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03 2016

Carrier, Martin: Forschungsfreiheit und Forschungsbedarf. Wissenschaft zwischen Autonomie und gesellschaftlichen Ansprüchen

 

aus: Heft 3/2016, S. 8-17
 
 
Forschungsfreiheit als Problem
 
Forschungsfreiheit in einem gleichsam maximalen Verständnis ist die Freiheit einzelner Wissenschaftler, Forschungsthemen selbst zu wählen und die betreffenden Forschungsprojekte auch zu verfolgen. Forschungsfreiheit in diesem umfassenden Sinn richtet sich also an Individuen, ist keinen Beschränkungen unterworfen und schließt auch die finanziellen Mittel ein, diese selbstgesetzten Ziele zu realisieren. Am anderen Ende der Skala steht der im Jargon so genannte Messknecht, der in ein größeres Projektvorhaben eingebunden ist und seine Aufgaben zugewiesen bekommt. Die Möglichkeit einer substanziellen Beeinflussung der eigenen Forschung besteht dabei nicht. Beide Typen finden sich in der Wirklichkeit des Labors eher selten, die Wirklichkeit steht irgendwo dazwischen.
 
Forschungsfreiheit als Problem ist in den letzten Jahren als Reaktion auf die Kommerzialisierung und Politisierung der Wissenschaft aufgekommen. Danach durchziehen außerwissenschaftliche Interessen die Forschung. Die Wahrnehmung ist, dass der Primat des technischen Eingriffs und die Ausrichtung auf konkrete, kurzfristige Forschungsziele die Erkenntnisorientierung schwinden lassen. Und diese unterstellte Abwendung von der Erkenntnisorientierung vermindert die Glaubwürdigkeit der Wissenschaft. Danach rückt die Betonung der Kontrolle der Natur das Naturverstehen in den Hintergrund, und diese Schieflage soll durch die Betonung der Unabhängigkeit und Freiheit der Forschung korrigiert werden. Gerade in Deutschland ist diese Bewegung spürbar. Klaus Lieb tritt durch die Gründung von MEZIS („Mein Essen zahl ich selbst“) für die Unabhängigkeit der Medizin von den Wirtschaftsinteressen der Pharmaindustrie ein, Günther Stock hat als Präsident der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaft prominent die Staatsferne, aber nicht die Wirtschaftsferne, der Wissenschaft propagiert, Torsten Wilholt lehnt die Einflussnahme des Staates, aber nicht der Gesellschaft, auf die Wissenschaft ab (Wilholt 2012, Kap. 11.1). Tatsächlich ist die Wissenschaft nach Umfrageergebnissen aus den letzten Jahren in eine Glaubwürdigkeitskrise geraten. Eine große Zahl von Menschen sieht die Forschung in den Krallen des großen Geldes und der politischen Mächte und begegnet Forschungsbefunden dann mit Misstrauen, wenn sie aus lebensnahen Bereichen wie Ernährung oder Medizin stammen. Die Betonung der Forschungsfreiheit ist einer der gegenwärtig vertretenen Ansätze, der Wissenschaftsskepsis der breiten Öffentlichkeit zu begegnen.
 
Ich möchte entsprechend zunächst der Frage nachgehen, ob Forschungsfreiheit der Stärkung der Glaubwürdigkeit der Wissenschaft dient. Im vorherrschenden, anwendungsdominierten Forschungsmodus ist damit die Frage verbunden, ob Forschungsfreiheit die gesellschaftliche Nützlichkeit der Wissenschaft zu steigern vermag. Insgesamt vertrete ich die These, dass die Bedeutung von Forschungsfreiheit heute vielleicht geringer ist als oft vermutet, dass Forschungsfreiheit aber an kritischen Stellen weiterhin wichtig ist. Forschungsfreiheit ist nämlich erstens geeignet, die Pluralität von Denkansätzen zu steigern, die ihrerseits eine wichtige Voraussetzung der praktischen Fruchtbarkeit der Wissenschaft ist, und sie stärkt zweitens die kulturelle Rolle der Wissenschaft als einer eigenständigen kritischen Stimme.
 
