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Hegel Nachschriften

HEGEL

 

Rudolf Ringiers Hegel- Nachschriften

 

Der Schweizer Johann Rudolf Ringier (1797-1879) studierte von 1818-1820 in Berlin Rechtswissenschaft und besuchte daneben Vorlesungen in Philosophie und Naturwissenschaften - unter anderem auch bei Hegel. Ringier, aus dem politisch progressiven „helvetischen“ Umfeld stammend und offenbar ein Vorfahre der heute im Medienbereich bedeutendsten Schweizer Unternehmerfamilie, machte nach seiner Studienzeit als Richter und Nationalrat Karriere. Seine Familie hatte ihren Sitz in der „Burghalde“ in Lenzburg, einem Ort im Schweizer Kanton Aargau. Ein Großteil der Bibliothek dieses Sitzes gelangte später zu Hans Ziegler in Binningen bei Basel. Ziegler machte vor einiger Zeit den Basler Germanisten Pestalozzi mit den erworbenen Bänden bekannt. Als Pestalozzi in einem Manuskript auf den Namen Hegel stieß, wurde er stutzig und zeigte die Unterlagen dem Basler Philosophieprofessor Emil Angehrn. Dieser erkannte in ihnen Nachschriften von Hegel-Vorlesungen, die Ringier in Berlin gehört hatte.

 

Gefunden waren damit zwei Nachschriften von Hegels Vorlesungen aus den Jahren 1819/20, und zwar über die Philosophie des Rechts und über die Philosophie der Natur. In einem vom Schweizerischen Nationalfonds finanzierten Projekt haben der Berner Privatdozent Martin Bondeli und die in Riehen bei Basel lebende Hoo Nam Seelmann unter Leitung von Emil Angehrn diese Vorlesungen ediert. Sie sind nun in Buchform erschienen:

 

Hegel, Georg Wilhelm Friedrich: Vorlesungen. Ausgewählte Nachschriften und Manuskripte. Felix Meiner, Hamburg

Band 14: Vorlesungen über die Philosophie des Rechs.Berlin 1819/20, nachgeschrieben von Johann Rudolf Ringier. Herausgegeben von Emil Angehrn, Martin Bondeli und Hoo Nam Seelmann. 256 S., Ln., 2000,  €  168.--

Band 16: Vorlesungen über die Philosophie der Natur. Berlin 1819/39, nachgeschrieben von Johann Rudolf Ringier, herausgegeben von Martin Bondeli und Hoo Nam Seelmann. 254 S., Ln., 2002, € 168.--

 

Hegel las erstmals im Wintersemester 1817/ 18 in Heidelberg über Rechtsphilosophie, da­nach im folgenden ersten Berliner Wintersemester 1818/19 sowie 1819/20, kurz vor Erscheinen der Grundlinien der Philosophie des Rechts (Herbst 1820), einem Werk, das als Kompendium für seine Vorlesungen gedacht war. Es folgten vier weitere Vorlesungen, bei der letzten, 1831, starb Hegel nach zwei Vorlesungsstunden unerwartet. Außer der Vorlesung von 1820/21 sind alle Vorlesungsjahrgänge durch veröffentlichte Nachschriften dokumentiert.  In seinem Vortrag ging Hegel jeweils weit über den gedruckten Text hinaus: die diktierten Paragraphen bekamen oft erst durch die mündlichen Zusätze Leben.

