich retten lässt. Es scheint, dass auch in aufgeklärten Zeiten Menschen sich als wertlos erfahren, wenn sie hinter einer Moralkonzeption, mit der sie sich identifizieren, zurückbleiben. Jedoch müsste erklärt werden, warum das Zurückbleiben hinter einer jetzt selbstgewählten Lebenskonzeption Unwertgefühle von ähnlicher Stärke wie zuvor die motivierende Sanktion auslösen kann. Ferner enthalten Lebenskonzeptionen Bestandteile, welche nicht moralspezifisch sind. So kann auch das Scheitern von Projekten oder das Misslingen von Beziehungen Minderwertigkeitsgefühle hervorrufen.

Wenn aber Gefühle der Scham bzw. des mangelnden Selbstwerts keinen moralischen Inhalt zu haben brauchen, dann verhelfen sie erstens nicht zu einer Ausgrenzung des spezifisch moralischen Sollens. Zweitens ist fraglich, ob man diese Gefühle in der gegebenen Beschreibung sinnvoll als Sanktionen verstehen kann. Eine Sanktion setzt eine sanktionierende Instanz voraus, die nicht einfach mit der handelnden Person zusammenfällt. Es muss dann entweder einen Teil oder Aspekt in der Person geben, der einen besonderen Wert hat, oder es muss außerhalb der Person eine Autorität geben, die Normen aufstellen und durch Sanktionen für ihre Einhaltung sorgen kann. Den ersten Weg geht Kant, den zweiten die Auffassung moralischer Normen als wechselseitiger sozialer Forderungen.

Kant macht einen anspruchsvollen Versuch, unter aufgeklärten Bedingungen ein besonderes moralisches Sollen zu retten. Dieses hat zunächst den Sinn einer ausgezeichneten Begründung aus der reinen Vernunft. Gleichzeitig aber muss Kant zeigen, wie dieses Sollen möglich ist. Dazu versucht er, den zuvor bei Staaten, die von anderen Staaten unabhängig sind und sich ihre eigenen Gesetze geben, üblichen Begriff der Autonomie auf Individuen zu übertragen, indem er das Individuum, sofern es an der Welt der reinen Vernunft Anteil hat, als Normsubjekt versteht, das der bloßen Form des Vernunftgesetzes ein praktisches Prinzip entnimmt, welches für es selbst qua Triebwesen Verpflichtungsform hat. Dieser Versuch, die christliche Autorität durch etwas Vergleichbares zu ersetzen, gelingt nicht, da an die reine Vernunft in einer übersinnlichen Welt ebenso wenig alle Mitglieder der liberalen Gesellschaft zu glauben brauchen wie an die christliche Moral. Wie Schopenhauer zu Recht gegen Kant festgehalten hat, kommt die Gesetzesform aus der Vorstellung einer Autorität, und es bleibt merkwürdig, dass man sich als Mitglied in zwei Welten selbst von der höheren Ebene her Gebote geben kann. Kants unter bestimmten historischen Bedingungen nachvollziehbarer Versuch ist heute wenig attraktiv. Abgesehen von den internen begrifflichen Problemen der kantischen Konstruktion spricht das zunehmende neurophysiologische und evolutionstheoretische Wissen über die Entstehung und Funktionsweise des menschlichen Gehirns für einen empirisch fundierten Vernunftbegriff. Was hier anhand der kantischen Position erläutert wurde, gilt analog für alle anderen Versuche, das Besondere der moralischen Normativität aus einem starken nicht-empirischen Vernunftbegriff herzuleiten. Wenn die moralische Verpflichtung kein Vernunftsollen in einem ausgezeichneten Sinn und auch kein autoritäres Sollen sein kann, es aber vom ursprünglichen Kontext des Sollens aus betrachtet eine Art von Normautorität geben muss, aus der die moralischen Normen hervorgehen und die sie sanktioniert, bleibt nur noch, dass diese Instanz die anderen Gesellschaftsmitglieder sind. Eine autoritäre Moral könnte also, so scheint es, durch Reziprozität vermieden werden, d. h. so, dass alle wechselseitig Normautoritäten und Ursprung von Sanktionen füreinander sind.

Moralische Verpflichtung als soziale Sanktioniertheit?