Grundlagen- und Anwendungsforschung
 
Traditioneller Ort der Forschungsfreiheit ist die Grundlagenforschung. Letztere ist meiner Auffassung nach durch das Erkenntnisziel des Verstehens von Naturprozessen charakterisiert und bildet einen begrifflichen Gegensatz zur Anwendungsforschung, die zumindest nach mittelfristig realisierbarem praktischem Nutzen strebt. Damit verknüpft ist ein Unterschied in der Wahl der Forschungsthemen. In der Grundlagenforschung werden Probleme durch die Wissenschaft selbst bestimmt, in der Anwendungsforschung hingegen durch außerwissenschaftliche Kräfte nach Maßgabe gesellschaftlicher Dringlichkeit oder den wirtschaftlichen Aussichten vorgegeben. Das soll nicht besagen, dass Forschungsvorhaben entweder der Grundlagen- oder der Anwendungsforschung zugehören. Vielmehr ist die Unterscheidung zwischen beiden Forschungstypen als Weber‘sche Idealtypen zu verstehen und wie Achsen eines Koordinatensystems, die der Systematisierung der Phänomene dienen, aber nicht in ihrer Reinform realisiert sind. In der Praxis des Labors sind beide Formen stets miteinander vermischt. Gleichwohl ist die Unterscheidung wichtig, weil nur mit ihr die Frage gestellt werden kann, ob die Glaubwürdigkeit der Wissenschaft unter dem herrschenden Anwendungsdruck leidet und ggf. durch Forschungsfreiheit wiederhergestellt werden kann.
  
 
Zur Beantwortung dieser Frage ist ein weiteres Unterscheidungsmerkmal beider Forschungstypen wichtig. Bei der Wahl von Forschungsproblemen durch die Wissenschaftler spielt die Aussicht auf eine erfolgreiche Lösung eine wichtige Rolle. Man nimmt sich meistens nur solche Probleme vor, die man auf der vorhandenen Wissensgrundlage lösen kann. Dagegen bestimmen bei anwendungsorientierter Forschung außerwissenschaftliche Faktoren die Auswahl von Forschungsproblemen. Solche Forschung ist bedarfsgetrieben. Die gesellschaftliche Dringlichkeit eines Problems steht im Vordergrund, während der Frage seiner Lösbarkeit eher geringe Beachtung geschenkt wird. Man sieht dies gegenwärtig bei den nachdrücklichen Forderungen, die von der Politik an die Forschung gerichtet werden. Die Bundesregierung verlangte 2011 eine Million Elektroautos für 2020 auf deutschen Straßen, was bis heute jenseits der technischen Realisierbarkeit liegt. Ebenso drängt die Politik auf bessere Speichertechnik für elektrische Energie. Solche Forderungen sind durch die Selbstverpflichtung der Politik auf die Energiewende bedingt; die Frage der Umsetzbarkeit wird dabei nicht gestellt. Ebenso richtete der Bundesgesundheitsminister vor etwa zwei Jahren an die Pharmaindustrie den nachdrücklichen Appell, endlich neue Antibiotika zu entwickeln, die die Resistenzen der bekannten Wirkstoffe überwinden. Dagegen hatte die pharmazeutische Industrie den markanten Rückgang von neu zugelassenen Antibiotika in den vergangenen zwanzig Jahren damit begründet, dass es möglicherweise nur eine begrenzte Klasse von antibiotisch wirksamen Mechanismen gebe und dass diese allem Anschein nach bekannt und ausgeschöpft seien. Die Industrie brachte also die fehlende Machbarkeit zum Tragen, die Politik dagegen die gesellschaftliche Dringlichkeit.
 
