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20 Mio. Euro Forschungsgelder für die Geisteswissenschaften


20 Mio. Euro für Forschungsprojekte in den Geisteswissenschaften: neue
Förderbekanntmachung aus HERA


Im Rahmen der neuen HERA-Förderbekanntmachung zum Thema „Uses of the Past“
sind geisteswissenschaftliche Forscher/innen aus 22 europäischen Ländern
dazu eingeladen, internationale Projektvorschläge einzureichen, die sich
mit folgenden Fragen auseinandersetzen: „Welchen Einfluss hat unser
Verständnis der Vergangenheit auf die Gestaltung von Gegenwart und
Zukunft?“, „Wie nutzen oder benutzen wir – als Individuen, Institutionen
oder als Gesellschaften – Vergangenheit(en)?“. Einsendeschluss ist der
09.04.2015. HERA steht für „Humanities in the European Research Area“ und
ist ein Netzwerk von Forschungsförderern der Geisteswissenschaften im
Europäischen Forschungsraum.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und
Forschungsförderer aus weiteren 21 europäischen Ländern sowie die
Europäische Kommission stellen über HERA ein Fördervolumen von insgesamt
20 Mio. € zur Verfügung. Die multi- und interdisziplinär ausgerichteten
Projekte sollen ihren Schwerpunkt in den Geisteswissenschaften haben,
innovative und exzellente Forschungsansätze einbringen sowie Strategien
für den Wissenstransfer aufweisen. Antragsberechtigt sind promovierte
Wissenschaftler/innen an Universitäten, Fachhochschulen, Forschungsmuseen
oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Die maximale
Projektlaufzeit beträgt drei Jahre, der Beginn erfolgt spätestens im Juni
2016, das maximale Fördervolumen beträgt 1,2 Mio. € pro Projekt.

Die neue HERA-Bekanntmachung lädt Wissenschaftler/innen ein, sich mit der
Nutzung von Vergangenheit(en) zu beschäftigen, und dabei ein Verständnis
zu entwickeln, wie Erinnerung(en) konstruiert und zu welchem Nutzen sie
eingesetzt werden. Dazu gehören Fragen nach unterschiedlichen Perspektiven
zur Vergangenheit; zur Nutzung von Erinnerungen, Geschichte und
Geschichten zur Herausbildung von Identität, Normen, Werten,
Institutionen; Fragen zur Nutzung von Vergangenheit in den Medien, in
Objekten, im öffentlichen Raum; und ebenso Fragen zu den Akteuren, die
sich der Vergangenheit bedienen.

Es können europäische wie auch nicht-europäische bzw. globale
Nutzungsweisen im Fokus stehen, dabei ist jedoch stets ein direkter Bezug
zu historischen oder gegenwärtigen Debatten innerhalb Europas
herzustellen. Es ist gewünscht, dass sich die Fragestellungen auf größere
Transformationskontexte beziehen, in denen Konflikte zu Spannungen, neuen
Entwicklungsprozessen und auch neuen Interpretationen von Vergangenheit
führen. Ein besseres Begreifen der Verknüpfung von Vergangenheit und
Gegenwart soll zu einem besseren Verständnis der gesellschaftlichen,
politischen und kulturellen Transformationen in Europa beitragen.

Bewerbungsverfahren

Das Bewerbungsverfahren ist zweistufig angelegt. Bis zum 09.04.2015 (19:00
MEZ) können Anträge zur ersten Auswahlstufe eingereicht werden.
Voraussetzung ist ein Team aus mindestens vier „principal investigators“
aus mind. vier der beteiligten Länder. Neben Deutschland sind dies
Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Irland, Island, Italien Kroatien,
Lettland, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen,
Portugal, Schweden, die Schweiz, Slowenien, die Tschechische Republik und
das Vereinigte Königreich.

Ein internationales Gremium wird zunächst die eingegangenen
Projektvorschläge begutachten (1. Auswahlstufe). Danach werden die als
besonders geeignet eingeschätzten Vorhaben zu einem Vollantrag
aufgefordert (2. Auswahlstufe), die dann erneut kompetitiv begutachtet
werden. Die Deadline zur Einreichung für die Vollanträge wird im Oktober
2015 liegen. Für die Förderung der antragstellenden Einrichtungen gelten
die Regelungen der HERA-Ausschreibung sowie die Richtlinien der jeweiligen
Partnerländer.

Die Registrierung der Projektvorschläge ist spätestens ab 01. Februar 2015
möglich; um möglichst frühe Registrierung (d.h. vor 30. März) wird
gebeten. Weitere Vorgaben: Laufzeit maximal drei Jahre, Beginn spätestens
Juni 2016, maximales Fördervolumen: 1,2 Mio. € pro Projekt.
Antragstellung über: <www.heranet.info/hera-jrp-documents-1>

Beratung

Interessent/innen aus Deutschland können sich bei Fragen zu den nationalen
Förderbedingungen ihrer Anträge (BMBF-Richtlinien) an die Nationale
Kontaktstelle Sozial-, Wirtschafts- und Geisteswissenschaften wenden, sie
ist die deutsche Anlaufstelle für HERA:

Projektträger im DLR
Nationale Kontaktstelle Sozial-, Wirtschafts- und Geisteswissenschaften
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn

Ansprechpartner:
Christa Engel, Tel.: +49 (0) 228 / 3821-1695, hera-up@dlr.de
Dr. Christopher Wertz, Tel.: +49 (0) 228 / 3821-1577, hera-up@dlr.de

Die Nationale Kontaktstelle Sozial-, Wirtschafts- und
Geisteswissenschaften arbeitet im Auftrag des Bundesministeriums für
Bildung und Forschung (BMBF) und ist im Projektträger im DLR angesiedelt.
Der Projektträger im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) hat
sich auf Dienstleistungen zur Förderung von Forschung, Innovation und
Bildung spezialisiert. Als einer der größten Projektträger Deutschlands
unterstützt er Landes- und Bundesministerien bei der Umsetzung von
Forschungsförderprogrammen, ist für die Europäische Kommission, Stiftungen
und Verbände tätig. Sein Themenspektrum reicht von Gesundheit, Innovation,
Umwelt, Kultur, Bildung, Schlüsseltechnologien bis hin zu europäischer und
internationaler Zusammenarbeit.