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ESSAY

Gabriel, Gottfried: Philosophen - Spezialisten fürs Allgemeine

 

ottfried Gabriel: Philosophen - Spezialisten fürs Allgemeine

Philosophen – Spezialisten fürs Allgemeine?

Gottfried Gabriel

Originaltext

 In dieser Vorlesungsreihe unter der Überschrift „Wozu brauchen wir Philosophie?“ geht es um die Stellung der Philosophie, insbesondere in ihrem Verhältnis zu den empirischen Einzelwissenschaften. Gefragt wird, so die Ankündigung, ob die Philosophie auf inhaltliche Erklärungen verzichtet habe und sich stattdessen mit der Rolle einer „Begriffspolizei“ begnüge, die lediglich genaue Definitionen der Begriffe verlangt und „zu unserem Weltverständnis“ nichts mehr beiträgt. In dieser Fragestellung scheint mir vorausgesetzt zu sein, dass begrifflicher Arbeit kein inhaltlicher Erkenntniswert zukommt. Ich werde dagegen dafür argumentieren, dass begriffliche Unterscheidungen wesentlich zu unserm Selbst- und Weltverstehen beitragen können, ja, dass philosophische Erklärungen letztlich auf Begriffserklärungen hinauslaufen.[1] Mit Hegel zu sprechen: „Wahre Gedanken und wissenschaftliche Einsicht ist nur in der Arbeit des Begriffs zu gewinnen.“[2]

 

Dass die Frage nach der Stellung der Philosophie überhaupt aufkommt, hängt mit der Wissenschaftsentwicklung im 19. Und 20. Jahrhundert zusammen. In historischer Perspektive ist daran zu erinnern, dass sehr viele Einzelwissenschaften aus der Philosophie hervorgegangen sind. Ausnahmen sind Theologie, Rechtswissenschaft und Medizin, also die in der Tradition so genannten „oberen Fakultäten“, die zu ‘berufsqualifizierenden Abschlüssen’ für Pfarrer (Priester), Juristen und Ärzte führen. Der philosophische Ursprung gilt insbesondere für die Naturwissenschaft, die über Jahrhunderte schlicht ‘Naturphilosophie’ hieß. So trägt Newtons 1687 erschienenes Hauptwerk der theoretischen Physik den Titel Philosophiae naturalis principia mathematica (Mathematische Prinzipien der Naturphilosophie).

 

Die Psychologie war bis zum Ende des 19. Jahrhunderts kein eigenständiges Fach, sondern schlicht ein Teilgebiet der Philosophie, das von Professoren der Philosophie gelehrt wurde. Für die Sozialwissenschaften einschließlich der Volkswirtschaftslehre gilt Ähnliches, und in der Pädagogik gibt es auch heute noch Vertreter, die sich eher der Philosophie und deren Bildungsauftrag zugehörig fühlen als den empirischen Sozial- und Verhaltenswissenschaften.

 

Überblickt man die Entwicklung allgemein, so haben wir es mit einem Prozess der spezialisierenden Ausgliederung der Einzelwissenschaften aus der Philosophie zu tun. Diese Ausgliederung ist in zwei Hinsichten erfolgt, indem für gesonderte Bereiche spezielle Methoden der Wissensbildung entwickelt wurden. Im Bilde gesprochen kann man sagen, dass sich die Einzelwissenschaften im Laufe der Zeit als Kinder der Philosophie von dieser ihrer Mutter abgenabelt haben und ihre eigenen Wege gegangen sind. Zum Tummelplatz der Auseinandersetzung zwischen Mutter Philosophie und ihren einzelwissenschaftlich mehr oder weniger aufmüpfigen Kindern ist nunmehr die Wissenschaftstheorie geworden, welche die Wissensansprüche wissenschaftlicher Theorien diskutiert. Hieraus leitet sich die Tendenz ab, Philosophie auf Logik und Wissenschaftstheorie zu reduzieren, wie dies insbesondere im Logischen Empirismus des Wiener Kreises zum Programm wurde. Hier liegen die Wurzeln einer Philosophie, die keinen Anspruch mehr auf eigene Inhalte erhebt, sondern diese an die Einzelwissenschaften oder, sofern die Inhalte nicht kognitiver, sondern emotiver Art sind, an die Künste abgibt. Pate gestanden hat hier Wittgensteins Diktum im Tractatus (4.112):

 

 

Der Zweck der Philosophie ist die logische Klärung der Gedanken.

Die Philosophie ist keine Lehre, sondern eine Tätigkeit. Ein philosophisches Werk besteht wesentlich aus Erläuterungen.

Das Resultat der Philosophie sind nicht „philosophische Sätze“, sondern das Klarwerden von Sätzen.

 

Wie man sieht, ist die Ersetzung von inhaltlichen Erklärungen durch begriffliche Klärungen in der Philosophie nicht neu. Sie ist das Ergebnis eines Bemühens, die Sinnlosigkeit bestimmter metaphysischer Fragen durch eine Erkenntniskritik und Sprachkritik darzulegen und die Grenzen unseres Erkennens, Denkens und Sprechens durch Sinnkriterien zu bestimmen. Ich teile diese Einstellung, allerdings unter wesentlicher Erweiterung der Bereiche. Im Gegensatz zu Wittgenstein und dem Wiener Kreis halte ich die Reduktion des Erkenntnisbegriffs auf den Begriff des wissenschaftlichen Wissens für verfehlt.