Zwar verdeutlicht das Machbarkeitsargument, dass auch bei der Wahl praktisch ausgerichteter Projekte die Erfolgsaussichten eine Rolle spielen und dass man eher Projekte beginnt, zu deren Verwirklichung man eine Chance sieht. Man fängt nicht mit der Suche nach dem Allheilmittel für alle Krankheiten an, weil man Grund hat zu glauben, dass es so etwas nicht gibt. Gleichwohl machen sich außerwissenschaftliche Ansprüche in der anwendungsorientierten Forschung in starkem Maße geltend und setzen die Wissenschaft nicht selten unter Erfolgsdruck. In der anwendungsorientierten Forschung wird Wissenschaft in den gesellschaftlichen Dienst genommen.
 
Dem Augenschein nach markiert die Trennung zwischen Grundlagen- und Anwendungsforschung zugleich auch den Unterschied zwischen verwirklichter Forschungsfreiheit und deren Fehlen. Das trifft, wie gesagt, durchaus in dem Sinn zu, dass im einen Fall wissenschaftsinterne oder erkenntnisorientierte Ziele zum Tragen kommen, im anderen Fall wissenschaftsexterne oder gesellschaftliche Ziele. Allerdings verwischen sich die Unterschiede nicht selten in der Praxis. Zunächst findet man in vielen Bereichen der Forschung, auch in der Grundlagenforschung, große Teams, in deren Rahmen es um die individuelle Freiheit ihrer Mitglieder nicht immer gut bestellt ist. Die Forschungsfreiheit des Einzelnen drückt sich nicht selten lediglich in der Möglichkeit aus, sich einem bestimmten Team anzuschließen oder es zu lassen. Weiterhin stehen auch in der Grundlagenforschung die Projektleiter unter dem Druck, die Finanzierung für ihr Team zu sichern, also Forschungsgelder einzuwerben. Dieser Druck hat nicht selten zur Folge, dass man sich gezwungen sieht, bestimmte Themen aufzugreifen, sich auf bestimmte Ausschreibungen zu bewerben oder die Zusammenarbeit mit der Industrie zu suchen. In allen diesen Fällen begrenzen thematische Vorgaben spürbar den Spielraum der eigenen Forschung. Zwar hat man formal die Freiheit der Themenwahl, aber damit noch lange nicht die Mittel, beliebige Themen Erfolg versprechend zu bearbeiten. Mittel gibt es eher für bestimmte Themen als für andere, und dies grenzt die Forschungsfreiheit im eingangs genannten umfassenden Sinn deutlich ein. Auch die Grundlagenforschung ist solchen Zwängen unterworfen, wenn auch nicht im gleichen Ausmaß wie die anwendungsorientierte Forschung.
 
Der praktische Nutzen der Forschungsfreiheit
 
Dass die Forschungsfreiheit in der anwendungsorientierten Forschung weniger stark ausgeprägt ist als in der Grundlagenforschung, hat seinen Grund darin, dass in jener die Forschungsagenda viel stärker durch gesellschaftliche Faktoren vorgegeben wird als in der Grundlagenforschung. Daran schließt sich die Frage an, ob diese stärkeren inhaltlichen Vorgaben den praktischen Erfolg anwendungsorientierter Forschung beeinträchtigen. Könnte also der Nutzen solcher Forschung durch eine Vergrößerung der Forschungsfreiheit vermehrt werden? Dass dies zutrifft, ist Gegenstand eines berühmten Arguments von Vannevar Bush aus dem Jahre 1945. Bush war vom damaligen amerikanischen Präsidenten Roosevelt gefragt worden, auf welche Weise die Wissenschaft in der nach dem Zweiten Weltkrieg anbrechenden Friedenszeit praktisch fruchtbar gemacht werden könnte, und seine zunächst überraschende, aber die Denkweise einer ganzen Epoche prägende Antwort lautete: nicht durch gezielte Forschung zu praktischen Problemen, sondern durch breit gestreute Grundlagenforschung. Bushs Argument lautete, dass ein praktisches Problem nicht selten dadurch gelöst wird, dass man scheinbar entlegene Prinzipien zum Tragen bringt oder wissenschaftliche Grundsätze auf eine neuartige Weise verknüpft. Unter Umständen sind die relevanten Grundsätze auch noch gar nicht bekannt. Der springende Punkt ist, dass die theoretischen Ressourcen, die für die Lösung einer praktischen Herausforderung erforderlich sind, oft nicht vorab erkennbar sind. Weil im Vorfeld meistens gar nicht deutlich ist, welches die für die Lösung eines praktischen Problems angemessene Wissensgrundlage ist, ist es kontraproduktiv, eng und fokussiert und damit auf einer spezifischen Wissensgrundlage einer praktischen Frage nachzugehen. Vielmehr sollte breite Grundlagenforschung betrieben werden, so dass auf dieser Wissensbasis erkennbar wird, welche praktischen Herausforderungen Erfolg versprechend angenommen werden können.
 
