PhilosophiePhilosophie

01 2016

Dieter Birnbacher :
Neuro-Enhancement. Die ethische Ambivalenz eines schnell wachsenden Bereiches

 
aus: Heft 1/2016, S. 18-33
 
Ein Schlüsselbegriff der Biomedizin
 
„Enhancement“ ist einer der Schlüsselbegriffe der modernen Biomedizin. Biomedizinische Mittel, Verfahren und Techniken werden zunehmend nicht mehr nur für die angestammten Aufgaben der Medizin: Heilung, Lebenserhaltung, Symptomlinderung und gesundheitliche Vorsorge eingesetzt, sondern auch zum Zweck der Steigerung von Fähigkeiten, zur Verbesserung von Lebensqualität und zur Gestaltung der äußeren Erscheinung bei Gesunden. Wachsende Bereiche der Medizin und der direkt oder indirekt in das Medizinsystem involvierten Aktivitäten (Pharmaforschung, Apotheken, Medizintechnik, Psychotherapie) widmen sich nicht mehr nur der Behandlung und Bekämpfung von Krankheiten und Störungen, sondern gleichberechtigt und in Einzelfällen sogar vorrangig der Steigerung der Leistungsfähigkeit über das Normalmaß hinaus (Sportmedizin), der Kompensation natürlicher Degenerationsprozesse (Anti-Aging), der Verschönerung des Körpers (ästhetische Chirurgie, Kieferorthopädie) oder der Verbesserung des Wohlbefindens (Psychopharmakologie, Psychotherapie).
 
Gegenwärtig erleben wir in den wohlhabenden Ländern eine rapide Ausdehnung der Angebote im Bereich des Enhancement. Teils kommen dabei neu entwickelte Mittel, Verfahren und Techniken zum Einsatz, zum größeren Teil jedoch Verfahren, die zunächst zu gesundheitsbezogenen Zwecken entwickelt und genutzt worden sind, von denen aber – von Anfang an oder im späteren Verlauf – klar wurde, dass sie sich auch zu Zwecken außerhalb ihres ursprünglichen Anwendungsbereichs einsetzen lassen (und gelegentlich erst dadurch für ihre Hersteller wirtschaftlich interessant wurden). Die Dynamik dieser Entwicklung ist aufs Ganze der Verfahren gesehen bemerkenswert, aber keineswegs gleichmäßig über die verschiedenen Anwendungsgebiete verteilt. Interessanterweise gehört das Neuro-Enhancement – trotz der Häufigkeit und Intensität der Diskussionen, die sich mit ihm beschäftigen – gerade nicht zu den Erfolgsgeschichten des Enhancement. Aber zunächst die Frage: Was ist Neuro-Enhancement?
 
Was ist Neuro-Enhancement?
 
Neuro-Enhancement kann verstanden werden als die Gesamtheit der Maßnahmen, die auf die Verbesserungen von mentalen Fähigkeiten oder Zuständen bei gesunden Menschen zielen. Entscheidend ist, dass diese Maßnahmen im weitesten Sinne biomedizinischer Natur sind, also nicht anderweitige Formen annehmen, etwa die von Erziehung, Bildung, Übung oder Training. Ausschlaggebend für die Abgrenzung des Enhancement gegen andere Verbesserungs-Verfahren sind die Mittel, nicht die Zwecke. Ein Trainingsverfahren, durch das es gelingt, die Gedächtnisleistung zu verbessern, ist keine Form von Enhancement. Es ist jedoch Enhancement, sobald dasselbe Ziel durch die Einnahme bestimmter Hormone oder antioxidativer Substanzen erreicht wird.
 
Die Hauptanwendungsgebiete eines Neuro-Enhancement, wie es sich gegenwärtig darstellt, sind die Aufhellung der Grundstimmung und die Verbesserung bestimmter leistungsbezogener kognitiver Eigenschaften. Psychopharmaka, die zur Heilung von Depressionen, Angst- und Spannungszuständen entwickelt wurden, verhelfen vielfach auch gesunden Menschen zu einer besseren Grundstimmung. Das bekannteste Beispiel ist das in den USA verbreitete Medikament Prozac, das negative Affekte hemmt. Das Buch, das die Diskussion um die sogenannte „kosmetische Psychopharmakologie“ im wesentlichen auslöste, „Listening to Prozac“ von Peter Kramer (Kramer 1995, 16), handelt, wie der Titel anzeigt, hauptsächlich von diesem Mittel. Vor allem in der durch starken sozialen Erwartungsdruck gekennzeichneten amerikanischen Mittelschicht besteht eine große Nachfrage nach stimmungsaufhellenden Substanzen. So boomt gegenwärtig in den USA nicht nur der Absatzmarkt für Prozac, sondern auch für Naturheilmittel wie Johanniskraut.
 
Zu den Anwendungen zur Verbesserung kognitiver Funktionen wie Aufmerksamkeit und Konzentration, Gedächtnisleistung und die Fähigkeit, sich gezielt zu entspannen, gehören Mittel wie Modafinil, Donopezil, Ritalin und Betablocker. Modafinil wurde etwa amerikanischen Soldaten im Irak und in Afghanistan verabreicht. Betablocker schlucken Musiker beim Vorspielen zur Bekämpfung von Lampenfieber.
 
 
Wer benutzt Mittel zum Enhancement?
 
In der Öffentlichkeit werden die von diesem Boom ausgehenden Auswirkungen teilweise ausgesprochen dramatisiert. So prophezeit der Projektleiter der britischen „Foresight-Studie“ des britischen Office of Science and Technology, Sir David King:
 
Wir stehen unmittelbar vor Entwicklungen, die uns womöglich in eine Welt führen, in der wir Drogen nehmen, die uns helfen zu lernen, schneller zu denken, zu entspannen, wirksamer zu schlafen, oder sogar unsere Stimmung subtil der unserer Freunde anzupassen. Dies hätte Auswirkungen für jeden Einzelnen und könnte zu fundamentalen Veränderungen in unserem Verhalten als Gesellschaft führen. (nach Hasler 2012, 12)
 
Es spricht allerdings einiges dafür, dass es sich bei der teilweise aufgeregten Diskussion um das Neuro-Enhancement ihrerseits um kaum mehr als eine Art künstlich aufgeputschten Hype handelt, und zwar in drei Hinsichten:
Erstens ist die Anwendung dieser Mittel zumindest in Europa sehr viel weniger weit verbreitet als von Gegnern und Warnern wiederholt behauptet. Für die meisten gelte weiterhin das Prinzip des „pharmakologischen Calvinismus“: Erfolg hat man sich durch harte Arbeit zu verdienen. Auch im Arbeitsleben seien Psychopharmaka zur Steigerung der Arbeitsleistung wenig verbreitet:
 
Weniger als 1% der Angestellten hat nach eigenen Angaben schon gezielt Stimulanzien geschluckt. Für 99 % der müden Krieger des deutschen Büroalltags scheint wie eh und je der Kaffeeautomat Anlaufstelle in der Schlafnot zu sein. (Hasler 2012, 179)
 
Allerdings scheint die Einnahme von Mittel zum Neuro-Enhancement überdurchschnittlich verbreitet unter Erstsemestern und im Fach Sportwissenschaft, offensichtlich weil unter Athleten die Einnahme von Pharmaka und Nahrungsergänzungsmitteln ohnehin üblich ist. Das ergab jedenfalls eine Umfrage unter Studierenden einer großen deutschen Universität. Ungefähr 20% der Befragten gaben an, im letzten Jahr entsprechende Mittel genommen zu haben (Dietz et al. 2013).
 
