PhilosophiePhilosophie

04 2019

Jean Moritz Müller:
Praktische Philosohie: Motivierende Gründe. Aktuelle Probleme und Kontroversen

aus: Heft 4/2019, S. 16-28

 

Beweggründe in der Philosophie

Wenn wir wissen wollen, warum eine Person etwas Bestimmtes tut, glaubt, sich wünscht oder fühlt, so fragen wir in der Regel nach ihren Gründen. Wir interessieren uns dafür, aus welchem Grund jemand eine bestimmte politische Partei unterstützt, davon überzeugt ist, dass der 1. FC Köln wieder aufsteigen wird oder sich vor der bevorstehenden Begegnung mit dem Vorgesetzten fürchtet. Oft geht es uns dabei um die Frage, ob die betreffende Handlung oder Einstellung gerechtfertigt ist: wir möchten wissen, ob die Gründe, aus denen jemand etwas tut (glaubt, sich wünscht, fühlt), auch gute Gründe für ihre Handlung oder Einstellung sind. In vielen Fällen interessieren uns aber zunächst auch einfach ihre Gründe als solche: wir wollen verstehen, was sie motiviert oder ihr Anlass dazu gibt, etwas Bestimmtes zu tun (zu glauben usw.).

Gründe, aus denen Personen handeln oder bestimmte mentale Einstellungen (Überzeugungen, Vermutungen, Wünsche, Emotionen) haben, werden in der aktuellen philosophischen Diskussion mit dem etwas technisch anmutenden Ausdruck ‚motivierende Gründe‘ (engl. motivating reasons) belegt. Er entspricht dem alltäglichen Begriff eines Beweggrundes oder Motivs. Der motivierende Grund einer Person für eine bestimmte Handlung (mentale Einstellung) ist das, aufgrund oder angesichts dessen sie diese Handlung ausführt (diese Einstellung hat). Alternativ lässt er sich bestimmen als das, dem begegnend die Person die Handlung vollzieht (Einstellung hat). Wenn Paula angesichts der schnippischen Bemerkung ihres Kollegen das gemeinsame Mittagessen für beendet erklärt, so ist die Bemerkung des Kollegen der motivierende Grund ihrer Reaktion. Dieser Grund lässt sich Paula auch zuschreiben, indem wir sagen, dass sie der schnippischen Bemerkung begegnet, indem sie das Mittagessen für beendet erklärt.

Die Beschäftigung mit motivierenden Gründen hat vor allem in der praktischen Philosophie Tradition. So wird etwa die ethische Frage, was eine Handlung moralisch wertvoll macht, üblicherweise mit dem Verweis auf die Beweggründe des Akteurs beantwortet: eine Handlung ist genau dann moralisch wertvoll, wenn sie aus den richtigen moralischen Gründen vollzogen wird. Die theoretische Relevanz des Begriffs des Beweggrundes in der praktischen Philosophie beschränkt sich allerdings nicht auf die Untersuchung moralischer Handlungen. So ist es einer verbreiteten Auffassung zufolge für eine jede Handlung als solche wesentlich, dass sie motivierende Gründe hat: Handlungen unterscheiden sich genau dadurch von anderen Verhaltensformen wie Reflexen und einfachen Ausdrucksreaktionen (z. B. Lächeln, Stirnrunzeln), dass sie aus bestimmten Gründen vollzogen werden.

Seit einiger Zeit sind motivierende Gründe auch in der theoretischen Philosophie ein zentraler Untersuchungsgegenstand, obzwar die Terminologie dort gelegentlich eine andere ist. In der zeitgenössischen Erkenntnistheorie beschäftigen sich viele Autorinnen und Autoren mit den Gründen, aus denen Personen Überzeugungen bilden, um auf diesem Wege zu einem besseren Verständnis der Bedingungen einer gerechtfertigten Überzeugung zu gelangen. Blickt man auf die Forschungslandschaft in der analytischen Philosophie insgesamt, so ist aktuell auch ein ausgeprägtes Interesse am Austausch zwischen praktischer und theoretischer Philosophie beobachtbar. Viele vormals isoliert geführte Teildiskussionen – auch zur Rechtfertigung von Überzeugungen – werden nun in einem breiteren, interdisziplinären Rahmen geführt. Dass sich innerhalb der theoretischen Philosophie bislang in erster Linie die Erkenntnistheorie intensiv an diesem Dialog beteiligt, sollte allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, dass zur Gründe-Thematik auch in anderen theoretisch-philosophischen Bereichen geforscht wird. Das gilt insbesondere für die Philosophie des Geistes, die sich seit langem mit der Struktur alltäglicher Erklärungen von Handlungen und Einstellungen auseinandersetzt, um eine Antwort auf die Frage zu geben, wie sich das alltagspsychologische Verständnis einer Person zu der in den Naturwissenschaften erzielten Art von Verständnis verhält. Festzustellen ist gleichwohl, dass der Begriff des Beweggrundes im aktuellen geistesphilosophischen Diskurs bisher nicht so selbstverständlich zur Anwendung kommt wie in Handlungs- und Erkenntnistheorie. Das kann zum Teil an naturalistischen Bestrebungen liegen, die sich aus dem wachsenden Anspruch an einen engen Austausch mit der Kognitionswissenschaft ergeben und dazu führen, dass man sich dort stärker an den begrifflichen Ressourcen der empirischen Nachbardisziplinen orientiert als an vortheoretischen und klassischen handlungstheoretischen Begrifflichkeiten. Auffällig ist sicherlich, dass die gegenwärtig in Ethik, Handlungstheorie und Erkenntnistheorie verbreitete Taxonomie verschiedener Arten von Gründen (siehe nächster Abschnitt) in der Philosophie des Geistes noch nicht in gleichem Maße etabliert ist und der Begriff eines Beweggrundes von verwandten Begriffen nicht immer klar unterschieden wird.

