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EDITIONEN

Albertus-Magnus-Werkausgabe

Maria Burger
Die Albertus-Magnus-Werkausgabe


Die ersten Gesamtausgaben

Eine erste Gesamtausgabe der Werke des mittelalterlichen Universalgelehrten Albertus Magnus (1200-1280) wurde im 17. Jahrhundert vom Dominikanerorden initiiert. 1644 bestellte der Ordensmeister Thomas Turcus eine Editorengruppe unter Leitung von Petrus Jammy und überwachte den Druck. Die Gesamtausgabe wurde auf 25 Bände berechnet, von denen aber letztlich nur 21 erscheinen konnten: Der Grund hierfür waren Streitigkeiten mit der Druckerei, in deren Folge 1651 die Ausgabe eingestellt wurde. Die Editorengruppe arbeitete zwar noch bis 1654 weiter, doch das von ihnen gefertigte Manuskript der noch fehlenden Bände ist verschollen. Obwohl die handschriftlichen Vorlagen zum Teil schlecht waren, wurde mit dieser in Lyon gedruckten Ausgabe, der „Editio Lugdunensis“, in wenigen Jahren eine beachtliche Leistung vollbracht. Die unvollkommen erhaltene Korrespondenz zeigt, dass überraschend viele europäische Bibliotheken nach Handschriften der Werke Alberts durchsucht wurden. Verloren ist auch ein im Verlauf der Editionsarbeit erstellter und aktualisierter Katalog der Werke Alberts, der aber wohl von J. Quetif und J. Echard 1719 für den Band Scriptores Ordinis Praedicatorum verwendet wurde.

1890-99 besorgten Auguste und Émile Borgnet einen Nachdruck der ersten Werkausgabe bei Vivès in Paris. Zu dieser „Editio Parisiensis“ schreibt Wilhelm Kübel, der ehemalige Leiter des Albertus-Magnus-Instituts: „Überdies haben die Herausgeber die Zuverlässigkeit des Textes noch dadurch vermindert, daß sie die Bibelstellen nach der Sixto-Clementina sowie Zitate aus den Vätern veränderten und schwierige Stellen durch willkürliche Konjekturen zu bessern versuchten.“ (LThK II 2.Aufl. 1958, Sp.608)

Die Gründung des Albertus-Magnus-Instituts in Köln

Die Heiligsprechung Alberts des Großen im Jahre 1931 war der äußere Anlass, eine neue Edition der Werke in Planung zu nehmen, die die alten unvollständigen und unzureichenden Ausgaben auf Dauer ablösen sollte. Der Weg hierzu war wissenschaftlich bereitet durch eine langjährige intensive Forschungsarbeit, die insbesondere auch das Bedürfnis nach einer kritischen Ausgabe aufgezeigt hatte. Als Hauptinitiator ist Heribert Christian Scheeben, ein ehemaliger Dominikaner, zu nennen. Er konnte den damaligen Provinzial der deutschen Dominikaner, Laurentius Siemer, für das Projekt begeistern. Auf Scheebens Initiative hin beschloss die Görres-Gesellschaft auf ihrer Jahrestagung 1930 in Köln, sich die kritische Ausgabe der Werke des Albertus Magnus zu eigen zu machen.

Es wurde eine Kommission eingesetzt, bestehend aus den bedeutenden Mittelalterspezialisten Martin Grabmann, Adolf Dyroff, Artur Schneider, Bernhard Geyer und Franz Pelster. Sie sollte die Umsetzung des Projektes planen. Auch versicherte man sich der Mitarbeit der Dominikaner, die Geld für die ersten Arbeiten verfügbar machten. Der Kölner Kardinal Joseph Schulte förderte das Unternehmen und stellte ihm für eine Zentrale in Köln Räume zur Verfügung. Angestrebt wurde eine internationale Zusammenarbeit. Bei einem ersten Treffen der von der Görres-Gesellschaft eingesetzten Kommission wurde aber schon deutlich, dass außer Bernhard Geyer niemand bereit war, aktiv an der Albert-Ausgabe mitzuwirken: „... alle hatten wie bei der Einladung zum Gastmahl im Evangelium eine andere Entschuldigung“, heißt es in Geyers späterem Bericht über die Anfänge des Albertus-Magnus-Instituts. Für ihn war von diesem Zeitpunkt an klar, dass er selbst für die Albert-Ausgabe verantwortlich sein würde.