Zweitens ist für die meisten dieser Mittel unklar, wie weit die festgestellten Verbesserungen, die die eingesetzten Mittel zur Folge haben, tatsächlich auf diese Mittel zurückzuführen sind und nicht stattdessen auf Placebo-Effekte wie die Erwartung, dass sich infolge der Einnahme die Stimmung aufhellt (vgl. Galert u. a. 2009, 45). Dies gilt insbesondere für viele zu Enhancement-Zwecken eingenommene Antidepressiva. Eine Meta-Analyse über die Ergebnisse aller durchgeführten klinischen Studien ergab, dass 57% der von der Pharmaindustrie gesponserten Studien … überhaupt keinen Unterschied in der Wirksamkeit zwischen Placebo und geprüfte Antidepressivum zeigen (konnte). 82 % der Besserung, die nominell mit Antidepressiva erzielt wurde – gemessen an der Punktezahl in der „Hamilton-Depressionsskala“ – wurde auch mit Placebobehandlung erreicht. Im Fall von Prozac war der Unterschied in der Besserung gegenüber Placebo sogar nur 11%. (Hasler 2012, 139)
 
Bei den kognitiv verbessernden Mitteln ist eine moderate aufmerksamkeitssteigernde Wirkung lediglich bei Modafinil nachgewiesen. Ausgeprägter ist die Wirkung nur bei Schlafentzug oder bei Laborversuchen mit dem Schlaf-Wach-Rhythmus von Schichtarbeitern. Am wirksamsten zur Steigerung von Wachheit und Aufmerksamkeit scheint weiterhin das bewährte Koffein zu sein.
 
Drittens sind, wie damit angedeutet, die meisten und die wirksamsten Mittel zur Stimmungsaufhellung und zur Verbesserung kognitiver Fähigkeiten alles andere als neu. Johanniskraut ist als Antidepressivum ein altes Hausmittel. Nikotin und Koffein zur Steigerung der Aufmerksamkeit gehören seit längerem zum Alltag. Gingko, das den Blutfluss zum Gehirn und damit die Kommunikationsfähigkeit steigern soll, wird in Deutschland in hohem Maße zur Verbesserung der Gedächtnisleistung konsumiert. Als Mittel zur Entspannung ist Marihuana anerkanntermaßen sehr viel potenter als die neu entwickelten Mittel.
 
Zukunftsoptionen
 
Insofern ist es kein Zufall, dass sich in der Mehrzahl die Befürchtungen, aber auch vielfach die Hoffnungen, weniger auf die gegenwärtig verfügbaren Möglichkeiten als auf Zukunftsoptionen richten, etwa die transkranielle Magnetstimulation (TMS), bei der magnetische Impulse von außen an das Gehirn geleitet werden. Diese Methode könnte in Zukunft vor allem deshalb an Popularität gewinnen, weil sie nicht-invasiv und schmerzfrei ist. Oder es könnten Geräte direkt ins Gehirn implantiert werden, die überaktive Hirnregionen in ihrer Aktivität und damit die Entstehung negativer Gedanken und Gefühle hemmen, vergleichbar den heute bei Morbus Parkinson und anderen motorischen Störungen eingesetzten „Hirnschrittmachern“. Kognitive Funktionen können sich durch den Einbau von Chips ins Gehirn verbessern lassen, die wirksamer sind als die systematische Entwicklung durch Übung und Training. Unter ethischen Gesichtspunkten wäre u. a. interessant, das moralische Verhalten eines Menschen zu beeinflussen, etwa um die Integration in die Gesellschaft zu erleichtern oder allererst zu ermöglichen, möglicherweise mithilfe eines künstlich hergestellten Oxytocins, das Vertrauensbereitschaft und soziales Verhalten fördert. All dies ist heute jedoch weitgehend Zukunftsmusik.
 
In anderen Anwendungsfeldern ist die Dynamik der Enhancement-Techniken ausgeprägter, etwa im Bereich des Sports oder der ästhetischen Chirurgie. Im Grunde ist diese Dynamik jedoch alles andere als erstaunlich. Die Medizin ist keine Wissenschaft, sondern eine unter Normen stehende Humantechnik. Wie alle Formen der technischen Veränderung des naturwüchsig Vorgegebenen lässt sie sich für alle Formen der Überwindung naturgegebener Begrenzungen nutzen und auf allen Stufen der Ausdifferenzierung und soziokulturellen Überformung menschlicher Bedürfnisse. Auch wenn eine Technik in der Menschheitsgeschichte zunächst zu Zwecken der Bewältigung von Not- und Zwangslagen entwickelt worden ist, ist zu erwarten, dass sie, steht sie einmal zur Verfügung, auch zu Zwecken genutzt wird, die von dem zum Überleben Notwendigen weit entfernt sind. Wie die Geschichte zeigt, führt die Entwicklung einer Technik generell nicht dazu, dass sie in der für die Menschheit als ganze förderlichsten Weise zum Einsatz kommt. In der Regel führt sie dazu, dass sie neben den elementaren Bedürfnissen einiger die Luxusbedürfnisse anderer befriedigt, und das lange bevor die nur mithilfe dieser Technik zu befriedigenden elementaren Bedürfnisse aller befriedigt sind.
 
Eine neue Vokabel für etwas Uraltes
 
Dem Interesse an Selbstgestaltung und Ästhetisierung scheint dabei eine besondere entwicklungsgeschichtliche Rolle zuzukommen. Bereits die ältesten Zeugnisse der Hominisation geben Hinweise auf die Nutzung des Feuers zur Herstellung von Färbemitteln aus natürlichen Substanzen zu ornamentalen Zwecken. Wie paläoanthropologische Befunde nahelegen, gehört die Bemalung der Haut mit Naturfarben zu den allerältesten Kulturtechniken, möglicherweise mit der evolutionären Funktion, die sozialen Rangunterscheide äußerlich deutlicher sichtbar zu machen und dadurch die selektive Reproduktion unter Höherrangigen zu befördern. Gerade von den Völkern, die bis vor kurzem noch unter Steinzeitverhältnissen gelebt haben, sind eine Fülle von kosmetischen Techniken bekannt: Feilen der Zähne, Verlängern des Halses, Vernarbungen der Haut. Viele dieser Techniken tragen Merkmale, die heute als besondere Probleme der nicht nur kosmetischen Selbstgestaltungspraktiken gelten: irreversible Veränderungen, Deformationen, Gesundheitsgefährdungen. Die Lehre daraus ist, dass „Enhancement“ eine neue Vokabel für etwas Uraltes ist. Enhancement charakterisiert den Menschen als Gattung nicht weniger als elaborierte Sprache und differenzierte Moral. Selbststeigerung und Selbstgestaltung mit „künstlichen“ – selbst geschaffenen oder durch Bearbeitung von Natursubstanzen erzeugten – Mitteln ist für den Menschen etwas mehr oder weniger Natürliches.
 
Woher aber dann, so wird man fragen müssen, die besondere Umstrittenheit des Enhancement? Gehört es nicht zur Technik insgesamt, dass sie das „von Natur aus“ Vorfindliche nach menschlichen Bedürfnissen umformt und umgestaltet, und zwar auch ohne dass dafür eine „Notwendigkeit“, ein unmittelbar zwingender Bedarf besteht? Was ist bedenklich daran, dass dafür u. a. auch die Mittel der Biomedizin in Anspruch genommen werden? Muss es nicht erstaunlich anmuten, dass in der Mehrzahl der öffentlichen Debatten über Enhancement nicht demjenigen die Beweislast aufgebürdet wird, der die Freiheit zum Enhancement einschränken möchte, sondern demjenigen, der diese Freiheit verteidigt?
 