 

Theoretisches Wissen – im Unterschied zu praktischem Wissen im Sinne eines Könnens – äußert sich vornehmlich in Form von Behauptungen. Daher scheint es nahe zu liegen, den Begriff der Erkenntnis mit dem Begriff des Wissens im Sinne eines begründeten wahren Glaubens (justified true belief) gleichzusetzen und dementsprechend den Begriff der Erkenntnis an den Begriff der Wahrheit zu binden. Nach dieser Auffassung wäre jede Erkenntnis propositional (aussageartig). Gegen eine solche Engführung vertrete ich eine Erweiterung des Erkenntnisbegriffs um nicht-propositionale Erkenntnisformen, insbesondere in Literatur und Kunst. Dies auszuführen würde hier zu weit führen. Ich möchte stattdessen die Ankündigung einlösen, in welchem Sinne begriffliche Unterscheidungen einen Beitrag zu unserem Selbst- und Weltverstehen leisten. Dabei geht es ebenfalls um die Verteidigung eines nicht-propositionalen, nämlich vorpropositionalen Erkenntniswerts von Definitionen und Unterscheidungen.[3] 

 

Zum Verhältnis von Definitionen und Unterscheidungen ist anzumerken, dass Definitionen stets Unterscheidungen treffen, indem sie eine Grenzziehung vornehmen, die einen Innenbereich von einem Außenbereich trennt. Am deutlichsten wird eine solche Trennung in Definitionen durch die Angabe von Oberbegriff (genus proximum) und unterscheidendem Merkmal (differentia specifica) vollzogen. Umgekehrt laufen aber nicht alle Unterscheidungen auf Definitionen des jeweils Unterschiedenen hinaus. Häufig haben wir uns mit Erläuterungen zu begnügen. Dies ist insbesondere bei Grundunterscheidungen der Fall, zu deren Erläuterung mitunter auch auf Metaphern zurückgegriffen werden muss.

 

Die Einführung von Unterscheidungen durch Definitionen stellt die vorpropositionalen Weichen für propositionale Geltungsansprüche, für ein Sich-behaupten durch Behauptungen. Vorgeführt wird dies bereits in den Dialogen Platons, die vorwiegend aus Unterscheidungsdiskursen nach dem Verfahren der begriffsanalytischen Einteilung (Dihairesis) bestehen. Gleichwohl wird die kognitive Bedeutung von Unterscheidungen weitestgehend unterschätzt. Dies zeigt sich in der wissenschaftstheoretischen Behandlung von Definitionen. Wird diesen doch meist lediglich die Funktion zugewiesen, den Gebrauch der in Aussagen verwendeten Termini zu erläutern oder festzulegen. Richtig ist, dass Definitionen selbst nichts behaupten. Als sprachliche Gebilde sind sie nur grammatisch, nicht aber logisch-semantisch als Aussagen zu behandeln. Demgemäß haben Definitionen keinen Wahrheitswert. Häufig wird diese Auffassung zur Willkürlichkeitsthese verschärft, der These nämlich, dass Definitionen lediglich willkürliche Festsetzungen des Gebrauchs von Zeichen sind oder doch sein sollten. Die Willkürlichkeitsthese wird gegenwärtig insbesondere in der modernen, an axiomatischen formalen Systemen orientierten Wissenschaftstheorie vertreten. Dabei geht es darum, den Erkenntniswert von Definitionen geradezu auszuschließen, um sicherzustellen, dass durch sie keine Inhalte erschlichen werden, die in den Grundbegriffen und Axiomen der Theorie nicht enthalten sind. Um eine solche ‘Kreativität’ von Definitionen zu verhindern, wird deren Eliminierbarkeit gefordert. Diese Forderung besagt, dass jedes in einer Theorie durch Definition eingeführte neue Zeichen (das Definiendum) in allen Sätzen dieser Theorie durch die Zeichenverbindung, für die es eingeführt worden ist (das Definiens), ersetzbar sein muss. Definitionen dienen danach lediglich der Abkürzung, ohne selbst einen Erkenntniswert zu haben.

 

Genauer betrachtet erweist sich die Willkürlichkeitsthese als verfehlt. Sie gilt nicht einmal für formale Sprachen, geschweige denn außerhalb formaler Sprachen. Gewiss kommt es auch vor, dass ein willkürlich gewähltes Zeichen als Abkürzung für ein komplexeres Zeichen eingeführt wird. Derlei findet sich insbesondere in technischen Bereichen. So ist eine Bezeichnung wie ‚DIN A4‘ als Kürzel für ein festgelegtes Papierformat eine praktisch sinnvolle, aber inhaltlich willkürliche Bezeichnung des Deutschen Instituts für Normung. Hier haben wir es aber keineswegs mit einem Normalfall einer Definition zu tun.

 

Betrachten wir als Beispiel den Kalkül der klassischen Aussagenlogik. Die Möglichkeit, Junktoren mit Hilfe des Negators durch andere Junktoren definieren zu können, stellt eine tiefe logische Einsicht dar, und die entsprechenden Definitionen sind allenfalls insofern willkürliche Festsetzungen, als die Wahl der Symbole willkürlich, nämlich konventionell ist. Sobald wir diesen Symbolen aber eine Bedeutung zuordnen (und ohne eine solche Zuordnung sind die formalen Sprachen ohne Relevanz), kann von einer Willkürlichkeit der Definitionen nicht mehr die Rede sein. Tatsächlich ist es ja auch keineswegs so, dass formale Sprachen willkürlich aufgebaut werden, vielmehr wird bei deren Darstellung immer schon nach möglichen Interpretationen ‚geschielt‘. Anders gesagt: Eine Loslösung der Syntax von der Semantik ist allenfalls arbeitsteilig, aber nicht prinzipiell möglich.

