PhilosophiePhilosophie

BERICHT

Jens Peter Brune:
Sozialphilosophie: Armut und Menschenwürde

aus: Heft 4/2018, S. 19-28

„Armes reiches Deutschland" – so betitelte die Süddeutsche Zeitung ihre Ausgabe zum ersten Märzwochenende dieses Jahres. In dem Aufmacher ging es um die rund 1,5 Millionen Menschen, die sich inzwischen an 940 Tafeln in Deutschland mit Lebensmitteln versorgen. (1) An den Tafeln werden – wie zuletzt in Essen – auch die Verteilungskämpfe unter jenen augenfällig, die trotz acht Jahren Wirtschaftswachstum in Folge (2) zu den materiell Deprivierten in Deutschland zählen. Allein die Zahl der Wohnungslosen beziffert die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe im Jahr 2016 auf 860.000 und stellt damit einen Anstieg um rund 150 % seit 2014 fest. Für 2018 rechnet die AG nochmals mit einem Anstieg auf 1,2 Millionen. (3)

In der öffentlichen Wahrnehmung verschärfen hohe Flüchtlingszahlen das Armutsproblem. Doch vor einer voreiligen Zuschreibung von Urheberschaft sei gewarnt: Empirisch gesehen lassen sich Kausalketten zur aktuellen Lage ebenso an der Sozial- und Steuerpolitik der letzten Jahre und Jahrzehnte festmachen – z. B. am massiven Rückgang des sozialen Wohnungsbaus von 2,87 Millionen Wohnungen im Jahr 1990 auf 1,15 Millionen im Jahr 2018 (4) bei gleichzeitiger steuerlicher Entlastung von Kapitalgesellschaften, an Senkungen des Spitzensteuersatzes (bis 1.1.1990 lag der Spitzensteuersatz noch bei 56 %, 1995 bei 53 %, 2000 bei 51 % und seit 2005 liegt er bei 42 %) (5), an dem Verzicht auf Vermögenssteuer und an einer vergleichsweise niedrigen Erbschaftssteuer. (6) Und der Fünfte Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung hat bereits für das Jahr 2014 eine Armutsrisikoquote von 16,7% auf der Basis von EU-SILC (European Union Statistics on Income and Living Conditions) ausgewiesen – deutlich vor der aktuellen Flüchtlingsproblematik. Das waren gut 13 Millionen Menschen mit einem Einkommen unterhalb von 60 Pro-zent des Medians aller Nettoäquivalenzeinkommen. Aus den vielen Antezedenzbedingungen die Immigration als jüngste kausal hervorzuheben, setzt jedenfalls strittige normative Prämissen voraus.

Was aber ist eigentlich Armut?

Wer, sagen wir, gerade aus einem Kriegsgebiet wie dem Jemen mit derzeit 17 Mio. hungernden Menschen (60 % der Bevölkerung), aus Syrien mit 6,5 Mio. (33 %) oder der Ukraine mit 1,2 Mio, (26 %) nach Deutschland reist, wird andere Bilder des Elends vor Augen haben und unsere Armutsprobleme für handhabbar halten. (7) Ähnlich dürften es Vertreter der großen Hilfsorganisationen einschätzen, wenn sie an die global rund 815 Mio. akut und chronisch Mangelernährten denken oder die 2,1 Milliarden Menschen, die immer noch ohne sauberes Trinkwasser auskommen müssen, (8, 9). In der vielschichtigen, tagespolitisch aufgeladenen Debatte über Armut kommen wir aber bei aller anschaulichen und bedrückenden Quantifizierung nicht um eine Bestimmung des Begriffs der Armut herum. Und die ist ebenso umstritten wie ihre Ursachen.

„Absolute" und relative Armut

Grob gesprochen, lassen sich zwei Lager ausmachen: Vertreter des einen Lagers wollen als Armut nur gelten lassen, was gemeinhin als „absolute" Armut bezeichnet wird. Da unklar ist, was genau hier „absolut" bedeutet, spreche ich lieber von einem subsistenzbezogenen Armutskonzept. Danach gilt als „arm", wer nicht in der Lage ist, seine (teils als unveränderlich angesehenen) Grundbedürfnisse aus eigener Kraft zu befriedigen. Diese Bedürfnisse können über physische hinaus auch solche an soziokultureller Teilhabe umfassen. Das andere, komparatistische Lager betrachtet Armut von vornherein als Fall sozialer Ungleichheit bzw. relativer Deprivation. „Arm" bedeutet hier im Grunde stets „ärmer als ...".