 

Die Vorlesung von 1819/20 war bislang einzig durch eine anonyme Nachschrift überliefert, die Dieter Henrich 1983 veröffentlichte. Diese Vorlesung ist insofern von Bedeutung, als Hegel hier die entscheidenden Umarbeitungen seiner Rechtsphilosophie vornimmt, die zur gedruckten Rechtsphilosophie von 1820 führen. Diese Umgestaltung ist zweifellos durch die sog. Karlsbader Beschlüsse, Zensurbestimmungen aus dem Jahr 1819, bestimmt. Es ist vor dem Erscheinen von Nachschriften zu dieser Vorlesung viel diskutiert worden, ob Hegel in dem veröffentlichten Text von 1820 von fortschrittlicheren bzw. liberalen Auffassungen, die er in seinen Vorlesungen (zumal darin eine Reihe „liberaler“ Burschenschaftler saß) vertreten hatte, abgerückt war. Insbesondere der Saarbrücker Philosoph Karl-Heinz Ilting hatte die These der Akkommodation Hegels an die Restauration vertreten, eine These, die auf den Widerstand etwa von dem heute in München lehrenden Henning Ottmann gestoßen war. Tatsache ist, dass Hegel angesichts dieser Zensur den Druck seines Buches hinauszögerte. In einem Brief vom 30. Oktober 1891 schreibt er: „Ich wollte eben anfangen drucken zu lassen, als die Bundestagsbeschlüsse kamen. Da wir jetzt wissen, woran wir mit unserer Zensurfreiheit sind, werde ich sie jetzt nächstens in Druck geben.“ Die meisten, darunter Ilting, sahen hier einen Beleg, dass Hegel sein bereits druckfertiges Manuskript einer nochmaligen Überarbeitung unterziehen wollte. Die Hegel-Forscher Lucas und Rameil hingegen vertraten die These, dass Hegel nur die ersten Teile in den Druck geben wollte, während er an den späteren noch arbeitete - wie er es auch bei anderen seiner Bücher gemacht hatte. 

 

Der Vergleich des gedruckten Textes mit der Vorlesung von 1819/20 zeigt, dass der monierte Gesinnungswechsel etwa hinsichtlich der Verteidigung der Monarchie, der Einschätzung der Französischen Revolution und der Kritik des Naturrechts schon zu Beginn der Vorlesung stattgefunden hatte, also nicht einzig auf die Karlsbader Beschlüsse zurückzuführen ist. Hatte die Vorlesung von 1818/ 19 im ersten Paragraphen mit einer positiven Bestimmung des Naturrechts und der Unterscheidung zwischen Naturrecht und positivem Recht eingesetzt, so geht die Vorlesung ein Jahr später von einer Kritik am abstrakten Naturrechtsdenken aus.

 

Dass nun zwei Nachschriften zu dieser Vorlesung vorhanden sind, erlaubt es, durch     einen Vergleich gleichsam einen Idealtext zu konstruieren, der eine größtmögliche Annäherung an das erlaubt, was Hegel vorgetragen hat. Die Ringier-Nachschrift bestätigt zum Teil bis in den Wortlaut einzelner Sätze und Formulierungen hinein die von Henrich edierte Nachschrift, darüber hinaus bietet sie gehaltvolle Ergänzungen, indem sie unterschiedliche Details, Argumente und Gedankengänge festhält oder andere Akzente setzt. Oft ermöglicht es der Vergleich Stellen, die in dem einen Manuskript unklar bleiben, zu verdeutlichen. Auch lassen sich einige der bei Henrich deutlich vermerkten Hör- oder Lesefehler korrigieren und Auslassungen ergänzen.

 

Die beiden Nachschriften unterscheiden sich auch sonst: bei dem von Henrich herausgegebenen Text handelt es sich vermutlich um eine auf der Grundlage von Vorlesungsnotizen im nachhinein ausgearbeitete Handschrift, während der Text von Ringier während der Vorlesung mitgeschrieben wurde; er enthält Wendungen und Sätze, welche die Frische eines mündlichen Vortrags und die Formulierungsfreude des Vortragenden wiedergeben.