Er überzeugte Kardinal Schulte davon, dass eine Zusammenarbeit mit der Görres-Gesellschaft unmöglich sei, da ein solches Editions-Projekt nicht von mehreren Institutionen geleitet werden könne, und setzte durch, dass die Görres-Gesellschaft sich aus dem Projekt zurückzog. Kardinal Schulte schuf mit der Umwandlung der Albertus-Magnus-Akademie in das Albertus-Magnus-Institut den institutionellen Rahmen für die Edition. Die Albertus-Magnus-Akademie war 1922 auf Anregung des Kardinals durch die deutschen Bischöfe als Katholisches Institut für Philosophie in Köln gegründet worden. Sie hatte den Auftrag, „unter Anknüpfung an die Fülle des bereits gesicherten Forschungsgutes den Gehalt besonders der klassischen Werke der scholastischen Philosophie, in erster Linie der thomistischen, aus den Quellen festzustellen und mit dem Rüstzeug moderner wissenschaftlicher Methodik kritisch und systematisch zu verarbeiten“ (Wladislaus Switalski, Denkschrift über die Gründung und Einrichtung des Institutes). Die Gründung erwies sich aber von Anfang an als verfehlt: Es bestand kein Bedarf an einem solchen außeruniversitären Institut. Bereits 1929 wurde der Vorlesungsbetrieb eingestellt. Die Gründung des Albertus-Magnus-Instituts bot nun die Möglichkeit, dieses Projekt diskret umzufunktionieren.

Die Verhandlungen mit dem Dominikanerorden gestalteten sich auch schwierig. Schon zwischen der Görres-Gesellschaft und dem Orden war es zu Unstimmigkeiten gekommen. Die Gesellschaft hatte nicht die finanziellen Mittel zur Realisierung der Ausgabe, wollte sie aber weder an die Dominikaner, noch an Köln abtreten. Unterdessen waren am Istituto Storico Santa Sabina in Rom Vorarbeiten für die Edition eigenständig vorangetrieben worden, Projekte waren bereits vergeben. Die Görres-Gesellschaft beauftragte schließlich Geyer damit, eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen. Pater Gabriel Théry, der Leiter des römischen Instituts, zeigte sich durchaus kooperationsbereit. Er machte den Vorschlag, den Druck der Ausgabe der Vatikanischen Druckerei zu übergeben. Hierüber kam es zu einer heftigen Auseinandersetzung, in die sich auch Heribert Christian Scheeben leidenschaftlich einmischte. Kardinal Joseph Schulte nahm sich der Sache schließlich an, die in Rom einige Verstimmung bewirkt hatte. Den eigentlichen Initiator der neuen Edition, Scheeben, schloss er von der weiteren Mitarbeit an der Ausgabe aus. Aber auch der Dominikanerorden zog sich nun aus der Edition zurück, wenngleich einzelne Dominikaner später als Editoren tätig wurden. Bernhard Geyer musste nun dieses Projekt in alleiniger Initiative bewältigen.

Am 4. August 1931 wurde mit der Ernennung von Heinrich Ostlender zum Sekretär formell das Albertus-Magnus-Institut gegründet, das in den Räumen des alten Kölner Priesterseminars, dem neuen Generalvikariat, unter Leitung von Bernhard Geyer die Arbeit an der Edition aufnahm.