 

 

Mit Blick auf die gesamte derzeitige Forschungslandschaft lässt sich außerdem eine deutliche Fokussierung auf Beweggründe für Handlungen und intellektuelle Einstellungen feststellen. Entsprechend wird der Tatsache, dass wir Beweggründe im Alltag genauso selbstverständlich für Wünsche und Emotionen angeben, überraschend wenig Beachtung geschenkt. Diese Verengung mag angesichts philosophiehistorisch prominenter, rationalistischer Vorurteile wenig überraschen, ist aber für die Gegenwartsphilosophie keineswegs selbstverständlich. So werden – wenn auch wiederum in leicht anderer Terminologie – motivierende Gründe für mentale Einstellungen aller Art explizit im praktisch-philosophischen Diskurs der Frühphänomenologie berücksichtigt. Dort findet sich zudem die dem gängigen Handlungsmodell entsprechende Auffassung, dass Einstellungen als solche wesentlich Beweggründe haben: der Gegenstand oder Inhalt, auf den sich eine Einstellung richtet, ist immer auch – zumindest unter einem bestimmten Aspekt – ein motivierender Grund für sie. Beispielsweise ist im Falle einer Überzeugung das, wovon wir überzeugt sind – der Inhalt unserer Überzeugung – als etwas, das wahr ist oder Bestand hat, ein Beweggrund für diese. Ähnlich motiviert das, wovor wir uns fürchten, unter dem Aspekt der Bedrohlichkeit unsere Furcht (vgl. [49], [50]; vgl. auch [32]-[36]; ähnliche Überlegungen finden sich auch in [11] und [19]).

Im Zentrum der neueren, interdisziplinären Diskussion über motivierende Gründe steht eine Reihe von Fragen, die teils zu eigenständigen Debatten Anlass gegeben haben, in der Regel aber nicht völlig isoliert diskutiert werden. Drei der aktuell meistdiskutierten Fragen lauten:

- Was für eine Art von Entität sind motivierende Gründe?

- Welche Beziehung besteht zwischen einer Handlung oder Einstellung und ihren motivierenden Gründen?

- Welche kognitiven Bedingungen gelten für die Zuschreibung motivierender Gründe?

Im Verlauf dieses Berichts stelle ich die wichtigsten Antwortoptionen zu diesen drei Fragen vor. Zuvor soll jedoch der Begriff des motivierenden Grundes vor dem Hintergrund der in der Handlungs- und Erkenntnistheorie mittlerweile verbreiteten Gründe-Taxonomie genauer bestimmt werden.

Motivierende Gründe, normative Gründe und erklärende Gründe

Peter ist wütend auf Tom, weil Tom in der Abschlussklausur besser abgeschnitten hat als er. Dass Tom besser abgeschnitten hat, ist Beweggrund für Peters Wut: es ist das, ange-sichts dessen oder dem begegnend Peter auf Tom wütend ist. Indem wir diesen Umstand als Peters Beweggrund bestimmen, machen wir seine Wut verständlich. Das heißt allerdings nicht, dass sie uns damit auch gerechtfertigt erscheint. Aus der Tatsache, dass Peters Wut diesen motivierenden Grund hat, folgt nicht, dass es auch einen guten Grund für Peter gibt, wütend auf Tom zu sein: schließlich spricht das bessere Klausurergebnis seines Kommilitonen nicht wirklich dafür, diesem mit Wut zu begegnen. Motivierende Gründe sind folglich von guten Gründen – oder fachterminologisch: normativen Gründen – zu unterscheiden.

Die Unterscheidung zwischen motivierenden Gründen und normativen Gründen wird heutzutage von den meisten – wenn auch nicht allen (vgl. [4]) – Philosophen anerkannt. Sie entspricht einer starken Alltagsintuition und hat sich in verschiedenen Bereichen der Ethik, Handlungs- und Erkenntnistheorie bewährt. Viele Autoren halten diese Unterscheidung allerdings nicht für ausreichend. So existiert ein vor allem in den Naturwissenschaften verbreiteter Typ von Erklärung, der auf eine weitere Art von Grund hindeutet. Indem wir beispielsweise behaupten, dass ein Gebäude eingestürzt ist, weil es einen Strukturfehler hatte, machen wir seinen Einsturz ebenfalls verständlich, indem wir einen Grund angeben: den Grund, weshalb das Gebäude einstürzte. Solche erklärenden Gründe gibt es auch für Handlungen und Einstellungen. Indem wir Peters Wut auf Tom damit erklären, dass er schlecht geschlafen hat, geben wir einen erklärenden Grund für diese an. Offensichtlich geben wir damit aber keinen Beweggrund an. Genauso wenig wie das Gebäude seinem Strukturfehler begegnet, indem es einstürzt, ist Peter angesichts des Umstandes, dass er schlecht geschlafen hat, wütend auf Tom. Folglich scheint es sinnvoll, zusätzlich zu motivierenden Gründen und normativen Gründen auch erklärende Gründe anzuerkennen (vgl. u. a. [1]-[3], [14], [44]).

Wichtig ist allerdings, dass diese Unterscheidung nicht so zu verstehen ist, dass sie von vornherein ausschließt, dass ein und derselben Sache verschiedene Rollen – der Motivation, der Rechtfertigung und der Erklärung einer Handlung bzw. Einstellung – zukommen können und sie daher unter mehr als eine der genannten drei Kategorien von Grund fällt (zur Interpretation der Taxonomie auch vgl. auch [1], Kap. 2, [2], Abs. 1 und 3, [5], Kap. 1). So scheint es sicherlich plausibel, dass Beweggründe immer auch eine erklärende Rolle spielen und daher gleichzeitig auch erklärende Gründe sind. Schließlich geben wir eine Erklärung für Peters Wut, indem wir Toms Klausurergebnis als Grund für diese angeben. Diese Auffassung ist tatsächlich nicht ganz unkontrovers (vgl. [1], Kap. 6, [2], Abs. 3, [8]), wird aber von den meisten Philosophinnen und Philosophen vertreten. Obzwar motivierende Gründe oft keine normativen Gründe sind, scheint es zudem plausibel, dass es aber möglich ist, dass ein Beweggrund für eine Handlung bzw. Einstellung auch ein guter Grund ist, sie auszuführen bzw. einzunehmen. Auf diese Überlegung gehe ich im folgenden Abschnitt im Rahmen meiner Darstellung des Disputs um die Ontologie motivierender Gründe noch genauer ein.