Nehmen wir also an, das moralische Sollen liege in der psycho-sozialen Verankerung der Normen, d.h. darin, dass bei Zuwiderhandeln besondere Sanktionen, Tadel und Empörung gegen andere bzw. Selbstvorwürfe und Schuldgefühle im eigenen Fall, eintreten. Dann ergibt sich jedoch eine Reihe von Schwierigkeiten. Zum einen liegt auch hier kein hinreichendes Kriterium vor: Nicht alle mit psychosozialem Druck verbundenen Normen sind moralische Normen (man denke an die Normen der Leistungsgesellschaft). Präzisiert man, es handle sich um diejenigen Normen, die definieren, was ein gutes Gemeinschaftsmitglied oder ein guter Kooperationspartner ist, folgen zwei weitere Probleme: Erstens wird so die Moral auf Kooperationsregeln im engeren Sinn beschränkt, womit die Rücksicht auf nicht kooperationsfähige Wesen, aber auch die Rücksicht auf nicht die Kooperation betreffende Aspekte des Lebens von Gemeinschaftsmitgliedern ausgeschlossen wird. Zweitens hat der Hinweis auf die soziale Sanktioniertheit nur innerhalb einer realen Gemeinschaft Sinn.

Wie das erste Problem zeigt, kann die Universalität unseres heutigen Standpunkts nicht aus der Form, sondern nur aus dem Inhalt der Moral erklärt werden. Die meisten Moraltheorien, welche die Normativität ins Zentrum stellen, verschleifen diese beiden Aspekte; für sie fallen Subjekte und Objekte der Moral zusammen. Nach diesen Auffassungen könnten zwar zu den Objekten der Moral vielleicht auch noch Wesen gerechnet werden, die nur potentiell Mitglieder der moralischen Gemeinschaft sind, welche Normen erzeugt und durchsetzt. Nicht jedoch kann auf diese Weise die inzwischen für viele naheliegende Ausdehnung der Moral auf Tiere verständlich gemacht werden. Die heute weitgehend akzeptierten inhaltlichen moralischen Normen beziehen sich auf alle grundlegenden Aspekte der Rücksicht, und ohne Vorurteile sind Gegenstände der Rücksicht alle, auf die Rücksicht möglich ist, und d.h. alle, die leidensfähig sind. Dem entsprechen empirische Untersuchungen, wonach moralische Situationen von vielen Probanden dadurch identifiziert werden, dass es in ihnen um das Wohl anderer geht, darum, sie nicht zu verletzen und ihre Rechte zu achten.

Das zweite Problem weist auf eine Kluft zwischen dem inhaltlichen Umfang der Moral und der Sanktioniertheit hin. Man kann zwar dem bekannten Einwand, dort, wo die Gefahr der Entdeckung einer moralischen Übertretung gering ist, fehle die soziale Sanktion, dadurch begegnen, dass man auf die Internalisierung der Sanktion verweist, die Schuldgefühle oder das schlechte Gewissen, die auftreten werden. Diese Antwort hilft aber nicht weiter, wo es um räumlich oder zeitlich weit entfernte Objekte der Moral geht. So können Mitglieder künftiger Generationen aus prinzipiellen Gründen kein Ursprung von Sanktionen sein, und Menschen, die in räumlich entfernten Gemeinschaften leben, sind es zumindest faktisch nicht. Der soziale Druck, mit dem man sozialisiert wird, betrifft primär Handlungen innerhalb der realen Gemeinschaft und verliert mit größerer Entfernung an Stärke. Dann aber müsste für seine Internalisierung bzw. die so erklärte moralische Motivation entsprechend gelten, dass sie mit zunehmender Entfernung schwächer wird.

Damit kann der Hinweis auf die psychosoziale Sanktioniertheit der moralischen Normen nicht nur den Inhalt, sondern auch die motivationale Dimension der Moral nicht vollständig erfassen. Die Frage der moralischen Motivation muss aber geklärt werden, wenn wir die Art der moralischen Verpflichtung genauer klären wollen. Denn die Frage, warum man in einer bestimmten Situation, in der starke Gründe des eigenen Wohls dagegen sprechen, dennoch moralisch handeln soll bzw. muss, stellt sich auch für denjenigen Bereich, in dem sich Form und Inhalt decken. Wie Aristoteles klar gesehen hat, steht für das Individuum die moralische Handlung wie jede andere Handlung grundsätzlich im Kontext seines Lebens im Ganzen und ist aus dieser Perspektive eine Angelegenheit der praktischen Überlegung mit Bezug auf das eigene gute Leben.