Die Ausgabe unter Geyers Leitung

Das Ausscheiden anderer Einrichtungen bot Geyer nun die Möglichkeit, die neue Ausgabe ganz nach seinen wissenschaftlichen Vorstellungen zu gestalten. Mediävistische Großprojekte der Zeit um 1900 hatten die Tendenz, überkommene Lesegewohnheiten nur sparsam zu korrigieren und die scholastische Tradition ganz auf den Kirchenlehrer Thomas von Aquin hinführen zu lassen. Ähnlich Erwartungen hegte wohl mancher auch für die geplante Albert-Ausgabe. Bernhard Geyer, seit 1927 Professor für Dogmatik, Dogmengeschichte und Patrologie an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Bonn, war einer anderen Methode verpflichtet. Als Schüler von Clemens Baeumker hatte er sich schon früh mit der Geschichte der Scholastik beschäftigt und bevorzugte gegenüber der neuscholastischen die historisch-philologische Methode. Dies könnte ihn bewogen haben, Einflussnahmen anderer Institute (sei es der Görres-Gesellschaft, sei es des Dominkanerordens) von Anfang an klar auszuschalten.
Die erste und vordringlichste Aufgabe des neu gegründeten Instituts bestand darin, das handschriftliche Material der Werke Alberts so vollständig wie möglich zu erfassen. Dazu wurden bereits vorliegende Handschriftenkataloge gesichtet, es erfolgten anschließend umfangreiche Bibliotheksreisen im In- und Ausland. Insbesondere die anonyme Überlieferung der Werke galt es zu sichten. Das heute noch erhaltene Itinerar der Bibliotheksreisen weist aus, dass bis zum Jahre 1940 742 Bibliotheken ausgewertet wurden. Für die über 70 zu edierenden Werke Alberts konnten in den ersten 20 Jahren, also bis zum Erscheinen des ersten Bandes der „Editio Coloniensis“ rund 1900 handschriftliche Zeugen festgestellt und beschrieben werden, fast doppelt so viele wie von Melchior Weiß in den Primordia novae bibliographiae B. Alberti Magni 1905 verzeichnet worden waren.

Aus dem umfangreichen Material wurde in Abgleichung mit alten Werkverzeichnissen eine Scheidung zwischen authentischen und nicht-authentischen Albert-Werken vorgenommen, waren doch in den unkritischen Gesamtausgaben auch viele nicht authentische Werke gedruckt worden. Aus der Liste der als echt anzusehenden Werke wurde der Conspectus für die „Editio Coloniensis“ erarbeitet. In ihm wurden die zu edierenden Werke in eine systematische Ordnung gebracht und auf 40 Bände verteilt. Nun galt es für jedes einzelne Werk Echtheit, Überlieferung und Chronologie noch einmal gesondert zu klären.

Dem Institut kam es zu, die Richtlinien zu erstellen, die Materialien bereitzustellen und die Koordination der Projekte vorzunehmen. Für die Einzel-Editionen waren jeweils auswärtige Editoren verantwortlich. Im Jahre 1940 wurden insgesamt 40 Mitarbeiter der Edition genannt. Die wenigsten von ihnen haben das übernommene Projekt tatsächlich zu Ende führen können. Die Unbilden des zweiten Weltkrieges brachten dem Unternehmen große Rückschläge. Die Räume im Generalvikariat in Köln wurden zerstört, ein Teil der Bibliothek vernichtet. Die verbliebenen Materialien wurden ins Kloster Steinfeld in der Eifel ausgelagert. Einzelne Editoren kamen im Krieg um, andere erhielten unter veränderten Bedingungen nach dem Krieg ganz neue Aufgaben. Das einzige für den Druck schon fertig gestellte Manuskript, der Ethikkommentar Alberts, von G. Meersseman vorbereitet, verbrannte 1941 im Verlagshaus Aschendorff in Münster. Auch die schon vorhandenen Papiervorräte für die Ausgabe wurden vernichtet.

Die einzelnen Bände

1951 – genau 300 Jahre nach Erscheinen der „Editio Lugdunensis“ – erschien der erste Band der kritischen Gesamtausgabe, der „Editio Coloniensis“. Es war das zuvor noch ungedruckte Werk De bono, eine Frühschrift Alberts. Der Text wurde aus fünf von elf bekannten Textzeugen konstituiert; man folgte dabei nicht einfach der vermeintlich besten Handschrift. Eine hohe Zahl an Konjekturen wird gerechtfertigt durch den unabgeschlossenen Charakter dieser Schrift, so dass Fehler schon im Autograph Alberts vermutet werden müssen. Als Kriterium für die Qualität einer Handschrift gibt Geyer die Zuverlässigkeit in wörtlichen Zitaten an. Wäre eine Abweichung vom korrekten Wortlaut genuin, so hätten spätere Abschreiber den Text nach Vorlagen korrigieren müssen. Dies wiederum sei bei der mangelnden Verfügbarkeit von Büchern im Mittelalter unwahrscheinlich. Für die Apparatgestaltung gilt, dass nur aussagekräftige Lesarten vermerkt werden. Einen Überblick über die Qualität der Handschriften ermöglicht die Auflistung aller Varianten für den ersten Artikel des Traktates. Im Quellenapparat werden nur explizite Zitate nachgewiesen. – Ziel ist grundsätzlich die Herstellung eines gesicherten Lesetextes, der der weiteren Forschung dienen soll. Der Variantenapparat ist negativ, d.h. es werden nur Abweichungen vom Haupttext vermerkt. Die lateinische Graphie ist normalisiert gemäß dem Gebrauch der gängigen Wörterbücher, berücksichtigt wird nicht die Vielfalt mittelalterlicher Schreibgewohnheiten.

