PhilosophiePhilosophie

ESSAY

Nida-Rümelin, Nida: Gründe und Lebenswelt

I. GRÜNDE

Gründe als interpersonelle Relationen

Es besteht weitgehend Konsens darüber, dass Gründe etwas mit etablierten Regeln zu tun haben und dass die interpersonelle Rolle von Gründen die primäre ist.

Ein guter Grund für x überzeugt, wobei x eine Handlung, eine Überzeugung oder eine (nicht-propositionale) Einstellung sein kann. Wenn A gegenüber B einen guten Grund für x nennt, dann ist der hinreichend rationale B, nachdem er diesen Grund vernommen hat, von x überzeugt. D.h. dann ist B davon überzeugt, dass x richtig ist. Wenn wir die möglicherweise zirkuläre Bestimmung „rational“ weglassen, lässt sich der Begriff des pragmatisch guten Grundes einführen: G ist gegenüber B ein (pragmatisch) guter Grund für x, wenn B sich durch G von der Richtigkeit von x überzeugen lässt. Allerdings müssen wir annehmen können, dass der Gründe gebende A von G selbst überzeugt ist, also annimmt, dass G einen zutreffenden (deskriptiven oder normativen) Sachverhalt beschreibt und dass G wirklich für x spricht, also ein (objektiv) guter Grund für x ist. Zudem gilt – jedenfalls außerhalb von Wissenschaft und Philosophie –, dass die Frage, ob etwas ein guter Grund ist, nach den etablierten Regeln unserer lebensweltlichen Begründungsspiele zu beurteilen ist.

Wie aber interpretieren wir folgenden Dialog?

A: „Ich habe mich dafür entschieden.“
B: „Warum?“ (B hätte auch sagen können: „Nenn mir die Gründe für Deine Entscheidung“)
A: „Ich habe meine Gründe.“
B: „Welche?“
A: „Die würdest Du sowieso nicht verstehen.“
B: „Aber Andere würden sie verstehen?“
A: „Nein, ich glaube, niemand würde meine Gründe verstehen.“

Es scheint, dass A überzeugt ist, das Richtige oder jedenfalls das für ihn Richtige zu tun („Ich habe meine Gründe“). Könnte es sein, dass er damit Recht hat und zugleich damit Recht hat, dass B und auch sonst niemand die Gründe verstehen würde? Wäre dies der Fall, dann wäre es zweifelhaft, ob Gründe – jedenfalls in ihrem primären Gebrauch – eine interpersonelle Relation darstellen.

Wir nehmen an, dass wir den Begriff des Grundes bzw. das lebensweltliche Phänomen des Gründegebens und Gründenehmens über bestimmte Äußerungssituationen erfassen. Jemand äußert eine Überzeugung und wird gefragt, warum er diese Überzeugung habe. Die Antworten, die er darauf gibt, geben (subjektive) Gründe für die Überzeugung an, d.h. nennen ihrerseits Überzeugungen, die die infrage stehende Überzeugung rechtfertigen. Eine Überzeugungen begründende Äußerung besteht also wieder in der Angabe von Überzeugungen. Daher ist die Rede von „subjektiven“ Gründen nicht ungefährlich, sie könnte nahe legen, dass das Spiel des Begründens in den je vorfindlichen Meinungen der betreffenden Person ihren Schlusspunkt hat. Doch eine Begründung ist nur dann erfolgreich, wenn zwischen der Person, die die Begründung gibt, und der Person, die die Begründung nimmt, eine Übereinstimmung über das Bestehen desjenigen Sachverhaltes hergestellt wird, der zur Begründung herangezogen wird. In diesem Sinne, d.h. in ihrem propositionalen Gehalt, sind Gründe immer objektiv, nie subjektiv.

Diese objektivistische Lesart erlaubt es jedoch auch, dem interpersonellen Charakter des Begründungsspiels eine Grenze zu setzen. So kann eine Person davon überzeugt sein, dass ein bestimmter Sachverhalt besteht, der eine ihrer Überzeugungen rechtfertigt, und zugleich davon überzeugt sein, dass dieser Sachverhalt nur ihr und niemandem sonst zugänglich ist. In diesem Fall kann diese Person berechtigterweise davon überzeugt sein, gute Gründe zu haben. Zugleich kann sie aber auch davon überzeugt sein, dass sie diese guten Gründe weder B noch jemandem anderen vermitteln kann, dass also eine Äußerung dieser Gründe nicht dazu führen würde, dass der jeweilige Adressat sich von dieser gegebenen Begründung überzeugen lässt und diese Begründung somit erfolgreich ist.


Damit wird nicht bestritten, dass das Spiel des Gründegebens und -nehmens durch die (interpersonelle) Äußerungspraxis angeeignet wird. In diesem Sinne kann man weiterhin von einem Primat von Gründen als interpersonalen Relationen sprechen.

Wider eine strenge Unterscheidung zwischen theoretischen und praktischen Gründen

In der Philosophie werden üblicherweise theoretische von praktischen Gründen unterschieden und die Auffassung ist verbreitet, dass beide sehr unterschiedlich zu behandeln seien. Ich bin dagegen der Überzeugung, dass sich die Form des Gründegebens und –nehmens nicht danach unterscheidet, ob es sich um praktische oder theoretische Gründe handelt – ich habe sogar Zweifel, ob sich diese Unterscheidung überhaupt aufrechterhalten lässt.

Denn die strenge Trennung zwischen theoretischen und praktischen Gründen beruht auf einer wenig überzeugenden Sichtweise menschlicher Praxis – auf dem auf David Hume zurückgehenden Internalismus bezüglich praktischer Gründe. Dieser interpretiert praktische Gründe nach folgendem Schema:

Einen Grund haben, etwas zu tun (denn praktische Gründe rechtfertigen Handlungen, theoretische dagegen Überzeugungen), heißt solche Wünsche und Überzeugungen zu haben, die erwarten lassen, dass meine Wünsche durch das, was ich vorhabe, (optimal) erfüllt werden. Für die (praktische) Begründung einer Handlung muss man also (1) die Wünsche und (2) die Überzeugungen, die die in Frage stehende Handlung als geeignetes Mittel zur Wunscherfüllung erscheinen lassen, anführen. Die Relationen praktischer Begründungen enden demnach in den gegebenen Wünschen der Person, die selbst nicht mehr einer Begründung zugänglich sind.

