PhilosophiePhilosophie

04 2019

Martin Carrier, Maria Kronfeldner, Maria-Sibylla Lotter und Elif Özmen:
Ausgrenzung oder Diskurs? Fragen des Umgangs mit extremen Positionen

aus: Heft 4/2019, S. 36-47
 
 
An der Universität Siegen gab es eine Auseinandersetzung mit dem Umgang von AfD-nahen Denkern. Die politische Entwicklung bringt mit sich, dass sich auch Philosophen am rechten Rand positionieren. Wie sollen wir mit ihnen umgehen?
 
Maria Kronfeldner: Die sogenannte „Auseinandersetzung“ wurde ja bewusst provoziert, wie der einladende Professor aus Siegen öffentlich bei einer Tagung in Bielefeld zugegeben hat. Die Provokation war das Mittel, um ein ganz bestimmtes Ziel zu erreichen: die Bestätigung einer selbsterfüllenden Prophezeiung über eine angeblich in Deutschland existierende sog. „linksliberale Meinungsdiktatur“, ein beliebtes Phantasma der Rechten.
 
Ich stimme somit nicht zu, dass es hier überhaupt einen Fall von Ausgrenzung gegeben hat (das suggeriert Ihre Überschrift nämlich). Den Siegener Fall als einen Fall von Ausgrenzung zu diskutieren, bedeutet der aufmerksamkeitsheischenden und selbsterfüllenden Prophezeiung medial aufzusitzen. Was es gegeben hat, war Provokation und die Antwort war: Kritik und eine Nichtgewährung bestimmter Mittel durch die Universität. Beide Antworten wurden gerechtfertigt, sowohl hochschulpolitisch als auch fachlich.
 
Worüber sich unsere Fachgemeinschaft derzeit Gedanken machen sollte, ist nicht einfach, ob man mit (rechts)extremen Intellektuellen diskutieren sollte, sondern präziser und konkreter: ob Provokation (wie sie in dem Siegener Fall erfolgt ist) ein legitimes Ziel akademischer Lehre ist (es ging ja, wenn ich richtig informiert bin, um ein Seminar); welche Diskursformate und Regeln für Einladungen kontroverser (oder extremer) Intellektueller für die akademische Landschaft angemessen sind; etc. Bezogen auf diese Fragen gibt es auch bereits Regeln der akademischen Qualitätssicherung (politische Neutralität bzw. mindestens Balance, fachliche Einschlägigkeit, Gemeinwohlorientierung, etc). Diese Regeln gelten für alle – den „rechten Rand“, den „linken Rand“ und den Bodensatz der Wichtigtuerei – und können damit auch in Bezug auf extreme Positionen Anwendung finden.
 
Eine Universität ist letztendlich ein geschützter, d.  h. regulierter Wissensraum. In diesem Wissensraum werden erstens ohne die erwähnte Qualitätssicherung spezielle Rechte verletzt, z.B. das Recht der Studierenden, dass die Autorität des Professors bzw. der Professorin und die Zeit des Studiums nicht für politische Zwecke missbraucht wird. Zweitens ist eine Kritik mit Bezug auf akademische Qualitätssicherung keine Verletzung der akademischen Freiheit. Zum Vergleich: Wenn ein Doktortitel verwehrt wird, weil die entsprechende akademische Qualifikation fehlt, wird auch keine akademische Freiheit verletzt.
 
Zudem gilt: Nicht jede Art von Kritik ist eine Einschränkung einer Freiheit. Das sollte eigentlich selbstverständlich sein. Wir befinden uns aber leider in einer Zeit, in der polarisierende Teilnehmer aber genau diese Selbstverständlichkeit bestreiten: Teile der sog. safe-space Bewegung bewerten jegliche Art von Kritik als abwertende Diskriminierung und Unterminierung einer Identitäts- oder Gleichberechtigungsfreiheit; die neuen Rechten bewerten ebenso jegliche Art von Kritik als Einschränkung von Freiheit, nur eben von Meinungs- oder akademischer Freiheit. Zwei Seiten derselben Medaille, die beide bedenklich sind, denn argumentativer Gegenwind wird dabei automatisch als Einschränkung einer Freiheit deklariert.
 
Um auf Ihre Anfangsfrage zurückzukommen: Wie mit extremen Positionen umgehen? Meine Antwort ist: Mit ausgeprägtem Sachverstand laut und deutlich kritisieren!
 
Maria-Sibylla Lotter: Die Frage erinnert mich ein bisschen an die Volksabstimmung über ein Minarett-Verbot in der Schweiz (wo es immerhin 4 Minarette gab). Das zeigt nicht nur an, wie wenig selbstverständlich es auch in der Wissenschaft ist, dass man mit allen Personen spricht, die etwas Interessantes zu den eigenen Fragen zu sagen haben. Ob rechter oder linker Rand, oder Positionen, die auf nicht politische Weise radikal oder exzentrisch, sollte eigentlich irrelevant sein.
 