Bereits 1952 konnte der zweite Band präsentiert werden, Alberts Kommentar zu Jesaja, ediert von Ferdinand Siepmann, und die Fragmente zu Jeremia und Ezechiel, ediert von Heinrich Ostlender. Mit diesem Band ging eine gründliche Untersuchung des von Albert verwendeten Bibeltextes einher. – 1960 und 1964 erschienen als fünfter und sechster Band in der fortlaufenden Zählung der Metaphysikkommentar Alberts, von Geyer selbst fertig gestellt. Für diesen Text liegt mit Palatina Lat. 977 ein Zeuge vor, der angibt vom Autograph Alberts abgeschrieben zu sein. Für den kommentierten Aristoteles-Text wurde die translatio media rekonstruiert. – 1971 folgte als neunter Band De caelo et mundo, ediert von Paul Hoßfeld nach dem Wiener Albert-Autograph.

Alle Bände wurden in der Fachwelt mit regem Interesse aufgenommen und in zahlreichen Rezensionen bewertet. Insgesamt wird die Ausgabe sehr wohlwollend gewürdigt, wenn sich auch immer wieder kritische Stimmen meldeten. 1986 nahm der Mittelalterforscher Luis Jacques Bataillon OP den 1980 erschienenen 15. Band De natura loci, De causis proprietatum elementorum und De generatione (ed. von Paul Hoßfeld) zum Anlass, die Albert-Ausgabe generell zu kritisieren. Geyer sei ein exzellenter Historiker gewesen, aber ein weniger guter Philologe; die Normen, die er erließ, schadeten der Edition, und es sei höchste Zeit, sie zu ändern. So beklagt er vor allem die viel zu kurzen Einleitungen, aus denen die Gewichtung der Handschriften nicht hinreichend deutlich wird. Damit trifft er den wichtigsten Punkt. Aufgrund der unzureichenden Prolegomena waren die Editoren immer wieder dem Vorwurf der Willkür ausgesetzt. Ja, es wurde sogar vermutet, die Edition würde bevorzugt einem ‚textus receptus’, also jenem Text, der sich in der Tradition bewährt hatte, folgen – also jene Methode anwenden, die Geyer doch gerade abwenden wollte.

Insgesamt sind die einzelnen Bände der Edition, von zahlreichen Editoren erstellt, trotz der vereinheitlichenden Regelungen des Institutes sehr unterschiedlich bewertet worden. Über die Jahre hin wurden viele Forscher mit Editionsprojekten betraut, doch vergleichsweise wenige führten die Arbeit bis zum Druck. So kam es immer wieder vor, dass angefangene Projekte von anderen Editoren übernommen werden mussten, was sich grundsätzlich als ein schwieriges Unterfangen darstellt. Am kontinuierlichsten blieb die Arbeit der festen Mitarbeiter des Institutes. Zu nennen sind vor allem Wilhelm Kübel, Paul Simon, Paul Hoßfeld und Heinrich Ostlender. 23 Bände legte das Institut bis 1993 vor.

Das Institut heute

1954 zog das Albertus-Magnus-Institut nach Bonn in Räume des Collegium Albertinum, des erzbischöflichen Theologienkonvikts, wo es auch heute noch beherbergt ist. Nach dem Tod von Bernhard Geyer im April 1974 übernahm dessen langjähriger Mitarbeiter Wilhelm Kübel die Leitung des Instituts. Ganz im Geiste Geyers führte er die Arbeit über zwanzig Jahre hin weiter, bis zu seinem Tod im September 1994 arbeitete er selbst an der Edition.