Damit dieses Schema überzeugt, müsste es eine Kategorie basaler, einer Begründung nicht mehr bedürfender und fähiger Wünsche geben. Aber diese Kategorie gibt es nicht, denn auch das System der Wünsche einer rationalen Person unterliegt Kriterien einer holistischen Kohärenz. Das heißt, grundsätzlich sind alle Wünsche kritisierbar, selbst wenn es Grade der Begründungsbedürftigkeit und -fähigkeit gibt. Praktische Begründungen enden also nicht in den gegebenen Wünschen der handelnden Person. Damit aber entfällt das entscheidende Element des Hume´schen Schemas. Denn das konative System zerfällt nicht in zwei sorgsam unterschiedene Klassen von Wünschen – solche, die begründet und solche, die begründend sind. Es gibt vielmehr Grade der Begründungsbedürftigkeit und -fähigkeit. Eine hinreichende interpersonelle Übereinstimmung dieser je individuellen Graduierungen ist Voraussetzung für pragmatisch erfolgreiche praktische Begründungen.

Die Analogie zu epistemischen Systemen liegt auf der Hand. Konative und epistemische Systeme sind nicht nur unauflöslich miteinander verbunden, sondern unterliegen vergleichbaren Kohärenzbedingungen. Zwar kann man von der Begründung von Handlungen sprechen, weniger irreführend ist es aber, von der Begründung handlungsleitender (normativer) Überzeugungen zu sprechen. Eine Erwartung ist eine (probabilistische) Überzeugung, die durch das Eintreten des betreffenden Ereignisses erfüllt wird, wobei ich meine Erwartungen als Ergebnis eines Deliberationsprozesses ausbilde, in das auch wissenschaftliche Theorien und Daten einfließen können. Ähnlich ist die Rolle von Entscheidungen: Entscheidungen schließen die Abwägung von Gründen pro und contra ab und werden durch einen bestimmten Typus von Ereignissen erfüllt, nämlich eigenen Handlungen. Insofern sind sowohl Erwartungen als auch Entscheidungen das Resultat von theoretischen bzw. praktischen Deliberationen.

Eine Erwartung kann man als eine Überzeugung charakterisieren, dass etwas (möglicherweise mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit) eintreten wird. Eine Entscheidung kann man dagegen als Ausdruck einer Überzeugung charakterisieren, dass die erfüllende Handlung die richtige ist. Ich sehe Entscheidungen sogar nicht nur als Ausdruck normativer Überzeugungen, sondern selbst als normative Stellungnahmen, die nicht ausgesprochen sein müssen.
Nicht jede Überzeugung ist zugleich eine Stellungnahme. Denn wir schreiben Überzeugungen auch dann zu, wenn diese zwar nicht explizit in Form einer Stellungnahme gemacht wurden, sie für die Interpretation einer Person als rational aber unerlässlich sind. Manche Überzeugungen sind nämlich so selbstverständlich, dass sie nicht das Ergebnis einer Stellungnahme sein müssen.

Entscheidungen sind Urteile, die mit einem Handlungswunsch einhergehen und insofern sowohl normativ wie konativ sind. Erwartungen schreiben wir dagegen zu auch wenn sie keinen Urteilscharakter haben. Aber ein wesentlicher Teil unserer Erwartungen schließt eine – theoretische – Deliberation ab und hat damit Urteilscharakter.

Wenn diese Urteile hinreichend stabile Elemente des epistemischen Systems sind, können wir auch sagen, sie seien als stabile Überzeugungen propositionale Einstellungen der betreffenden Person. Als propositionale Einstellungen sind Entscheidungen hybrid, sie sind sowohl epistemisch als auch konativ.

Der den Entscheidungen vorausgehende Deliberationsprozess handelt von normativen und deskriptiven Sachverhalten: Was ist die richtige Handlung? Welche Gründe sprechen für diese im Vergleich zu anderen offen stehenden Handlungen? Es geht also in beiden Fällen um Überzeugungen. Das heißt, normative Überzeugungen bleiben Überzeugungen und verwandeln sich nicht im Laufe eines Deliberationsprozesses unter der Hand in Wünsche.

Gründe und Interessen

Es gibt eine Vielfalt von Gründen, und diejenigen, die auf eigene Wünsche Bezug nehmen, spielen keine ausgezeichnete Rolle. Es wäre vielmehr aussichtslos, die Vielfalt auf diesen einen Typus von Gründen zu reduzieren. So ist eine Handlung beispielsweise dann wohlbegründet, wenn sie aus Rücksichtnahme auf die Interessen einer anderen Person erfolgt – der Zusatz, dass diese Rücksichtnahme einem eigenen Wunsch entspricht, erscheint künstlich und enthält in jedem Fall keine zusätzliche Information.

Aber selbst dort, wo Handlungsgründe auf eigene Interessen Bezug nehmen, geschieht dies in einem noch zu erläuternden Sinne qualitativ. Es ist nicht das Bestehen von Interessen als solches, das gute Handlungsgründe bereitstellt. Denn eine, wie sie gelegentlich genannt wird, hypothetische Begründung ist keine. „Wenn du X willst, dann tue Y“ ist keine Begründung für Y, sondern lediglich die Feststellung eines kausalen oder probabilistischen Zusammenhangs. Y ist damit nicht rational. Auch nicht für die Person, die X wünscht. Der Versuch der Humeaner, alle praktischen Gründe als hypothetische auszuweisen, ist mit der lebensweltlichen Rolle praktischer Gründe unvereinbar. Hypothetische Rechtfertigungen zeigen entweder das Scheitern einer Begründung an oder sind lediglich Bausteine einer erst noch zu gebenden Begründung. Ein Beispiel demonstriert dies: „Wenn du davon überzeugt bist, dass Delphine Fische sind, dann solltest du auch annehmen, dass sie Eier legen.“ Dies ist selbstverständlich keine Begründung für die Überzeugung, dass Delphine Eier legen. Die merkwürdige Idee, dass praktische Gründe grundsätzlich hypothetisch und theoretische grundsätzlich kategorisch sein müssten, ließe sich nur dann aufrecht erhalten, wenn Interessen jene Rolle hätten, die ihnen gerne zugeschrieben wird, nämlich Endpunkte praktischer Begründungen zu sein – Gegebenes, nicht mehr Kritisierbares, eben auch nicht mehr Begründbares.