Die Ontologie motivierender Gründe

Die Frage, welche Art von Entität motivierende Gründe sind, hat die neuere, interdisziplinäre Diskussion maßgeblich angestoßen und steht für viele Autorinnen und Autoren an erster Stelle. Es lassen sich zwei zentrale Auffassungen unterscheiden. Dem Psychologismus zufolge sind motivierende Gründe mentale Entitäten (vgl. u.a. [9], [10], [37], [42], [43], [45]). Der Beweggrund für Peters Wut ist dieser Auffassung nach die Überzeugung oder das Wissen, dass Tom in der Klausur besser abgeschnitten hat als er. Diese Position galt in der zeitgenössischen Handlungs- und Erkenntnistheorie lange als Orthodoxie, wird einigen Autoren allerdings auch deshalb zugeschrieben, weil sie erklärende Handlungs- und Einstellungsgründe als mentale Zustände begreifen und diese nicht klar von Beweggründen unterscheiden.

Die seit einigen Jahren wieder populäre Gegenposition des Antipsychologismus bestreitet, dass Beweggründe (zumindest typischerweise) mentale Entitäten sind. Obzwar die historischen Wurzeln dieser Auffassung selten explizit thematisiert werden, handelt es sich bei ihr weniger um eine theoretische Innovation als um die Renaissance einer schon in der Frühphänomenologie prominenten Position (vgl. bes. [49]). In der gegenwärtigen Literatur finden sich zwei Spielarten des Antipsychologismus. Dem Abstraktionismus zufolge sind Beweggründe die Inhalte von kognitiven mentalen Zuständen – das, was ein Akteur glaubt oder weiß, im Gegensatz zu seiner kognitiven Beziehung zu diesem Inhalt (Überzeugung oder Wissen). Wichtig ist, dass der Abstraktionismus diese Inhalte als abstrakte Entitäten (in der Regel als Propositionen) auffasst, die nicht der Wirklichkeit entsprechen müssen (vgl. u.a. [30], [31], [38], [39]; vgl. auch [5]). Der gängigen Lesart nach identifiziert er als Beweggrund für Peters Wut die Proposition, dass Tom in der Klausur besser abgeschnitten hat als er; diese Proposition ist der geläufigsten Auffassung zufolge der Inhalt seiner Überzeugung, dass Tom in der Klausur besser abgeschnitten hat als er. Gemäß der zweiten Spielart des Antipsychologismus – dem Faktualismus – sind Beweggründe im Normalfall nicht-mentale Tatsachen, nicht-mentale (bestehende) Sachverhalte oder Eigenschaftsinstanzen bzw. allgemeiner konkrete, nicht-psychologische Aspekte der Situation des Akteurs (vgl. u.a. [1], [4], [17], [49], [50]). Ihre Vertreter sehen im tatsächlichen Ergebnis der Klausur den Beweggrund für Peters Wut.

Psychologismus

Der Psychologismus erscheint insofern attraktiv, als er dem Umstand auf elegante Weise Rechnung trägt, dass motivierende Gründe stets mit bestimmten mentalen Zuständen einhergehen. Folgt man einer Überlegung, die Turri im Zusammenhang mit Überzeugungsgründen vorlegt, bietet der Psychologismus sogar die beste Erklärung für diese Beziehung (vgl. [45]). Wann immer jemand etwas aus einem bestimmten Grund tut (glaubt, sich wünscht, fühlt), gibt es (weitere) psychologische Zustände, die wir der Person zuschreiben müssen, damit uns ihre Handlung oder Einstellung verständlich erscheint. Sofern gelten soll, dass Peter auf Tom wütend ist, weil Tom in der Klausur besser abgeschnitten hat, muss Tom um das Klausurergebnis wissen oder zumindest davon überzeugt sein, dass Tom besser abgeschnitten hat (vgl. letzter Abschnitt des Berichts zur Frage, welche Art von kognitivem Zustand erforderlich ist). Andernfalls wäre diese Erklärung falsch.

Analoges trifft auf Gründe-Erklärungen von Handlungen zu: sofern Maria den Regenschirm mitnimmt, weil ihr das hilft, trocken zu bleiben, so muss Maria irgendeinen kognitiven Zugang zur Nützlichkeit dieser Handlung haben. Darüber hinaus scheint es plausibel, dass die Zuschreibung von motivierenden Gründen weiterer mentale Zustände voraussetzt: im Fall von Peter den Wunsch, dass er in der Klausur erfolgreicher sein möge als Tom; im Fall von Maria den Wunsch, nicht nass zu werden. Nun scheinen die mit motivierenden Gründen assoziierten mentalen Zustände allerdings für das Verständnis der Gründe des Akteurs nicht nur notwendig, sondern auch hinreichend zu sein: wer weiß, dass Maria sich wünscht, nicht nass zu werden, und die Mitnahme eines Regenschirms diesem Anliegen zuträglich findet, der versteht damit auch ihren Beweggrund. Wenn das richtig ist, so scheint die einfachste Erklärung dafür zu sein, dass der jeweilige Beweggrund mit den betreffenden mentalen Zuständen schlicht identisch ist. An dieser Stelle zusätzliche Entitäten – Propositionen oder Aspekte der Wirklichkeit – einzuführen, um ihre Gründe verständlich zu machen, erscheint hingegen überflüssig.

Es wird allerdings schnell deutlich, dass dieser Gedankengang angreifbar ist, wenn man sich klarmacht, dass der Gegner des Psychologismus eigentlich keine zusätzlichen Entitäten annimmt, sondern beide Lager hinsichtlich ihrer ontologischen Festlegungen übereinstimmen. Wie der Psychologist gehen auch Antipsychologisten davon aus, dass Beweggründe in einer engen Beziehung zu kognitiven (und anderen mentalen) Zuständen stehen. Sofern es sich bei den von beiden Positionen vorausgesetzten Kognitionen um Überzeugungen handelt, sind die Inhalte dieser Überzeugungen allein aufgrund dieser Voraussetzung schon Teil der Auffassung; handelt es sich bei den erforderlichen Kognitionen sogar um veridische Zustände, deren Vorliegen das Bestehen entsprechender Sachverhalte impliziert (propositionales Wissen oder eine nicht-propositionale Kenntnisnahme), so legen sich beide Lager damit implizit auch auf entsprechende Aspekte der Wirklichkeit fest. Was Psychologisten und Antipsychologisten unterscheidet, ist letztlich, welche Entität(en) – mentale Zustände oder ihre Inhalte bzw. Aspekte der Wirklichkeit – Beweggründe konstituieren, und nicht, dass eine der beiden Positionen zusätzliche Entitäten annehmen muss. (Zu dieser Replik sowie für eine kritische Diskussion des Psychologismus mit Fokus auf Überzeugungsgründen, vgl. [12], Abs. 2, [44]).