Zum Subsistenzlager zählt der ehemalige Finanzsenator von Berlin, Thilo Sarrazin, der vor zehn Jahren einen „Hartz IV-Speiseplan" vorgestellt hat, mit dem sich Arbeitslose für 3,76 Euro am Tag „völlig gesund, wertstoffreich und vollständig ernähren" könnten. (10) Iain Duncan Smith, seinerzeit britischer Minister für Arbeit und Pensionen, legte 2013 in einem BBC Interview nach: Er könne von £ 53 netto pro Woche gut leben – in London (11). Auch die jüngere Einlassung des amtierenden Gesundheitsministers Jens Spahn lässt sich subsistenztheoretisch deuten: „Hartz IV bedeutet nicht Armut, sondern ist die Antwort unserer Solidargemeinschaft auf Armut. Diese Grundsicherung ist aktive Armutsbekämpfung! Damit hat jeder das, was er zum Leben braucht." (12) Die drei Politiker brachten ihre persönliche Vorstellung zum Ausdruck, was Armut nicht ist – und haben wie erwartet für Entrüstung im anderen Lager gesorgt. Spahn etwa wurden „Realitätsferne" und „Überheblichkeit" (Robert Habeck), „Arroganz" (Sahra Wagenknecht) und „Kaltherzigkeit" (Jan Korte) vorgeworfen. Gewiss, Sarrazin ließ seine Mitarbeiter Lebensmittel in günstigen Großpackungen kaufen, während Smith hoffnungslos unterschätzte, welchen Bedarf an Mobilität Arbeitssuchende in London haben – immerhin kostete schon Anfang 2014 eine „7 Day Travelcard" für den Londoner Nahverkehr (Zonen 1 bis 6) £58.00. (13) Und Spahn bekam von der streitbaren Linken-Politikerin Inge Hartmann vorgerechnet, dass er als Abgeordneter seit 2002 ebenfalls von Steuermitteln finanziert werde, aber auf ganz anderem Niveau. (14)

Doch können sich Subsistenzvertreter auf einen traditionsreichen Armutsbegriff stützen, wie er bereits von den britischen Gründervätern der empirischen Armutsforschung, Charles Booth (1840-1916) und Benjamin Seebohm Rowntree (1871-1954), vertreten wurde. Beide fokussierten auf ein physisches Existenzminimum: „Was man zum Leben braucht" entspricht nach diesem Verständnis dem, was die Reproduktion der Arbeitskraft verlangt. In Marktpreisen für Bedarfsgüter kalkuliert, lässt sich eine vergleichstaugliche Armutsschwelle („poverty line") festlegen, die zur Identifikation von sogenannter „absoluter" Armut ebenso dienen kann wie zur Bemessung möglicher Gegenmaßnahmen in Form von solidarisch zu tragenden Sozialleistungen – seien diese nun natural oder monetär. (15)

Da in einem sozialstaatlich gezähmten und wirtschaftlich prosperierenden Kapitalismus normative Gründe dafür sprechen, Bedürftigen ein soziokulturelles Existenzminimum zwecks gesellschaftlicher Teilhabe zu garantieren, lässt sich die von Rowntree noch spärlich angelegte Liste der Indikatoren Ernährung, Miete und Bedarfsartikel (Kleidung, Licht und Brennstoff) (16) um geeignete Güter und Dienstleistungen erweitern. Wird dieser Schritt orthodoxen – z. B. wirtschaftsliberalen – Anhängern des Subsistenzkonzeptes politisch abgerungen, gelangen wir zu dem sogenannten „Warenkorbmodell", bei dem „Experten" das sozialrechtliche Existenzminimum top down festlegen. Dieses vormundschaftliche Modell galt lange in Westdeutschland, bis es Anfang der 1990er Jahre vom derzeitigen Statistikmodell abgelöst wurde. Heute liegt der Berechnung des Existenzminimums im Rahmen der Sozialgesetzbücher das durchschnittliche Konsumverhalten einer Referenzgruppe (insofern: bottom up) aus unteren Einkommensschichten zu Grunde. Da deren Verhalten faktisch jedoch stets Ausgaben (etwa für Genussmittel) umfasst, die aus subsistenzpolitischer Sicht als nicht existenznotwendig eingestuft und deshalb gestrichen werden, kommt bei der Anwendung des Statistikmodells ebenfalls ein wertender Paternalismus im Geiste des Warenkorbmodells zum Zuge. (17)

Dagegen kann das relativistische Lager einwenden, dass bereits die Art der Befriedigung physischer Grundbedürfnisse kulturell imprägniert und den jeweiligen sozioökonomischen Bedingungen angepasst sei. Deshalb könne auch ein auf das nackte Überleben bezogenes, „absolutes" Armutskonzept seinem Phänomen nicht gerecht werden. Spätestens aber mit der soziokulturellen Dimension menschlicher Existenz, die in den kulturellen Kontext eingebunden und dem historischen Wandel unterworfen ist, komme ein relativer Begriff von Armut ins Spiel. Die Ausdeutung dieses Begriffs spaltet sich in eine empirisch-soziologische und eine eher anthropologisch-sozialpolitische Richtung. Peter Townsend (1928-2009) hat ein relatives Armutskonzept explizit in die angelsächsische, sich vor allem um Ressourcenverteilung drehende Diskussion eingeführt (18), während es dem älteren, in Deutschland maßgeblichen Lebenslage-Ansatz Otto Neuraths (1882-1945) und Gerhard Weissers (1898-1989) ohnehin immanent war.