Dies ist im doppelten Sinne falsch: Zum einen sind die Interessen einer Person nichts Gegebenes, sondern selbst Ergebnis einer Bewertung – einer Bewertung, die diese Person für sich vornehmen kann und die eine Verständigungsdimension hat, das heißt, die nach akzeptablen Gründen sucht. Dies lässt sich auch nicht mit dem Argument bestreiten, dass es Wünsche gäbe, die man einfach hätte und dass zugeschriebene Interessen ja im Kern nichts anderes seien als Zusammenfassungen von solchen Wunschkomplexen. Denn auch Wünsche sind nichts Gegebenes, sondern selbst das Ergebnis einer Bewertung. Und selbst wenn es Wünsche geben mag, die sich durch Gründe nicht beeinflussen lassen, so wäre damit noch nicht gezeigt, dass nun gerade diese kritikresistenten Wünsche als letzte und zentrale Referenz gelten und praktische Begründungen sind. Ja, man könnte umgekehrt sagen: Wünsche, die in dieser Weise resistent sind, eignen sich am allerwenigsten als letzte Referenzen praktischer Begründungen.

Die Kluft zwischen Interessen und Handlungen

Die zweite wesentliche Qualifizierung ist jedoch die Unterscheidung zwischen Interessen (und den diese Interessen konstituierenden Wunschkomplexen) und Handlungen. Handeln ist das Ergebnis einer beurteilenden, bewertenden Stellungnahme. Ich handle so, weil ich diese Handlung für die richtige halte. Die Fähigkeit zur Distanzierung von den eigenen Interessen – und den Wunschkomplexen, die diese konstituieren – ist ein wesentliches Merkmal der rationalen Person.

Es ist merkwürdig, dass sich die moderne Philosophie mit dieser Einsicht so schwer tut. Ich vermute dahinter Residuen einer am Vorbild der frühneuzeitlichen Physik orientierten Anthropologie. Da geht es um Druck und Druckventile, Überwindung von Reibung durch Kraft, um actio und reactio, und die Anthropologie, die Thomas Hobbes in De corpore entwickelt, ist dafür vielleicht das schönste Beispiel. Gemäß dieser Auffassung bedarf jede Handlung eines Impulses, einer motivierenden Kraft oder einer psychischen Energie, die diese voran treibt; Willensschwäche ist ein Mangel solcher Impulse, Kräfte und Energien. Dieses physikalistische Residuum erklärt, warum der mainstream der zeitgenössischen Philosophie nach wie vor der Auffassung ist, dass (normative) Überzeugungen allein nicht ausreichen, um eine Handlung herbeizuführen, sondern dass es zusätzlich eines Antriebsaggregates, bestehend aus Interessen oder Wünschen, bedarf.

Doch ein solches Antriebsaggregat ist offenbar nicht erforderlich, wenn es um (deskriptive) Überzeugungen geht. (Theoretische) Gründe reichen aus, um eine Überzeugung hervorzubringen, während praktische Gründe für sich genommen angeblich nicht ausreichen sollen – außer man versteht praktische Gründe selbst als Rückführung auf Wunschkomplexe wie in der Humeanischen Tradition. Humeaner wie Bernard Williams fassen den Wunschbegriff so weit, dass jede Handlung Ausdruck eines diese Handlung leitenden Wunsches ist. Aber auch für Wünsche dieser Art gilt in jedem Falle, dass sie Ergebnis der Abwägung von Gründen sind, also die Handlung nicht selbst begründen können.

Ein Beispiel: Hans hat den überragenden Wunsch, zu Geld zu kommen, aber weder die Begabung noch die Willenskraft, um diesem Ziel auf legalem Wege näher zu kommen. Dagegen ist er, was die Lebensdauer einer alten und kränkelnden Erbtante betrifft, weitgehend indifferent. Ob die nun noch ein paar Jahre länger lebt oder nicht, ändert an seiner Lebenssituation wenig, und da er nur selten mit ihr in Kontakt war, hat er keine emotionale Bindung zu ihr aufgebaut. Begründet all dies eine geschickt gewählte Handlungsweise, die zum vorzeitigen Ableben der Erbtante führt, ohne dass dies dem Neffen als Straftat zugeschrieben werden kann? Offenkundig nicht: Man könnte bestenfalls sagen, dass es für den Neffen nur eine Möglichkeit gibt, seinen überragenden Wunsch, an viel Geld zu kommen, zu erfüllen, nämlich das Ableben der Erbtante unauffällig zu beschleunigen – aber der Übergang von dieser deskriptiv wahren Feststellung zu derjenigen, dass eine solche Handlungsweise rational wohl begründet oder gerechtfertigt sei, ist offenkundig unzulässig.

Wenn das Prädikat „rational“ in praktischen Kontexten nichts anderes bedeutete als „ist für die je vorgegebenen Zwecke ein geeignetes Mittel“ (oder stärker: „es gibt kein geeigneteres“), dann würde Rationalität ihre normative Bedeutung verlieren. Mit der Auszeichnung einer Handlung als „rational“ wäre dann kein Empfehlungscharakter mehr verbunden, sondern das Prädikat „ist rational“ würde in praktischen Kontexten lediglich einen deskriptiven (probabilistischen oder kausalen) Zusammenhang behaupten. Aber als normatives Prädikat ist es bestimmten Formen des Begründens unterworfen. Die Begründung, dass eine Handlung rational sei, kann zwar auf subjektive Merkmale wie Wünsche oder Interessen der handelnden Person Bezug nehmen, sie ist aber selbst nur objektiv – wie jede Begründung – zu verstehen: sie zeichnet diese Handlung als die richtige Handlung aus. Dabei kann es durchaus wesentlich sein, wer diese Handlung vollzieht. Denn mit dieser Handlung ist der konkrete Handlungs-token gemeint, also die konkrete, von einer Person zu einem gegebenen Zeitpunkt vollzogene Handlung. Dass die entsprechenden Kriterien immer nur auf types Bezug nehmen können, um formulierbar zu sein, tut dem keinen Abbruch. Dennoch ist es ein Irrtum zu meinen, dass die Feststellung, eine Handlung sei rational für eine bestimmte Person, diese Charakterisierung zu einer subjektiven mache. Ich kann mir keine subjektive und zugleich normative Auszeichnung einer Handlung als rational oder moralisch vorstellen. Diese Form eines schwachen Universalismus ist in die Logik der normativen Sprache eingelassen. Dieser Universalismus ist allerdings derart schwach, dass er so gut wie keine inhaltlichen Vorgaben für die Kriterien normativer Theorien selbst macht. Der Irrtum, dass sich inhaltliche normative Kriterien allein auf Grund dieses Merkmals aus der Moralsprache ableiten ließen, hat allerdings in der neuzeitlichen Ethik eine wichtige Rolle gespielt.