Im Juni 1995 wurde Ludger Honnefelder sein Nachfolger. Der Wechsel in der Leitung ging mit einer tief greifenden Reorganisation des Institutes einher. Zunächst wurden zeitlich gestaffelt mehrere bis dahin vakant gebliebene Editorenstellen neu besetzt. Künftig werden die Editionsprojekte nicht mehr an externe Forscher vergeben, sondern in der Regel von den hauptamtlichen Mitarbeitern vor Ort erstellt. Ein wissenschaftlicher Beirat hat die der Ausgabe zugrunde liegenden Regeln zu verantworten und betreut die laufenden Projekte.

Ziel ist die Erstellung eines gesicherten philosophisch-theologischen Lesetextes. Die Editionsarbeit soll weiterhin, Geyers Leitsatz gemäß, von der Ökonomie der Kräfte bestimmt sein, zugleich aber modernen Standards entsprechen. Die Editionsrichtlinien wurden in wesentlichen Punkten beibehalten. Mehr Aufmerksamkeit wird heute aber, wie in den Rezensionen immer wieder gefordert, den Prolegomena gewidmet. Die gesamte handschriftliche Tradition wird beschrieben. Auf der Basis von Probekollationen, von denen ein Beispiel im Anhang an die Prolegomena auch gedruckt wird, wird eine stemmatische Bewertung der Überlieferungslage vorgenommen. Neu eingeführt ist ein Siegelapparat, der auf jeder Seite genau angibt, welche Handschriften zur Textkonstitution herangezogen wurden.

Als zweiter Schwerpunkt des Instituts wurde die Erforschung, Aneignung und Verbreitung des Denkens Alberts des Großen definiert. Durch wissenschaftliche Publikationen, Kongressbeiträge und Lehrveranstaltungen wird dies von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wahrgenommen. Zwei Schriftenreihen hat das Institut neben den Editions-Bänden begründet. In der Lectio Albertina erscheinen die alljährlichen Festvorträge zu Albertus Magnus. In den Subsidia Albertina werden Ergebnisse der Albert-Forschung vorgelegt.

Wenn wir eingestehen, dass so ein Jahrhundertprojekt enorme Kosten verschlingt, so ist die Verantwortung umso größer, eine Ausgabe vorzulegen, die sich auch als ‚epochal’ erweist. Denn sollte sie sich in allzu naher Zukunft als überholt erweisen, wäre das Unternehmen seinem Anspruch nicht gerecht geworden. Die wirklich ökonomische Edition ist die, die sich nicht selbst schon als vorläufig präsentiert. Aufgabe einer historisch-kritischen Edition muss, was die Texterstellung und die Gestaltung des Variantenapparates anbelangt, die verantwortete Auswahl sein. Das intensive Studium der Überlieferungslage befähigt zur Scheidung zwischen aussagekräftigen und wertlosen Varianten, zwischen singulären Verschreibern und die Überlieferung prägenden Fehlern. Dies ist von den Editoren zu leisten. Die für jedes Werk charakteristische Quellenlage ist so sorgfältig wie möglich herauszuarbeiten. – Darüber hinausgehende Untersuchungen zur Rezeptionsgeschichte der Werke mögen der weiteren Forschung überlassen sein.
Seit 1995 erschienen drei weitere Bände der „Editio Coloniensis“: De ecclesiastica hierarchia (ed. Maria Burger), Meteora (ed. Paul Hoßfeld), Super Porphyrium De V universalibus (ed. Manuel Santos Noya). Weitere Bände werden noch in diesem Jahr erscheinen: De homine (edd. Henryk Anzulewicz, Joachim R. Söder), De sex principiis (ed. Ruth Meyer), Liber divisionum (ed. Hannes Möhle). – Zur Zeit arbeiten fünf Editorinnen und Editoren hauptamtlich im Albertus-Magnus-Institut an der kritischen Edition: Henryk Anzulewicz (De homine), Maria Burger (Super I Sententiarum) Silvia Donati (De memoria et reminiscentia), Ruth Meyer (Super Threnos, Super Baruch), Hannes Möhle (Liber divisionum).