Townsend bemisst Armutsgrenzen im Verhältnis zum Wohlstandniveau, den Wertvorstellungen und den Verhaltenserwartungen der jeweiligen Population. Danach gilt als arm, wessen Zugang zu Gütern und Dienstleistungen in einem zu bestimmenden Maße vom veränderlichen Durchschnitt einer Vergleichsgruppe nach unten abweicht. Weisser hingegen rückt mit der „Lebenslage" als dem Handlungsspielraum zur Erfüllung individueller „Grundanliegen" (19) ein Konzept ins Zentrum, das neben monetär fassbaren Größen wie Einkommen und Vermögen auch nicht rein monetäre Faktoren wie Gesundheit, Bildung, Wohnsituation und -umfeld vorsieht. Sein relationaler und multidimensionaler Bezugsrahmen für soziale Deprivation ähnelt dem des neueren Capability-Ansatzes von Amartya Sen und Martha C. Nussbaum. (20)

Subsistenz oder Gleichheit?

Wer Armut relativ auffasst, findet unmittelbar Anschluss sowohl an die der französischen Soziologie entsprungenen Debatte um soziale Exklusion (21) als auch an die angelsächsisch inspirierten philosophischen Diskussionen um Verteilungsgerechtigkeit. (22) In beiden Fällen sind damit sozialpolitische Ambitionen verbunden, die deutlich über eine Garantie individueller Subsistenz hinausgehen. Von der normativen Präsumtion materieller Gleichheit geleitet, stehen für die Egalitaristen unter den Relativisten ungleiche Einkommens- und Vermögensverteilungen per se unter Legitimationsdruck. Was Spahn als „aktive Armutsbekämpfung" lobt, ist ihnen bloß Mittel der Armutsverwaltung. Zu fordern sei vielmehr eine Umverteilung bis zu dem Punkt, an dem allen eine „unbeschränkte Teilhabe am sozialen, kulturellen und politischen Leben" möglich wäre. (23)

Hier drängt sich zunächst die Frage auf, was eine „unbeschränkte Teilhabe" bedeutet – sowohl qualitativ als auch quantitativ. Das Spektrum reicht beispielsweise von der Teilhabe am sozialen, kulturellen und politischen Leben einer hessischen Kleinstadt mit ihrem Vereins-, Partei- und Musikschulangebot über ein Jahresabonnement in der Frankfurter Oper bis hin zum Zugang zum exklusiven Guards Polo Club westlich von London. Wichtiger indes ist ein Einwand gegen den relativistischen Armutsbegriff selber: Weil er die Rede von Armut kriterial an Ungleichheit bindet, also von Grund auf komparativ angelegt ist, muss ihm eine Millionärin unter Multimillionären als arm gelten, während eine Hungernde unter lauter Hungernden nicht als arm gelten kann. Dass eine Reiche unter Supereichen arm sein sollte, scheint zumindest unplausibel. Im Falle der Hungernden bleibt das Urteil jedenfalls äußerst kontraintuitiv. Da es sich hier um einen konzeptionellen Einwand handelt, lässt er sich auch nicht einfach durch den empirischen Hinweis entkräften, dass in unserem Land derzeit andere sozioökonomische Verhältnisse herrschen.

Hintergründig macht sich der Antagonismus zwischen Subsistenz- und Gleichheitslager im sozialpolitischen Streit um den Zuschnitt der Referenzgruppe bei der Ausgestaltung des Statistikmodells oder auch der Festlegung einer Äquivalenzskala für unterschiedliche Haushaltsgrößen bemerkbar. Hier dient eine Äquivalenzskala dazu, die Wohlfahrtsniveaus von Personen unterschiedlicher Haushaltsgrößen dadurch vergleichbar zu machen, dass jedem Haushaltsmitglied ein Äquivalenzgewicht zugewiesen wird, welches die Einsparpotentiale durch gemeinsame Nutzung etwa von Waschmaschine, Küche oder Bad operationalisiert. Solche Skalen spielen aber auch bei der Festlegung einer Schwelle für Einkommensarmut eine Rolle. In diesem Fall entzündet sich der Streit an der Wahl des Bezugswertes (Median oder Durchschnitt?) und der Bestimmung des Schwellenwertes (40%, 50% oder 60% (24). Erreichen Armutsberichte wie die des Paritätischen Gesamtverbandes eine breitere Öffentlichkeit, tritt der Antagonismus offen zu Tage. So definiert der Paritätische Armut von vornherein relativ als Mangel an sozialer Teilhabe, bestimmt das verfügbare Einkommen als Indikator und wählt – gemäß EU-Standards (25) – einen Schwellenwert von 60% des Medianeinkommens. (26). Die Subsistenzanhänger monieren daran nicht nur die Verwechselung von „Armut" mit „Armutsrisiko", sondern halten das Thema rundheraus für verfehlt: Gemessen werde nicht Armut, sondern Ungleichheit. (27) Doch ein Relativist bleibt hartnäckig: „Natürlich geht es um Ungleichheit, um Armut als Folge wachsender Ungleichheit bei den Einkommen." (28)

Was verlangt die Menschenwürde?