Die Antwort wurde im Zusammenhang mit der Vorrangthese schon genannt: Moralisch handeln heißt gerade, die Verfolgung des eigenen guten Lebens einzuschränken zugunsten der Rücksicht auf das Wohl anderer. Weil es für das Funktionieren der Gesellschaft enorm wichtig ist, dass die Moral beachtet wird, hat sich bezogen auf diesen Inhalt das System interner Sanktionen als formaler Aspekt der Moral entwickelt. Doch kann man sich fragen, ob dieses System allein eine wirkungsvolle oder überhaupt sinnvolle Verankerung moralischer Prinzipien gewährleistet. Sanktionierende moralische Affekte haben keine absolute Stärke. Wer sie erfährt, könnte sich, wenn er eines seiner Ziele nur unter Verletzung einer moralischen Norm erreichen kann, überlegen, was für sein Leben insgesamt schlimmer ist, das Gefühl der Schuld oder die Frustration über die Aufgabe des Ziels.

Auch hier bietet die antike Ethik ein sehr viel sinnvolleres Bild der moralischen Motivation. Was durch moralische Sozialisation erzeugt wird, sind primär Charakterdispositionen, bei guter Sozialisation Tugenden, die sicherstellen, dass Menschen durchgängig nach den Normen handeln, weil sie geeignete positive Handlungsmotive, die Ausrichtung auf ein Gut, internalisiert und in ihr Selbstbild aufgenommen haben. Das Schuldgefühl wäre dann nicht etwas Eigenes, was als Sanktion mit der Norm eingeführt wird, sondern es wäre die Kehrseite einer positiven Einstellung, deren Durchbrechung eine negative Selbstbewertung auslöst. Dass die moralische Sanktion so funktioniert, im Kontext von positiven Motiven, die in Tugenden internalisiert sind, und nicht als bloße negative Sanktion beim Übertreten einer Norm, scheint auch psychologisch verständlicher.

Das primäre positive Motiv, das eine Moral der Rücksicht auf das Wohl aller fundieren kann, scheinen altruistische Gefühle zu sein, wie sie zunächst innerhalb konkreter Beziehungen der Verwandtschaft und Freundschaft auftreten, in welchen sich wechselseitige Erwartungen ausbilden. Hier lässt sich ein nicht-emphatischer Begriff von Sollen bzw. Müssen und Verpflichtung einführen. Der eine Partner in einer solchen Beziehung kann Bitten oder Aufforderungen äußern (oder bei Wesen, die das nicht können, etwas implizit erwarten); der andere kann, wo er eine solche berechtigte Erwartung nicht erfüllt, ein Schuldgefühl darüber entwickeln, dass er Gefühlsbindungen verletzt, die er selbst eingegangen ist und grundsätzlich bejaht. Diese affektiven Reaktionen würde man alltäglich kaum als Sanktionen, als Ausübung von sozialem Druck, bezeichnen. Vielmehr handelt es sich um Folgen der Handlung aufgrund einer Beziehung, die zwischen zwei Menschen besteht.

Wie Schopenhauer richtig bemerkt hat, kann man von hier zu einer generalisierten Tugend der Menschenliebe nur kommen, wenn man über die Beschaffenheit des Lebens im allgemeinen nachdenkt und sich die Sichtweise zu eigen macht, dass jedes empfindungsfähige Wesen auf der Erde in seinem Streben nach dem eigenen Wohl von Leiden bedroht ist und Mitgefühl verdient. Damit lässt sich anders als durch die Sanktionentheorie sowohl die Universalisierung des Inhalts wie der Motivation zur Moral erklären. Während der soziale Druck bei Entfernung nachlässt, kann der Verweis auf eine reflektierte positive Einstellung erklären, wieso z.B. jemand auch gegenüber einem Menschen, den er vielleicht nur einmal im Leben sieht, hilfsbereit sein kann.