Die Beweislastverteilung
 
Diese Beweislastverteilung findet man vor allem im Bereich des Neuro-Enhancement und insbesondere in der Diskussion um die Entlastung von psychischen Störfaktoren. Die Frage liegt nahe: Warum sollte der, der sich durch Enhancement-Techniken ermöglichte shortcuts zunutze macht, ein schlechtes Gewissen haben, wenn doch in nahezu allen anderen Bereichen der Technikanwendung technische shortcuts hochwillkommen sind? Wie stark und verbreitet das Vorurteil gegen das Enhancement ist, zeigt sich an einem Detail: der selbst bei liberalen Autoren verbreiteten Neigung, die Verwendung eines primär zu therapeutischen Zwecken entwickelten und genutzten Mittels oder Verfahrens, wenn es zu Zwecken des Enhancement genutzt wird, als „Missbrauch“ zu etikettieren, und zwar auch dann, wenn diese Verwendung nicht (was die Vorsilbe „Miss“ rechtfertigen würde) ohne Erfolgsaussicht ist und wenn es weder Schäden noch unvertretbare Risiken mit sich bringt. Gerade die erfolgreiche Nutzung der durch die Biomedizin eröffneten Möglichkeiten scheint Bedenken auf sich zu ziehen und nicht ihr verfehlter oder vergeblicher Einsatz. Wogegen richtet sich die Kritik? Offensichtlich nicht gegen die Erfolglosigkeit der Mittel. Aber auch gegen die Mittel für sich genommen richtet sie sich nicht, da es sich weitgehend um Mittel und Techniken handelt, die, in therapeutischer Absicht eingesetzt, eher begrüßt als verdammt werden. Ebenso wenig richtet sie sich gegen die Zwecke des Enhancement als solche. Im Gegenteil: Würden die Zwecke – physische und kognitive Leistungsfähigkeit, Wohlbefinden, Schönheit – nicht mit biomedizinischen, sondern mit den Mitteln von Training und Disziplin angestrebt, würde die Kritik in den meisten Fällen verstummen.
 
Ähnlich wie beim Doping im Sport sind weder die Zwecke noch die Mittel für sich genommen Gegenstand der Kritik, sondern der Einsatz dieser Mittel zu diesen Zwecken. Nicht von ungefähr orientieren sich die Autoren, die bisher vielleicht am nachdrücklichsten gegen das Enhancement Stellung bezogen haben, die Verfasser des Berichts Beyond Therapy des vom amerikanischen Präsidenten George W. Bush eingesetzten Council of Bioethics am Doping als Leitmetapher – offenkundig in der Absicht, die vorwiegend negative Konnotation des Doping auf die weiteren Anwendungsbereiche des Enhancement ausstrahlen zu lassen.
 
Demgegenüber lag den Vordenkern des wissenschaftlich-technischen Fortschritts der Gedanke, dass die Nutzung biomedizinischer Techniken zu Zwecken außerhalb der herkömmlichen Aufgaben der Medizin abgewertet werden könnte, gänzlich fern. Statt sie als „Zweckentfremdung“ negativ zu konnotieren, haben die Hauptvertreter des „prometheischen“ Denkens zu Beginn der Neuzeit mit dem verbessernden Gebrauch der Mittel der Medizin Hoffnungen, Erwartungen, ja sogar Forderungen verbunden. Bacon erhoffte sich von der Medizin u. a. eine Erleichterung des Sterbens, die nicht nur die damals selbstverständliche geistige Vorbereitung der Seele (euthanasia interior) beinhalten sollte, sondern auch eine palliative Erleichterung des Sterbens zusätzlich zu oder anstelle der Bekämpfung der Ursachen des Sterbens (euthanasia exterior, Bacon 1966, 395). Ähnlich erwartete Descartes von der Zukunft der Medizin nicht nur bessere Therapien für Krankheiten, sondern auch etwa die Behebung oder Linderung der Altersschwäche (Descartes 1960, 103).
 
Kompensatorisches versus erweiterndes Enhancement
 
Die von Bacon und Descartes genannten Zwecksetzungen des Enhancement lassen sich dem kompensatorischen Enhancement zurechnen. „Kompensatorisch“ können diejenigen Anwendungen biomedizinischer Verfahren genannt werden, die, ohne Therapien im eigentlichen Sinn zu sein, auf die Herstellung oder Wiederherstellung eines als „normal“ definierten Funktionsniveaus zielen. Dazu gehören Verfahren wie Anti-Aging, Sterilitätsbehandlung, Linderung von Schmerzen bei Geburten und die Erleichterung des Sterbens. Auch die Psychotherapie gehört dazu, soweit sie nicht die Behandlung von psychischen Erkrankungen oder Störungen, sondern die Bewältigung von persönlichen Verlusten, Beziehungsstörungen und anderen Erschütterungen der Normalität zum Ziel hat. Jedes Mal geht es um die Aufrechterhaltung oder Wiedergewinnung eines als normal und angemessen beurteilten Zustands, ohne dass das, was dieser Normalität im Wege steht, als krankheitswertig gelten kann. Auch wenn die zu bewältigenden Belastungen aus der Normalität der Lebensvollzüge herausfallen, lassen sie sich – zumindest in ihren milderen Formen – nicht als pathologisch einstufen. Im Gegenteil, in gewisser Weise handelt es sich bei diesen Belastungen um die basalsten und insofern aller „normalsten“ Problemlagen, denen Menschen in ihrer Lebenszeit ausgesetzt sind.
 
Interessanterweise werden die gewöhnlich gegen das Enhancement insgesamt vorgebrachten Bedenken für den Fall des kompensatorischen Enhancements weitgehend sus-pendiert. Solange biomedizinische Eingriffe funktional auf die Kompensation von Einbrüchen in die Normalität der Lebensvollzüge bezogen sind, werden sie überwiegend gutgeheißen, ja sogar vielfach – zur Besiegelung dieser Billigung – der Kategorie der „Therapie“ zugeschlagen. Auch wenn Geburtsschmerzen, Altersschwäche und die ab einem bestimmten Lebensalter einsetzende Unfruchtbarkeit oder Impotenz völlig „natürliche“ Phänomene sind, wird der Einsatz künstlicher Mittel zu ihrer Behebung, Milderung oder zeitlichen Verzögerung als so weitgehend nachvollziehbar empfunden, dass sie nicht nur von dem Generalverdacht gegen das Enhancement ausgenommen werden, sondern teilweise sogar als therapeutisch indiziert betrachtet und damit der privilegierten Kategorie der von der Solidargemeinschaft (mit)finanzierten Leistungen zugerechnet werden.
 
Zusätzlich befördert wird diese Einordnung durch die soziale Interessenkonstellation. Sobald diese Verfahren für große Teile der Bevölkerung und nicht nur für eine kleine Minderheit interessant sind, haben nicht nur die Anbieter der betreffenden Mittel und Verfahren, sondern auch die Nachfrager ein Interesse daran, dass deren Kosten ganz oder teilweise von der Solidargemeinschaft übernommen werden. So ist zu erwarten, dass mit dem Anstieg des Alters, zu dem sich ein Kinderwunsch bemerkbar macht, nicht nur die Zahl der zur Erfüllung dieses Wunsches auf „künstliche“ Verfahren angewiesenen Ehepaare ansteigt, sondern dass auch der Druck zunimmt, die Anwendung des Verfahrens aus Mitteln der Solidargemeinschaft zu finanzieren. Entsprechendes gilt für Mittel gegen Phänomene, die traditionell als Teil der Normalität galten, gegenwärtig aber zunehmend „medikalisiert“ werden, etwa jugendliche Aggressivität oder Schüchternheit, die in den USA bereits als eigenständiges pathologisches Syndrom (social anxiety disorder) anerkannt ist. Nicht nur die Pharmaindustrie hat ein Interesse daran, diese Phänomene, soweit dafür Gegenmittel bereitstehen, als krankhaft zu etablieren, sondern auch die Betroffenen selbst, die darauf hoffen, dass diese Mittel als erstattungsfähig anerkannt werden.
 