Das alles bleiben Spiegelfechtereien, solange der Streit nicht auf begrifflicher Ebene ausgetragen wird. Auf dieser Ebene findet sich zumindest für den Geltungsbereich des Grundgesetzes ein Wegweiser: Das Ergebnis der Diskussion ist daran zu messen, ob es das individuell einklagbare Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums einlöst. So hat es das Bundesverfassungsgericht im „Hartz-IV-Urteil" von 2010 (BVerfG 1 BvL 1/09) erstmals formuliert und im Urteil zum Asylbewerberleistungsgesetz 2012 der Sache nach auf NichtbürgerInnen mit Aufenthaltsstatus im Bundesgebiet erweitert (BVerfG 1 BvL 10/10, 2/11). Bei Lichte besehen, handelt es sich um einen doppelten Bezug auf die Menschenwürde: Erstens wird die Würdenorm des Art. 1 Abs. 1 GG als Begründung für ein soziales Grundrecht herangezogen, dem eine juridische Verpflichtung der Solidargemeinschaft korrespondiert. Zweitens wird etwas über den Inhalt dieser Verpflichtung gesagt: Nicht bloß nackte Existenz, sondern eine menschenwürdige Existenz sei zu sichern. Folgen wir diesem Pfad, wäre von „Armut" unterhalb der Schwelle menschenwürdiger Existenz zu sprechen.

Armut als Würdeverletzung?

Aber verpflichtet die Menschenwürde überhaupt auf Gewährleistung einer menschenwürdigen Existenz? Der israelische Philosoph Avishai Margalit hat mit seinem Entwurf einer Decent Society (29) einen besonders im deutschen Sprachraum rezipierten Ansatz (30) zur Bestimmung menschlicher Würde eingeführt. Ausgangspunkt seines negativen Ansatzes („negative approach") sind Phänomene der Erniedrigung oder Demütigung, wobei Margalit zwischen einem „psychologischen" (deskriptiven) und einem „ethischen" (normativen) Sinn von Demütigung unterscheidet. Das leuchtet ein: Wer nämlich jede subjektive Empfindung der Erniedrigung als Indiz für eine Verletzung der Menschenwürde akzeptiert, müsste auch das vormoderne Motiv der Blutrache ganz neu bewerten. Da das unvernünftig wäre, sollten als würdeverletzend nur Verhaltensformen und Verhältnisse gelten, die „einer Person einen rationalen Grund geben, sich in ihrer Selbstachtung verletzt zu sehen" (31).

Selbstachtung, so Margalit, beruhe im Unterschied zum Selbstwertgefühl nicht auf Lei-stung, sondern auf der Zugehörigkeit zu einer Gruppe. Der Partizipation an der größten Gruppe, der Menschheit, entspricht dann die Menschenwürde als äußerer Aspekt innerer Selbstachtung. Die Selbstachtung kann z. B. dadurch verletzt werden, dass eine Person aus der Menschheit ausgeschlossen oder so behandelt wird, als ob sie ein Tier oder eine bloße Sache sei. Die Frage ist dann, ob die Würde des Menschen durch Armut oder andauernde Deprivation verletzt werden kann. Dafür spricht vordergründig ein solider Befund: Konfrontiert mit Bildern des Elends sprechen wir von ‚menschenunwürdigen Lebensbedingungen'. Doch ist nicht jede Mangelsituation von demütigender Art – Askese aus freien Stücken scheidet hier ebenso aus wie Armut als Folge einer Naturkatastrophe. Umstrittene Typen wären selbstverschuldete wie auch strukturelle Armut, sofern sie nicht auf eine demütigende, individuell zurechenbare Handlung rückführbar ist. An diesen Punkt verzweigen sich die Interpretationen.

Julia Müller und Christian Neuhäuser knüpfen die Würdeverletzung an Erniedrigungen, denen sich Arme, auch ‚relativ Arme' in wohlhabenden Gesellschaften, faktisch ausgesetzt sehen können. (32) Allerdings sprechen wir jetzt nicht mehr von würdeverletzender Armut, sondern von der Stigmatisierung von Armen. Problematisch erscheint dann dreierlei: Erstens müssten wir für einen die Menschenwürde verletzenden Grad an Stigmatisierung (Mobbing) einen psychologischen Schwellenwert bestimmen, der sich u. a. an der individuellen Resilienz der Betroffenen bemisst. Ein solcher Maßstab ist sehr subjektiv und im Rahmen von Massengesellschaften, die sich einen Wohlfahrtsstaat leisten wollen, schwerlich auf intersubjektiv nachvollziehbare und faire Weise operationalisierbar. Wer, zweitens, aus einer moralisch falschen Reaktion auf ein Phänomen die Bekämpfung des Phänomens ableiten wollte, hätte offenbar auf das falsche Pferd gesetzt – analog demjenigen, der angesichts würdeverletzender Stigmatisierung moralisch insignifikanter Eigenschaften wie Hautfarbe, Geschlecht oder Religionszugehörigkeit auf die Abschaffung dieser Eigenschaften drängen wollte. Denn dass Armut als solche – im Unterschied zur Hautfarbe, zum Geschlecht oder zur Glaubensfrage – moralisch signifikant ist, wäre ja erst noch zu zeigen. Drittens bleibt daher offen, wie aus der moralischen Verurteilung bzw. dem Verbot demütigenden Verhaltens eine positive Hilfspflicht erwachsen soll, der ein moralischer oder gar juridischer Rechtsanspruch der von Armut Betroffenen korrespondiert.