 

Auch die Textbasis von Hegels naturphilosophischem Denken ist alles andere als gesichert. Die Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften liegt zwar als dem Umfang nach vollständiges Teilsystem und zudem in einer vom Autor gebilligten Fassung vor, sie ist jedoch nicht als fertige Gestalt zu verstehen. Dadurch, dass Hegel die Enzyklopädie als Leitfaden für seine Vorlesungen konzipierte, nahm der in Paragraphen unterteilte Text den Charakter einer gedrängten Gedankenfolge an, die es beim Vortrag jeweils zu konkretisieren und durch Beispiele zu ergänzen galt. Die von Carl Ludwig Michelet besorgte Ausgabe von Hegels Werken ergänzte die Paragraphen durch „Zusätze“, dabei handelt es sich aber um Texte zweiter Hand, die offenkundig durch ein Ineinanderschieben unterschiedlicher Textarten verschiedenen Datums und teils ungeklärter Herkunft entstanden. Von daher besteht ein großes Interesse, Nachschriften von Hegels naturphilosophischen Vorlesungen zum zweiten Hauptabschnitt der Enzyklopädie, hinzuzuziehen.

 

Die Naturphilosophie wurde bei Hegel gegen Ende der Jenaer Zeit Gegenstand spezieller Vorlesungen, die erste fand im Sommer 1806 statt. Später las Hegel über Naturphilosophie einmal Heidelberg und sechsmal in Berlin, dort erstmals 1819/20. Außer zur Vorlesung von 1830 gibt es zu allen Berliner Vorlesungen über Naturphilosophie Abschriften. Sie zeigen, dass Hegels Naturphilosophie zwischen 1817 und 1827 eine Entwicklung durchlaufen hat, die zum Teil aus systematischen Gründen erfolgte, zum Teil durch Neuerungen in den zeitgenössischen Naturwissenschaften veranlasst wurde. Hegel suchte die Goethesche Farbenlehre gegen Newton zu verteidigen, wobei er immer stärker zur Darstellung einer alternativen Theorie zur Brechung des Lichts gezwungen wurde. Die zeitgenössischen Entdeckungen des Elektromagnetismus und Elektrochemismus dürften den Ausbau der entsprechenden Teile der Hegelschen Naturphilosophie veranlasst haben.

 

Von der Berliner Vorlesung zur Naturphilosophie von 1819/20 lag bislang einzig eine vollständige Nachschrift vor. Sie stammt von Gottfried Bernhardy und ist 1981 von M. Gies in Verbindung mit K.-H. Ilting in einem Verlag in Neapel herausgegeben worden. Dieser Text wurde allerdings nicht direkt in der Vorlesung geschrieben, sondern ist als nachträglich ausgearbeitete Reinschrift zu werten. Der Text von Ringier wiederum wurde direkt an der Vorlesung mitgeschrieben, weist allerdings einige Lücken auf, die auf das sein Fehlen an bestimmten Vorlesungstagen zurückgehen. Im Vergleich zum Text von Bernhardy wirkt der von Ringier sprachlich unausgefeilt, besticht dagegen durch größere Ausführlichkeit: er ist auch wesentlich länger.

 

In Ringiers Text lassen sich Änderungen auf dem Weg von der Heidelberger zur Berliner Fassung der Enyzklopädie erkennen. So ist 1819/20 bereits die Neugliederung der Einteilung der Naturphilosophie präsent; anstelle der Dreiteilung „Mathematik“, „Physik“ und „Physiologie“ findet sich jene in: „1. Mechanik (nicht bloß Mathematik), das 2. Physik und 3. Organik“.

Auch kann man beim Ringier-Text erkennen, dass die Vorwegnahme der Berliner Fassung weiter reicht, als dies aus dem Bernhardy-Text ersichtlich war.

 

Manche Ausführungen in der Ringier-Nach­schrift sind in den bislang veröffentlichten Texten zu Hegels Naturphilosophie nicht zu finden, so dass sich deren Textbasis erweitert. Umgekehrt kann man in der Ringier-Nachschrift Sätze oder stichwortartige Passagen finden, die in den „Zusätzen“ ausführlicher sind. Es spricht vieles dafür, dass die Texte der „Zusätze“ oftmals erheblich bearbeitet wurden.