Das lebensweltlich etablierte Spiel des Gründegebens und -nehmens ist also normativ – und zwar für praktische wie theoretische Gründe gleichermaßen. Wenn A trotz guter Gründe, die für x sprechen, nicht von der Richtigkeit von x überzeugt ist, dann ist A irrational; das heißt, dann trifft es zu, dass A von x überzeugt sein sollte – und zwar unabhängig davon, ob wir für x Entscheidungen, Handlungen, Normen, empirische Einzeltatsachen, empirische Gesetzmäßigkeiten, moralische Gefühle, Einstellungen, Dispositionen oder Tugenden einsetzen.

II. LEBENSWELT

Wittgensteins Regeln


Unsere Rede von der „Lebenswelt“ und von „lebensweltlicher“ Verständigung lässt sich mit Hilfe eines Argumentes von Ludwig Wittgenstein – jedenfalls in einer bestimmten Lesart – näher erläutern. Der Übergang von der Sprachphilosophie des Tractatus zu der der Philosophischen Untersuchungen ist der von einer realistischen Abbild-Theorie zu der einer Gebrauchs-Theorie der Sprache. Es geht um die Rolle sprachlicher Äußerungen, die diese im Leben, also in unseren alltäglichen Interaktionen und Verständigungsprozessen spielen. Im Tractatus wird die Bedeutung durch Wahrheitsbedingungen beschrieben, in den Philosophischen Untersuchungen durch die (performative) Rolle. Für diese Rolle bieten sich allerdings zwei Lesarten an, die beide in den Philosophischen Untersuchungen angedeutet werden: Eine behaviouristische, die lange Zeit als für den mainstream der Wittgenstein-Interpretation charakteristisch war, und eine normativistische. Gemäß der behaviouristischen geht es um die de facto-Übereinstimmung in der Befolgung implizierter – und grundsätzlich nicht vollständig explizierbarer – Regeln; nach der normativistischen geht es um Kriterien der Angemessenheit sprachlicher Äußerungen und der Reaktionen auf diese. Nach der behaviouristischen werden die Wahrheitsbedingungen als Konstituentien von Bedeutung durch gemeinschaftliche (in der Sprachgemeinschaft geteilte) Regelkonformitäten ersetzt; in der normativistischen Interpretation (deren prominenter Vertreter S. Kripke ist) werden Wahrheitsbedingungen durch Rechtfertigungs- oder (dargelegt durch R. Brandom) Berechtigungs-Bedingungen ersetzt. In dieser Interpretation ist es also nicht die faktische Übereinstimmung, sondern die Übereinstimmung hinsichtlich der Kriterien der Adäquatheit – sowohl der Äußerung selbst, wie der Reaktionen auf diese Äußerung –, die ihre Rolle in der lebensweltlichen Verständigung, ihre Bedeutung ausmacht. Wenn ich etwa behaupte, dies oder jenes sei der Fall, dann muss ich auf Nachfrage Gründe sowohl für meine Überzeugung angeben können, dass dies oder jenes der Fall ist, als auch für die Äußerung dieser Überzeugung. Ein Grund für die Überzeugung kann bspw. gegeben werden, indem man auf eine Wahrnehmung verweist, die man hatte und die einem verlässlich erscheint. Ein Grund, diese Überzeugung zu äußern, kann dagegen darin bestehen, dass man sich nicht sicher war, ob derjenige, gegenüber dem man diese Überzeugung äußerte, diese Überzeugung teilt oder gar, dass man vermutete, dass er einer anderen, mit jener nicht verträglichen Überzeugung sei. In der normativistischen Interpretation der Sprachspiele und der Lebenswelt bestehen die konstitutiven Übereinstimmungen der Sprach- und Verständigungsgemeinschaft demnach in gemeinsam akzeptierten Kriterien des adäquaten, richtigen Sprachgebrauchs und der Verständigungspraxis.

Die Sprechakt-Theorie

Zum Austausch von Gründen kommt es immer dann, wenn Differenzen ausgetragen werden. Dem einen erscheint eine Äußerung unter den Bedingungen der Situation als unangemessen oder nicht gerechtfertigt – das veranlasst den anderen Gründe anzuführen (wobei wir uns, wenn wir im Folgenden unter „Äußerungen“ nicht nur Sprachhandlungen, sondern auch nicht-sprachlich verfasste Handlungen verstehen, den sonst immer wieder nötigen Hinweis auf theoretische und praktische Gründe sparen können). In der oben entwickelten Argumentationslinie bringt jede Handlung normative wie deskriptive Überzeugungen implizit zum Ausdruck, so wie manche sprachliche Äußerung eine deskriptive oder normative Überzeugung explizit zum Ausdruck bringt. Dieses Zum-Ausdruck-Bringen von Überzeugungen ist jedoch nicht die einzige Rolle von (Sprach- und anderen) Handlungen.

Die Sprechakt-Theorie hat die Vielfalt von Rollen, die Äußerungen spielen können, analysiert. Wenn A gegenüber B etwas – P – verspricht, dann teilt A B unter anderem die Intention mit, das zu tun, was P erfüllt. Wenn der Versprechens-Akt gelingt, dann ist A also davon überzeugt, dass B erwartet, dass A dasjenige tut, was P erfüllt. A hat mit seinem Versprechen zum Ausdruck gebracht, dass er dasjenige, was P erfüllt, für möglich hält – möglich nicht nur im Sinne physischer, sondern auch im Sinne deontischer Möglichkeit: A kann nur dann ein wahrhaftiges Versprechen geben, wenn A davon überzeugt ist, dass wenigstens einige derjenigen Handlungen, die P erfüllen, moralisch zulässig sind. Weitere Überzeugungen, die mit diesem Akt zum Ausdruck kommen, sind etwa, dass A annimmt, dass B seine Versprechensäußerung versteht, nicht nur im phatischen, sondern auch im rhetischen Sinne. A muss insbesondere davon überzeugt sein, dass seine Stellung gegenüber B und gegebenenfalls gegenüber anderen, die für diejenigen Handlungen, die für die Erfüllung von P in Frage kommen, relevant sind, ein solches Versprechen zulässt. Vielleicht kann der Fraktionsvorsitzende einer Regierungspartei seinem Kanzler versprechen, dass er für eine Agenda die gesamte Fraktion hinter sich haben wird – der Hinterbänkler kann es jedenfalls nicht.