Neben den hier diskutierten Überlegungen, gibt es weitere Argumente, die für den Psychologismus angeführt werden. So wird gelegentlich auch auf Basis der Annahme, dass Beweggründe Ursachen sind, für den Psychologismus argumentiert (vgl. [44]). Ich komme auf diese Annahme weiter unten zu sprechen.

Antipsychologismus

Im Vergleich zum Psychologismus, der in erster Linie theoretisch motiviert ist, bezieht der Antipsychologismus seine anfängliche Plausibilität eher aus vortheoretischen Überlegungen. Sein Ausgangspunkt ist eine im Alltag gängige Sprechweise. In der Regel scheinen die Beweggründe, die wir Personen zuschreiben, keine mentalen Entitäten zu sein. Im Fall der Erklärung ‚Peter ist wütend auf Tom, weil Tom in der Klausur besser abgeschnitten hat‘, wird in dem Nebensatz‚ der den motivierenden Grund für Peters Wut spezifiziert, kein mentaler Zustand angegeben. Darin unterscheidet sie sich von der Erklärung ‚Peter ist wütend auf Tom, weil er glaubt, dass Tom besser abgeschnitten hat‘. Allgemeiner geben wir meistens Beweggründe an, indem wir sagen, dass eine Person etwas tut (glaubt, sich wünscht, fühlt), weil p oder aus dem Grund, dass p bzw. aufgrund oder angesichts von x, wobei p und x keine psychologischen Entitäten sind (vgl. u.a. [1], [4], [5]). Obzwar die Bedeutung sprachlicher Überlegungen in diesem Zusammenhang nicht unumstritten ist (vgl. [37]), tragen sie entscheidend zur Popularität des Antipsychologismus bei.

Allerdings geht es Antipsychologisten nicht allein darum, unserer alltäglichen Redeweise gerecht zu werden. Vielleicht mag es in der Tat auf den ersten Blick so aussehen, als sei der Antipsychologist einfach ein bisschen spitzfindig. Dieser Eindruck mag besonders deshalb entstehen, da er sogar zugesteht, dass Peter nur dann auf Tom wütend sein kann, weil Tom besser abgeschnitten hat, wenn er auch glaubt oder sogar weiß, dass Tom besser abgeschnitten hat. Gibt es weitere Erwägungen, welche die Opposition gegen den Psychologismus antreiben?

Dass bei dem Disput zwischen Psychologisten und Antipsychologisten tatsächlich eine ganze Menge auf dem Spiel steht, wird angesichts eines Arguments von Dancy deutlich, das sich auf eine wichtige Intuition bezüglich der Beziehung zwischen Beweggründen und normativen Gründen stützt (vgl. [5], Kap. 5). Sicherlich ist es möglich, aus guten Gründen zu handeln. Nun spricht aber einiges dafür, normative Gründe als nicht-psychologische Tatsachen oder Sachverhalte zu konzipieren: Der Umstand, dass Maria der Regenschirm vor dem Regen schützt, ist ein guter Grund für sie, ihn mitzunehmen, nicht Marias Überzeugung, dass er das tut. Wenn diese ontologische Auffassung normativer Gründe stimmt, können Psychologisten der fraglichen Intuition allerdings nicht Rechnung tragen, da die Gründe, aus denen wir handeln, ihrer Auffassung nach keine nicht-psychologischen Tatsachen oder Sachverhalte sind. Sie schließen normative Gründe somit nicht ein. Eine entsprechende Überlegung führt Dancy auch gegen die gängige abstraktionistische Auffassung an, motivierende Gründe seien Propositionen.

Dancys Argumentation beruht auf der Annahme, dass wir nur dann aus einem normativen Grund etwas tun, wenn unser Beweggrund mit diesem identisch ist (zur sogenannten Identitätsthese vgl. auch [13]). Sie stellt für viele Autoren eine offensichtliche Wahrheit dar, erscheint manchen aber auch als zu stark: Reicht es nicht aus, wenn der Beweggrund dem normativen Grund entspricht oder diesen repräsentiert? Wenn ja, so ließe sich die fragliche Intuition auch im Rahmen anderer Ontologien von Beweggründen anerkennen (vgl. auch [21], [25], [26]). Um die Identitätsthese ist mittlerweile ein eigener Disput entbrannt. Allerdings ist fraglich, ob in diesem Disput der Ausdruck ‚motivierender Grund‘ stets einheitlich verwendet wird. Wie zuletzt Kiesewetter in einem Kommentar zu Mantels Kritik an der Identitätsthese (vgl. [25]) argumentiert hat, ist diese schwer zu widerlegen, solange wir an der in der Literatur gängigen Verwendung des Ausdrucks festhalten wollen (vgl. [20]).

Irrtumsfälle

Ein weiteres wichtiges Problemfeld in der Debatte um die Ontologie von Beweggründen stellen Fälle dar, in denen sich Personen hinsichtlich der für ihre Handlungen und Einstellungen relevanten Situation irren. Wenn Peter fälschlicherweise meint, Tom habe in der Klausur besser abgeschnitten als er, so kann der Beweggrund seiner Wut nicht das bessere Ergebnis Toms sein, denn Tom war schließlich nicht erfolgreicher als er. Faktualisten bringen solche Fälle daher offenbar in Schwierigkeiten. Für Psychologisten stellt sich dieses Problem dagegen nicht: im konkreten Fall ist Peters Überzeugung sein Beweggrund und Überzeugungen müssen schließlich nicht wahr sein. Aber auch der Abstraktionist kann mit Irrtumsfällen gut umgehen. Denn auch die Inhalte von Überzeugungen müssen nicht der Wirklichkeit entsprechen: wenn Peters Überzeugung, dass Tom besser abgeschnitten hat als er, falsch ist, so liegt das gerade daran, dass der Inhalt dieser Überzeugung falsch ist.