 

Inhaltlich ist bemerkenswert, dass diese Vorlesung nicht wie die Naturphilosophie der Berliner Enzyklopädie eine Kritik der Vorstellungen der Metamorphose, Evolution und Emanation beinhaltet. Genannt wird an der entsprechenden Stelle lediglich ein „Hervortreten der Natur“ und der Auseinanderentwicklung ihrer „Reiche“ aus dem „Chaos“. Damit wird nicht gesagt, dass jeder Versuch einer geschichtlichen Betrachtung der Stufenfolge der Natur zum Scheitern verurteilt ist. Ein weiteres Charakteristikum dieser Nachschrift ist die konzentrierte und gedanklich dichte Darstellung der Abschnitte zu Raum, Zeit, Bewegung und Materie. Dabei werden Raum und Zeit sowohl eigens als widersprüchliche als auch in ihrem Verhältnis als ineinander übergehende Phänomene expliziert.

 

 

Hegel

 

1984 wurde in der Pädagogischen Hochschule Kiel eine Mitschrift von Hegels Vorlesung über Rechtsphilosophie vom Wintersemester 1821/22 gefunden. Es stammt ursprünglich aus der Grund- und Hauptschule Sterley-See- dorf im Kreis Lauenburg. Mehr konnte über die Herkunft nicht ausfindig gemacht werden, vermutet wird jedoch, dass es ursprünglich aus einem der Gutshöfe im Lauenburgi- sch-Ratzeburgischen stammt oder aber am Ende des Krieges von Flüchtlingen aus dem Osten mitgebracht wurde.

 

Hansgeorg Hoppe hat den Text nun zusammen mit einer Einleitung und einer editori- schen Notiz ediert:

 

Hegel, Georg Wilhelm Friedrich: Die Philosophie des Rechts. Vorlesung von 1821/22. 238 S., kt., € 11.--, 2005, stw 1721, Suhrkamp, Frankfurt.

 

Mit dieser Vorlesung, die zweifelsfrei datiert werden konnte, liegen nun alle Vorlesungen Hegels über Rechtsphilosophie dokumentiert vor. Es stellt sich dagegen die Frage, ob es sich bei dem Text um eine Nach- oder um eine Mitschrift handelt. Für letzteres spricht, dass das Manuskript schwer lesbar ist (was den Herausgeber manchmal an den Rand der Verzweiflung gebracht hat) und von einer Reinschrift weit entfernt ist, viele Verkürzungen sind offenbar in Eile vorgenommen worden. Einiges ist offensichtlich nicht richtig verstanden worden und hätte bei einem Vergleich mit dem Kompendium korrigiert werden können.  Auf der anderen Seite sind aber die Sätze inhaltlich ausformuliert, was eher für eine Nachschrift spricht. Da die Sätze aber einfach strukturiert sind, geht Hoppe davon aus, dass es sich um eine Mitschrift handelt.

 

Die Vorlesungen haben das Bild von Hegel als dem restaurativen Philosophen insofern korrigiert, als in den Vorlesungen anders als in der gedruckten Fassung der Grundlinien der Philosophie des Recht dem Monarchen keine eigentlichen politischen Kompetenzen zukommen. Da die hier veröffentlichte Vorlesung die erste ist, die Hegel nach dem Erscheinen der Grundlinien ist, stellt sich sofern die Frage, wie Hegel denn hier mit dieser Frage umgegangen ist. Allerdings, so Hoppe in seiner Einleitung, trägt sie dazu direkt nichts bei, da Hegel das Staatsrecht nicht behandelt hat. Aber Hegel sucht hier sichtlich die Gleichsetzung von Vernünftigem und Wirklichem, die sich in den Grundlinien findet, zu mildern und setzt gegen alle Restaurationsversuche ein geradezu enthusiasti- sches Vertrauen in die Vernunft in der Geschichte.