 

Eine definitorische Festsetzung ist normalerweise nicht bloß als Festlegung eines privaten Sprachgebrauchs gemeint, sondern sie wird anderen Sprechern mit mehr oder weniger großem Nachdruck vorgeschlagen, nahe gelegt, zugemutet oder gar vorgeschrieben. Definitionen treten also als unterschiedliche Sprechakte auf. Die Möglichkeiten reichen von Selbstverpflichtungen eines Sprechers (oder Autors), einen Ausdruck stets im genannten Sinne zu verwenden, über Wortgebrauchsvorschläge für andere bis zu normativen Festsetzungen mit dem Anspruch auf Verbindlichkeit für alle. Wie es im Bereich der Wahrheit beanspruchenden Sprechakte außer der Behauptung, die am strengsten Wahrheit beansprucht, auch Sprechakte mit schwächerem Wahrheitsanspruch gibt, so gilt Vergleichbares auch für Sprechakte der Sprachregelung, nämlich hinsichtlich der Stärke der Normativität. Im Spiel ist dabei stets ein willentliches Moment, da in der Regel nicht alle Bedeutungsnuancen Berücksichtigung finden, sondern einige mit Blick auf den jeweiligen konkreten Zweck eliminiert und andere hervorgehoben werden.

 

Definitionen verändern einen bestehenden Wortgebrauch, indem sie ihn zurechtrücken, und greifen damit in bestehende Unterscheidungen ein. Dies erklärt auch den häufig zu Unrecht verurteilten so genannten ‘Streit um Worte’. In vielen Fällen geht es hier eben nicht bloß um Worte, sondern um die in der Sprache vollzogene begriffliche Gliederung der Welt. Ich behaupte mich und meine Sicht der Dinge, indem ich meinen Sprachgebrauch durchsetze. Je stärker der normative Charakter von Definitionen ist, um so mehr gilt es daher zu prüfen, ob sie nicht als persuasive Definitionen zur Manipulation missbraucht werden und zum Beispiel der politischen Sprachregelung dienen, wie dies aus Diktaturen bekannt ist. Bei Sprachreglungen mit Gebots- oder Verbotscharakter ist Fundamentalismusverdacht anzumelden. Wegen der Gefahren des Missbrauchs aber jede Sprachnormierung ablehnen zu wollen, wäre unsinnig. Der normative Charakter von Definitionen ist wohl in der Rechtsprechung am stärksten. Hier sind Definitionen verbindlich, obwohl sie veränderbar sind.

 

Relevante Definitionen sind somit nicht bloß sprachliche Abkürzungen, sondern rekonstruktive Eingriffe in den Sprachgebrauch, die eine Neustrukturierung bestehender Inhalte vornehmen. Die Neustrukturierung erfolgt bereits in der Auswahl und Zusammenstellung von Merkmalen; denn dadurch wird eine bestimmte Begriffsbildung gegenüber anderen Möglichkeiten ausgezeichnet und als relevant hervorgehoben. So offenbaren die beiden gegensätzlichen Definitionen für den Begriff des Menschen, die rationalistische Bestimmung „vernunftbegabtes Lebewesen“ und die biologistische Bestimmung „ungefiederter Zweibeiner“, sehr unterschiedliche Menschenbilder.

 

Begriffsbildungen vollziehen Unterscheidungen, und Unterscheidungen werden getroffen. Das Treffen von Unterscheidungen besteht letztlich in einer Verbindung von Feststellungen und Festsetzungen, indem bestehende Unterscheidungen zunächst anhand des Sprachgebrauchs ermittelt, dann auf ihre Adäquatheit überprüft und schließlich durch die Festlegung eines neuen Sprachgebrauchs modifiziert werden. Das einzuschlagende Verfahren besteht darin, implizite Regeln explizit zu machen und deren Inhalt so zu rekonstruieren und gegebenenfalls abzuändern, dass das Ergebnis für den weiteren Ausbau der Erkenntnisse fruchtbar gemacht werden kann. Es geht um eine rationale Rekonstruktion oder Explikation begrifflicher Unterscheidungen. Erläutert sei das Verfahren am Beispiel der Explikation des Begriffs ‚Fisch‘.

 

Der umgangssprachlichen Rede von ‚Walfischen‘ liegt die begriffliche Regel zu Grunde, Wale zu den Fischen zu zählen. Dieses Verständnis geht seinerseits auf die begriffliche Äquivalenz zwischen den Ausdrücken ‚Fisch‘ und ‚Wasserlebewesen‘ zurück, eine Äquivalenz, die von der wissenschaftlichen Biologie nicht übernommen wird, weil deren Klassifikationen nicht der lebensweltlichen Unterscheidung zwischen den Lebensräumen (Wasser – Land) folgen. Biologisch gesehen gehören die Wale zu den Säugetieren, und Säugetiere werden gerade von Fischen unterschieden. Demgemäß zählt die Biologie die Wale nicht zu den Fischen. Die biologische Explikation des Begriffs ‚Fisch‘ weicht also vom alltagssprachlichen Verständnis ab. Man sollte dieses Ergebnis allerdings nicht so wiedergeben, wie häufig zu hören ist, dass die umgangssprachliche Rede von Walfischen falsch sei. Sie ist vielmehr aus Sicht der wissenschaftlichen Biologie inadäquat. Jedenfalls ist die Rede von Walfischen nicht ‚an sich‘ falsch, sondern nur unter der Voraussetzung, dass die biologische Unterscheidung anerkannt wird. Erst auf Grund der getroffenen Unterscheidung und in Abhängigkeit von dieser ist es falsch, Wale als ‚Fische‘ zu bezeichnen. Dabei ist die eigentliche Erkenntnisleistung durch die Begriffsexplikation erbracht worden. Die Aussage selbst, dass Wale keine Fische sind, ist dann lediglich aus analytischen Gründen wahr. Wahrheit und Falschheit bleiben für die Beurteilung von Aussagen und Behauptungen reserviert, begriffliche Regeln und die in ihnen niedergelegten Unterscheidungen sind demgegenüber nach Adäquatheit und Inadäquatheit zu beurteilen.