Den kompensatorischen stehen andere (hier „erweiternd“ genannte) Formen des Enhancement gegenüber, die der Verbesserung und Steigerung von Fähigkeiten und Beschaffenheiten dienen, ohne dass der zu überwindende Zustand in derselben Weise als belastend und einschränkend gesehen wird. Von einem den Muskelaufbau durch die Einnahme von Anabolika unterstützenden Freizeitsportler, einem sein Lampenfieber durch die Einnahme von Betablockern mindernden Musiker oder einer ihre sexuelle Attraktivität durch Brustvergrößerung steigernden jungen Frau wird man nicht sagen wollen, dass sie in derselben Weise Heimsuchungen kompensieren wie der seine zunehmende Hörschwäche mithilfe eines Hörgeräts ausgleichende Siebzigjährige, die angesichts der Diagnose einer unheilbaren Erkrankung unter Depressionen leidende junge Frau oder das um Sterilitätsbehandlung nachsuchende kinderlose Ehepaar. Anders als eine In-vitro-Fertilisation bei einem unter Kinderlosigkeit leidenden Ehepaar, die, wenn nicht sogar als Therapie, als eine Form des kompensatorischen Enhancement gelten muss, wird dasselbe Verfahren etwa bei einem lesbischen Paar auch dann, wenn der Kinderwunsch nicht weniger intensiv ist, als erweiterndes Enhancement gelten müssen. Ein Mittel, das einem Siebzigjährigen dazu verhilft, ohne Rückenschmerzen zu leben, wird man als kompensatorisches Enhancement ansprechen wollen, aber nicht ein Mittel, das demselben Siebzigjährigen dazu verhilft, die Prüfung für das goldene Sportabzeichen zu bestehen.
 
Was können wir dieser Wertungsdifferenz entnehmen?
 
Erstens, dass die Kritik am Enhancement nicht auf eine Art normative Natürlichkeitsvorstellung zurückgeführt werden kann. Es kann nicht sein, dass Enhancement deshalb als problematisch empfunden wird, weil es auf Verbesserungen der Leistungsfähigkeit, des Befindens und der äußeren Erscheinung über das von der Natur vorgegebene Maß hinaus zielt. Die Defizite und Belastungen, die das kompensatorische Enhancement zu überwinden hilft, sind nicht weniger naturgegeben als die Mehrzahl der Erkrankungen, die Gegenstand therapeutischer Eingriffe sind. Wie Krebserkrankungen sind auch Rückenbeschwerden ein mehr oder weniger zwangsläufiges Resultat unserer natürlichen physischen Verfasstheit. Dass das eine als Erkrankung, das andere als Befindlichkeitsstörung unterhalb der Schwelle zur Krankheit gilt, scheint ausschließlich an den unterschiedlich einschneidenden Folgen für Lebensdauer und Lebensführung zu liegen. Der für die Wertungsdifferenzierung relevante Begriff ist nicht Natürlichkeit, sondern Normalität. Was das kompensatorische Enhancement vom erweiternden Enhancement trennt, ist, dass der Wunsch nach dem ersten als Wunsch nach Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung von Normalität gedeutet wird, der Wunsch nach dem zweiten als Wunsch nach Überbietung von Normalität. Während der Wunsch nach Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung von Normalität tendenziell als legitim gilt, wird der Wunsch nach Überbietung von Normalität eher als problematisch gesehen – als willkürlich, idiosynkratisch oder in anderer Weise „aus der Reihe fallend“. Es gilt als normal, dass einer Frau bei der Geburt die Schmerzen gelindert werden. Es gilt als viel weniger normal, wenn eine Frau ihr Kind aus ausschließlich kosmetischen Gründen per Kaiserschnitt zur Welt bringt. Normalität ist dabei nicht als statistischer, sondern als normativer Begriff zu verstehen. Die Normalität, die das kompensatorische Enhancement vom erweiternden unterscheidet, kann nicht mit dem Durchschnittsniveau der jeweiligen Referenzklasse des einzelnen Falls gleichgesetzt werden – etwa so, dass die Steigerung des Niveaus bis zum Mittelwert als kompensatorisches und die Steigerung darüber hinaus als erweiterndes Enhancement gilt (vgl. Synofzik 2009, 54 f.). Eine Schmerzmittelgabe bei Gebärenden ist auch dann kompensatorisch, wenn Schmerzen bei der Geburt statistisch normal sind. Physiotherapie zur Bekämpfung von Rückenschmerzen bei Siebzigjährigen ist auch dann kompensatorisch, wenn der durchschnittliche Siebzigjährige unter Rückenschmerzen leidet.
 
Das heißt, dass die Normalität, die der Unterscheidung zwischen kompensatorischem und erweiterndem Enhancement zugrunde liegt, weder nach dem Muster des „normal function model“ zu verstehen ist, wie es von der objektivistischen Schulrichtung in der Gesundheitsdefinition für die Begriffe von Gesundheit und Krankheit vorgeschlagen worden ist (vgl. Boorse 1975) noch nach der Intensität der der Inanspruchnahme von Enhancement-Techniken zugrunde liegenden Wünsche, sondern nach soziokulturellen Normen. So gilt der Kinderwunsch und die Inanspruchnahme ärztlich assistierter Reproduktion unabhängig von Häufigkeit und Intensität bei einem Ehepaar weithin als normal, bei einem lesbischen Paar weithin als unnormal, der Wunsch nach einem gesunden Rücken bei einem Siebzigjährigen als normal, der Wunsch nach sportlichen Erfolgen nicht. Normalität ist gesellschaftlich definiert und nicht individuell. Das Individuum mag seine Wünsche nach Steigerung durchaus für „normal“ halten. Solange die Gesellschaft diesen Wünschen jedoch nicht dieselbe Legitimität zuschreibt, wird sie das entsprechende Enhancement nicht als kompensatorisch durchgehen lassen.
 
Aus der Tatsache, dass die Unterscheidung wesentlich gesellschaftlich bestimmt ist, folgt ihre historische und kulturelle Relativität. Die Trennlinie zwischen dem, was als kompensatorisches und was als erweiterndes Enhancement gilt, ist weder in der zeitlichen noch in der räumlichen Dimension konstant. Ähnliches gilt für die Trennlinie zwischen kompensatorischem Enhancement und Therapie. Normativ folgt daraus, dass die Festlegung darüber, welche biomedizinischen Verfahren als therapeutisch, welche als kompensatorisch und welche als erweiternd gelten, keine Sache von Experten, sondern eine Sache demokratischer Willensbildung ist – eine Konsequenz, die regelmäßig übersehen wird, wenn Expertengremien wie der in Deutschland zuständige Gemeinsame Bundesausschuss festlegen, welche reproduktionsmedizinischen Verfahren unter welchen Bedingungen von der Solidargemeinschaft finanziell zu tragen sind (vgl. Huster 2009, 1716).
 
Risikoargumente und die Risiken des Paternalismus
 
Wie weit lassen sich die Unterschiede in der verbreiteten Bewertung von kompensatorischem und erweiterndem Enhancement legitimieren? Haben diese Unterschiede ein fundamentum in re? Liegt ihnen – etwa im Sinne von Gigerenzers Theorie der Bauchgefühle (vgl. Gigerenzer 2007) – eine Art verborgene Rationalität zugrunde, die sich dem oberflächlichen Blick nicht so leicht erschließt, aber im Prinzip rekonstruiert werden kann?
 