Nun gibt es moralische Bereiche, auf die altruistische Einstellungen weniger gut passen. Es gibt Handlungen, die als solche Verpflichtungen erzeugen, nämlich Versprechen und Verträge. Diese konstituieren ein Sollen, das zunächst gar kein besonderes Gewicht im Hinblick auf den Inhalt der Moral, auf irgendjemandes Wohl zu haben braucht. Man kann jemandem ein absolut triviales Versprechen geben, von dessen Nicht-Erfüllung nicht viel abhängt. Dennoch würde man sagen, dass man, wenn man das Versprechen gegeben hat, daran gebunden ist. Stoßen wir dann hier auf das besondere moralische Sollen?

Was hier vorliegt, ist zunächst der alltägliche enge Sinn von Verpflichtung, wonach man explizit bestimmte Verpflichtungen eingehen kann. Der Inhalt sind hier nicht Normen oder ein Normsystem, sondern konkrete Handlungen, die man einer anderen Person in Aussicht stellt, und zwar so, dass man sich in dieser Hinsicht unter Absehung von jetzigen und späteren eigenen Interessen festlegt. Nun konstituiert die so geartete Institution des Versprechens wechselseitige Verlässlichkeit, die es geben muss, wenn soziale Interaktion und Kooperation möglich sein soll, und entsprechend wird es sozialen Druck im Hinblick auf die Ausbildung einer verlässlichen Haltung geben. Was die einzelnen Handlungen der Erfüllung oder des Bruchs eines Versprechens angeht, so nehmen Versprechen gegenüber Fremden häufig die Form institutionalisierter Abmachungen an, die mit externen Sanktionen verknüpft werden, also in den Bereich des Rechts übergehen. Innerhalb persönlicher Beziehungen scheint weniger ein sanktionierender Affekt als vielmehr ein Rückgang des Vertrauens und andere informelle Reaktionen die Folge eines Versprechensbruchs zu sein.

Auf jeden Fall bedeutet das Verpflichtetsein nicht geradewegs eine solche Sanktion oder Reaktion, sondern Verpflichtetsein in diesem Sinn ist einfach, was durch die Handlung des Versprechens konstituiert wird. Im übrigen gibt es trotz der sozialen Wichtigkeit auch hier keine absolute Verpflichtung. Auch die Erfüllung eines Versprechens kann, wenn starke Gründe anderer Art dagegen sprechen, Gegenstand der Abwägung in einer praktischen Überlegung werden. Dennoch gehört zur Praxis des Versprechens, dass sie eine Einstellung der Verlässlichkeit dadurch begründet, dass Versprechen im Normalfall als der Abwägung enthoben angesehen werden. Die Basis dieser Einstellung kann wiederum nicht das Wissen um die Gefahr sozialen Drucks und des schlechten Gewissens sein. Die Rechtfertigung hat Ähnlichkeit mit der für die allgemeine Rücksicht gegebenen, betrifft jetzt allerdings nicht altruistische Einstellungen gegenüber allen leidensfähigen Wesen, sondern die speziellere Hinsicht der Achtung reziprozitätsfähiger Wesen. Sie kann nur in der reflektierten Vorstellung liegen, dass alle Menschen ein Leben leben und dabei in manchen Hinsichten für das Gelingen des Lebens vom Verhalten anderer abhängig sind, folglich nur Pläne unter Einbeziehung anderer machen können, wenn es einige verlässliche Abmachungen gibt.

Was bleibt von der Moral?

Ich kann jetzt als Ergebnis für die Frage nach einem besonderen moralischen Sollen festhalten: Ein Verpflichtetsein in einem normalen, nicht-emphatischen Sinn gibt es aufgrund berechtigter Erwartungen innerhalb von persönlichen affektiven Bindungen sowie in der Weise berechtigter Erwartungen, die auf einem expliziten Versprechen beruhen. Darüber hinaus entsteht ein erweiterter Verpflichtungsbegriff im Aufbau einer universalisierten positiven Einstellung zum Wohl aller, der nur teilweise mit sozialen Sanktionen verbunden ist und daher ebenfalls am besten als Implikation einer vom Individuum ausgebildeten positiven Einstellung verstanden werden kann. In allen Fällen handelt es sich nicht um ein absolutes Sollen / Müssen, sondern um eines, das grundsätzlich in einer praktischen Überlegung über das eigene gute Leben gegen andere Arten von Gründen abwägbar bleibt. Das moralische Sollen könnte allenfalls dem universalisierten Verpflichtungsbegriff entsprechen. Bedeutet dann die Art, wie ich diesen beschrieben habe, dass die moralische Verpflichtung letztlich eine Art von Selbstverpflichtung darstellt? Das scheint wenig sinnvoll. Diese Redeweise würde zurückführen in eine Art kantisches Modell, wonach ein Teil in uns dem anderen Vorschriften geben könnte. Dann bleibt nur, dass die positive Einstellung zum Wohl aller nicht ein besonderes Sollen, sondern ein reflektiertes Wollen darstellt.