Einen anderen Weg wählt Peter Schaber, wenn er die Menschenwürde im Sinne eines Rechtes auf Selbstverfügung expliziert und eine Verletzung der Würde für den Fall gegeben sieht, dass Armut die Betroffenen in eine Abhängigkeit von den Wohlhabenden, in die Rolle von Bittstellern treibe. (33) Hier stellt sich ebenfalls eine normative Spezifikationsaufgabe: Da annähernd jeder Typus zwischenmenschlicher Beziehung gewisse Formen der Abhängigkeit, darunter auch reichlich asymmetrische (Eltern – Kind, Lehrer – Schüler, Ärztin – Patientin, Arbeitgeber – Arbeitnehmer, Pflegeperson – gepflegte Person, u. v. m.) impliziert, beschränkt Schaber die würderelevanten Formen auf solche, in denen „es um lebenswichtige Güter geht" (34), die für Betroffene allein über einseitige Abhängigkeit zugänglich sind. Zugespitzt: Nur wer um sein Überleben betteln muss, sieht sich in seiner Menschenwürde verletzt. Fraglich ist daher, ob diesem Konzept Verpflichtungen zur Armutsbekämpfung zu entnehmen sind, die über Rowntrees spärliche Subsistenzschwelle hinausreichen. Überdies scheint es all jene von einer Garantie menschenwürdiger Existenz auszuschließen, die aktuell noch nicht oder nicht mehr die Fähigkeit zur Selbstverfügung besitzen, mithin aus der Perspektive der 1. Person auch kein Recht darauf beanspruchen können (z. B. Kleinkinder, Alterssenile).

Fähigkeiten zur menschenwürdigen Lebensführung

Im Rahmen ihrer entwicklungstheoretischen Ansätze haben Sen und Nussbaum vorgeschlagen, Fähigkeiten bzw. Verwirklichungschancen (capabilities) zur Bemessungsgrundlage menschlichen Elends und Wohlergehens zu machen. Normativ besonders ambitioniert, verknüpft Nussbaums Ansatz mit der menschlichen Würde ein Anrecht aller Menschen auf soziale Teilhabe, die ein menschwürdiges Leben ermöglicht. Dabei zieht sie einerseits zur Klärung der Bedeutung der notorisch vagen Idee der Menschenwürde eine Liste „zentraler" menschlicher Fähigkeiten heran. (35) In solchen Fähigkeiten manifestierten sich die Freiheitsspielräume, die jedem Menschen zustehen, um seine persönliche Idee guter Lebensführung zu verwirklichen. Andererseits sieht Nussbaum jeden Staat in der Pflicht, für die Entwicklung und den Erhalt dieser Fähigkeiten seiner Bürgerinnen und Bürger bis zu einem Schwellenwert zu sorgen, wobei reichere den ärmeren Staaten helfen sollen. (36). Als „zentral" stuft sie zehn Fähigkeiten ein, nämlich ein Leben von normaler Dauer zu führen, bei Gesundheit zu sein, körperliche Integrität zu wahren, Wahrnehmung, Vorstellungskraft und Intelligenz auszubilden, Gefühle wie Zuneigung und Dankbarkeit zu empfinden, eine Vorstellung des Guten zu entwerfen, mit anderen und für andere zu leben, Selbstachtung zu entwickeln, an nichtmenschlichen Lebewesen Anteil zu nehmen und politisch zu partizipieren (37).

Natürlich hat ihre Liste eine ganze Reihe von Fragen aufgeworfen, etwa nach dem Umfang, dem genaueren Zuschnitt ihrer Elemente und der gegenseitigen Aufrechenbarkeit. Umstritten ist vor allem, ob die Auswahl und genauere Bestimmung von Fähigkeiten ohne eine substantielle (und deshalb umstrittene) Idee des guten Lebens überhaupt gelingen kann. Inzwischen dem politischen Liberalismus von John Rawls zugewandt, will Nussbaum Neu-tralität gegenüber verschiedenen Ideen des Guten wahren. (38) Wie aber lassen sich dann die würderelevanten Fähigkeiten selektieren und spezifizieren? Zumindest an einer Stelle schlägt Nussbaum vor, die Idee der Menschenwürde selber heranzuziehen, um zu prüfen, ob eine Fähigkeit als zentrale gelten soll oder nicht. Danach verbleiben diejenigen Fähigkeiten auf der Liste, deren „removal makes a life not worthy of human dignity" (39). Wenn aber die Idee der Menschenwürde mittels derjenigen Fähigkeiten expliziert und konkretisiert werden soll, zu deren Selektion sie ihrerseits herangezogen wird: Droht hier nicht eine zirkuläre Argumentation?