 
Aber die Realität, die ist nicht so. Wir sehen uns offenbar schon von der Möglichkeit bedroht, dass der einzige rechte Philosoph, den es in Deutschland gibt, in ein universitäres Seminar eingeladen wird. Das hat psychologische und historische Gründe. Politische Positionierungen sind mit bestimmten moralischen Ideen verbunden – etwa globale Gerechtigkeit und moralischer Fortschritt, Fürsorge und Solidarität auch mit den Schwachen und mit Fremden, menschliche Offenheit und Toleranz auf der linken, eine stärkere Wertschätzung der Tradition, Stärkung der Gemeinschaft, nationale Souveränität, Loyalität und Patriotismus auf der rechten Seite – , und wenn die andere Seite die eigenen moralischen Leitideen nicht im selben Maß zu schätzen scheint, löst das moralisches Erschrecken und Abneigung aus. Die natürliche psychologische Tendenz geht daher zur Ausgrenzung, und in Deutschland wird diese Neigung auch noch dadurch verstärkt, dass man sie gerne als Verantwortungsbewusstsein mit Blick auf die Nazi-Vergangenheit missversteht (Rechte werden dann einfach mit Proto-Nazis gleichgesetzt).
 
Wenn man es zulässt, dass diese Neigung die Universität bestimmt, bleibt die politische Welt der Rechts-Wähler jedoch unverständlich, ganz abgesehen von der Verengung des eigenen Denkraums. In den amerikanischen Universitäten ist man sich dieses Problems schon seit längerem bewusst. 2014 verpflichtete sich die University of Chicago in einer öffentlichen Erklärung zur Pflege einer „freien, starken und uneingeschränkten intellektuellen Auseinandersetzung zwischen allen Mitgliedern der Universität“. Auslöser dieser Erklärung war in den USA nicht nur die sich häufende Zahl von Fällen, dass Studierende aus politischer Überzeugung Auftritte von konservativen Denkern oder Rechtspopulisten an Universitäten verhindert hatten.
 
Ein zunehmendes Problem ist auch die psychologisch unhaltbare, aber unter Kultur- und Literaturwissenschaftlern verbreitete Vorstellung, Studierende seien als unselbständige und hochfragile Wesen zu behandeln, die durch Konfrontation mit den politischen und menschlichen Realitäten traumatisiert werden könnten und daher vor allem bewahrt werden müssten, was bei ihnen Unbehagen auslösen könnte. Je mehr man Menschen so behandelt, desto unselbstständiger werden sie natürlich auch, denn die psychische und intellektuelle Selbstständigkeit entwickelt sich nur durch die Überwindung von Hindernissen. Die Chicagoer Erklärung hingegen stützt sich auf das Statement der Deutsch-Amerikanischen Historikerin Hanna Holborn Gray, die bis 1993 selbst Präsidentin der University of Chicago gewesen war: „Bildung ist nicht dazu da, den Menschen Behagen zu bereiten, sondern sie zum Nachdenken zu bringen.
 
Von den Universitäten sollte erwartet werden, dass sie die Bedingungen schaffen, unter denen ein starker Intellekt und damit auch starke Meinungsverschiedenheiten, unabhängiges Urteilsvermögen und die Infragestellung fester Überzeugungen in einer Umgebung von größtmöglicher Freiheit gedeihen können.“ Viele amerikanische Universitäten haben sich mittlerweile dieser Erklärung angeschlossen. Ich habe auch Schöneckers Diskussionsveranstaltung in Siegen als einen Versuch verstanden, offensiv für eine solche Haltung der aktiven Auseinandersetzung auch mit Positionen zu werben, die man als problematisch und erschreckend empfindet.
 
Martin Carrier: Wenn sich „wir“ auf die akademische Philosophie bezieht, dann halte ich es in der Tat für geboten, die Debatte mit rechtslastigen Positionen zu suchen. Für meine Begriffe schließt der Forschungs- und Bildungsauftrag der Universitäten ein, auf Fragen von gesellschaftlicher Relevanz einzugehen. Die Naturwissenschaften verhalten sich in dieser Hinsicht nicht anders und befassen sich zum Beispiel mit der Verbesserung von Batterien und mit biologisch abbaubaren Materialien. Im gleichen Sinne sind die Geisteswissenschaften gehalten, zu gesellschaftlich dringlichen Fragen Stellung zu nehmen, statt sich nur mit Themen zu befassen, die sie selbst generiert haben.
 
Und in einem hat Dieter Schönecker ja Recht: Mill‘scher Pluralismus ist erkenntnisfördernd. Auch wenn man von einer Sache überzeugt ist, wächst man in der Auseinandersetzung mit Gegnern. Selbst wenn man nichts dazulernt, bleiben durch Herausforderungen der eigenen Sicht die Argumente zugunsten dieser Sicht lebendig. Die Herausforderung verhindert das gedankenlose Reproduzieren von liebgewordenen Glaubenssätzen.
 