Es ist allerdings nicht offensichtlich, dass man den Abstraktionismus vertreten muss, wenn man trotz der Möglichkeit kognitiver Irrtümer am Antipsychologismus festhalten möchte. Auch der Faktualist kann mit dem Problem umgehen, indem er sich beispielsweise auf die Faktivität kanonischer Gründe-Erklärungen beruft: Wenn der Satz ‚Peter ist auf Tom wütend, weil Tom in der Klausur besser abgeschnitten hat als er‘ wahr ist, so folgt aufgrund der semantischen Eigenschaften des Ausdrucks ‚weil‘, dass Tom tatsächlich erfolgreicher war. (Entsprechendes gilt den meisten Autoren zufolge auch für die Wendungen ‚aus dem Grund, dass p‘, ‚aufgrund von x‘ sowie ‚angesichts von x‘.) Faktualisten können daher in Frage stellen, dass Akteure in Irrtumsfällen überhaupt aus Gründen handeln (vgl. [1], [3], [4]). Alternativ kann man auch überlegen, inwiefern Mischpositionen plausibel sind, nach denen im Fall veridischer Kognitionen die Tatsachen selbst den Akteur motivieren, im Irrtumsfall dagegen psychologische Zustände oder deren Inhalte (zur Diskussion vgl. [1], Kap. 5.3, [5], Kap. 7, [6]; vgl. auch [15] und [29]).

Die Beziehung zwischen Handlungen (Einstellungen) und motivierenden Gründen

Mit dem Psychologismus verschwistert ist die Sichtweise, dass motivierende Gründe Handlungen und Einstellungen verursachen. Diese als Kausalismus bekannte These wird oft auf die plausible Annahme gestützt, dass Beweggründe Handlungen und Einstellungen erklären. In einer vielzitierten Passage schreibt Davidson: „(...) es kann sein, daß man einen Grund für eine Handlung hat und diese Handlung auch ausführt, ohne daß der Grund derjenige ist, weshalb man die Handlung vollzogen hat. Wesentlich für die Beziehung zwischen einem Grund und einer durch ihn erklärten Handlung ist die Vorstellung, daß der Handelnde die Handlung ausgeführt hat, weil er diesen Grund hatte.“ ([9], 28) Wie Davidson weiter argumentiert, gebe es keine echte Alternative zu der Auffassung, dass diese Beziehung kausal ist (vgl. auch [27], 7). Der Ausdruck ‚weil‘ im letzten Satz des Zitats ist somit im Sinne seiner Verwendung in Kausalerklärungen zu verstehen.

In eine ähnliche Richtung verweisen auch Überlegungen Turris (vgl. [46]). Nach Turri muss eine angemessene Auffassung des Zusammenhangs zwischen einer Überzeugung und den Beweggründen, die sie motivieren, zwei Dinge erklären. Sie muss erstens verständlich machen, weshalb die Beweggründe für eine Überzeugung hinsichtlich ihrer Bildung einen Unterschied machen: Wenn Henriette um den Sieg des 1. FC Köln beim letzten Auswärtsspiel weiß und überzeugt ist, dass der 1. FC wieder aufsteigen wird, ihr Wissen jedoch keinerlei Einfluss darauf hat, ob sie diese Überzeugung hat oder nicht, so kann dieses Wissen auch nicht motivierender Grund für ihre Überzeugung sein. Zweitens fordert Turri im Anschluss an Davidson, sie müsse eine substanzielle Antwort auf die Frage geben können, weshalb Überzeugungen, die aus einem bestimmten, von mehreren einer Person zur Verfügung stehenden normativen Gründen gebildet werden, diesen und nicht einen anderen motivierenden Grund haben. Der Zusammenhang zwischen einer Überzeugung und ihrem Beweggrund dürfe nicht als fundamentale Relation konzipiert, sondern müsse auf eine andere, besser verstandene zurückgeführt werden. Diesen Desiderata würden, so Turri, nur Kausalisten gerecht.

Der Kausalismus passt insofern gut zum Psychologismus, als es plausibel erscheint, dass die von letzterem als Beweggründe für Handlungen und Einstellungen identifizierten mentale Zustände diese auch verursachen. Kann aber allein der Psychologist motivierenden Gründen kausale Kräfte zugestehen oder ist der Kausalismus auch mit dem Antipsychologismus vereinbar? Es ist sicher nicht zu bestreiten, dass auch nicht-psychologische Aspekte einer Situation, insbesondere Ereignisse, kausal wirksam sein können. Vor diesem Hintergrund könnte der Faktualist beanspruchen, ebenso für die kausale Rolle von Beweggründen aufzukommen (zur Diskussion vgl. [5], Kap. 8). In Irrtumsfällen hilft diese Überlegung allerdings nicht weiter. Schwieriger noch wird es für den Abstraktionisten, da abstrakte Entitäten in der Regel keine kausalen Kräfte besitzen.

Eine für Vertreter beider Varianten des Antipsychologismus aussichtsreichere Position bestreitet die kausale Wirksamkeit von motivierenden Gründen und hält gleichzeitig an der These fest, dass die mit diesen assoziierten mentalen Zustände die fragliche kausale Rolle spielen. Tatsächlich spricht Davidson in der zitierten Passage davon, dass das Haben eines Grundes für dessen erklärende Rolle verantwortlich sei. Einen Grund zu haben, heißt jedoch nach einhelliger Meinung, in einem bestimmten kognitiven Zustand zu sein. Entsprechend könnte der Antipsychologist erklären, was einen von mehreren normativen Gründen, die eine Person besitzt, zum Beweggrund ihrer Handlung oder Einstellung macht, indem er darauf verweist, dass nur der Besitz dieses Grundes kausal wirksam ist. Der hier skizzierten Position zufolge rührt auch die Tatsache, dass Gründe einen Unterschied machen, nicht daher, dass sie selbst Ursachen sind, sondern verdankt sich dem Umstand, dass wir sie kraft kognitiver Zustände haben, welche die fraglichen Handlungen und Einstellungen verursachen. Sie könnte im übrigen mit der These verknüpft werden, es entstehe fälschlicherweise der Eindruck, motivierende Gründe seien selbst Ursachen der von ihnen motivierten Handlungen und Einstellungen, weil sie mit bestimmten Kognitionen assoziiert sind, die diese kausale Rolle spielen (vgl. zur Diskussion [47]).