 

Das Walfisch-Beispiel belegt, dass es Gründe geben kann, faktisch bestehende Begriffsregeln abzuändern oder zu verwerfen. Eine solche Korrektur stellt einen normativen Eingriff dar, der vorhandene Unterscheidungen verändert. Es versteht sich, dass solche Veränderungen nicht willkürlich vorgenommen werden dürfen, sondern dass bei der Einführung neuer Unterscheidungen die faktisch bestehenden Begriffsregeln so weit zu berücksichtigen sind, wie diese adäquat erscheinen.

 

Begriffsbestimmungen setzen fest, dass ein Begriff in einer bestimmten Weise gebraucht werden sollte. Festgesetzt werden nicht Normen des Handelns moralischer oder rechtlicher Art, sondern Normen der Begriffsverwendung. Der Ausdruck ‚sollte‘ ist dabei zurückhaltender als der Ausdruck ‚soll‘. Der normative Charakter von Begriffsbestimmungen ist nicht kategorischer, sondern hypothetischer, nämlich zweckrationaler Art. Wie das Walfisch-Beispiel zeigt, erfolgt die Veränderung der Begrifflichkeit nicht prinzipiell, sondern in Abhängigkeit von einem bestimmten Zweck, nämlich im Beispiel mit Blick auf den Aufbau eines stringenten wissenschaftlichen Klassifikationssystems. Es kann daher auch kein Verbot geben, umgangssprachlich weiterhin den Ausdruck ‚Walfisch‘ zu verwenden.

 

Der Erkenntniswert von Begriffsbestimmungen wird vielfach nicht erkannt, weil man die Bedeutung des Unterscheidungswissens verkennt. Nun vollziehen sich Unterscheidungen nicht nur in expliziten Definitionen, sondern gerade auch ‚schleichend‘ in stillschweigenden Neuverständnissen. Definitionen sind lediglich der Ort, an dem der Wille zur begrifflichen Neustrukturierung am erkennbarsten dingfest gemacht werden kann. Ein angemessenes Verständnis des Erkenntniswertes von Unterscheidungen bleibt verstellt, wenn man diesen lediglich eine vorbereitende Funktion für die ‚eigentliche‘, nämlich behauptende (apophantische) Wissensbildung zuweist. Genauer betrachtet ist das Verhältnis zwischen Behauptungen und Definitionen häufig gerade umgekehrt zu sehen. Behauptungen sind wahr oder falsch in Abhängigkeit von zuvor getroffenen definitorischen Festlegungen und Unterscheidungen. Die Behauptung, dass Wale keine Fische sind, ist nicht an sich, sondern gemäß der biologischen Explikation des Begriffs ‚Fisch‘ wahr.

 

Eine solche Abhängigkeit der Behauptungen von Unterscheidungen betrifft nun insbesondere unser „Weltverständnis“. Der Beitrag der Philosophie zum Weltverständnis besteht dementsprechend wesentlich in begrifflicher Unterscheidungsarbeit. Die grundlegenden, unser Weltbild bestimmenden Einsichten manifestieren sich in normativen Unterscheidungen, und diese geben allererst den kategorialen Rahmen ab, innerhalb dessen propositionale Erkenntnisansprüche erhoben werden. Selbst in klassischen Texten der analytischen Philosophie wie Freges Funktion und Begriff, Über Sinn und Bedeutung und Über Begriff und Gegenstand geht es, wie die Titel anzeigen, im Wesentlichen darum, kategoriale Unterscheidungen plausibel zu machen. So ist es auch zu verstehen, wenn Kant (Kritik der reinen Vernunft, B 758f.) zu Recht betont, „daß in der Philosophie [anders als in der Mathematik] die Definition, als abgemessene Deutlichkeit, das Werk eher schließen, als anfangen müsse“. Grundlegendes Wissen besteht nicht nur im Wissen um propositionale Grundgesetze, sondern auch im Wissen um vorpropositionale Grundunterscheidungen. Hätte Humpty Dumpty, die eiförmige Figur aus Lewis Carrolls Through the Looking-Glass (Alice hinter den Spiegeln), als Vertreter der definitionstheoretischen Willkürlichkeitsthese tatsächlich die Macht über die Bedeutung der Wörter, wie er meint, dann hätte er Macht über die begriffliche Gliederung der Welt und damit auch Macht über das propositionale Wissen. Man behauptet sich nicht erst durch Behauptungen. Wer die Definitionshoheit besitzt oder wessen begriffliche Unterscheidungen sich behaupten, bestimmt auch mit, was sich als wahr behaupten lässt.