Menschenwürde als Status

Schwierigkeiten wie diese haben Rainer Forst dazu bewogen, den Begriff der Menschenwürde unmittelbar weder an Formen der Demütigung noch an Vorstellungen des guten Lebens oder an Chancen der Selbstverwirklichung zu koppeln, sondern auf der übergeordneten, reflexiven Ebene der Rechtfertigung menschlichen Verhaltens und sozialer Verhältnisse zu verorten. „Würde" bezeichnet nach dieser Auffassung primär den Status von Personen, die wechselseitig ein „Recht auf Rechtfertigung" für all jene Handlungen und Unterlassungen geltend machen können, die sie in moralisch relevanter Hinsicht betreffen. (40) Beim Fokus auf „Personen" melden sich an dieser Stelle erneut Bedenken: Welchen Status haben dann die Vielen am Anfang und am Ende des Lebens, die Kranken und die Verwirrten, die ein solches Recht noch nicht oder nicht mehr selber einfordern können?

Forst jedenfalls bezieht die grundlegende Frage der Gerechtigkeit nicht primär darauf, was jemand hat oder nicht hat, sondern dar-auf, wie er behandelt oder eben ignoriert wird. Sieht sich jemand gezwungen, in Armut zu leben, verletzen nicht nur diejenigen seine Würde, die ihn ins Elend getrieben haben, sondern auch jene, die seine Lage verbessern könnten, ohne es zu tun. Nach diesem Verständnis schließt die Achtung der Menschenwürde zwar grundsätzlich die Pflicht jeder Person zur aktiven Hilfe ein, so sie dazu in der Lage ist. (41) Doch erschöpfen sich die normativen Implikationen des Statusbegriffs der Würde keineswegs in Forderungen der gerechten Verteilung von Ressourcen und Le-benschancen sowie der damit verbundenen Rollenzuweisung von wohlmeinenden Gebern und passiven Empfängern. Als Zentralbegriff einer „kritischen Theorie" der Rechtfertigungsverhältnisse (42) impliziere die Würde zugleich ein Recht auf aktive, und zwar gleiche Mitsprache in allen wesentlichen Belangen, sei es nun national bei der Festlegung von Art und Umfang der Hilfe in Not oder international bei der Festlegung institutioneller Rahmenbedingungen für die Produktion und Allokation von Gütern, Patenten und Lizenzen. Ein solches Autonomie-Konzept der Menschenwürde wird nicht nur von einer Kritik an bevormundender Sozialpolitik vor-ausgesetzt, bei der Armutsschwellen ‚von oben' festgelegt, Hartz-IV Sätze von Privilegierten im Blick auf die eigene Klientel für zureichend erklärt und Bedürftige arbeitsmarktpolitisch diszipliniert werden. Vielmehr kann sich darauf auch berufen, wer die Praxis mächtiger Staaten anprangert, die in globalen Produktions- und Handelsverträgen arme Länder in die Rolle von Rohstoff- und Arbeitskraftlieferanten zwingen, über das Regime der Welthandelsorganisation (WTO) ihre eigenen Märkte gegen billige Importe schützen und für korrupte Eliten im globalen Süden Anreize schaffen, die nationalen Ressourcen eigennützig zu plündern. (43)

Fazit: Ein faktisches Existenzniveau ist Produkt sozialer, politischer und ökonomischer Aktivitäten und Verhältnisse sowie bestehender sozialrechtliche Regelungen. Wie sich das faktische Niveau zu einem menschenwürdigen Limit verhält, hängt davon ab, ob diese Aktivitäten, Verhältnisse und Regelungen gegenüber allen aus gutem Grund gerechtfertigt werden können. Denn um der Würde der Betroffenen willen muss deren Recht auf Rechtfertigung gewahrt sein. Liegt der Fokus auf den sozialrechtlichen Regelungen, ergibt sich daraus für die Antwort auf Spahns Frage, „was jemand zum Leben braucht", eine andere Perspektive als diejenige seiner sozialpolitischen Gegenspieler: Verlangt wird primär nicht eine pauschale, „unbeschränkte Teilhabe" am gesellschaftlichen Leben überhaupt, sondern die Gewährleistung der sozioökonomischen und kulturellen Voraussetzungen für eine barrierefreie und gleichgewichtige Teilnahme an – rechtsstaatlich verfassten – demokratischen Prozessen der Festlegung eben jenes menschenwürdigen Existenzminimums. Für wen sich daraus welche Pflichten im Einzelnen ergeben, ist eine Frage, die die Praktische Philosophie in allerlei Facetten zwar umtreibt, von ihr allein aber nicht beantwortet werden kann.