Elif Özmen: Der Siegener Fall hat seine Eigentümlichkeiten, zu denen auch die Lust an der Skandalisierung, medialen Selbstinszenierung und die Logik des Gerüchts gehören. Mich hat es jedenfalls verstört, dass der Siegener Kollege seine zahlreichen Kritiker*innen regelmäßig als „Feinde der Freiheit“ tituliert und die eigene Position zur Avantgarde des Liberalismus stilisiert. Der Academia ist diese antagonistische Haltung aber wesensfremd; das Ethos der Wissenschaft knüpft freundschaftliche Bande zwischen Wissenschaftler*innen durch die ihm eigentümlichen epistemischen und ethischen Tugenden der Wahrhaftigkeit, des Respekts, Wohlwollens und einem principle of charity. Erst vor diesem normativen Hintergrund kann sich der wissenschaftliche Disput, die harte argumentative Auseinandersetzung, ja, der wilde Streit um die richtige Meinung, These und Theorie fruchtbar entfalten.
 
„Ausgrenzung“ kann daher keine Alternative zum „Diskurs“ darstellen, jedenfalls nicht gegenüber denjenigen, die die normativen Voraussetzungen des wissenschaftlichen Diskurses anerkennen. Rechts oder links zu sein, hat damit erst mal nichts zu tun. Die Abwertung der Meinung anderer, vor allem die Abwertung Anderer aber sehr wohl. Ich selbst stelle mich daher im universitären Rahmen keinem Gespräch mit Personen zur Verfügung, die den angeblich medial verheimlichten „dramatischen Anstieg der Vergewaltigungen mit fortgeschrittener Frauenemanzipation“ korrelieren (Flaig), vor der Produktion „ständig neuer kleiner Kopftuchmädchen“ warnen (Sarrazin) und die „Entsiffung des Kulturbetriebs in Angriff nehmen wollen“ (Jongen). Von dem kalkuliert provozierenden Duktus einmal abgesehen, bin ich bei derartigen Meinungen unsicher, ob sie überhaupt als Anwärter auf das normativ und empirisch Richtige verstanden werden können. Jedenfalls haben die genannten (nach Siegen eingeladenen) Herren in ihren zahlreichen öffentlichen Wortmeldungen hinlänglich demonstriert, dass sie nicht fähig oder nicht willens sind, sich einem argumentativ geleiteten Diskurs – und das heißt eben auch der harschen Gegenrede – zu stellen. Noch einmal: es geht nicht um den „rechten Rand“, sondern um Positionen und Provokationen, die dem akademischen Geist – und teilweise auch der freiheitlich-liberalen Grundordnung, auf der die kritische Universität und die Wissenschaftsfreiheit gründen – nicht gerecht werden.
 
Wo liegen die Grenzen dessen, was nach Ihrer Meinung nach an Universitäten vertreten werden darf?
 
Martin Carrier: Für Äußerungen an Universitäten sind sowohl die Meinungsfreiheit als auch die Wissenschaftsfreiheit einschlägig. Grenzen der Meinungsfreiheit sehe ich nicht allein bei der Verunglimpfung von Einzelpersonen, sondern auch bei gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit oder „Hate Speech“. Äußerungen rechtslastiger Politiker haben diese Grenze mehrfach überschritten.
 
Für Äußerungen in Universitätsveranstaltungen (erst recht in Lehrveranstaltungen) ist vor allem die Wissenschaftsfreiheit von Belang, die in meinen Augen höhere Anforderungen an Äußerungen stellt als die allgemeine Meinungsfreiheit. Solche Äußerungen müssen nämlich argumentativ untermauert oder durch Daten gestützt sein. Es ist von der Wissenschaftsfreiheit nicht gedeckt, aus dem Lehrstuhl heraus weltanschauliche Propaganda zu verbreiten. Solche epistemischen Ansprüche gelten besonders nachdrücklich für die grundständige Lehre. Nach meinem anekdotischen Kenntnisstand habe ich Zweifel, ob dieser Anforderung in der in Frage stehenden Siegener Veranstaltung genüge getan worden ist.
 
Maria-Sibylla Lotter: Wie Mill schon sagte: wir sind nicht unfehlbar und haben kein Recht, andere davor zu „schützen“, eine andere Meinung zu hören als unsre. Redefreiheit ist jedoch kein Selbstzweck, sondern dient den höheren Gütern der Ausbildung der Wissenschaftler und Studierenden und damit auch der Fähigkeit zur mündigen Meinungsbildung in einer Demokratie. Man sollte sich daher nicht unter dem Banner der Redefreiheit in Auseinandersetzungen begeben, aus denen nur Schaden aber kein intellektueller Nutzen erwachsen kann. Das betrifft sowohl die Frage, mit wem man in einen intellektuellen Disput treten sollte, als auch wann, wo und wie. Ohne Nutzen etwa wäre die Diskussion mit Personen, die stets persönliche Angriffe vornehmen, eine hochaggressive Drohrhetorik verwenden und sich nicht auf Nachfragen einlassen.
 