Es gibt Bedingungen, die, sofern sie nicht erfüllt sind, sprachlich wie nicht-sprachlich verfasste Handlungen, scheitern lassen. Aber auch wenn diese Form von Adäquatheits-Bedingungen erfüllt ist, ist das Spiel der Gründe nicht notwendigerweise beendet. Denn auch ein gelungener Akt des Versprechens kann begründungsbedürftig erscheinen: Was bringt A dazu, dieses Versprechen zu geben, welche Gründe führt er dafür an? Die Autonomie der Person äußert sich u. a. darin, dass dieser Teil des Begründungs-Spiels in hohem Maße unterdeterminiert ist. So ist es, jedenfalls in unserer Kultur, jedem in weiten Grenzen selbst überlassen, welche Bindungen er eingeht und ein Typus dieser Bindungen hat die Form von Versprechen.

Das komplexe Verhältnis ethischer Theorie zur lebensweltlichen Praxis

Die normative Konstitution unserer lebensweltlichen Verständigungspraxis ist hoch komplex. Ein Beispiel für diese Komplexität liefern diejenigen Regeln, deren Befolgung eine Sprachhandlung ausmacht.. Verletzungen dieser Regeln kommen häufig vor, denn viele Versprechen werden in der Absicht gegeben, sie zu brechen. Sofern diese Absicht dem Adressaten verborgen bleibt, gelingt der Sprechakt des Versprechens, dennoch liegt eine gravierende Regelverletzung vor, die moralische Kritik nach sich zieht, wenn sie aufgedeckt wird. Diese moralische Kritik ist – fast – unabhängig davon, wie die Versprechens-Handlung sonst moralisch zu bewerten ist; d.h. die moralische Kritik ist an diesen Typus von Sprechakt gebunden. Dieses Phänomen gibt der philosophischen Ethik einige Rätsel auf. Die modernen Ethik-Theorien entwickeln mehr oder weniger abstrakte Kriterien der moralischen Beurteilung. Zu deren bekanntesten gehören die verschiedenen Varianten der utilitaristischen Bewertung, der Kantianismus im Sinne eines Verallgemeinerungs-Testes für Handlungsmaximen, intuitionistische Ethiken in der Art David Ross’ (wonach es einige grundlegende Regeln der moralischen Beurteilung gibt, die für sich nicht mehr rechtfertigungsbedürftig sind, wie z.B. die Pflicht zu helfen, Respekt vor Individualrechten…), aber auch libertäre Theorien, die die Locke’schen Individualrechte zur alleinigen Grundlage der moralischen Beurteilung machen. Aber keiner der genannten Ansätze hat eine naheliegende Interpretation für dieses Phänomen unserer lebensweltlichen Sprachpraxis.

Eine mögliche Reaktion wäre, die normativen Konstituentien unserer lebensweltlichen Sprachpraxis für ethisch unbegründet zu halten. D.h. man könnte zugestehen, dass unsere
lebensweltliche Sprachpraxis zwar von normativen Intuitionen dieser Art geleitet ist, diese aber eines rationalen ethischen Fundamentes entbehren und daher auch keine moralische Verpflichtung erfassen. Eine zweite Möglichkeit der Interpretation wäre, diese normativen Konstituentien als eine erste Handlungsorientierung anzusehen, die dann von der ethischen Theorie erst rational rekonstruiert, modifiziert oder auch zurückgewiesen werden kann. Demnach wären wir prima facie verpflichtet, unsere Versprechen zu halten, aber ob wir tatsächlich verpflichtet sind, ein gegebenes Versprechen zu halten, entscheidet letztlich das Prinzip der ethischen Theorie.Diese beiden dominierenden Varianten der Bestimmung des Verhältnisses von ethischer Theorie und lebensweltlicher Sprachpraxis scheinen mir geradezu bizarre praktische Konsequenzen zu haben. Die erste Variante käme einer vollständigen Entwertung all der fein ziselierten normativen Kriterien unserer lebensweltlichen Sprachpraxis gleich und würde in letzter Konsequenz die normativen Konstituentien unserer lebensweltlichen Verständigungs- und Interaktionspraxis zum Verschwinden bringen. Der ethisch-rationale Akteur schiede damit als Dialog- und Interaktionspartner aus. Die ethische Rationalisierung würde dadurch nicht nur einen umfassenden Moralverlust nach sich ziehen, sondern zugleich jede Fähigkeit zur Praxis einbüßen: Denn derjenige, der die ethische Theorie ernst nimmt und sich konsequent an ihren Prinzipien und Kriterien orientiert, könnte dann nur noch als Schauspieler am lebensweltlichen Verständigungs- und Interaktionsgefüge teilnehmen. Er würde normative Bindungen und Überzeugungen dann nur noch simulieren, ebenso wie diejenigen Einstellungen, die diese wahrhaftig erscheinen lassen.

Aber auch die zweite Version der Verhältnisbestimmung von ethischer Theorie und lebensweltlicher Praxis würde – ernst genommen – seltsame Resultate zeitigen. Denn für den Akteur wären in diesem Fall all die von ihm befolgten Regeln lediglich tentativ gültig. Seine Regel-Konformität, die ihn erst zu einem verlässlichen Dialog- und Interaktionspartner macht, wäre gewissermaßen immer nur hypothetisch und die ethische Prüfung könnte diese jederzeit dispensieren. Wenn man überdies das oben umrissene Spektrum moderner ethischer Theorien und ihre Prinzipien und Kriterien ansieht, ist gar nicht zu sehen, dass diese das notwendige hohe Maß an Regelkonformität der lebensweltlichen Praxis rechtfertigen könnten. Dies gilt jedenfalls so lange, als man diese Prüfungen in jedem Einzelfall ernst nimmt und nicht zur kursorischen Betrachtung ganzer Regelsysteme übergeht. Doch je punktueller die Analyse wird, desto unwahrscheinlicher ist eine Übereinstimmung zwischen ethischen Kriterien und normativen Regeln lebensweltlicher Praxis.