Zunächst wird man sagen können, dass die Unterscheidung zumindest so weit normativ bedeutsam ist, als die Vermutung berechtigt ist, dass Wünsche nach Normalisierung – der Aufrechterhaltung und Wiederherstellung von Normalität – in der Regel vordringlicher sind als Wünsche nach Überbietung der Normalität. Dass der Wunsch nach Erfüllung des Normalmaßes ein höheres Maß an Legitimität bedingt, scheint bereits aus dem Begriff der Normalität selbst zu folgen. Wie es im Begriff der Krankheit selbst angelegt ist, dass Wünsche nach Behandlung von Zuständen mit Krankheitswert in der Regel vordringlicher sind als Wünsche nach Enhancement, scheint auch der Begriff der Normalität zu implizieren, dass Wünsche nach Enhancement, soweit sie der Normalisierung dienen, Vorrang verdienen vor Wünschen nach „übernormalen“ Steigerungen.
 
Wenn das so ist, müssen aber auch die Vorsichtsmaßnahmen, die im Falle erweiternden Enhancements zu treffen sind, weiter gehen als die Vorsichtsmaßnahmen beim kompensatorischen Enhancement. Je weniger der Wunsch nach Enhancement der Normalisierung dient, desto höher müssen in der Regel die Anforderungen an die Qualität und Detailliertheit der Aufklärung und an die Freiwilligkeit der Einwilligung in die betreffende Maßnahme sein. Desto eher scheinen darüber hinaus paternalistische Maßnahmen angebracht, die den Nachfragenden vor bekannten und potenziellen Risiken, Fehleinschätzungen und voreilig eingegangen Irreversibilitäten schützen.
 
Diese Überlegung ist deshalb wichtig, weil es scheint, dass viele von denen, die zu Mitteln und Techniken des Enhancement greifen, Fehleinschätzungen erliegen und sich zu viel von diesen Möglichkeiten versprechen. Wie bereits vermerkt, scheinen die Wirkungen von Pharmaka zur Stimmungsaufhellung und Steigerung der Aufmerksamkeit nur in wenigen Fällen auf die eingenommenen Mittel selbst zurückzugehen. Eher schädlich als nützlich scheinen sich auch die Mehrzahl der Strategien zur gezielten Gewichtsabnahme auszuwirken. Nach dem Urteil von Experten können etwa 95% aller Angebote als erfolglos („Jojo-Effekt“) oder sogar gesundheitsschädigend gelten (Deak 2006, 214). Zu fürchten als Folge des weiterhin grassierenden Schlankheitswahns ist vor allem die Magersüchtigkeit, die für immerhin 15% der Erkrankten den Tod bedeutet. Darüber hinaus sind die Kenntnisse über die Langfristrisiken dieser Verfahren, vor allem ihres wiederholten oder dauerhaften Einsatzes, noch lückenhaft, etwa auch – um ein weiteres Beispiel aus dem Bereich des Neuro-Enhancement anzuführen – die der transkraniellen Magnetstimulation. Es ist nicht auszuschließen, dass die einseitige Steigerung partieller Bewusstseinsfunktionen mit der Schwächung anderer Funktionen bezahlt werden muss, ähnlich wie einseitige Steigerung der körperlichen Leistungsfähigkeit im Leistungssport mit funktionellen Dauerschäden. Andererseits kann die von gesteigerter Funktionsfähigkeit ausgehende Faszination ähnlich wie im Sport dazu führen, dass diese Gefahren unterschätzt werden.
 
Warnungen vor noch nicht ausgetesteten Enhancement-Verfahren scheinen insofern im Ansatz berechtigt. Dies gilt umso mehr, je invasiver die Verfahren sind und je höher das Risiko irreversibler Schäden zu veranschlagen ist. Invasive Verfahren wie der Einbau elektronischer Komponenten in den Organismus, etwa ein direkt ins Ohr eingebautes Handy, sind in der Regel risikoreicher als nicht-invasive Verfahren wie das Tragen einer Brille mit eingebautem Smartphone. Und ein Mittel, das sich absetzen lässt, ohne Spuren zu hinterlassen, oder ein Chip im Gehirn, der sich abschalten lässt, ist sowohl aus der Sicht des Nachfragers (unter prudentiellen Aspekten) als auch aus der Sicht des Anbieters (unter Aspekten der Nicht-Schädigung) weniger problematisch als Eingriffe, bei denen irreversible Veränderungen mehr oder weniger unvermeidlich sind.
 
Damit sind die bei der Nutzung von Enhancement zu berücksichtigenden Risiken nicht erschöpft. Eine weitere Überlegung ist, dass man sich durch künstliche Eingriffe bestimmter Fähigkeiten berauben, seine Freiheit einschränken oder sich Chancen befriedigender Tätigkeiten entgehen lassen kann.
 
So kann die erweiterte Verfügbarkeit von technischen Mitteln und Verfahren zur Steigerung der Erlebnisfähigkeit Freiheiten erweitern, aber auch einengen, etwa indem infolge der leichteren Verfügbarkeit künstlich induzierter Befriedigungen aufwendigere und anstrengendere, dafür aber möglicherweise tiefere und dauerhaftere Quellen von Lebenszufriedenheit verschlossen bleiben. Insofern ist die Befürchtung des President's Council ernst zu nehmen, dass die jederzeitige Verfügbarkeit technischer Hilfsmittel – etwa zur Herstellung einer zufriedenen, heiteren, angenehmen Stimmungslage auch unter widrigen Lebensumständen – dazu führen kann, dass die von der Umwelt gestellten Herausforderungen gar nicht mehr als solche wahrgenommen und die zu ihrer Bewältigung verfügbaren Energien nicht mehr mobilisiert werden (President's Council 2004, Kap. 5). Befriedigung würde tendenziell nicht mehr aus der Auseinandersetzung mit realen Widerständen und der Bearbeitung realer Konflikte bezogen, sondern ohne lästigen und beschwerlichen Umweg aus einer „Glückspille“.
 
Dies alles sind Gründe für einen umsichtigen Umgang mit den Möglichkeiten des Enhancement auf der Seite der Nachfrager, für relativ strenge Sicherheitsnormen auf der Seite der Produzenten und für anspruchsvolle Anforderungen an die Aufklärung über bekannte und potenzielle Haupt- und Nebenwirkungen auf der Seite der Anbieter. Kontroverser ist, ob dies auch gute Gründe für Verbote und anderweitige direkte und indirekte Zugangsbeschränkungen sind. Viele werden antworten, dass es um so legitimer ist, Menschen vor sich selbst – vor eigenem Leichtsinn, eigener Kurzsichtigkeit und eigenen Irrtümern – zu schützen, je erheblicher die Gefahren sind, in die sich irrationalerweise begeben. Sie werden darüber hinaus argumentieren, dass indirekt paternalistische Eingriffe in die Freiheit der Nachfrager, sich das betreffende Enhancement zu beschaffen, insgesamt eher gerechtfertigt sind als direkte paternalistische Eingriffe. Beim indirekten Paternalismus (vgl. Kleinig 1983, 11) verhindert eine übergeordnete Instanz, etwa der Staat, ein selbstgefährdendes Verhalten des (potenziellen) Nachfragers, indem er den (potenziellen) Anbieter dazu bestimmt, dem Nachfrager die entsprechende Möglichkeit vorzuenthalten. Anders als beim direkten Paternalismus wird Zwang primär auf den Anbieter ausgeübt und nicht auf den Nachfrager selbst.
 