Gleichzeitig muss natürlich die politische Dimension berücksichtigt werden. Man sollte auf keinen Fall schlecht vorbereitet in eine Diskussion mit Politikern gehen und sich vorher mit den Studierenden auch mit Argumentationsformen und rhetorischen Tricks befassen. Zudem sollte man dafür sorgen, dass die Diskussion wirklich der Bildung dienen kann, was m. E. zwar keinen gänzlichen Ausschluss öffentlicher Medien voraussetzt, aber Maßnahmen, die garantieren, dass die Diskussion nicht zur Schauveranstaltung degeneriert. 
 
Maria Kronfeldner: Die Grenzen sind in Deutschland grundgesetzlich und durch konsequente Qualitätssicherung hinreichend festgelegt. D.h. diskriminierende und abwertende Inhalte, die gegen Grundrechte verstoßen, haben in Lehre und Forschung allein aus rechtlichen Gründen nichts verloren. Bei Verstößen ist die Strafanzeige ein probates juristisches Mittel, von dem auch Philosophieinstitute bzw. -gesellschaften in der Bundesrepublik Gebrauch machen können.
 
Elif Özmen: Für die wissenschaftliche Tätigkeit können verbindliche Grenzen nur mit Blick auf die Verfassung gezogen werden. Allerdings fällt die Freiheit der Wissenschaft, Forschung und Lehre nicht zufällig unter einen Grundrechtsartikel mit Meinungs-, Informations- und Pressefreiheit sowie Kunstfreiheit. Als Kommunikationsgrundrechte verstanden dienen sie dem Schutz einer kritischen Öffentlichkeit, die als unverzichtbar gilt für den Bestand und das Prosperieren der freiheitlichen Demokratie. Daher ist Wissenschaftsfreiheit als ein defensives und konstitutives Individualrecht ohne Gesetzesvorbehalt garantiert.
 
Eine Einschränkung des Schutzbereichs dieses Grundrechts – und damit die Grenzbestimmung dessen, was von Wissenschaftler*innen vertreten werden darf – kann nur durch eine Kollision mit gleichwertigen Rechtsgütern begründet werden (namentlich Würde, Leben, körperliche Unversehrtheit, Gesundheit, Tier- und Umweltschutz). Somit folgt Wissenschaft allzeit ihren eigenen Zwecken und ist frei von politischen, gesellschaftlichen und auch ökonomischen Finalisierungen zu halten. Aber sie ist nicht ethisch neutral oder indifferent, ohne Verantwortung für ihre möglichen Anwendungen und gesellschaftlichen Folgen. Daher „entbindet die Freiheit der Lehre nicht von der Treue zur Verfassung“ (Art. 5.3, GG) – eine Einschränkung, die für bloße Meinungsfreiheit nicht gilt. Daher unterliegen verbeamtete Hochschullehrer*innen einem politischen Mäßigungsverbot: Sie haben sich durch ihr gesamtes, also auch privates, Verhalten zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zu bekennen.
 
Und schließlich gibt es für nicht-wissenschaftliche Meinungsäußerungen an den Universitäten weitere Möglichkeiten der Grenzziehung, die allerdings von Fall zu Fall bestimmt und kommuniziert werden müssen. Anders als bei wissenschaftlichen Aussagen verdient hier nicht jede Stimme und jede Person akademischen Respekt. Denjenigen, die die Mindestbedingungen der gegenstandsspezifischen Seriosität, des argumentativen Austausches und der epistemischen Offenheit gegenüber anderen Positionen nicht erfüllen, sollte die Universität keine Agitationsbühne bieten.
 
Sollen akademische Philosoph(innen) in der Öffentlichkeit zu Fragen des Rechtspopulismus Stellung nehmen?
 
Elif Özmen: Unsere Kolleg*innen, insbesondere aus den Geistes-, Sozial- und Kulturwissenschaften, werden in zahlreichen Ländern, die von autoritären Populisten regiert werden, diffamiert, verfolgt, verhaftet. Der nüchterne Blick aus dem Lehnstuhl wird diesen nicht helfen; sie verdienen unsere öffentliche Solidarität und Unterstützung. Auch in Deutschland gibt es zunehmende Angriffe auf die freie Wissenschaft, wie das AfD-Meldeportal „Mein Prof. hetzt“, die gezielten Agitationen der rechtsextremen Identitären Bewegung in universitären Veranstaltungen bis hin zu den shit-storms samt Mord- und Vergewaltigungsdrohungen, mit denen gegenwärtig jede Wissenschaftler*in rechnen muss, die sich öffentlich äußert. Hierzu keine Stellung zu beziehen steht uns einerseits frei, andererseits gefährdet eine solche politische Abstinenz unsere Freiheit.
 