Searles naturalistischer Fehlschluss neu interpretiert

John Searle hat im Zusammenhang mit der Analyse von Sprechakten einen Standpunkt eingenommen, der der ethischen und meta-ethischen Tradition des 20. Jahrhunderts analytischer Prägung diametral entgegengesetzt ist. Er beginnt mit der Tatsachenfeststellung, dass A ein Versprechen gegenüber B abgegeben hat, und endet mit der im Stil eines deduktiven Argumentes hergeleiteten Conclusio, dass A verpflichtet ist das zu tun, was er versprochen hat. Ein klarer Fall für einen naturalistischen Fehlschluss, also für den Übergang einer deskriptiven Tatsachenfeststellung zu einer normativen oder moralischen Forderung. Als Anhänger der naturalistic fallacy sucht man in der Kette von Ableitungsschritten den Übergang von der Deskription zur Präskription. An irgendeiner Stelle fehlt aus dieser Sicht das ethische Prinzip, das den Übergang von der Tatsachenfeststellung zur moralischen Forderung erst begründen könnte. Es ist leicht, das Argument von John Searle in dieser Weise zurückzuweisen. Es scheint auf der Hand zu liegen, dass Searle an einer Stelle seiner Deduktion implizit von einem ethischen Prinzip Gebrauch macht, ohne dass genau angegeben werden könnte, um welches es sich handelt. Die „Deduktion“ erscheint somit elliptisch. Um diese Ellipse zu beheben, wäre neben der Benennung des ethischen Prinzips auch eine genauere Beschreibung der Umstände des gegebenen Versprechens erforderlich. Je nach eingeführtem ethischen Prinzip (oder auch nur Kriterium) wären etwa die Folgen relevant, die der Versprechensbruch für das Wohlergehen anderer Personen hätte, ob und in welchem Umfang Rechtsverletzungen mit einem Versprechensbruch einhergingen oder ob der Versprechensbruch einer Maxime folgt, die als allgemeines Gesetz denk- bzw. wünschbar ist.

Ich schlage eine andere Interpretation des Searle´schen Beispiels vor, Diese soll nicht nur den dargestellten Einwand entkräften, sondern auch die Theorie der naturalistic fallacy auf ihren Wortsinn begrenzen, d.h. auf die Feststellung, dass sich aus natürlichen Propositionen keine normativen deduzieren lassen. Dies bedeutet aber nicht, dass sich aus nicht-natürlichen, aber empirisch zugänglichen Propositionen nicht sehr wohl normative deduzieren lassen. Anders formuliert: Es gibt empirische, nicht-natürliche Propositionen, die normative Eigenschaften aufweisen.

Die Quelle der Normativität

Die Frage ist, worin die Quelle der Normativität dieser Propositionen besteht. Ist diese Quelle in der Konstruktion der eigenen Person zu suchen, wie Kantianische und postmoderne Konstruktivisten wie C. Taylor meinen? Oder besteht sie in einem ethischen Prinzip, das wir aufdecken oder erfinden? Als ethische Realisten sind wir überzeugt, dass wir ein solches Prinzip entdecken, als ethische Subjektivisten, dass wir es lediglich erfinden können. Wenn wir es entdecken können, stellt sich die Frage, mit welcher Methode bzw. mit welchem Erkenntnisvermögen dies möglich ist. Eine mögliche Antwort, nämlich dass dazu lediglich eine logische Kompetenz nötig sei, haben wir oben schon kurz besprochen und verworfen; denn die Logik der Moralsprache allein offenbart uns dieses Prinzip nicht. Haben wir dann vielleicht eine unmittelbare Intuition, die uns dieses Prinzip schauen lässt, analog zu unseren Wahrnehmungsurteilen? Möglicherweise ist ein längerer Weg der Sensibilisierung erforderlich, um diese Intuition auszubilden und man muss das Höhlengleichnis von Platon in diesem Sinne lesen? Am Ende des Gleichnisses steht die bloße Schau des Guten – wobei die Analogie zu einem direkten Wahrnehmungsurteil explizit ist: Um die Sonne zu schauen, bedarf es keiner spezifischen Methode, sondern man muss nur aus der Höhle herausgeführt werden, um sie zu sehen. Diese besondere Wahrnehmungsfähigkeit und die darauf beruhende Erkenntnis des Guten oder des ethischen Prinzips, setzt voraus, dass es eben nicht nur die im üblichen Sinne empirischen Gegenstände unserer Lebenswelt gibt, sondern dahinter Gegenstände, Strukturen oder Formen, die uns grundsätzlich unmittelbar zugänglich sind – aber eben nicht unmittelbar in dem Sinne, dass sie lebensweltlich gegeben seien, sondern dass man sie nach einer entsprechenden wissenschaftlichen und philosophischen Vorbereitung sehen kann.

Mackie meint, ein solcher ethischer Realismus verbiete sich wegen zweier Argumente, dem der ontological queerness und dem der moral relativity. Die angeführte Form des ethischen Realismus wäre in der Tat ontologically queer, also ontologisch merkwürdig, denn sie würde die Welt mit Gegenständen und Eigenschaften bevölkern und ihre Zugänglichkeit analog zu den üblichen Gegenständen lebensweltlicher Erfahrung fassen. Aber auch die Idee einer Konstruktion ethischer Prinzipien führt in die Aporie. Denn auf der Basis welcher Auswahlkriterien sollten wir aus der unerschöpflichen Vielfalt möglicher ethischer Prinzipien wählen? Ohne Auswahlkriterien wären wir ratlos, mit Auswahlkriterien gerieten wir in einen unendlichen Regress, denn es stellte sich dann sofort die Frage, wie wir zu diesen Auswahlkriterien kommen.

Diese doppelte Aporie lässt vermuten, dass die Quelle der Normativität in der lebensweltlichen Sprach- und Interaktionspraxis selbst zu suchen ist. Es ist nicht das von außen herangetragene ethische Prinzip – sei es, realistisch als moralischer Sachverhalt oder konstruktivistisch als eine nützliche Erfindung des menschlichen Geistes interpretiert. Für unsere Sprach- und Interaktionspraxis heißt ein Versprechen geben ipso facto Verpflichtungen einzugehen. Jedenfalls aus der Perspektive eines Mitglieds der Sprach- und Interaktionsgemeinschaft ist die (deskriptive) Feststellung, A habe B ein Versprechen gegeben, zugleich auch immer die (normative) Feststellung, A habe gegenüber B eine Verpflichtung. Man kann kein Versprechen geben, ohne Verpflichtungen einzugehen, und man kann die Tatsache, dass jemand ein Versprechen gegeben hat, jedenfalls als Mitglied der gleichen Sprach- und Interaktionsgemeinschaft, nicht feststellen, ohne diese Verpflichtung anzuerkennen. Der vermeintliche naturalistische Fehlschluss ist deswegen keiner, weil ein Versprechen geben eben nichts anderes ist als unter spezifischen Bedingungen bestimmte Verpflichtungen einzugehen. Versprechen und andere normative Institutionen unserer Sprach- und Interaktionspraxis sind somit die eigentlichen Quellen der Normativität.