Lässt sich die intuitive Einschätzung, dass der indirekte Paternalismus eher zu rechtfertigen ist als der direkte, begründen? Ich meine ja, und zwar damit, dass der indirekte kein „reiner“ Paternalismus ist, da er anders als der „reine“ (direkte) Paternalismus nicht nur mithilfe eines Fürsorgeprinzips, sondern auch mit dem Prinzip der Unzulässigkeit von Fremdschädigung begründet werden kann.
 
Beim direkten Paternalismus werden Verletzungen des Prinzips der Selbstbestimmung ausschließlich mit Berufung auf das Fürsorgeprinzip gerechtfertigt: Der sich selbst Gefährdende wird gewissermaßen zu seinem Glück gezwungen. Beim indirekten Paternalismus werden Verletzungen der individuellen Selbstbestimmung sowohl mit Berufung auf das Prinzip der Fürsorge als auch mit Berufung auf das Prinzip der Nicht-Schädigung gerechtfertigt. Nicht nur wird derjenige, dem die Fürsorge gilt, an einem selbstschädigenden oder -gefährdenden Verhalten gehindert, sondern zugleich ein Dritter an einem fremdschädigenden oder fremdgefährdenden Verhalten. Schließlich gefährdet der Anbieter bereits dadurch, dass er dem Nachfragenden die Möglichkeit der Selbstschädigung oder -gefährdung eröffnet, dessen Wohl. Er trägt zumindest eine Mitverantwortung für diese Selbstgefährdung. Natürlich ist damit der Wertkonflikt zwischen den Prinzipien der Fürsorge, der Nichtschädigung und der Selbstbestimmung nicht gelöst. Das Resultat der erforderten Abwägung hängt jeweils von der konkreten Gewichtung der drei beteiligten Prinzipien ab. Indirekt paternalistische Eingriffe bedürfen insofern einer ebenso sorgfältigen und fundierten Begründung wie direkte, insbesondere dann, wenn sie die individuellen Optionen sehr viel wirksamer beschränken als direkt paternalistische Eingriffe (wie etwa beim Verbot der Leihmutterschaft oder bei der Nichtzulassung neu entwickelter Medikamente aus Sicherheitsgründen).
 
Es fragt sich allerdings, ob diese Überlegungen geeignet sind, zwischen kompensatorischem und erweiterndem Enhancement eine so klare normative Abstufung zu begründen, wie sie die populären Einschätzungen vorauszusetzen scheinen. Eindeutig kompensatorische Eingriffe wie die Behandlung von Adipositas oder Mikromastie (einer zu kleinen weiblichen Brust) sind nicht eo ipso weniger risikoträchtig als eindeutig nicht-kompensatorische, etwa die Implantation eines Chips in die Nerven am Handgelenk, um Handbewegungen von außen steuern zu können (vgl. Vogel 2002, 1020). Selbst Faltenbehandlungen, wie sie in der ästhetischen Chirurgie gang und gäbe sind, haben möglicherweise stärker irreversible Nachwirkungen als Versuche, den Menschen mit zusätzlichen Sinnesmodalitäten auszustatten, etwa einem magnetischen Sinn. Ebenso wenig sind sie geeignet zu zeigen, dass die neu verfügbaren Verfahren des Enhancement risikoreicher sind als diejenigen, an die wir uns gewöhnt haben.
 
Auch die Unterscheidung zwischen „radikalen“ und „moderaten“ Verfahren des Enhancement (Gesang 2009), nach der „radikal“ solche Verfahren sind, die Wirkungen anstreben, die mit den Mitteln von Erziehung, Training und Psychotherapie allein nicht erreichbar sind, entspricht nicht der zwischen risikoreicheren und risikoärmeren Verfahren. Gen-Doping, Gedächtnis-Chips und „kosmetische Psychopharmakologie“ bergen hohe Risiken, auch wenn sie Wirkungen anstreben, die im Prinzip auch mit nicht-technischen Verfahren zu erreichen sind. Es ist sogar nicht einmal klar, ob überhaupt „künstliche“, die Mittel der hochentwickelten Biomedizin nutzende Verfahren im Schnitt höhere Risiken mit sich bringen als nicht-technische Verfahren, mit denen nur selten Horrorprognosen assoziiert werden, etwa Lernen, Training und Übung. Obwohl das heute im Leistungssport übliche Intensivtraining noch als „natürliche“ Form der Ausreizung der physischen Leistungsfähigkeit gilt, birgt es insgesamt doch höhere gesundheitliche Risiken als viele eindeutig als Enhancement zu charakterisierende biomedizinische Verfahren, etwa die Einnahme von Gingko zur Kompensation von Altersvergesslichkeit. Im Übrigen sind einseitige Gehirnakrobatik, wie viele Intellektuelle wissen, für Gesundheit und Charakter vielfach nicht weniger schädlich als die Einnahme von Stimmungsaufhellern. Dass sich ein dem Gedächtnis aufhelfender Chip (im Alter oder für besondere Belastungssituationen) möglicherweise sehr viel wirksamer erweist als jedes rein mentale Gedächtnistraining, heißt nicht, dass er bereits dadurch mit höheren Risiken verbunden ist.
 
Viele der gegen Enhancement-Techniken in der Öffentlichkeit vorgetragene Risikoargumente erscheinen überzogen. Zum Teil beschwören sie mehr oder weniger spekulative Gefahren herauf, von denen in keiner Weise absehbar ist, dass sie eine Chance haben, Wirklichkeit werden. Das gilt etwa für viele „Horrorszenarien“ im Zusammenhang mit Techniken, auf die von vornherein ein moralischer Anfangsverdacht fällt, etwa der Reproduktionsmedizin oder der Gentechnik. Ich halte es für unwahrscheinlich, dass die in Zukunft zur Verfügung stehenden erweiterten Möglichkeiten zur gezielten Selektion von Nachkommen nach qualitativen Merkmalen (etwa mithilfe der Präimplantationsdiagnostik) dazu führen könnte, dass eine große Anzahl Eltern die Beschaffenheit ihrer Kinder quasi „nach Katalog“ aussuchen wird oder in anderer Weise „designte“ Babys statt nach dem Zufallsprinzip zustandegekommene Kinder haben wollen. Auch wenn das „corriger la fortune“ in der Reproduktion üblicher würde als heute, liefe es wahrscheinlich auf lediglich kleinere Korrekturen hinaus und nicht auf eine totale Ersetzung des Zufalls durch Planung. Die Folgen wären sehr viel weniger dramatisch als die sich gegenwärtig aufgrund der Verfügbarkeit der entsprechenden Techniken in vielen Ländern entwickelnde Ungleichverteilung der Geschlechter.
 
Auch die Gefahr, dass sich die Menschheit infolge genetischer Manipulationen in eine Vielheit von genetisch bedingten Kasten oder Subpopulationen aufspalten könnte und damit nicht nur die Idee eines allen Menschen gemeinsamen „common body“ (vgl. Caysa 2004, 160), sondern auch die einer im wesentlichen mit denselben Grundfähigkeiten begabten und mit denselben Grundbedürfnissen ausgestatteten Menschheit als Grundlage von Menschenrechten und Menschenpflichten hinfällig werden lassen könnte, erscheint reichlich spekulativ. Die zunehmenden Globalisierungs- und Durchmischungstendenzen sprechen eher dafür, dass die Menschheit als biologische Gattung eher homogener als heterogener wird und dass für die Zukunft statt der Abspaltung einer eigenen Untergattung wie Lee Silvers „GenRich“ (Silver 1998, 329 ff.) eher die Nivellierung zu einem Durchschnittstyp zu erwarten ist. Relevanter scheint der Einwand, dass eine stärkere körperbasierte Differenzierung der Menschheit die Grundlagen der menschlichen Kommunikation untergraben könnte. So fragt Ludwig Siep: "Wie kommuniziert man mit einem Menschen, der körperlich über erheblich größere Fähigkeiten der Speicherung und Verarbeitung von Information verfügen mag?" (Siep 2005, 168)
 
Dieses Problem kommt freilich nicht erst durch das am Körper ansetzende Enhancement in die Welt, sondern bereits durch die sich mit konventionellen Mitteln vollziehende Differenzierung der Bildungs- und Informationsniveaus. Auch ohne biomedizinische Nachhilfe ist bereits heute die Kommunikation zwischen Fachleuten aus verschiedenen Kulturkreisen vielfach leichter als die zwischen Fachleuten und Laien des je eigenen Kulturkreises.
        