Ist es jedoch plausibel, Beweggründen deshalb eine erklärende Rolle zuzuschreiben, weil sie mit kausal wirksamen mentalen Zuständen einhergehen? Verdanken die Beweggründe einer Person ihr erklärendes Potenzial der kausalen Potenz der mit ihnen assoziierten Kognitionen? Dem widerspricht eine gängige Vorstellung von der charakteristischen Art von Verständnis, das Gründe-Erklärungen ermöglichen. Einer sehr verbreiteten Auffassung zufolge rationalisieren solche Erklärungen eine Handlung oder Einstellung, indem sie zeigen, dass sie aus Sicht des Akteurs Sinn macht (vgl. u. a. [5], Kap. 1; [30], Kap. 1). Dass eine Handlung bzw. Einstellung aus Sicht des Akteurs Sinn macht, bedeutet, dass aus seiner Sicht guter Grund besteht, sie auszuführen bzw. einzunehmen. Diese Art von Erklärung ist in einer entscheidenden Hinsicht normativ und unterscheidet sich wesentlich von Kausalerklärungen (vgl. bes. [5], Kap. 8). Sie beruht auf der (in einem weiten Sinne kantischen) Intuition, dass unsere Handlungen und Einstellungen letztlich dadurch verständlich werden, dass wir das, was uns zu diesen motiviert, auch als etwas würdigen, das für sie spricht.

Aufgrund dieser und weiterer Überlegungen zur erklärenden Rolle von motivierenden Gründen existiert auch eine starke Opposition zum Kausalismus, der zufolge der Begriff der Verursachung für die angemessene Explikation der Beziehung zwischen Handlungen (Einstellungen) und ihren motivierenden Gründen irrelevant ist. Die Ursprünge dieser Haltung werden oft in Wittgensteins Spätwerk verortet (vgl. [51], [52] sowie zur Diskussion [40]); sie zeigt sich jedoch auch schon in den Schriften einiger früher Schüler Husserls. So findet sich etwa bei Hildebrand die Auffassung, dass Handlungen und Einstellungen Antworten oder Reaktionen auf ihre Beweggründe sind (vgl. [49], [50]; vgl. auch [34]). Dieser Begriff bezeichnet eine eigene, von der Verursachungsrelation verschiedene Art von Beziehung. (Entsprechend ist die Verwendung von ‚Reaktion‘ in diesem Fall nicht zu verwechseln mit seiner Verwendung in naturwissenschaftlichen Kontexten, wie etwa zur Beschreibung der Oxidation von Eisen als Reaktion auf Feuchtigkeit.) Hildebrands Position entspricht einer gängigen Redeweise: Statt zu sagen, dass Tobias empört ist, weil das Kind auf der Straße misshandelt wird, könnte man auch sagen, dass Tobias‘ Empörung seine Antwort oder Reaktion auf die Misshandlung des Kindes ist. In der zeitgenössischen Handlungstheorie wird diese Auffassung auch unabhängig von Bittner als Alternative zum Kausalismus stark gemacht (vgl. [4]). Im Gegensatz zu Bittners frühphänomenologischen Vorgängern beschränken sich seine Überlegungen allerdings auf Handlungsgründe.

Folgt man antikausalistischen Auffassungen, so ist der Umstand, dass der Beweggrund einer Handlung oder Einstellung hinsichtlich ihres Vollzugs oder Vorliegens einen Unterschied macht, nicht damit zu erklären, dass man Beweggründe unter Ursachen subsumiert. Vielmehr gilt für Beweggründe, dass sie hinsichtlich der von ihnen motivierten Phänomene auf eine ihnen eigene Weise einen Unterschied machen. Entsprechend wird von Vertretern des Antikausalismus normalerweise auch der von Turri formulierte Anspruch zurückgewiesen, die Beziehung zwischen einem Beweggrund und dem, was er motiviert, bedürfe einer substanziellen Erklärung. Zwar können wir zum Beispiel sagen, dass von mehreren normativen Gründen derjenige Beweggrund für eine Handlung oder Einstellung ist, auf den die Person mit dieser antwortet oder reagiert. In diesem Fall wird allerdings nicht eine weitere, vermeintlich besser verstandene Relation wie die der Verursachung angeführt, um diese Beziehung zu erhellen. Vielmehr wird der Zusammenhang zwischen motivierenden Gründen und Handlungen (Einstellungen) in diesem Fall als ebenso fundamental betrachtet wie die Verursachungsrelation (vgl. auch [4], Kap. 5, [5], Kap. 8).

Kognitive Bedingungen für die Zuschreibung motivierender Gründe

Psychologisten und Antipsychologisten stimmen darin überein, dass eine Person nur dann aus einem Grund etwas tut (glaubt, sich wünscht, fühlt), wenn sie gewisse kognitive Bedingungen erfüllt. Psychologisten zufolge sind die betreffenden kognitiven Zustände für den Beweggrund der Person konstitutiv. Antipsychologisten unterscheiden die kognitiven Zustände einer Person von ihren Beweggründen, sehen aber gleichwohl darin Bedingungen dafür, dass wir ihr diese Beweggründe zuschreiben können. Eine Kontroverse innerhalb des Antipsychologismus betrifft die Art von kognitivem Zustand, die dafür Voraussetzung ist. Genauer besteht unter Antipsychologisten Uneinigkeit darüber, ob eine Person nur dann aus dem Grund, dass p, handeln (etwas glauben, sich wünschen, fühlen) kann, wenn sie weiß, dass p, (vgl. u. a. [11], [48]) oder ob es ausreicht, wenn sie davon überzeugt ist, dass p (vgl. u. a. [5]-[8]).