 

Dieses Ergebnis gibt Anlass, selbstbezüglich die methodischen Aufgaben der Philosophie, die es weder mit formalen Ableitungen noch mit empirischen Prüfungen zu tun hat, in den Blick zu nehmen. Definitionen haben in der Philosophie eine herausragende Stellung, insofern sie häufig das Ergebnis einer Untersuchung sichern. Jedenfalls gilt dies für solche Definitionen, die nicht bloß terminologische Festsetzungen, sondern Explikationen von begrifflichen Unterscheidungen bieten. Philosophisches Wissen besteht geradezu in begrifflichem Unterscheidungswissen. Natürlich geht es dabei nicht um Begriffe wie ‚Fisch‘, an dem das Verfahren der Explikation zuvor expliziert wurde, sondern um kategoriale, unsere Weltauffassung bestimmende Begriffe, wie zum Beispiel die Begriffe des Wahren und des Guten.

 

Die Ausdrücke ‘wahr’ und ‘gut’ werden in unseren ganz alltäglichen Reden gebraucht. Die Beschäftigung damit, ob etwas wahr oder gut ist, ist Teil unserer Kultur. Hier wird behauptet (und manchmal begründet), dass etwas wahr oder gut ist. Die Philosophie ist gegenüber dieser Tätigkeit eine Tätigkeit zweiter Ordnung. Philosophie fragt, was es heißt, etwas ‘wahr’ oder ‘gut’ zu nennen. In diesem Sinne ist sie damit befasst, solche grundlegenden Begriffe wie ‘wahr’ und ‘gut’ zu erläutern. Insgesamt geht es in der Philosophie um die Erläuterung grundlegender Begriffe und Unterscheidungen. Dementsprechend hat es die Philosophie nicht wie die Wissenschaften mit der Erklärung von Tatsachen, sondern mit der Erklärung des Begriffs der Tatsache zu tun. Allgemein gesprochen: Philosophie besteht in der Explikation kategorialer Unterscheidungen. Damit ist die Philosophie weniger durch wohl definierte inhaltliche Bereiche als vielmehr durch ihre Methode bestimmt.

 

Die Bestimmungen grundlegender Begriffe, die in der Philosophie am Ende stehen, können ihrerseits die Grundlage entsprechender Einzelwissenschaften bilden und stehen in diesen daher am Anfang. Man denke etwa an Freges Arbeiten zu den Grundlagen der Arithmetik und Geometrie. Grundlagenfragen sind Philosophie und Einzelwissenschaften gemeinsam. Hier treffen beide zusammen und mitunter auch im Streit aufeinander. Während die Einzelwissenschaften die Grundbegriffe ihrer je eigenen Disziplin behandeln, bemüht sich die Philosophie um eine allgemeine, nämlich fächerübergreifende Perspektive. Philosophen (und natürlich auch Philosophinnen) sind insofern, wie es manchmal ironisch, aber durchaus treffend heißt, „Spezialisten fürs Allgemeine“. So ein Bonmot des vor einem Jahr [am 9. Mai] verstorbenen Gießener Philosophen Odo Marquard, auf das der Titel meines Vortrags Bezug nimmt. Schon Aristoteles bestimmt die Philosophie als Wissenschaft, die „am meisten das Allgemeine zum Gegenstand hat“.[4]

 

Das Allgemeine hat für die Philosophie nach der hier entwickelten Auffassung in erster Linie die Form grundlegender oder kategorialer Begriffe. Begründungen erstrecken sich weniger auf die Wahrheit von Behauptungen als vielmehr auf die Adäquatheit von Unterscheidungen. Man sollte daher den (behauptenden) apophantischen Charakter der Philosophie nicht überbetonen. Auch da, wo sich deren Erkenntnisanspruch in Form von behauptenden Äußerungen über propositionale Inhalte artikuliert, liegen häufig bei genauerer Betrachtung Festlegungen von Unterscheidungen vor. Trotz der Verwendung von Behauptungssätzen hat man es nicht mit Sprechakten des Behauptens, sondern des Normierens zu tun. Zwar lassen sich auch Definitionen künstlich als Behauptungen darstellen, nämlich als Behauptungen, dass die entsprechenden Definitionen adäquat sind. Ein solcher Schritt auf eine gewissermaßen höhere Stufe der Apophantik ist bei allen Normen durchführbar. Dies ändert aber nichts daran, dass sich die Begründung der Geltung der Normen selbst nicht auf deren Wahrheit, sondern auf deren Angemessenheit erstreckt. So sind denn auch Wesensaussagen meistens verkappte Wesensdefinitionen, die ihrerseits normative Unterscheidungen darstellen. Bereits in den Sokratischen Was-ist-Fragen der Platonischen Dialoge geht es letztlich nicht um Fragen des Seins, was zum Beispiel Wissen ist, sondern um Fragen des Sollens, wie die fraglichen Begriffe, zum Beispiel der Begriff des Wissens, angemessen bestimmt werden sollte. [Verstünde man Wesensdefinitionen im Aristotelischen Sinne als Behauptungen über das Wesen einer Sache, dann wären sie in der Tat als wahr oder falsch zu beurteilen. Eine solche Auffassung unterstellt aber eine vorgegebene objektive Gliederung der Welt, die es zu erfassen gilt, und verkennt damit den Anteil der Sprache und der durch sie getroffenen Unterscheidungen an der Konstitution der Welt.]

 

Begriffliche Unterscheidungen stellen sich demgemäß dar als nicht-, nämlich vorpropositionale Erkenntnisse, die unsere propositionale Erkenntnis vorprägen, und zwar in einer solchen auf- und eindringlichen Weise, dass uns dies selbst häufig gar nicht bewusst ist. Wie wir die Welt sehen, ist durch unsere Begriffsbildungen bestimmt. Wenn der philosophische Diskurs weniger in der Begründung und Kritik von Behauptungen als vielmehr in der Begründung und Kritik von kategorialen Unterscheidungen besteht, so ist der hier zu veranschlagende Begründungsbegriff zu überdenken.