Irritierend an den von den Enhancement-Skeptikern aus der gegenwärtigen Entwicklung abgeleiteten „Horrorszenarien“ ist nicht nur die spekulative Natur vieler der befürchteten Gefahren, sondern auch die Sicherheit, mit der von der Unvernünftigkeit des Wunsches nach Fähigkeitserweiterung, insbesondere im Bereich des erweiterten Enhancement, ausgegangen wird. Derartige Diagnosen haben leicht etwas Anmaßendes. Wie vernünftig oder unvernünftig die Inanspruchnahme dieser Möglichkeiten ist, hängt von individuellen Dispositionen und Wertpräferenzen ab und lässt sich kaum verallgemeinern. Was klug und was unklug ist, lässt sich nicht intersubjektiv verbindlich angeben. In Großbritannien tragen heute alle Hunde einen unter der Haut implantierten Chip, der sich extern abfragen lässt, so dass die Identität des Tiers anhand eines landesweiten Registers festgestellt werden kann. Das ist praktisch gedacht. Warum sollte es sich nicht eines Tages als praktisch erweisen, einen Chip eingebaut zu tragen, der es erlaubt, die Bewegung eines Mauszeigers über einen Bildschirm durch bloße Gedankenanstrengung zu steuern, ein Verfahren, das sich bei schwer Körperbehinderten bewährt hat (vgl. Brooks 2002, 236 ff.)? Die Erfahrung zeigt jedenfalls, dass die „künstliche“ Steigerung von Fähigkeiten, etwa mit pharmazeutischen Mitteln, von denen, die sich auf sie eingelassen haben, keineswegs durchgängig oder überwiegend als Fehlentscheidung bedauert wird.
 
Neben den Risiken dürfte eine weitere unweigerliche Konsequenzen von Enhancement-Techniken für die verbreiteten Ablehnungshaltungen ausschlaggebend sein: die damit einhergehende Entwertung von Kompetenzen und Anstrengungen. In dieser Hinsicht trifft die verbreitete Redeweise von „Hirndoping“ mit Bezug auf einige Formen des Neuro-Enhancement ins Schwarze. Wie das Doping im Sport, solange es nur von einigen genutzt wird, größere Erfolgsaussichten bei denselben oder sogar geringeren Trainingsanstrengungen verspricht, machen viele Formen des Enhancement die ansonsten aufzubietenden Bemühungen überflüssig, damit aber auch die diesen Bemühungen zugrunde liegenden Kompetenzen und Motivationen. Stünde eines Tages eine Pille zur Verfügung, die es erlaubte, eine Fremdsprache „über Nacht“ zu erwerben, oder ein am Kopf angebrachter Schalter, der das im Gehirn von einem elektronischen Datenträger heruntergeladene und gespeicherte Modul für die entsprechende Fremdsprache nach Wunsch und wortwörtlich „im Handumdrehen“ aktiviert, wären Sprachlehrer, -kurse und -schulen überflüssig. Das müsste keineswegs darauf hinauslaufen, dass sämtliche Anstrengungen entfielen. Einmal entlastet vom Vokabel- und Grammatikpauken könnten sich die intellektuellen Energien nunmehr auf die Feinheiten richten: Stilistik, Rhetorik, Argumentation – so wie sie sich mit dem hypothetischen Wegfall des jahrelangen Erlernens der Instrumentenbeherrschung in der Musik auf die eigentlich kreativen Aspekte richten könnten: Ausdruck, Gestaltung, Interpretation (vgl. Birnbacher 2006, 124). Aber wie immer bedauernswert – die Entwertung von Kompetenzen und Motivationen ist eine zwangsläufige Nebenwirkung des technischen Fortschritts. Wie die Elektrolokomotive den Heizer, könnte demnächst auch der mithilfe der Biomedizin erleichterte Fremdsprachenerwerb die Fremdsprachendidaktik und alles, was daran hängt, antiquiert erscheinen lassen. Es gibt allerdings wenige, die sich den Heizer zurückwünschen. Dafür sind die Vorzüge des elektrischen Antriebs auch im Bahnverkehr zu unübersehbar. Im Bereich des Enhancement ist sehr viel weniger eindeutig, was als Fortschritt und was als Rückschritt gelten kann. Entsprechend unsicher und kontrovers werden die Abwägungen ausfallen, welche technischen Neuerungen es wert sind, auf Kosten der Obsoleszenz älterer Kompetenzen etabliert zu werden. Ein prinzipielles Argument gegen das Enhancement ist darin aber nicht zu sehen. Solange Enhancement-Techniken nicht als Kollektivgüter für alle verbindlich gemacht werden und jeder einzelne die verfügbaren Möglichkeiten nach eigenen Präferenzen nutzen kann, könnte es noch auf lange Sicht eine friedliche Koexistenz von Altem und Neuem, Gewohntem und Gewöhnungsbedürftigem geben.
 
Die andere Seite der Ambivalenz: Complicity mit gesellschaftlichen Fehlentwicklungen
 
Offenkundig gilt dies Letztere nicht mehr, sobald das Enhancement in durch Wettbewerbsstrukturen bestimmten gesellschaftlichen Bereichen zum Zuge kommt, etwa im Leistungssport, in großen Bereichen des Breitensports, in der Privatwirtschaft, der Wissenschaft, den performing arts und auf dem Arbeitsmarkt. Überall da, wo Wettbewerb herrscht, verändert die Verfügbarkeit von relevanten Enhancement-Techniken die Grundlagen der Konkurrenz und treibt die Maßstäbe, an denen sich die Konkurrenten messen lassen müssen, nach oben. Sobald einige Musiker beim Vorspielen ihre Chancen durch die Einnahme von Betablockern verbessern, haben auch alle anderen ein Motiv, dasselbe zu tun. Je mehr körperliche Schönheit bei Bewerbungen im Dienstleistungsbereich den Erfolg einer Bewerbung mitbestimmt, desto größer wird der Druck, mit künstlichen Mitteln nachzuhelfen.
 
Die Folgen eines solchen „Wettrüstens“ mit Mitteln des Enhancement sind ambivalent. In der Wirtschaft werden die Menschen in der Rolle der Konsumenten stärker von der unter Konkurrenzdruck erwirtschafteten Gütern und Dienstleistungen profitieren als in der Rolle der Arbeitnehmer, die den Arbeitsstress nur unter Zuhilfenahme von Psychopharmaka aushalten. Im Sport profitieren die Zuschauer von den durch Doping möglich gewordenen Spitzenleistungen, weniger die ehrlichen Teilnehmer, die regelmäßig das Nachsehen haben.
 