UNSERE AUTORIN:

Maria Burger, Dr. phil., ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Albertus-Magnus-Institut. Von ihr ist zum Thema erschienen: “Albertus Magnus und die Editio Coloniensis”, in: A. Sell u. a. (Hg.) Editionen - Wandel und Wirkung, Beihefte zu editio, 2006, Niemeyer, Tübingen.


JOHANN HEINRICH LAMBERT: PHILOSOPHISCHE SCHRIFTEN

Die Edition der Werke und des Nachlasses des Philosophen, Mathematikers und Naturwissenschaftlers Johann Heinrich Lambert (1728-1777) hat lange Zeit seiner Stellung in der Geschichte der Philosophie und der Wissenschaften nicht entsprochen. Zwar hat es im 20. Jahrhundert Neuausgaben einiger wichtiger Werke Lamberts zur Mathematik, Physik und Geographie gegeben, Lamberts philosophische Schriften waren aber seit dem 18. Jahrhundert nicht neu aufgelegt worden.

In den 1960er Jahren fasste der in Mannheim lehrende Werner Arndt im Zuge seiner Beschäftigung mit der Philosophie der deutschen Aufklärung den Plan zu einer Edition der philosophischen Schriften Lamberts. Zwischen 1965 und 1969 erschienen in rascher Folge sieben von insgesamt zehn geplanten Bänden als fotomechanischer Nachdruck von Ausgaben des 18. Jahrhunderts; neben dem Neuen Organon (Bände I und II) und der Anlage zur Architektonik (Bände III und IV) wurden auch die von Johann Bernoulli veranstaltete postume Sammlung Logischer und philosophischer Abhandlungen (Bände VI und VII) sowie der deutsche philosophische Briefwechsel (Band IX) wieder zugänglich gemacht. Durch diese Ausgabe erhielt die Lambert-Forschung in den 70er Jahren spürbare Impulse.

Arndt hatte von Anfang an auch die Edition wichtiger Handschriften Lamberts geplant. Der größte Teil von Lamberts literarischem Nachlass ist zusammen mit den Handschriften der Gelehrtenfamilie Bernoulli erhalten und in den 1930er Jahren – nach bibliotheksgeschichtlich interessanten Umwegen – an die Universitätsbibliothek Basel gelangt. Dort hat der Mathematiker und Mathematikhistoriker Max Steck diesen Corpus untersucht, beschrieben und bibliographisch erschlossen. Die Sichtung und editorische Bearbeitung dieses umfangreichen Materials war nun für Arndt eine weit aufwendigere Aufgabe, als die Vorbereitung und Einleitung der Nachdruckbände, sodass die Ausgabe dadurch ins Stocken geraten musste. Arndt hat sich dieser Aufgabe aber bis zu seinem Tod im Jahr 2004 immer wieder unermüdlich gewidmet.

Testamentarisch hatte er verfügt, dass ein Großteil seines Vermögens zum Zweck der Fertigstellung dieser Ausgabe als Stiftung unter Leitung von Lothar Kreimendahl an die Universität Mannheim gehen sollte. Im März 2005 wurde unter dessen Leitung eine „Arbeitsstelle Lambert-Edition“ eingerichtet.

Unter der Leitung von Lothar Kreimendahl hat sich die Mannheimer Arbeitsstelle „Lambert-Edition“ entschlossen, die ausstehenden Bände auf der Grundlage der Forschungsergebnisse Arndts in einer gegenüber der ursprünglichen Planung modifizierten Weise erscheinen zu lassen.

Als Band V der „Philosophischen Schriften“ erschien nun der von Armin Emmel und Axel Spree herausgegebene und mit einer ausführlichen Einleitung versehene photomechanische Nachdruck des 1761 erstmals erschienenen Bandes

Kosmologische Briefe über die Einrichtung des Weltbaues. 318 S., Ln., XXLVIII, 2006, € 98.—, Olms, Hildesheim

Als nächstes wird Band 8 mit den kleineren, noch zu Lebzeiten Lamberts publizierten philosophischen Abhandlungen und Rezensionen herausgegeben und zum Abschluss der Ausgabe (vermutlich 2008) als Band 10 (in zwei Teilbänden) ist der handschriftliche Nachlass vorgesehen.