 

Um sich zu behaupten, kommt es sicher darauf an, für seine Behauptungen überzeugende Argumente zu liefern. Eine entscheidende Voraussetzung für diese Überzeugungsarbeit ist aber, dass die grundlegenden Unterscheidungen, welche die Sicht der Dinge festlegen, Zustimmung erfahren. Nun kann diese Zustimmung aber nicht zwingend andemonstriert, sondern lediglich ansinnend plausibel gemacht werden. Daher kann die Begründung oder Zurückweisung von Unterscheidungen – der Nachweis ihrer Adäquatheit oder Inadäquatheit – keinen beweisenden, sondern einzig einen aufweisenden, nämlich appellativ verdeutlichenden Charakter haben. Letztlich bewegen wir uns hier nicht im Bereich logischer, sondern rhetorischer Argumentation. Daher wird man in der Philosophie über die Form des diskursiven Arguments hinausgehen und auch auf andere Darstellungsformen zurückgreifen dürfen oder gar müssen – bis hin zu literarischen Formen der Philosophie.

 

Es versteht sich, dass im Falle von Unterscheidungen zwischen der argumentativen Begründung ihrer normativen Geltung und der historischen Erklärung ihrer faktischen Genese zu unterscheiden ist. Die historische Genese der Begriffsbildungen kann deren Begründung nicht ersetzen, sie kann diese aber historisch-hermeneutisch verlässlich unterfüttern und so verhindern, dass man hinter den Stand des bereits vorhandenen Unterscheidungswissens zurückfällt. Gerade für das philosophische Wissen als Unterscheidungswissen ist es besonders wichtig, die in der historischen Entwicklung ausgebildeten Unterscheidungen zur Kenntnis zu nehmen, kritisch zu würdigen und systematisch zu nutzen. Diese Rolle kommt einer problemgeschichtlich verfahrenden Begriffsgeschichte zu, wie sie etwa das Historische Wörterbuch der Philosophie bietet.

 

Die Begriffsgeschichte liefert nicht nur Material für eine Klärung und gegebenenfalls rekonstruktive Neubestimmung von Begriffen, sondern auch Belege dafür, dass philosophische Einsichten fast immer darauf hinauslaufen, die Dinge ‘im Lichte’ neuer kategorialer Unterscheidungen neu zu sehen oder sehen zu lassen, also eine neue grundlegende Sichtweise zu gewinnen. Die Einsicht in eine Unterscheidung kann – wie in der Gestaltwahrnehmung – die gesamte Sichtweise ‘umkippen’ lassen. Dies gilt nicht nur für die Philosophie, die es permanent mit kategorialen Erläuterungen zu tun hat, sondern bis in die Grundlagen der Naturwissenschaften hinein. So vermutet der Wissenschaftshistoriker Thomas S. Kuhn (1976: 210), dass alle wissenschaftlichen Revolutionen ihren Niederschlag in einem neuen Verständnis alter Termini gefunden haben. Die so genannten Paradigmenwechsel, an denen Kuhn die Entstehung des Neuen festmacht, gehen danach stets mit Veränderungen im Bereich der grundlegenden begrifflichen Unterscheidungen einher. So belegt auch die Geschichte der Naturwissenschaften den Erkenntniswert und die kreative Leistung begrifflicher Unterscheidungen. Die philosophische Unterscheidungsarbeit darf sich daher nicht auf die Philosophie im engeren Sinne beschränken, sondern hat auch die Grundlagen anderer Disziplinen und Wissenschaften mit einzubeziehen – auch eingedenk der bereits angesprochenen Tatsache, dass viele Einzelwissenschaften aus der Philosophie hervorgegangen sind. Damit erwächst der Philosophie die Aufgabe, nicht nur interdisziplinär unterschiedliche Fächer miteinander in Verbindung zu bringen, sondern auch ein transdisziplinäres Überschreiten der Fächergrenzen anzustreben.

 

Unterscheidungswissen ist nicht allein begrifflicher Art, es manifestiert sich gerade auch und besonders in Metaphern. Nun galten Metaphern – sowie ganz allgemein bildliche Sprache – in der Geschichte der Philosophie und der Wissenschaften häufig geradezu als Feinde genauer Unterscheidungen und Erkenntnisse. Besonders negativ hat der Empirist John Locke (1981, Bd. 2: 144) bildliche Ausdrücke als „vollkommenen Betrug“ bezeichnet. Lockes Position geht auf einen antirhetorischen Affekt zurück, der seinerseits Ausdruck des beständigen Widerstreits zwischen Logik und Erkenntnistheorie auf der einen und Rhetorik und Poetik auf der anderen Seite ist. Im Gegenzug ist von rhetorischer Seite geltend gemacht worden, dass Begriffe letztlich nichts anderes seien als tote Metaphern, so dass die Zurückweisung des Erkenntniswerts von Metaphern auf die Begriffe und deren Unterscheidungen zurückfällt. Mit einer solchen Volte sehen wir uns insbesondere durch die von Nietzsche initiierte Dekonstruktion begrifflicher Erkenntnis konfrontiert (Nietzsche 1973c; de Man 1983). Von ihr wäre gerade auch die Philosophie betroffen. Schon Kant hat mit Blick auf solche kategorialen Begriffe wie ‘Grund’ und ‘Substanz’ deren metaphorischen Ursprung im Sinne einer veranschaulichenden Analogie herausgestellt (AA, Bd. 5: 352f.). Am besten begegnet man der dekonstruktiven Erkenntniskritik dadurch, dass man auf eine strikte Unterscheidung zwischen Begriffen und Metaphern verzichtet und den Erkenntniswert der Metaphern positiv hervorhebt. Dann entfallen auch die fatalen erkenntniskritischen Konsequenzen aus dem bekanntem Diktum Nietzsches (1973c: 314), begriffliche „Wahrheit“ sei nichts als ein „bewegliches Heer von Metaphern“.