Insgesamt muss die Entwicklung zu stets höheren Leistungsnormen allerdings als Fehlentwicklung gelten: Wer sich auf das rat race einlässt, riskiert gesundheitliche und Befindlichkeitsstörungen durch chronische Überforderung. Wer sich nicht auf ihn einlässt, aus dem Rennen genommen oder von vornherein disqualifiziert wird, riskiert dieselben Störungen durch chronische Unterforderung. Sofern Verfahren des Enhancement auf Leistungssteigerung zielen, haben sie an dieser Perversion der Verhältnisse auch dann Anteil, wenn sie nicht direkt für sie verantwortlich zu machen sind. Auch wenn sie keine direkte ursächliche Rolle spielen, stehen sie zu ihnen doch in jenem indirekten Bezug, der in der neueren bioethischen Diskussion mit dem Ausdruck complicity bezeichnet wird (vgl. Singer 1994, 214, Friele 2000).
 
Complicity bedeutet eine schwache Form der Teilnahme an einem moralisch unzulässigen Verhalten anderer unterhalb der Schwelle der direkten aktiven Mitwirkung. Obwohl es im Allgemeinen nicht mir derselben Schärfe verurteilt wird wie das moralisch problematische Verhalten, an dem es partizipiert, erscheint das Verhalten des „Komplizen“ aufgrund der Verbindung mit dem unzulässigen Verhalten des Haupttäters doch als in gewissem Maße moralisch kontaminiert. Im Fall des leistungssteigernden Enhancement geht es freilich weniger um das individuelle Verhalten einiger „Haupttäter“ als um gesellschaftliche Strukturen, die ein kompetitives Verhalten nahelegen oder erzwingen. Zwecke und Mittel stehen vielfach in einem interaktiven, sich wechselseitig unterstützenden Verhältnis zueinander. Mit den Zwängen und Motivationen zur Überbietung anderer im Leistungswettbewerb wächst die Attraktivität von Enhancement. Aber mit der Verfügbarkeit von Enhancement wächst umgekehrt auch die Bereitschaft, nolens volens mitzuspielen, statt die dem Spiel zugrunde liegenden Erwartungshaltungen und Vorteilsstrukturen in Frage zu stellen. Angesichts der erweiterten Möglichkeiten, sich den Erwartungshaltungen anzupassen, wird es für den Einzelnen noch schwieriger, sich der complicity mit der Vorherrschaft der entsprechenden Normen zu entziehen, als es angesichts des auch in freien Gesellschaften virulenten Konformitätsdrucks ohnehin ist.
 
Im Bereich der Erwartungen an die Attraktivität des weiblichen Körpers haben in den letzten Jahren vor allem Carl Elliott und Margret Little auf die fatalen Konsequenzen der um sich greifenden Wettbewerbsorientierung hingewiesen (vgl. Elliott 2003, Little 2009): Verlust der Individualität, Konformismus, fortwährende Aufmerksamkeit auf den eigenen Körper, Versagensängste und – bei den Erfolglosen – Minderwertigkeitsgefühle. Indem die eigene körperliche Beschaffenheit stets aufs neue an dem von den Medien und Idolen gesetzten Ideal gemessen wird, kommt es zu einer überwiegend negativen Fixierung auf den eigenen Körper, ähnlich der, die sich in vielen asketischen Religionen ausgeprägt hat. Diätübungen treten an die Stelle von Selbstgeißelungen, Naschhaftigkeit an die Stelle von Gefräßigkeit und Trunksucht. Viele der Eingriffe, die heute junge Frauen an sich vornehmen lassen, entspringen dem Hass gegen die eigene körperliche Kontingenz. Dabei wird die Messlatte häufig so unrealistisch hoch angelegt, dass zur Erreichung des Ideals, wie es eine der Kritikerinnen ausdrückt, „aktive und dauerhafte Arbeit am eigenen Körper“ notwendig wird (Deak 2006, 222). Die paradoxe Folge ist eine Rekapitulation der überwunden geglaubten Doktrin der Erbsünde. Angesichts der überzogenen Normen fühlen sich viele Frauen zwangsläufig sündig. Ähnliche Mechanismen zeigen sich seit längerem auch in anderen gesellschaftlichen Bereichen, etwa bei Leistungsträgern in Wissenschaft und Wirtschaft. Auch wenn es verfehlt wäre, dafür die zunehmende Verfügbarkeit von leistungssteigerndem Enhancement verantwortlich zu machen, scheint sie für diese Entwicklung doch immerhin eine Ermöglichungsbedingung zu sein.
 
Soweit die Vorbehalte gegen Enhancement in dem Unbehagen über diese Tendenz wurzeln, haben sie das Recht klarerweise auf ihrer Seite.
 
Literatur:
 
• Bacon, Francis, Über die Würde und den Fortgang der Wissenschaften, Darmstadt, 1966.
• Birnbacher, Dieter, Natürlichkeit, Berlin/New York, 2006.
• Boorse, Christopher, “On the distinction between disease and illness” in: Philosophy of Public Affairs 5, 1975, S. 49–68.
• Deak, Alexandra, „Schöner Hungern. Über den Zusammenhang von Diät und Wahn“, in: Johann S. Ach/Arnd Pollmann (Hrsg.): Nobody is perfect. Baumaßnahmen am menschlichen Körper – bioethische und ästhetische Aufrisse, Bielefeld, 2006, S. 207-224.
• Descartes, René, Discours de la méthode/Von der Methode, Hamburg, 1960.
• Dietz, Pavel et al., “Randomized estimates for the 12-month prevalence of cognitive-enhancing drug use in University students”, in: Pharmacotherapy 33 (1), 2013, S. 44-50.
• Elliott, Carl, Better than well. American medicine meets the American dream, New York, 2003.
• Friele, Minou Bernadette, „Moralische Komplizität in der medizinischen Forschung und Praxis“, in: Urban Wiesing/Alfred Simon/Dietrich von Engelhardt (Hrsg.): Ethik in der medizinischen Forschung, Stuttgart, 2000, S. 126-136.
• Galert, Thorsten u. a., „Das optimierte Gehirn“, in: Geist und Gehirn 11/2009, S. 40-48.
• Gesang, Bernward, „Moderates und radikales Enhancement – Die sozialen Folgen“, in: Bettina Schöne Seifert/Davinia Talbot/Uwe Opolka/ Johann S. Ach (Hrsg.): Neuro-Enhancement. Ethik vor neuen Herausforderungen, Paderborn, 2009, S. 221-246.
• Gigerenzer, Gerd, Bauchentscheidungen, Die Intelligenz des Unbewussten und die Macht der Intuition, München, 2007.
• Hasler, Felix, Neuromythologie, Eine Streitschrift gegen die Deutungsmacht der Hirnforschung. Bielefeld 2012.
• Huster, Stefan, „Die Leistungspflicht der GKV für Maßnahmen der künstlichen Befruchtung und der Krankheitsbegriff“, in: Neue Juristische Wochenschrift 24, 2009, S. 1713-1716.
• Juengst, Eric T., „Was bedeutet Enhancement?“, in: Bettina Schöne Seifert/Davinia Talbot (Hrsg.): Enhancement. Die ethische Debatte, Paderborn, 2009, S. 25-46.
• Kleinig, John, Paternalism, Manchester, 1983.
• Kramer, Peter D., Glück auf Rezept. Der unheimliche Erfolg der Glückspille Fluctin, München, 1995.
• Little, Margret Olivia, „Schönheitschirurgie, fragwürdige Normen und die Ethik der Komplizenschaft“, in: Bettina Schöne-Seifert/Davinia Talbot (Hrsg.): Enhancement. Die ethische Debatte, Paderborn, 2009, S. 127-144.
• President's Council on Bioethics, Beyond therapy: Biotechnology and the pursuit of happiness, Chicago, 2004.
• Singer, Peter: Praktische Ethik. Neuausgabe, Stuttgart, 1994.