III. KRITIK

Die Lebenswelt ist immer schon normativ verfasst

Wenn man es bei dieser Um-Interpretation bewenden ließe, wäre das Resultat jedoch unbefriedigend. Das kritische Potential normativer Ethik verschwände hinter der bloßen Beschreibung der Institutionen unserer Sprach- und Interaktionspraxis. Die jeweils etablierten Regeln würden zu nicht mehr bezweifelbaren Instanzen normativer Beurteilung. Zudem wären wir mit einer Vielfalt normativer Bindungen konfrontiert, von der nicht anzunehmen ist, dass sie kohärent ist. Die einzelnen Sprachspiele würden ein loses Netz von Interaktionsformen etablieren, das die wesentlichen normativen Orientierungen wie die an Autonomie oder gleichem Respekt obsolet erscheinen ließe. Das handelnde Subjekt würde zu einem Partikel von Gemeinschaften, welche sich über gemeinsame normative Kriterien richtiger Sprach- und Interaktionspraxis konstituierten. Die unterschiedlichen normativen Institutionen dieser Sprach- und Interaktionspraxis bestünden jeweils aus eigenem Recht – methodisch wäre ihre Kritik unmöglich. Und dies nicht etwa deswegen, weil diese institutionelle Praxis wohl begründet erschiene, sondern weil es prinzipiell keinen Weg, keine Form der Kritik mehr gäbe.

Diese Implikationen sind jedoch nicht zwingend. Wir haben gesagt, dass die primäre Quelle der Normativität in den Konstituentien unserer lebensweltlichen Sprach- und Interaktionspraxis zu suchen ist. Das heißt, es ist nicht das von außen herangetragene ethische Prinzip, das die normative Beurteilung erst möglich macht, sondern diese ist integraler Teil der lebensweltlichen Sprach- und Interaktionspraxis. Diese ist eben schon immer normativ verfasst. Eine Person, die die normativen Regeln dieser Praxis nicht für sich akzeptiert, kann nicht Mitglied dieser Sprachgemeinschaft bleiben oder mutiert zum bloßen Simulanten. Die Quellen der Normativität müssen nicht erst gesucht werden, sie sind in der lebensweltlichen Praxis immer schon präsent. Damit erübrigt sich aber nicht die ethische Analyse und Kritik.

Der Übergang zur ethischen Theoriebildung ist fließend

Wenn klar ist, was zu tun ist, stellt sich die Frage nach moralischer Abwägung und ethischer Begründung nicht. In diesem Fall ist die normative Sachlage klar und wer dennoch nach einer näheren Begründung fragt, wird auf die einschlägige normative Regel hingewiesen. Ich gehe heute um 16.00 Uhr zum vereinbarten Treffpunkt, weil ich es gestern so vereinbart habe. Wer hier nach einer ethischen Theorie fragt, die die Einhaltung dieser Vereinbarung erst legitimiert, stellt sich außerhalb der etablierten und von uns allen akzeptierten Regeln lebensweltlicher Verständigung. Die ethische Analyse beginnt erst, wenn unterschiedliche Regeln, die gleichermaßen auf die Situation passen, kollidieren und verschiedene Handlungsweisen fordern. Solche Situationen des moralischen Konfliktes führen zu moralischer Deliberation. Die Gründe, die dann abgewogen werden, beziehen sich auf Regeln, die in der Lebenswelt bereits etabliert sind. Aber das Ergebnis dieser Abwägung ist von diesen Regeln nicht präformiert. Das Auftreten moralischer Konflikte kann zu lokaler Skepsis führen: Die ‚unterlegene’ Regel mag in Zukunft weniger verlässlich erscheinen und wenn sich der Zweifel an ihr wiederholt, begründet dies die Suche nach einer verlässlicheren, die sowohl diejenigen Fälle mit abdeckt, in denen man sich auf die unterlegene Regel verlassen kann, und zugleich Orientierung bietet in den anderen Fällen. Die Quellen der Normativität sind also weiterhin in etablierten Regeln lebensweltlicher Sprach- und Interaktionspraxis zu suchen. Aber die Inkohärenz dieser Praxis lässt ihre Verlässlichkeit zweifelhaft erscheinen und es beginnt die Suche nach abstrakteren, weiter reichenden, verlässlicheren Regeln. Diese Suche hat ihren Ursprung selbst in der lebensweltlichen Praxis. Der Übergang von der moralischen Reflexion im Rahmen der lebensweltlichen Sprach- und Interaktionspraxis zur ethischen Theoriebildung ist somit fließend.

Die in einem Teil der zeitgenössischen Philosophie verbreitete Auffassung, dass die ethische Theorie gewissermaßen außerhalb jeder lebensweltlichen Praxis stehe und mit dieser weder epistemologisch noch praktisch etwas zu tun habe, erscheint mir dagegen als ein Begräbnis des ethischen Projekts selbst. Eine philosophische Ethik ohne Stützung in der lebensweltlichen Praxis verkäme zur bloßen intellektuellen Spielerei. Stattdessen setzt der praktische Philosoph das fort, was in den moralischen Konflikten der Lebenswelt begonnen hat: die Klärung dessen, was richtig und was falsch ist. Dies ist Grund sowohl zur Bescheidenheit wie zur Verantwortlichkeit: Zur Bescheidenheit, weil die philosophische Ethik die Handlungsgründe nicht neu erfindet, da die Quellen der Normativität in der lebensweltlichen Praxis zu suchen sind. Zur Verantwortlichkeit, weil die ethische Theorie einen Beitrag zu aufgeklärter Moral in der Praxis ist.

Ein Verlassen der lebensweltlichen Perspektive führt zu einem tief greifenden Konflikt

Die ethische Analyse hat ihren Ausgangspunkt in den moralischen Konflikten der Lebenswelt. Die Versuchung ist daher groß, die lebensweltliche Dimension insgesamt hinter sich zu lassen und zu einem ethischen Prinzip überzugehen, das keine moralischen Konflikte zulässt. Der moderne Handlungsutilitarismus, insbesondere in der Gestalt des Präferenzutilitarismus, ist dafür ein prominentes Beispiel. Diese Lösungsstrategie gegenüber moralischen Konflikten der Lebenswelt führt jedoch zu einem tief greifenden Konflikt mit den normativen lebensweltlichen Regeln. Um die Theorie zu retten, muss daher die normative Konstitution unserer lebensweltlichen Praxis aufgegeben werden. Die Theorie büßt dabei aber zugleich ihre Instanz der Begründung ein oder, wie es früher im logischen Empirismus hieß, ihrer Verifikation. Die Theorie verliert ihr Fundament in der Lebenswelt und damit den Kontakt zu den Quellen der Normativität.