 

Ein genauerer Blick in die Geschichte der Philosophie und der Wissenschaften zeigt, dass ein wesentlicher Teil der Auseinandersetzungen darin besteht, um begriffliche Unterscheidungen zu streiten oder eine Metapher gegen eine andere oder auch einen Begriff gegen eine Metapher oder eine Metapher gegen einen Begriff auszuspielen. Was zuvor von der Begriffsgeschichte gesagt wurde, dass sie unser Unterscheidungswissen hermeneutisch zu unterstützen habe, ist auf die Metapherngeschichte zu übertragen, wie sie insbesondere von Hans Blumenberg entwickelt wurde. [Blumenberg lehrte ebenfalls (von 1960 bis 1965) in Gießen.] In diesem Sinne kommt der Metapherngeschichte als Fortsetzung der Begriffsgeschichte eine explikative Aufgabe zu. Allerdings muss sie sich dazu – wie die Begriffsgeschichte – der Problemgeschichte öffnen.

 

Abschließend möchte ich die Bedeutung begrifflicher Unterscheidungen für unser Selbst- und Weltverständnis an einem gegenwärtig viel diskutierten Thema aus dem Grenzbereich zwischen Neurowissenschaften und Philosophie demonstrieren, indem ich einen kritischen Blick auf die Verneinung der Willensfreiheit werfe, wie sie neuerlich von Seiten der neurobiologischen Hirnforschung vorgetragen wird. In diesem Fall geht es insbesondere um die Unterscheidung zwischen Geltung und Genese sowie zwischen Gründen und Ursachen.

 

Willensfreiheit ist nicht dasselbe wie Handlungsfreiheit. (Schon wieder eine Unterscheidung!) Handlungsfreiheit ist die Freiheit, tun zu können, was man will. Auch wenn ich in meinem Handeln frei bin, indem ich weder psychischen noch physischen Zwängen unterliege, könnte gleichwohl mein Wille selbst unfrei oder, wie man in diesem Zusammenhang zu sagen pflegt, determiniert sein, das eine und nicht das andere zu wollen. Dies wäre dann der Fall, wenn meine Willensentscheidungen kausal gemäß naturgesetzlicher Notwendigkeit zustande kommen. Das Zugeständnis von Handlungsfreiheit und die Leugnung von Willensfreiheit sind demnach miteinander verträglich. Für die juristische Beurteilung einer Tat sollte die Feststellung der Handlungsfreiheit ausschlaggebend sein und nicht die Entscheidung der philosophischen Frage der Willensfreiheit. Die neurobiologischen Leugner der Willensfreiheit behaupten nun: „Verschaltungen legen uns fest: Wir sollten aufhören von Freiheit zu reden.“ So der aussagekräftige Titel eines Beitrags von Wolf Singer in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 8. Januar 2004. Der so genannte freie Wille des Menschen sei eine Illusion, da selbst unser Denken durch neuronale Zustände determiniert werde. Die vorgebrachten Thesen sowie Argumente und auch Gegenargumente sind nicht neu. Sie wurden im Prinzip bereits von Physiologen und Philosophen im 19. Jahrhundert durchgespielt. Diese Diskussion wurde lediglich auf eine andere Ebene verschoben, indem man versuchte, die Thesen durch neue empirische Ergebnisse der Hirnforschung zu untermauern. Es bestätigt sich einmal mehr, wie wichtig es sein kann, bei systematischen philosophischen Fragen auch deren problemgeschichtliche Genese zu berücksichtigen. Natürlich kann es nicht Sache der Philosophie sein, die hoffentlich soliden empirischen Erkenntnisse der Einzelwissenschaften in Frage zu stellen. Die Philosophie ist aber aufgerufen, wenn es um kategoriale Fragen und Unterscheidungen geht.

 

Vorab sei gesagt, dass es der Anerkennung eines freien Willens keinen Abbruch tut, wenn es menschliche Handlungen gibt, die neuronal vordeterminiert sind, obwohl wir selbst meinen, dass wir sie frei ausgeführt haben. Für einfache Beispiele, wie etwas das Heben eines Arms, scheint dies experimentell nachweisbar zu sein. Es wäre eher verwunderlich, wenn es nicht so wäre. Natürlich entscheiden wir gar nicht in allen Situationen, indem wir uns die Handlungsalternativen bewusst machen. Vielmehr folgen wir in den meisten Fällen bestimmten Handlungs- und Verhaltensschemata instinktiv, geradezu blind, oder – positiv gesagt – intuitiv, ohne dass der Wille jeweils einen uns selbst bewussten Befehl erteilen würde. Glücklicherweise ist dies so; denn wir kämen im wahrsten Sinne des Wortes immer zu spät, wenn wir vor jeder Handlungsentscheidung erst eine, wie Mathematiker zu sagen pflegen, vollständige Fallunterscheidung treffen würden. Dennoch nehmen wir auch solche ‚automatischen‘ Handlungen als frei ausgeführt wahr. Es überrascht aber nicht, dass die Ausführung neuronal vorbereitet ist, bevor sie selbst realisiert wird, so dass jemand, der einen beobachtenden Zugang zu diesem neuronalen Prozess hat, vorhersagen kann, was wir tun, bevor wir selber erkennen, was wir getan haben. Es stellt kein Problem für die Verteidiger der Willensfreiheit dar, wenn einige unserer Handlungen determiniert sind und daher eher als Verhaltensweisen oder Verhaltungen zu bestimmen wären. Problematisch wird die ganz Sache erst dann, wenn behauptet wird, dass wir nicht nur teilweise, sondern durchgehend determiniert sind. Problematisch ist der Übergang von der partikularen Aussage ‚Einige Handlungen sind determiniert‘ zu der generellen Aussage ‚Alle Handlungen sind determiniert‘.