HEIDEGGER

Der Begriff der Zeit

Band 64 der Heidegger-Gesamtausgabe enthält zwei Texte Heideggers zur Zeit: die unveröffentlichte Abhandlung Der Begriff der Zeit aus dem Jahr 1924 und den gleichnamigen Vortrag, den Heidegger am 25. Juli 1924 vor der Marburger Theologenschaft auf der Grundlage dieser Abhandlung gehalten hat und der 1998 anlässlich von Heideggers 100. Geburtstags von Heidegger von Hartmut Tietjen veröffentlicht wurde. Dieser Text ist im Band 64 unverändert nachgedruckt:

Heidegger, Martin: Der Begriff der Zeit. Martin Heidegger Gesamtausgabe, III. Abteilung: Unveröffentlichte Abhandlungen, Vorträge, Gedichte, Band 64, 134 S., Ln., 2004, Klostermann, Frankfurt

Der Begriff der Zeit (1924, Abhandlung)

Das menschliche Leben ist in seinem alltäglichsten Tun und Lassen nach der Zeit orientiert. Wenn es als forschendes der Zeit selbst nachgeht, um zu erkunden, was sie sei, sieht es sich auf die „Seele“ oder den „Geist“ verwiesen. Sie wird umso mehr in den Blick gebracht werden können, je ursprünglicher das menschliche Dasein selbst hinsichtlich seiner Seinscharaktere sichtbar gemacht ist. Die Analyse der Zeit schafft sich das Fundament in einer ontologischen Charakteristik des menschlichen Daseins. Dasein besagt: „In der Welt sein.“ Die Welt ist das Worin solchen Seins. Das „In der Welt sein“ hat den Charakter des Besorgens, des besorgenden Umgangs. Damit meint Heidegger Vorgänge wie etwas herstellen, etwas in Verwahrung halten oder etwas betrachten. Die Umgebung, in der sich dieses Besorgen aufhält, hat den Charakter der Vertrautheit. Hinzu kommen die Eigenschaften des Vorscheins und der Vorhandenheit. Sie sind die Strukturmomente des Grundcharakters der „Welt“, nämlich der Bedeutsamkeit: die Weise des Anwesendseins des Werkzeugs an seinem Platz gründet in dem, worauf es in seiner Dienlichkeit verweist. Dieses Wozu und Worum trägt sich in den weiteren Verwendungszusammenhängen, in denen das Besorgen sich bewegt. In diesem nutzenden und gebrauchenden Besorgen begegnet die Natur. Das Besorgen kennt sich in seiner Umwelt aus.

Dasein ist als „In der Welt sein“ zugleich Miteinandersein.: „Miteinandersein“ ist ein dem „In-der-Welt-Sein“ gleichursprünglicher Seinscharakter des Daseins. Die Umwelt lässt die nächstbekannten und vertrauten Anderen begegnen; im umweltlich Besorgten sind die anderen immer schon da als die, mit denen man besorgend zu tun hat. Es ist also nicht die Welt als vorkommender Zusammenhang der Naturdinge, in denen man sich begegnet, sondern die Welt, in der man sich besorgend aufhält. Die Grundweise des Miteinander-Seins-in-der-Welt ist das Miteinander-Reden. Das etwas Besprechen, das Zu- und Abreden in einer Sache hat den Charakter des Aufgehens mit den andern im Besprochenen. Erst auf dem Wege über das „in Rede stehende“ sind die anderen da, die zuhören und Rede stehen.