Aber wenn moralische Gründe auf eigenen Wollenshaltungen beruhen, werden sie dann nicht zu Gründen wie alle anderen, und geht damit das Spezifische der Moral nicht ganz verloren? Ich denke nicht. Das Spezifische der Moral liegt nach meinem Vorschlag im Inhalt des erweiterten Altruismus. Es kann nur in diesem Inhalt liegen und nicht in der Sanktioniertheit, dem psychosozialen Druck, weil es diesen, wie gezeigt, auch in anderen Bereichen gibt. Die spezifisch moralischen Schuldgefühle sind keine internen Sanktionen, sondern nur die Kehrseite der Freundschaft oder anderer positiver Einstellungen zu einem anderen Wesen, anders gesagt, nur ein Aspekt in einem affektiven Konglomerat, das eine solche Bindung ausmacht.

Eine Auffassung, welche die Moral an den isolierten moralischen Affekten von Empörung und Schuld festmacht, läuft viel eher Gefahr zusammenzubrechen, wenn wir zu der Einsicht kommen sollten, dass sich dieses System aus Gründen des evolutionären Nutzens entwickelt hat, der unter heutigen Bedingungen zweifelhaft ist oder jedenfalls mit der Einsicht in seine Kontingenz die Überzeugungskraft verliert. Da Schuldgefühle und sozialer Druck lästig sind, könnte man dann versuchen, sich gegen diesen Druck zu immunisieren und sich die Schuldgefühle abzugewöhnen. Hingegen kann man sich die vormoralischen Schuldgefühle, die vor dem Hintergrund altruistischer Bindungen entstehen, nicht abgewöhnen, wenn einem an positiven Beziehungen zu anderen liegt.

Ich bin hier vorsichtig und belasse es bei diesem „wenn“. Philosophen sind ja fürs allgemeine zuständig und machen daher gern pauschale Aussagen. Aber die Empirie sieht oft vielfältiger aus. So nimmt man in der psychologischen Motivationstheorie an, dass es verschiedene Grundtypen von Motivation wie Macht, Leistung, Anschluss (Bindungswunsch) gibt und bei manchen Menschen die eine, bei anderen die andere Art dominiert. Menschen, deren Anschlussmotivation schwach ausgeprägt ist, haben vermutlich weniger starke generalisierte altruistische Einstellungen. Da die meisten Menschen eine Mischung verschiedener Motivationsarten aufweisen werden, gilt aber grundsätzlich für alle diese Arten, dass ein Gewichtungsproblem zwischen den aus ihnen hervorgehenden Handlungsgründen besteht. Einen moralischen Charakter wird man denjenigen Menschen zusprechen, die eine universalisierte altruistische Einstellung ausgebildet haben und hinter dieser nur zurückbleiben, wo eine Handlung einen Verzicht auf wichtige eigene Lebenswünsche bedeutet. Da jeder nur ein Leben hat, bleibt offen, wo die genaue Grenze zwischen Wünschen für das eigene gute Leben und Anforderungen eines generalisierten Altruismus zu ziehen ist und welches Handeln man als nicht nur moralisch richtig, sondern als supererogatorisch bezeichnen würde.

Von der Redaktion leicht gekürzter Text. Der Originaltext mit Fußnoten und Literaturangaben erscheint in: Eva Buddeberg u. Achim Vesper (Hg.), Moral und Sanktion, Campus Verlag, Frankfurt am Main 2011 (voraussichtlich).

UNSERE AUTORIN:

Ursula Wolf ist Professorin für Philosophie an der Universität Mannheim.