 

Das nun folgende Argument gegen einen solchen neurobiologischen Determinismus läuft auf den Versuch einer reductio ad  absurdum, nämlich auf den Nachweis einer Widersprüchlichkeit hinaus. Die Pointe des Arguments, auch nur eine Variante von Argumenten des 19. Jahrhunderts, besteht darin, die Konsequenzen des neurobiologischen Determinismus auf die These dieses Determinismus selbst anzuwenden: Wenn die neuronale Determiniertheit durchgehend besteht, so gilt sie nicht nur für unsere Entscheidungen zwischen Handlungsalternativen, sondern auch für unsere Entscheidungen zwischen Erkenntnisalternativen. Dann ist nicht nur die Wahl einer Handlung, sondern auch die Zustimmung zu einer Behauptung und deren argumentativer Begründung determiniert. Dann ist nicht nur die Freiheit unseres Willens, sondern auch die Freiheit unseres Denkens dahin. [Zum problemgeschichtlichen Hintergrund sei angemerkt, dass sich die Auffassung, Denken als mentales Handeln zu bestimmen, bereits bei Descartes (1986: 145, 151) findet. Dem Sprechakt der Behauptung entspricht bei ihm der Akt der Zustimmung im Urteil. Das Urteilen ist danach eine willentliche Wahrheitsanerkennung, und Irrtum kommt dementsprechend dadurch zustande, dass der Wille zur Wahrheit unzulässigerweise weiter reicht als die Erkenntnis durch den Verstand es erlaubt.]

 

Wir können davon ausgehen, dass auch Gehirnwissenschaftler ihre Argumente nicht als Gehirnwäsche verstehen wollen. Ein schlagendes Argument versteht sich nicht als biochemische Keule, und ein zwingendes Argument ist nicht von der Art, als würde jemand beim Nacken gefasst und in die Knie gezwungen werden, sondern es ist ein Argument, das überzeugt, bei dem einem die Gegenargumente ausgehen. Für die Wahrheit einer Behauptung zu argumentieren, setzt der Idee nach voraus, dass der andere die Wahrheit einsehen, das heißt, aus freien Stücken anerkennen kann. Seine Zustimmung sollte auf der logischen Kraft des Arguments – der vorgebrachten Gründe – und nicht auf der physiologischen Kraft neuronaler Netze – der wirkenden Ursachen – beruhen. Es ist genau diese kategoriale Unterscheidung zwischen Gründen und Ursachen, die der gehirnphysiologische Determinismus nicht bedenkt. Eine Bedingung der Möglichkeit, eine Einsicht als Erkenntnis ausgeben zu können, besteht darin, dass der Akt der Zustimmung als Anerkennung von Wahrheit gerade nicht determiniert ist.

 Wenn die Anerkennung einer Aussage als wahr gehirnphysiologisch determiniert wäre, dann würden wir selbst gar nicht über die Wahrheit nach Gründen entscheiden, sondern es würde über uns hinweg entschieden, unsere Entscheidung wäre kausal verursacht. Dieses Ergebnis würde dann aber auch für die Determinismusbehauptung der Hirnforscher gelten. So wie ich determiniert wäre, ihre Behauptung als falsch zu verwerfen, wären sie selbst determiniert, sie als wahr anzuerkennen. Ein wirklicher Austausch von Argumenten mit dem Ziel, den anderen von der Wahrheit seiner Auffassung zu überzeugen, könnte demnach gar nicht stattfinden. Der Determinismus – zu Ende gedacht – hebt den Wahrheitsbegriff und damit auch seinen eigenen Wahrheits- und Geltungsanspruch auf. Er begeht einen so genannten performativen Widerspruch und führt sich damit selbst ad absurdum. Ob die vorgelegte reductio ad absurdum des Geltungsanspruchs des neurobiologischen Determinismus auch ein transzendentales Argument für die Anerkennung der Willensfreiheit zu liefern vermag, kann hier unentschieden bleiben. Sie demonstriert aber einmal mehr die Bedeutung von Unterscheidungen – im vorliegenden Fall zwischen den Gründen der Geltung und den Ursachen der Genese – für unser Selbst- und Weltverständnis.


[1] Vgl. dagegen Jasper Liptow/Gerson Reuter: Eine kurze Verteidigung philosophischer Erklärungen. Deutsche Zeitschrift für Philosophie 63 (2015), S. 584–589.

[2] Georg Wilhelm Friedrich Hegel: Phänomenologie des Geistes, Vorrede (drittletzter Absatz).

[3] Die folgenden Überlegungen greifen auf das Kapitel 4 und den Abschnitt 3.8 meines Buches Erkenntnis (Berlin/Boston 2015) zurück. Die Literaturangaben lassen sich über das dortige Literaturverzeichnis auflösen.

[4] Aristoteles: Metaphysik 982a19ff.