UNSER AUTOR:

Jens Peter Brune leitet derzeit das DFG-Forschungsprojekt „Menschenwürde und Existenzminimum" am Institut für Philosophie der Universität Greifswald.
Kontaktadresse: jens.peter.brune@fu-berlin.de

Eine frühere Fassung dieses Artikels ist unter dem Titel „Menschenwürde für 3,76 Euro am Tag" in Katapult. Magazin für Kartografik und Sozialwissenschaft, Nr. 10 (2018) erschienen.

[1] https://www.tafel.de/presse/zahlen-
fakten/ (letzter Aufruf: 18. 09. 2018)

[2] https://www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/2018/01/ PD18_011_811.html
(letzter Aufruf: 18.09.2018)

[3] http://www.bagw.de/de/presse/index~ 147.html (letzter Aufruf: 18.09.2018)

[4] https://de.statista.com/infografik/ 12473/immer-weniger-sozialwohnungen-in-deutschland/ (letzter Aufruf: 18.09.2018)

[5] Irene Becker, Richard Hauser, Soziale Gerechtigkeit – ein magisches Viereck. Zieldimensionen, Politikanalysen und empirische Befunde, Berlin: edition sigma 2009, S. 85.

[6] Christoph Butterwegge, Armut in einem reichen Land, 4. aktualisierte Auflage, Frankfurt/ New York: Campus 2016, S. 278.

[7] Food and Agriculture Organization of the United Nations (FAO) / World Food Programme
(WFP): Monitoring food security in countries with conflict situations A joint FAO/WFP update for the United Nations Security Council, January 2018, S. v;
http://www.fao.org/3/I8386EN/i8386en.pdf (letzter Aufruf: 18. 09. 2018)

[8] https://www.unicef.ch/sites/default/
files/progress_on_drinking_water_sanitation_
and_hygiene_2017.pdf
(letzter Aufruf: 18. 09. 2018)

[9] https://www.unicef.ch/de/medien/medienmitteilungen/21-milliarden-menschen-haben-keinen-zugang-zu-sicherem-trinkwasser
(letzter Aufruf: 18. 09. 2018)

[10] http://www.tagesspiegel.de/berlin/
landespolitik/hartz-iv-menue-sarrazin-so-sollten-arbeitslose-einkaufen/1164148.html
(letzter Aufruf: 18. 09. 2018)

[11] https://www.theguardian.com/politics
/2013/apr/01/iain-duncan-smith-live-benefits (letzter Aufruf: 18. 09. 2018)

[12] https://www.morgenpost.de/politik/
article213680109/Hartz-IV-bedeutet-nicht-
Armut.html
(letzter Aufruf: 18. 09. 2018)

[13] https://www.londonreconnections.com/
2013/brief-guide-2014-tfl-fare-increases/
(letzter Aufruf: 18. 09. 2018)

[14] http://inge-hannemann.de/die-
armutslogik-des-jens-spahn/
(letzter Aufruf: 18. 09. 2018)

[15] Alan Gillie, The Origin of the Poverty Line, in: Economic History Review XLIX (1996) (4), 715-730.
http://www.jstor.org/stable/2597970

[16] Benjamin Seebohm Rowntree, Poverty: A Study of Town Life, 3. ed. London: Macmillian 1902, Kap. IV.

[17] Irene Becker, Reinhard Schüssler, Das Grundsicherungsniveau: Ergebnis der Verteilungsentwicklung und normativer Setzungen, Hans Böckler Stiftung, Arbeitspapier 298 (2014), S. 8 f.,
https://www.boeckler.de/pdf/p_arbp_298.pdf (letzter Aufruf: 18. 09. 2018)

[18] Peter Townsend, The Meaning of Poverty, in: The British Journal of Sociology 13 (1962) 3, S. 210-227; ders., Poverty in The United Kingdom. A Survey of Household Resources and Standards of Living. Berkeley/Los Angeles: University of California Press 1979.

[19] Gerhard Weisser, Sozialpolitik (1972), in: ders. (Hrsg.), Beiträge zur Gesellschaftspolitik, Göttingen: Schwartz, S. 275-283, hier S. 275.

[20] Ortrud Leßmann, Lebenslagen und Verwirklichungschancen (capability) – Verschiedene Wurzeln, ähnliche Konzepte, in: Vierteljahrshefte zur Wirtschaftsforschung 75 (2006), 1, S. 30-42, hier S. 38;
https://ejournals.duncker-humblot.de/doi/pdf/
10.3790/vjh.75.1.30

[21] Martin Kronauer, Exklusion. Die Gefährdung des Sozialen im hoch entwickelten Kapitalismus, 2. aktualisierte und erweiterte Aufl., Frankfurt a. M./New York: Campus 2010, S. 35, 40-52; Heinz Bude, Andreas Willisch (Hrsg.): Exklusion. Die Debatte über die ‚Überflüssigen', 3. Aufl., Frankfurt a. M.: Suhrkamp 2017.

