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Erwägen - Wissen - Ethik 2009 -

Erwägen – Wissen – Ethik

3/2009

 Rolf Zimmermann (Konstanz) will den Universalismus gegen seine Widersacher dadurch verteidigen, dass dessen emotionale wie rationale Vorzüge herausgestellt werden. Denn seiner Ansicht nach gibt keine haltbaren Begründungen des Universalismus aus apriorischen Strukturen, sondern nur eine aus der historischen Entwicklung. In der Vergan­genheit erfolgte der Angriff gegen den Universalismus mittels eines moralischen Gegenvokabulars, etwa mit der Utopie eines neuen Menschentums. Im Nationalsozialismus geschah das durch eine „nazistische Transformationsmoral“, die sich als ein eigener moralischer Typ konstituierte, der sich terminologisch als Erlösungsmoral fassen lässt, und die als Alternative zum „moralischen Gefüge der westlichen Welt“ (H. Arendt) zu lesen ist. Zimmermann zufolge war es dem Nationalsozialismus gelungen, eine moralische Vergemeinschaftungsform ins Werk zu setzen, die als Konkurrenz zu anderen moralischen Vergemeinschaftungsformen verstanden werden kann. Das „moralische Gefüge der westlichen Welt“ findet seinen Ausdruck in der wechselseitigen Anerkennung gleicher Rechte für jeden Menschen. Dem setzt der Nazîsmus sein eigenes Gefüge entgegen, in dem der Arier einen höheren moralischen Anspruch als der Nichtarier beansprucht und das gesellschaftliche Leben auf die Stärkung der arisch-deutschen Gemeinschaft nach dem Führerprinzip ausrichtet. Die universalistische westliche Form verlangt eine gewaltfreie Austragung von Konflikten, für den Nazismus ist Gewalt ein legales Mittel, um die innere Homogenität der Wir-Gemeinschaft gegen „artfremde“ Gegner durchzusetzen.

 

Zum universalistischen Selbstverständnis gehört ein psycho-moralisches Einstellungsprofil, das aus der Perspektive eines jeden Menschen jeden anderen Menschen auch dann noch in seinem Menschsein akzeptiert, wenn es zu Konflikten und moralischer Ablehnung kommt. Die Absage an den Universalismus kommt einer Verwerfung dieses Einstellungsprofils gleich und zeigt, dass dessen Unterstellung keine zweifelsfreie Vorgabe ist. Zimmermann glaubt, eine reflektierte Auseinandersetzung mit den Opfern von Nazismus (und Bolschewismus) müsse zur Ablehnung des diese Leiden verursachenden psycho-moralischen Einstellungs- und Motivationsprofils führen. Entsprechend plädiert er dafür, die Menschenrechte als Weltsprache des Universalismus zu lesen.

 

Micha Brumlik stellt in Frage, ob jede normative Setzung bereits als „moralische“ gelten kann. Äußerungen Hitlers lassen den Schluss zu, dass dieser das Sprachspiel der Moral aufgeben hatte und an ihre Stelle unabänderbare Naturgesetze setzte. Michael Hauskeller zweifelt, ob es sich bei Nazismus/Bolschewismus und Universalismus tatsächlich um einander entgegengesetzte Moralen handelt. Vielmehr glaubt er, dass auch die nazistische Moral im Kern universali­stisch ist, was sich daran zeigt, dass die unterschiedliche Behandlung von Menschen als rechtfertigungsbedürftig verstanden wurde, als Ausnahme von der Regel, was in einer partikularistischen Moral nicht nötig wäre. Der Universalismus gilt immer „im Prinzip“, kann aber stets neuen Einschränkungen unterworfen werden, die dann allerdings einer Rechtfertigung bedürfen, wie sie Nazismus und Bolschewismus (wie fragwürdig auch immer) geliefert haben.

 

Elmar Holenstein hält es für problematisch, den Konflikt zwischen „Moralentwürfen“ von weltgeschichtlicher Bedeutung anhand von perversen Praktiken wie beispielsweise des von der SS betriebenen Rassenmordes zu diskutieren, wo offenkundig unmoralische Motive eine große Rolle spielen, die Zimmermann nicht in Betracht zieht. Ein näherliegendes Beispiel zur Erörterung von kon­trären Moralentwürfen sieht Holenstein in der vorgeburtlichen Euthanasie, wie sie heute betrieben wird. Norbert Hoerster führt den „historischen Universalismus“ Zimmermanns ad absurdum: Wenn es nur eine historische Begründung des Universalismus gibt, ist dieser genau für jene Gesellschaft begründet, in der er zur Geltung gelangt. Für die Deutschen im Dritten Reich war er nicht begründet, wohl aber für die heutigen Deutschen. Was nun aber für die eigene Gesellschaft begründet ist, sollte, solange es für sie begründet ist, auch in anderen Gesellschaften zur Geltung kommen und damit auch für sie begründet werden. Nach dieser Logik kämpfen die heutigen Deutschen mit demselben Recht für die Verbreitung der für sie begründeten universalistischen Moral wie ihre Vorfahren für die Verbreitung der für sie begründeten Rassenmoral kämpften. Unter „be­gründet“ sollten wir, so Hoerster, vielmehr verstehen, dass es rational ist, das Betreffende auszuführen.

 

Detlef Horster gibt zu bedenken, dass Zimmermann nirgendwo eine Bestimmung dessen gibt, was er unter Moral versteht. Das wäre aber notwendig als ein tertium comparationis, an dem sich die vorgestellten Moralen, der Universalismus und die nazistische Erlösungsmoral, messen lassen könnten.