Maria-Sibylla Lotter: Öffentliche politische Bekenntnisse für oder gegen Parteien fände ich von Vertretern der Wissenschaft unangebracht. Ich finde es jedoch hilfreich, wenn Philosophen und Philosophinnen sich argumentativ, nüchtern und allgemeinverständlich mit Sachthemen befassen, die von Rechtspopulisten mit Opfermythen verstrickt und stark emotionalisiert werden, wie nationale Souveränität in der Beziehung zu Europa, Deutsche Schuld, Redefreiheit, Heimat, Migration, Direktwahlen nach Schweizer Vorbild und vieles andere.
 
Maria Kronfeldner: Ja, aber nur wenn sie selbst Experten dazu sind. Jeder meint gerade, sich ständig zu allem äußern zu müssen. Das Resultat: Keiner hört mehr das Wesentliche, z.B. echte Forschungsergebnisse zu Rechtspopulismus. Der mediale „Äther“ ist inzwischen so zugemüllt wie die natürliche Umwelt.
 
Martin Carrier: Philosophinnen und Philosophen haben das Privileg, auch normative Fragen professionell erörtern zu dürfen, und eine öffentliche Auseinandersetzung dieser Art ist eine gute Gelegenheit, dieses Privileg zu nutzen. Das gilt zunächst im fachlichen Kontext: Politische Philosophie ist ein Teilgebiet der Philosophie, und in diesem Zusammenhang stellen sich Fragen nach politischen Grundwerten oder nach dem gerechten Umgang mit Anderen auf natürliche Weise. Darüber hinaus ist es eine legitime Aufgabe für diejenigen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die sich dazu berufen fühlen, als öffentliche Intellektuelle zu wirken. Intellektuelle mischen sich ein und greifen Fragen von breiterer Relevanz auf, für die wissenschaftliches Wissen keine Antwort bereit hält (auch wenn das Fachwissen unter Umständen von Bedeutung für die Antworten ist). Wenn Jürgen Habermas sich zu Europa äußert oder Wolf Singer zum freien Willen, dann sprechen sie als Intellektuelle. Diese Rolle steht Philosophinnen und Philosophen bei den politischen Herausforderungen der Gegenwart sicher gut zu Gesicht.
 
Oft wird umgekehrt argumentiert, die vielgenannte „Political Correctness“ sei an den Universitäten eine Gefahr für den liberalen Geist oder gar für die Meinungsfreiheit. Ist das so?
 
Maria Kronfeldner: Nein. Erstens ist „PC“ ein Kampfbegriff der Rechten, der dazu dient, das Einfordern von legitimen Minderheitenrechten oder von Gleichstellungsmaßnahmen zu verunglimpfen. Zweitens habe ich den Eindruck, dass wir gerade eher in einer Kultur der Hetze leben. Wieviel Hetze bzw. PC-Sprache es tatsächlich gibt, ist eine sozialwissenschaftlich zu untersuchende empirische Frage. Zu ihrer sachgemäßen Beantwortung fehlt mir die Expertise. Die einzigen aktuellen Daten, von denen ich in Bezug auf PC gehört habe, hat der Soziologe Kai Unzicker 2017/2018 analysiert: Einige Bürger der Bundesrepublik (knapp 21%) glauben, dass es eine solche PC-Kultur gebe; von diesen sind überproportional viele AfD-Wähler (fast 70%). Diese Daten sind kein Hinweis darauf, dass es diese PC-Kultur gibt, sondern nur, dass es AfD-Wähler glauben. Ein feiner, aber wichtiger Unterschied.
 
Maria-Sibylla Lotter: Political Correctness ist ein weiter Begriff, der mindestens drei verschiedene Typen von Reglementierung umfasst. Unter die erste fallen Sprachregelungen wie die Pflicht, von „Studierenden“ statt „Studenten“ zu sprechen, um die sprachliche Ausblendung von Studentinnen zu vermeiden. Solche gewöhnungsbedürftigen Sprachneuerungen, die nicht jeder mag, hindern niemanden am Denken und Sprechen. Unter die zweite fallen paternalistische Trigger-Warnungen, beispielsweise wenn Autoren von vornherein politisch eingeführt werden, etwa als „rechte“ oder „kontroverse“ Denker und somit schon vor der Lektüre ein Vorurteil aufgebaut wird. Das behindert eine freie intellektuelle Auseinandersetzung, aber verhindert sie noch nicht.
 