Mit der Ausarbeitung des Fundamentalcharakters des „In-der-Welt-Seins“ hebt Heidegger zwei Dinge hervor: die „Welt“ als das Womit des besorgenden Umgangs und das „Man“ als das Seiende des Daseins in der nächsten Alltäglichkeit seines Besorgens. Mit der Explikation des Seinscharakters des „Inseins“ führt Heidegger nun in die ursprüngliche Seinsverfassung des Daseins: Das Sein wird in seiner Grundstruktur als die Sorge abhebbar. Der Seinscharakter des In-Seins besagt: die Welt in einer jeweilig umgrenzten Erschlossenheit halten. Dieses besorgende Erschließen des Daseins ist primäres Erkennen, ist Auslegung. Das Fremde ist kein nur Vorhandenes und als solches Gegenstand einer Feststellung, sondern das, womit man zunächst nichts anfangen kann. Es begegnet im Horizont des besorgenden Erschließens und die Frage, was es sei, ist das auslegende Fragen nach dem Wozu.
Das Sichauskennen wiederum ist das Verfügen über die jeweilige, durch das Feld des Besorgens begrenzte Ausgelegtheit. Sofern das Insein als Miteinandersein bestimmt ist, wächst der Ausgelegtheit aus der Bestätigung durch die anderen eine Bekräftigung zu; die Bestätigung gründet in der Wiederholung des täglichen Umgangs. Damit gewinnt das Insein seine volle Bestimmtheit: Das Insein bedeutet das Sein, in dem, als jeweils bestimmter Möglichkeit besorgenden Verweilens, das Dasein sich befindet.

Das angebliche Erschließen der Welt ist ein Verdecken und zwar so, dass das Gerede mit Berufung auf die Öffentlichkeit und Tradition dem Dasein den Besitz allgemein anerkannter und daher echter Wahrheit einredet. Die im Gerede gleichsam verhärtete Ausgelegtheit zieht das jeweilige Dasein in die Seinsweise des „Man“. In der Öffentlichkeit lebt das Dasein weder in der ursprünglich zugeeigneten Welt noch ist es es selbst.

Dasein ist als In-der-Welt-sein jeweils das meinige. Dieses Seiende, das man selbst in seinem Sein jeweils ist, bleibt als Sorgen beständig unterwegs zu. Erst wenn es das ist, was es sein kann, wird es als Ganzes erfassbar. In seinem Zu-Ende-gekommen-sein ist es erst voll da. Aber in seinem Fertig-sein ist es gerade nicht mehr: Der Tod existiert nicht. Tod ist jeweilig der meine. Dasein besagt Möglichsein. Sein Tod ist die äußerste Möglichsein des Daseins. Im ausschließlichen Sichmitnehmenlassen von der Welt schiebt das Dasein seinen möglichen Tod von sich weg. Zwar ist der Tod in seinem Kommen völlig unbestimmt, obzwar gewiss. Das Besorgen deckt diese Unbestimmtheit mit dem, was es noch vorhat, zu. Die weltliche Bestimmtheit des unbestimmten Kommens verstellt zugleich einen zweiten Seinscharakter der äußersten Möglichkeit des Daseins: die Gewissheit des Todes. Das Dasein muss aber dessen Bevorstehen fest- und aushalten. Die Welt kann nun dem Dasein nicht mehr aus ihr selbst her sein Sein geben. Die Welt zieht sich gleichsam aus ihrem Begegnen im Charakter der Bedeutsamkeit auf ihr bloßes Vorhandensein zurück. So wird das Insein auf das Sichbefinden in dem, was es „nichts mehr“ angehen kann, d.h. auf sein Sein vor dem Nichts verwiesen. Das Vorlaufen zum Tod bildet das Dasein in der Entschlossenheit aus. Das Vorlaufen in diese äußerste Seinsmöglichkeit ist nicht sterben, sondern leben. Darin – und nicht im Sterben – liegt die Schwere des Daseins.

Das jeweilige Dasein selbst ist (die) „Zeit“. Das Vorlaufen besagt: Im „Vor“ der eigensten, äußersten Möglichkeit sein. Dieses Vor-sein enthüllt sich als Zukünftig-sein. Das Dasein ist im Vorlaufen Zukunft. Aus der Gegenwart weg hält sich das Vorlaufen im Bevorstehen als dem rein bei ihm selbst Seinwerden des Daseins auf. Das verwahrende Aushalten dieses Möglichseins des Daseins ist das Zukünftig-sein. Im Vorlaufen muss der volle phänomenale Bestand der „Zeit“ sichtbar werden. Der Grundcharakter des Zeitlichseins liegt denn auch im Zukünftigsein. An der Weise des Zukünftigseins muss der Unterschied des eigentlichen Zeitlichseins (des Vorlaufens) und des uneigentlichen, des Verfallens, sichtbar werden.