Die Auffassung, dass propositionales Wissen erforderlich ist, scheint auf den ersten Blick deshalb plausibel, da die Wahrheit von Gründe-Erklärungen wie etwa ‚Peter ist auf Tom wütend, weil Tom in der Klausur besser abgeschnitten hat als er‘ oder ‚Maria nimmt den Regenschirm, weil es regnet‘ – allgemeiner: ‚S φt, weil p‘ – vorauszusetzen scheint, dass S weiß, dass p. Wie sich leicht demonstrieren lässt, geben wir solche Gründe-Erklärungen nicht im Falle von Personen, die ihre Handlung oder Einstellung auf eine wahre und gerechtfertigte Überzeugung stützen, die bloß zufällig wahr ist und daher kein Wissen darstellt (vgl. [15], [17], [48], Kap. 5). Nehmen wir etwa an, dass Peter glaubt, dass Tom in der Klausur besser abgeschnitten hat als er, nachdem Peter von Franka, eine normalerweise zuverlässige Informantin, eine entsprechende Mitteilung erhalten hatte, und dass er daraufhin wütend auf Tom ist. Dass Peter Frankas Mitteilung Glauben schenkt, ist gerechtfertigt, da Franka ihn bisher stets korrekt über die Klausurergebnisse seiner Kommilitoninnen und Kommilitonen informiert hat. Nun hatte Franka allerdings in diesem konkreten Fall die Absicht, eine Spannung zwischen Peter und Tom herbeizuführen, und besitzt selbst nicht die leiseste Ahnung bezüglich des Ausgangs der Klausur. Tatsächlich war Tom aber wirklich besser. Folglich ist Peters Überzeugung gerechtfertigt und auch wahr, allerdings aus reinem Zufall, und konstituiert daher kein Wissen. In diesem Fall würden wir intuitiv nicht sagen, dass Peter auf Tom wütend ist, weil Tom in der Klausur besser abgeschnitten hat als er. Wüsste Peter um das Ergebnis, wäre diese Erklärung hingegen angemessen.

Ob diese Überlegung ausreicht, um nachzuweisen, dass Handeln (etwas glauben usw.) aus dem Grund, dass p, nur auf der Grundlage von Wissen, dass p, möglich ist, hängt allerdings davon ab, ob Entsprechendes auch für andere kanonische Gründe-Erklärungen gilt. So gibt es einigen Autoren zufolge Verwendungen von ‚S φt aus dem Grund, dass p‘, die nicht faktiv sind und auch in dem gerade beschriebenen Fall Anwendung finden (vgl. u. a. [6]-[8], [29]; zu nicht-faktiven Verwendungen dieser Erklärungsform vgl. auch [18]). Diese Verwendung setze nicht voraus, dass S weiß, dass p. Wenn das stimmt, ist es allerdings damit vereinbar, dass es einen bestimmten Begriff des Handelns (Glaubens von etwas usw.) aus Gründen gibt, der durch Erklärungen der faktiven Form ‚S φt, weil p‘ ausgedrückt wird, und dessen korrekte Anwendung Wissen, dass p, voraussetzt. Diese Auffassung wird von einigen Autorinnen und Autoren vertreten (vgl. [15], [17], [29]). Andere haben auf Fälle hingewiesen, in welchen auch diese Erklärungsform angeblich angemessen sei, obwohl die betreffende Person kein Wissen, dass p, besitzt (vgl. [16], [26]). Ob es nicht-faktive Gründe-Erklärungen der Form ‚S φt aus dem Grund, dass p‘ gibt und es tatsächlich möglich ist, ‚S φt, weil p‘ korrekt anzuwenden, ohne dass S weiß, dass p, ist allerdings umstritten (vgl. [1], [2], Abs. 3, [3] sowie [44]). Auffällig an dieser Debatte ist, dass sie sich bisher auf die kognitiven Bedingungen für das Ausführen von Handlungen bzw. Einnehmen von Einstellungen aus dem Grund, dass p, beschränkt und nur intellektuelle kognitive Zustände (Überzeugung, Wissen) in Betracht zieht. Selbst wenn es richtig ist, dass für diesen Fall ein entsprechendes propositionales Wissen oder zumindest eine entsprechende Überzeugung erforderlich ist, so stellt sich die Frage, ob vielleicht andere gängige Formen von Gründe-Erklärungen (‚S φt aufgrund/angesichts von x‘, ‚S antwortet auf x, indem S φt‘) auch dann korrekt anwendbar sind, wenn diese intellektuelle Bedingung nicht erfüllt ist.

Eine bislang wenig beachtete Position berücksichtigt diese Erklärungsformen explizit. Ihr zufolge setzt die Zuschreibung von Beweggründen nicht zwangsläufig propositionale Kognitionen voraus, sondern ist auch möglich, sofern die betreffende Person eine erfahrungsmäßige, nicht-propositionale Kenntnis ihrer Beweggründe hat (vgl. [49], [50] sowie [32], [35], [36]). Entsprechend des Falls von propositionalem Wissen gilt für die nicht-propositionale Kenntnis, dass sie ihrer Natur nach veridisch ist. Wenn eine Person von x Kenntnis hat, dann besteht eine genauso robuste, d. h. nicht-zufällige, kognitive Beziehung zu x, wie im Fall des Wissens, dass p, zu der Tatsache oder dem Sachverhalt, dass p. Gemäß dieser Position ist es beispielsweise möglich, dass Paula aufgrund starker Vorurteile nicht erkennt, dass ihr Kollege sehr charmant ist, und dennoch angesichts dieser Eigenschaft hin und wieder positive Gefühle für ihn hat (die sie natürlich sofort verdrängt). Paula weiß nicht, dass ihr Kollege charmant ist und ist sogar aufrichtig vom Gegenteil überzeugt. Gleichwohl nimmt sie seinen Charme unterschwellig wahr und hat daher von dieser Eigenschaft ihres Kollegen Kenntnis. Das reicht als Bedingung dafür aus, dass sie sich aufgrund dieser Eigenschaft ihm gelegentlich zugetan fühlt.