Mit einer freien Forschung unvereinbar finde ich eine dritte, mittlerweile auch in Deutschland häufiger vertretene Haltung, Menschen, die durch ein Merkmal einer Gruppe zugeordnet werden, das Recht abzusprechen, sich zu bestimmten Themen zu äußern – etwa Männern, eine Biographie über eine Wissenschaftlerin zu schreiben, weil sie eine Frau ist, oder hellhäutigen Deutschen, sich mit „black knowledges“ zu befassen. Das erlebe ich als eine wirklich bedrückende Abwertung und Bedrohung der Wissenschaftskultur – das Befreiende an der Wissenschaft besteht ja gerade darin, sich als Individuum im Denken von den vielen Kollektiven, denen man zugeordnet werden könnte, emanzipieren zu dürfen und sich intellektuell auch mit Erfahrungen auseinanderzusetzen, die nichts mit der eigenen Lebenserfahrung zu tun haben. Die dafür grundlegende Annahme, dass der Wissenschaft eine Form der Erfahrung zugrunde liegt, die im Prinzip jedem (mit der hinreichenden methodischen Ausbildung) zugänglich ist, wird hier durch einen künstlich verengten lebensweltlichen Begriff der Erfahrung ersetzt, die dann auch noch zu einem kollektiven Eigentum erklärt wird. Viele, die so argumentieren, wähnen einen guten Zweck zu verfolgen. Indem sie jeweils „Privilegierte“ an Sprechen hindern, glauben sie vormals unterdrückten oder diskriminierten Minderheiten die Möglichkeit zu geben, ihre eigene Erfahrung zu Gehör zu bringen. Dies sollte jedoch durch Unterstützung der Ausbildung der Betroffenen geschehen und nicht durch eine Verbotskultur, die andere an der freien Diskussion hindert.
 
Martin Carrier: Nach meinen Erfahrungen ist der Druck zur „politischen Korrektheit“ eher kein Problem. Diese läuft in der Regel einfach auf die Wahrung einer gewissen Höflichkeit hinaus. Im anglophonen Bereich wird sicher vieles übertrieben, bleibt aber ebenfalls meistens harmlos. Ein Beispiel ist, dass eine Copy-Editorin eines amerikanischen Wissenschaftsverlags „blind spot“ als „ableism“ aus einem Text herausstreicht. Vorkommnisse dieser Art lassen uns vielleicht den Kopf schütteln, sie sind aber von einem „Tugendterror“ weit entfernt.
 
Politische Korrektheit wird dagegen bedenklich, wenn sie das Recht einschließen soll, nicht aus der eigenen Gemütsruhe und Selbstgewissheit gerissen zu werden. Dem Hörensagen nach haben sich im amerikanischen Seminarkontext in der Philosophie der Biologie Studierende dagegen verwahrt, zu erfahren oder zu erörtern, dass das menschliche Auge aus einer Ingenieursperspektive stark mängelbehaftet ist. Solche religiös grundierten Festlegungen sind in unseren Längen aber eher selten. Jedenfalls schlagen solche Beispiele die Verbindung zu unserem gegenwärtigen Fall.  Wir sollten bereit sein, uns aus der Ruhe bringen zu lassen und uns auseinanderzusetzen mit dem, was wir als Zumutung empfinden. Die Verletzung politischer Korrektheit sollte nicht zum Gesprächsabbruch verleiten (solange die Grenze zu Verunglimpfung und „Hate Speech“ nicht überschritten wird). 
 
Elif Özmen: Einerseits: Die These, dass die Intelligenzia im Ganzen und die Universitäten im Besonderen Horte der „linken pc-Meinungsdiktatur“ wären, ist nicht nur empirisch falsch, sondern bedient einen Mythos, der seit den 1990er Jahren von konservativen bis hin zu rechtsextremistischen Bewegungen verbreitet wird. Wir sollten uns diese Ablehnung bzw. Ablenkung von Antidiskriminierungsbemühungen nicht unreflektiert zu Eigen machen. Das gilt auch für die Versuche, die Meinungsfreiheit „rechts“ oder „links“ vom Anstand zu markieren. Es geht nicht um „rech­te“, sondern um rassistische, sexistische oder andere gruppenfeindliche Äußerungen und Handlungen, die in der Universität ebenso wenig einen Platz haben wie in unserer liberalen und pluralistischen Gesellschaft in Ganzen. Etwas lapidar gesagt interessiert es mich nicht die Bohne, weder privat und vor allem nicht akademisch, ob etwas „politisch korrekt“ ist. Aber wer seine schlechte Gewohnheit, Menschen mit dem N- oder dem F-Wort herabzusetzen, Frauen beharrlich „anzumachen“ oder antisemitische Narrative zu verbreiten mit einem Recht auf Meinungsfreiheit verwechselt und die verdiente Kritik zur „Meinungsdiktatur“ erklärt, der hat etwas Grundlegendes über den liberalen Geist nicht verstanden. Es mutet mitunter bizarr an, dass diejenigen, die die „linksliberalen Gutmenschen“ für ihre Werte und Haltungen verhöh-nen, sich unter dem Deckmantel der politischen Inkorrektheit zu Verteidigern des Liberalismus aufschwingen. Und dabei systematisch die liberalen Normen des zivilen und respektvollen Umgangs zwischen Freien und Gleichen zur Disposition stellen.
 