Andererseits gilt, dass die ethische Analyse die lebensweltliche Praxis verändert. Das Projekt der Aufklärung hat eine praktische Dimension, es lässt die lebensweltliche Praxis nicht unberührt. Die ethische Analyse lässt moralische Orientierungen verschwinden, die zum Teil tief in die lebensweltliche Praxis eingelassen waren, aber der ethischen Kritik nicht standhalten konnten. So verschwand die Keuschheit als eine zentrale sittliche Norm für Mädchen und junge Frauen in einem Jahrzehnte währenden Prozess auch deswegen, weil sie mit anderen Normen – wie der Gleichheit von Mann und Frau und einer selbstbestimmten Lebensform sowohl männlicher wie weiblicher Erwachsener – in Konflikt geriet und sich kein tiefer gehendes normatives Prinzip finden ließ, das diese überkommene Tugend rechtfertigte. Ebenso verschwanden die ständischen Vorrechte des Mittelalters nicht nur als Folge sozialer Veränderungen, sondern auch, weil sie mit der Norm gleicher Würde und gleichen Respekts in Konflikt gerieten, die ihrerseits anthropologisch gut begründbar schien (wie Thomas Hobbes in De Cive und in Leviathan ausgeführt hat). Es dauerte noch Jahrhunderte, in vielen Teilen der Welt bis heute, bis diese ständischen Vorrechte vom Status unberechtigter Privilegien in den unwirksamer Ansprüche übergingen – doch auch hier spielte die ethische Analyse eine Rolle.

Die Einheit der Lebenswelt

Das entscheidende Argument gegen einen wittgensteinianisch inspirierten Quietismus ist das, was ich als Einheit der Lebenswelt bezeichnen möchte. In der lebensweltlichen Praxis können wir uns nicht damit zufrieden geben immer wieder andere Spiele zu spielen – einmal Schach und einmal Halma, einmal Fußball und dann mathematische Beweise basteln, einmal die Elternrolle einnehmen und dann die des Lehrers, die des Schülers, die des Staatsbürgers, die des Arbeitnehmers, die eines Vereinsmitglieds … Es ist immer ein und dieselbe Person, die da agiert, die diese unterschiedlichen Rollen ausfüllt und daher sicherstellen muss, dass ihre Lebensform im Ganzen kohärent bleibt. Wir kennen alle dieses Phänomen des Springens von unterschiedlichen Rollenerwartungen in andere, aber die Sprünge dürfen nicht zu groß werden, sondern müssen durch gemeinsame normative und deskriptive Orientierungen zusammengehalten werden und die Person muss über diese unterschiedlichen Rollen hinweg erkennbar bleiben.

Die Einheit der Lebenswelt hat aber vor allem eine interpersonelle Dimension. So verständigen wir uns über unsere normativen wie deskriptiven Orientierungen, wir müssen uns einig sein, was existiert und was nicht, was wohl begründet ist und was nicht – und diese Einigkeit kann nicht eine jeweils Spiel-spezifische Einigkeit sein. Die Metapher des Spiels ist verführerisch: Könnte es sich nicht um solche isolierten Spiele handeln, die man aus der Schublade ziehen kann und dann in diese Welt eintauchen, in der man miteinander spielt und sonst nichts? Die Spiel-Metapher ist hilfreich, um die Komplexität der lebensweltlich etablierten normativen Regeln in den Blick zu nehmen, aber sie führt in die Irre, wenn sie suggeriert, dass die lebensweltliche Praxis nichts anderes sei als eine Menge von Spielsituationen mit je eigenen Regeln, die untereinander nicht verknüpft sind. Das unterscheidet das Schachspiel von den lebensweltlich etablierten, eben nicht künstlichen oder erfundenen Spielen: Diese stehen nicht isoliert und sind keine eigene Welt, sondern ihre Teilnehmer stehen in einem anhaltenden Verhältnis zueinander und definieren sich über ihre Rolle, normativen Orientierungen, Ziele, personalen Bindungen und Lebensprojekte über die Zeit hinweg. Diese werden nicht auf Dispens gestellt je nachdem, in welches Spiel man gerade eintritt. Um in der Wittgenstein’schen Metapher des Spiels zu bleiben: Wir spielen ein großes Spiel, dessen Regeln wir nicht beschreiben oder explizit machen können, dessen Regeln ein hohes Maß an Unterbestimmtheit aufweisen und nur für kleine Ausschnitte dieses Gesamtspiels zu beschreiben sind – aber das macht diese Ausschnitte nicht zu separaten Spielen. Wir spielen ein großes Spiel, getragen von einem großen Komplex von miteinander verknüpften Regeln. Wir bleiben – grosso modo – ein und dieselbe Person beim Übergang von einem Ausschnitt zu einem anderen. Die Teilnehmer dieses einen großen Spiels teilen zwei Grundtypen propositionaler Einstellungen: deskriptive und konative, d.h. sie teilen Überzeugungen darüber, was der Fall ist, welche Gegenstände existieren und welche nicht, auf welche Erfahrungen man sich verlassen kann und auf welche nicht, ebenso wie normative Einstellungen, was (in bestimmten Situationen) zu tun ist und was nicht, welche Werte uns leiten sollten, was eine Regelverletzung ist und was nicht. Diese beiden Grundtypen propositionaler Einstellungen sind zudem unauflöslich miteinander verknüpft, sie teilen das eine große Spiel nicht in zwei große Spiele auf – ein praktisches und ein theoretisches, ein normatives und ein deskriptives. Meine normativen Überzeugungen sind nicht immer handlungsrelevant, meine deskriptiven dagegen oft genug. Ich verstehe die normativen Überzeugungen einer Person nur vor dem konkreten Hintergrund ihrer deskriptiver Überzeugungen, ich kann also Erwartungen und Wünsche nur zuschreiben, wenn ich beides simultan zuschreibe

Von der Redaktion überarbeiteter Text.