[22] Wolfgang Kersting, Theorien der sozialen Gerechtigkeit, Stuttgart: J. B. Metzler 2010.

[23] Christoph Butterwegge, Armutsdefinition und Fluchtmigration, in: Gesellschaft. Wirtschaft. Politik (GWP) 2016 (2), S. 143-148, hier S. 147.

[24] Ulrich Scheurle, Einkommensbasierte Indikatoren als Bausteine einer Armutsberichterstattung, in: Jürgen Volkert (Hrsg.), Armut und Reichtum an Verwirklichungschancen. Amartya Sens Capability-Konzept als Grundlage der Armuts- und Reichtumsberichterstattung, Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften 2005, S. 95-116, hier S. 101.

[25] Timothy M. Smeeding: Poverty Measurement, in: David Brady, Linda M. Burton (Hrsg.), The Oxford Handbook of the Social Science of Poverty, Oxford: Oxford University Press 2016, S. 21-46, hier S. 29.

[26] Der Paritätische Gesamtverband: Menschenwürde ist Menschenrecht. Bericht zur Armutsentwicklung in Deutschland 2017,
http://www.der-paritaetische.de/schwerpunkte/
armutsbericht/download-armutsbericht/
(letzter Aufruf: 18. 09. 2018)

[27] Karl Schiewering, Armut und Armutsrisiko sind nicht dasselbe, Stellungnahme vom 02.03.2017 zum Armutsbericht des Paritätischen Wohlfahrtsverbands, https://www.cducsu.de/
presse/pressemitteilungen/armut-und-
armutsrisiko-sind-nicht-dasselbe
(letzter Aufruf: 18. 09. 2018); Walter Krämer, Grober Unfug: Armutsstudien messen nicht die Armut, sondern die Ungleichheit,
http://www.achgut.com/artikel/grober_unfug_
armutsstudien_messen_nicht_die_armut_
sondern_die_ungleichheit
(letzter Aufruf: 18. 09. 2018)

[28] Ulrich Schneider, Armut kann man nicht skandalisieren – Armut ist der Skandal!, in: Ders. (Hrsg.), Kampf um die Armut. Von echten Nöten und neoliberalen Mythen, Frankfurt a. M.: Westend 2015, S. 12 ff., hier S. 25.

[29] Avishai Margalit, The Decent Society, Harvard: Harvard University Press 1996 (dt. Politik der Würde. Über Achtung und Verachtung, Berlin: Suhrkamp 2012).

[30] Christian Neuhäuser, Reichtum als moralisches Problem, Berlin: Suhrkamp 2018, S. 35-42.

[31] Margalit, Politik der Würde, S. 21.

[32] Julia Müller, Christian Neuhäuser, Relative Poverty, in: Paulus Kaufmann, Hannes Kuch, Christian Neuhäuser, Elaine Webster (Hrsg.), Humiliation, Degradation, Dehumanization: Human Dignity Violated, Dortrecht: Springer 2011, S. 159-172; Robert Walker, The Shame of Poverty, Oxford: Oxford University Press 2014.

[33] Peter Schaber, Instrumentalisierung und Würde, 2. Aufl. Paderborn: mentis 2013, S. 119.

[34] Schaber, a. a. O.

[35] Martha C. Nussbaum, Women and Human Development. Cambridge: Cambridge University Press 2000, S. 73 ff.

[36] Martha C. Nussbaum, Frontiers of Justice. Disability, Nationality, Species Membership. Cambridge, Mass.: Harvard University Press 2006, S.53; dies., Creating Capabilities. Cambridge, Mass.: The Belknap Press 2011, S. 24, 63 f.

[37] Nussbaum, Creating Capabilities, S. 33 f.

[38] Nussbaum, Frontiers of Justice, S. 383 ff.; dies., Creating Capabilities, Kap. 4.

[39] Nussbaum, Creating Capabilities, S. 31.

[40] Rainer Forst, Der Grund der Kritik. Zum Begriff der Menschenwürde in sozialen Rechtfertigungsordnungen, in ders., Kritik der Rechtfertigungsverhältnisse. Perspektiven einer kritischen Theorie der Politik, Berlin: Suhrkamp 2011, S. 119-133.

[41] Forst, a. a. O., S. 121.

[42] Rainer Forst, Einleitung: Ordnungen der Rechtfertigung. Zum Verhältnis von Philosophie, Gesellschaftstheorie und Kritik, in: ders., Normativität und Macht. Zur Analyse sozialer Rechtfertigungsordnungen, Berlin: Suhrkamp 2015, S. 9-33.

[43] Thomas Pogge, Weltarmut und Menschenrechte, Berlin/New York: De Gruyter 2011, S. 1-40; ders., Politics as Usual: What Lies Behind the Pro-Poor-Rhetoric, Cambridge, UK: Polity Press 2010.