Andererseits: Eine ernste Herausforderung für die akademische Freiheit sehe ich in Politiken, die unter den Begriffen speech codes, safe spaces, trigger warnings, no-platforming u. ä. vor allem an angelsächsischen Universitäten diskutiert und teilweise vehement durchgesetzt werden. Menschen, die eine inklusive und gefällige Umgebung wünschen, in denen ihr etabliertes Denken und ihre gefügten Meinungen keineswegs in Frage gestellt werden, die gewarnt werden wollen, wenn Lehrinhalte verstören könnten, oder die sich beleidigt oder verletzt fühlen durch bestimmte wissenschaftliche Thesen, Methoden und Texte, sollten unbedingt etwas anderes tun, als ein Universitätsstudium aufzunehmen.
 
Wie sehen Sie hinsichtlich dieser Fragen die gegenwärtige Situation an den Universitäten der deutschsprachigen Länder?
 
Martin Carrier: Nach meiner Wahrnehmung greift das Erstarken des Rechtspopulismus nicht in der Breite auf die deutschsprachigen Universitäten über. Das Siegener Vorkommnis hat im Wesentlichen mit Dieter Schöneckers Lust an der Provokation seiner Kolleginnen und Kollegen zu tun, ist aber bislang ein Unikum geblieben. Als Herausforderung war Schöneckers Unternehmen ein voller Erfolg. Sein in sehr kämpferischem oder gar brüskierendem Tonfall verteidigtes Vorhaben ist nicht allein lokal, sondern mindestens national breit wahrgenommen worden. Außerdem hat Schönecker in der veröffentlichten Meinung mit Abstand den Sieg davongetragen; seine Sicht der Dinge war auf allen Kanälen präsent. Dazu mögen auch die vermeintlichen oder wirklichen Versuche beigetragen haben, die Vortragsreihe mit rechtlichen Mitteln zu unterbinden. Jeder solche Versuch stärkt nur den Opfermythos und die Unterdrückungslegende einer tatsächlich medial stark präsenten Gruppe. Will sagen, an der inhaltlichen Diskussion führt kein Weg vorbei.
 
Schönecker hatte das von der Meinungsfreiheit gedeckte Recht, seine Einladungen auszusprechen. Dass sein Anliegen auch wissenschaftlich legitim, also auch von der Wissenschaftsfreiheit gedeckt war, ist hingegen zweifelhaft. Spezifische Kompetenzen der von ihm eingeladenen Sprecher zur philosophischen Reflexion über Meinungsfreiheit hat Schönecker jedenfalls auf der DGPhil-Veranstaltung im Bielefelder ZiF nicht plausibel geltend machen können.
 
Maria-Sibylla Lotter: Im Fach Philosophie habe ich persönlich noch nie erlebt, dass die wissenschaftliche Argumentation durch den zweiten oder dritten Typ von Political Correctness verhindert wurde, in den Fächern und Fachströmungen, die stark poststrukturalistisch beeinflusst sind und Wissenschaft als Betreuung und Artikulation der imaginierten Stimme der Unterdrückten und Unterprivilegierten verstehen wie in einigen Zweigen der Literatur- und Medienwissenschaften, Genderstudies, Postcolonial Studies kann das schon passieren. Bei der interdisziplinären Zusammenarbeit muss man derzeit allerdings aufgrund dieser unterschiedlichen normativen Vorstellungen vom Guten und Angemessenen mit gewissen emotionalen Schrammen und Beulen rechnen.
 
Elif Özmen: Ich habe den Eindruck, dass wir uns nicht genug Gedanken machen über die Grundlagen und Grenzen der akademischen Freiheit, darüber, was für ein Ort die Universität, was für eine Gemeinschaft die Academia eigentlich sein sollen und welche Verantwortung wir als einzelne Wissenschaftler*in dafür tragen. Fast jede Woche wird eine neue Sau durch das mediale Dorf getrieben – die Details und Unterschiede der Fälle in Siegen, Berlin, Frankfurt oder Hamburg gehen in dem allgemeinen Getöse zumeist unter. Es bleibt, nicht nur in der Öffentlichkeit, der Eindruck, dass die Hochschulleitungen ad hoc und das bedeutet häufig plan- und hilflos agieren.
 
Vielleicht wäre es eine Aufgabe für die großen Wissenschaftsorganisationen, die ja bereits verbindliche Empfehlungen für good scientific practice als Werkzeuge der wissenschaftlichen Selbstkontrolle etabliert haben, über einen Kodex nachzudenken, der die normativen und institutionellen Voraussetzungen der freien Wissenschaft und die Rolle der Universität in und für die freiheitliche Demokratie neu bestimmt.
 