Ein weiterer Disput bezüglich der kognitiven Voraussetzungen für die Zuschreibung von Beweggründen betrifft ihr Verhältnis zu normativen Gründen. Wie im letzten Abschnitt angemerkt, sind viele Autoren der Meinung, dass Gründe-Erklärungen insofern die Handlung oder Einstellung einer Person verständlich machen, als sie zeigen, dass diese für sie Sinn macht. In dieser Auffassung steckt folgende kognitive Bedingung: Etwas ist nur dann Beweggrund für eine Handlung oder Einstellung, wenn es von der betreffenden Person als normativer Grund für diese aufgefasst wird. Sie muss das, was ihre Handlung oder Einstellung motiviert, als etwas begreifen, das für ihre Handlung oder Einstellung spricht (vgl. u. a. [1], Kap. 1 und 2, [5], Kap. 1, [8], [28], [30], Kap. 2, [38], Kap. 1).

Kritiker haben eingewendet, dass diese Bedingung zu stark sei (vgl. [44]). Wenn sie zuträfe, dann könnten offenbar nur solche Wesen aus Gründen handeln und Einstellungen bilden, die auch über den Begriff eines normativen Grundes verfügen. Das entspreche aber nicht unserer alltäglichen Erklärungspraxis: wir erklären auch das Verhalten von Kleinkindern mithilfe der Zuschreibung motivierender Gründe, obwohl sie im Normalfall nicht über diesen Begriff verfügen.

Angesichts dieses Einwands haben einige Philosophen eine schwächere Version dieser Bedingung vorgeschlagen, nach der die Beweggründe einer Person von dieser als normative Gründe behandelt werden müssen (vgl. u. a. [24], [44]; vgl. auch [41]). Diesem Vorschlag liegt die Überzeugung zugrunde, es sei möglich, etwas als ein F zu behandeln, ohne über den Begriff F zu verfügen. Beispielsweise kann ein Hund eine bestimmte Person als sein Herrchen behandeln, obwohl er vermutlich nicht über einen Begriff für die Eigenschaft, Herrchen eines Hundes zu sein, verfügt. Eine mögliche Befürchtung ist allerdings, dass dieser Vorschlag das Kind mit dem Bade ausschüttet. Damit eine Person etwas als normativen Grund zu φen behandelt, scheint es auszureichen, dass sie in seiner Gegenwart die einem solchen normativen Grund angemessenen Verhaltensweisen ausführt, so wie ein Hund eine Person als sein Herrchen behandelt, solange er in ihrer Gegenwart die seinem Herrchen angemessen Verhaltensweisen an den Tag legt. Dies scheint allerdings möglich zu sein, ohne dass der Status des Beweggrunds als normativer Grund in irgendeiner Form Teil ihrer Psychologie ist. Wieviel bleibt dann aber noch übrig von der Idee, welche diese Auffassung von der erklärenden Rolle von Beweggründen ursprünglich motivierte, ging es doch eigentlich um eine Art der Würdigung von Beweggründen als etwas, das für eine Handlung oder Einstellung spricht? Zugegeben mag dieser Einwand auf einer recht simplen Lesart des Ausdrucks ‚etwas als normativen Grund behandeln‘ beruhen und im Falle der in der Literatur vertretenen, in der Regel komplexeren Lesarten nicht ohne Weiteres gerechtfertigt sein. Andererseits kann man Vertretern dieser schwächeren Variante der Bedingung vielleicht vorwerfen, dass der Begriff, den sie bemühen, grundsätzlich zu dunkel ist, um eine genuine Alternative zu der ursprünglichen Formulierung der Bedingung bereitzustellen. Es mag daher sinnvoller sein, auf ihn zu verzichten und entweder das Zugeständnis zu machen, dass unsere Erklärungspraxis teilweise verfehlt ist, oder direkter dafür zu argumentieren, dass der Status normativer Gründe auch Teil der Psychologie von Wesen sein kann, die nicht oder nur in sehr eingeschränkter Weise über den Begriff eines normativen Grundes verfügen (vgl. u. a. [23], Kap. 6).

Fazit

Wie die Diskussion verschiedener Antwortoptionen zu den drei hier schwerpunktmäßig diskutierten Fragen deutlich macht, hat sich die Auseinandersetzung mit dem traditionellen Thema Beweggründe in der Gegenwartsphilosophie in den letzten Jahren beträchtlich intensiviert. Die theoretische Landschaft hat sich vor allem insofern verändert, als einstmalige Orthodoxien wie der Psychologismus und der Kausalismus mittlerweile nicht mehr alternativlos sind und sich nun auch gegenläufige Auffassungen einer großen Anhängerschaft erfreuen.

Zweifelsohne bleibt in allen hier dargestellten Problemfeldern viel systematische Arbeit zu leisten. Dazu kann auch die intensivere Aufarbeitung historischer Positionen beitragen, zumal diese mit den in der gegenwärtigen Diskussion vertretenen antipsychologistischen und antikausalistischen Alternativen zum Teil konvergieren, gleichzeitig aber auch mögliche Varianten und Erweiterungen in Aussicht stellen. Auch wenn die neuere, interdisziplinäre Diskussion zu dem Thema noch recht jung ist, lässt sich schon zum jetzigen Zeitpunkt mit Recht behaupten, dass hier ein sehr vielversprechendes Forschungsprogramm im Gange ist, das die Arbeit in verschiedenen Bereichen der theoretischen und praktischen Philosophie nachhaltig bereichern wird.

UNSER AUTOR:

Jean Moritz Müller ist wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Bonn. Er beschäftigt sich aktuell mit der Frage, ob mentale Einstellungen wesentlich Beweggründe haben. Zu diesem Thema sind zuletzt von ihm erschienen bzw. im Erscheinen:

- (2017) „How (Not) to Think of Emotions as Evaluative Attitudes”. Dialectica 71(2), 281-308.

- (2018) „Emotion as Position-Taking”. Philosophia 46 (3), 525-540.

- (im Erscheinen). „Dietrich von Hildebrand“. In T. Szanto & H. Landweer (Hg.). Routledge Handbook of Phenomenology of Emotion. London/New York: Routledge.

Im Text genannte Literatur:

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