Maria Kronfeldner: An Universitäten ist derzeit der liberale und kritische Geist noch am besten geschützt, v. a. (wenn auch nicht nur) durch den unaufgeregten Habitus des gepflegten, reflektierten, informierten und argumentativen Frage-Antwort-Formats, das nicht auf Wirkung oder Provokation aus ist, sondern auf kritischen Dialog. Die Universität ist in dieser Hinsicht die Quadratur des Kreises: Einerseits steht sie für unglaublich viel Disziplinierung, andererseits für eine unglaublich bezaubernde Freiheit der Gedanken. Das gilt es zu schützen.
 
Im Vergleich zum nicht-deutschsprachigen Raum (nehmen Sie Ungarn, die Türkei oder all die Fälle, die u. a. bei der Initiative Scholars at Risk aufgeführt sind), muss ich sagen, dass dieses aus den USA importierte Geschrei – darüber, dass man an deutschen Universitäten nicht mehr seinen Mund aufmachen könne – etwas deplatziert und larmoyant wirkt. Bezogen auf die Philosophie scheint mir die reale Gefahr derzeit nicht zu sein, dass die Philosophie ein safe-space wird, gepflastert mit PC-Regeln, wie es die Rechten suggerieren. Da ist die Philosophie – ihrer Art nach – nicht so gefährdet wie manch andere geisteswissenschaftliche Fächer. Eine reale Gefahr sehe ich eher in der Möglichkeit eines Erstarkens rechten Gedankenguts innerhalb der Philosophie. Dies würde einer derzeitigen, gesamtgesellschaftlichen Tendenz folgen. Zum Teil rührt die Gefahr aber auch daher, dass diejenigen, die ein solches mögliches Erstarken willentlich oder unwillentlich stützen, so mehr Aufmerksamkeit bekommen: Ein-fach mitheulen mit AfD und dergleichen – dass man in diesem Land wieder aufpassen müsse, was man sage; dass es hier eine linksliberale Meinungsdiktatur gebe, etc. – und schon steigt die Aufmerksamkeit und Reputation, so wie bei der AfD. So einfach ist das.
 
Daher könnte und sollte sich unsere Fachgemeinschaft vielleicht auch fragen: Inwiefern ist die Philosophie – gerade als Philosophie – gefährdet, wieder einmal Nährboden rechten Gedankenguts zu werden? Ich finde, eine klar ablehnende Haltung gegen Rechts stünde unserer Fachgemeinschaft derzeit gut an.
 
Zudem sollten wir uns auch zu strukturellen Angelegenheiten Gedanken machen, z.B. darüber, dass Bildung und Forschung immer noch nicht international genug organisiert sind. Die Freiheit der Lehre und Forschung ist m.E. international deutlich weniger geschützt als die Freiheit des Warenverkehrs. Das könnte uns noch viel kosten und hat meiner Universität und dem Fach Geschlechterforschung in Ungarn bereits die Existenz gekostet. Weswegen kann Viktor Orbán in Ungarn, immerhin Teil der EU, denn einfach eine exzellente Universität vertreiben und das Fach Geschlechterforschung verbieten? Weswegen kann er denn die ungarische Akademie der Wissenschaften zerhacken und alle, die nicht nach seiner Nase tanzen, an den öffentlichen Universitäten mundtot machen? Wieso wurde im Bologna-Prozess nie über akademische Freiheit gesprochen? Wieso kann der strategische Wissenschaftsskeptizismus derzeit auch in Europa so um sich greifen? Um diese Frau-gen zu beantworten, helfen die immer gleichen, kurzen Zitate von J. St. Mill auch nicht weiter (obwohl Mills Grundsätze zu Meinungspluralismus m.E. durchaus ein solides Fundament sind). Um die genannten Fragen zu beantworten, muss man die entsprechende Forschungsliteratur zu akademischer Freiheit in Philosophie, Geschichte, Rechts- und Sozialwissenschaften seit Mill kennen und kritisch diskutieren, statt Sarrazin einzuladen oder seinem Pamphlet zum angeblichen „Tugendterror“ Aufmerksamkeit zu schenken.
 
UNSERE AUTOR(INN)EN:
 
Martin Carrier ist Professor für Philosophie an der Universität Bielefeld, Maria Kronfeldner ist Professorin für Philosophie an der Central-European University in Budapest, Maria-Sibylla Lotter ist Professorin für Ethik und Ästhetik an der Ruhr-Universität Bochum. Elif Özmen ist Professorin für praktische Philosophie an der Justus-Liebig-Universität Gießen.
 
Die Stellungnahmen sind unabhängig voneinander per Email von der Redaktion erhoben worden; die Autoren hatten keine Kenntnis von den Texten der anderen und nehmen keinen Bezug aufeinander.