Tatsächlich orientiert sich die von Bush empfohlene Ausrichtung der praktisch fruchtbaren Forschungsagenda an der Grundlagenforschung. Man geht nicht vom Bedarf aus, sondern vom System des Wissens und entscheidet auf der Basis des verfügbaren Wissens, welche praktischen Probleme überhaupt lösbar sind. Die Forschungsagenda soll zunächst erkenntnisorientiert und nach vermuteter Lösbarkeit festgelegt werden und die mögliche praktische Relevanz erst danach in einem zweiten Schritt betrachtet werden. Dahinter stand die Ansicht, dass Forschung letztlich unplanbar ist und dass man deshalb der Forschung zunächst ihren Lauf lassen muss, um dann im zweiten Schritt zu erkunden, welche praktischen Optionen sich auf diesem Wissensstand eröffnen.
 
In den Jahrzehnten nach dem Zweiten Weltkrieg war diese Haltung Grundlage der Forschungspolitik und auch für die Industrieforschung maßgeblich. Große Industrieunternehmen richteten Labors für die Grundlagenforschung ein, von denen einige wie die Bell Labs oder das IBM-Labor bei Zürich sogar Nobelpreise gewannen. In dieser Zeit war also die anwendungsorientierte Forschung nach dem Muster der Grundlagenforschung organisiert, und entsprechend war die Forschungsfreiheit stark ausgeprägt. Allerdings zeigte sich, dass der technologische Ertrag im Allgemeinen weit hinter den Erwartungen zurückblieb. Das Grundlagenlabor von Philips war in den 1950er und 1960er Jahren für gerade zwei technologische Entwicklungen überhaupt von Relevanz (de Vries 2011). Es ist deshalb nicht verwunderlich, dass im Laufe der 1970er Jahre eine Abkehr von der skizzierten wissensgetriebenen Forschungsheuristik einsetzte und stärker auf bedarfsgetriebene Forschung gesetzt wurde. Industrieforschung verfährt heute stark projekt- oder programmorientiert und ist eng mit dem Management verzahnt. Forschungsfreiheit besteht in diesen Zusammenhängen nur mit erheblichen Einschränkungen. Es geht darum, vorgegebene Aufgaben zu bewältigen.
 
Die Erfahrung mit der bedarfsgetriebenen Forschungspraxis der vergangenen Jahrzehnte zeigt, dass solche Forschung unter Umständen durchaus erfolgreich ist. Umwelttechnologien sind weit überwiegend durch staatliche Anreize und Förderprogramme entwickelt worden. Das Spektrum reicht von der Abscheidung von Schwefel, Stickoxiden und Ruß aus Abgasen bis zur sprunghaften Steigerung des Wirkungsgrads von Solarzellen. Auch die Entwicklung blauen LED-Lichts und damit die Erzeugung weißen LED-Lichts war eine erfolgreiche wissenschaftliche Reaktion auf einen gesellschaftlichen Bedarf. Dabei handelte es sich um durchaus anspruchsvolle Projekte. Forschung ist keinesfalls generell unplanbar, und deshalb gibt es durchaus Spielraum für bedarfsgetriebene Forschung. Forschungsfreiheit scheint hier verzichtbar.
 
Allerdings kann man sich solcher Erfolge nicht sicher sein, bedarfsgetriebene Forschung wählt die Probleme nicht nach erwarteter Lösbarkeit aus, sondern nach gesellschaftlicher Dringlichkeit, und es ist daher damit zu rechnen, dass die Forschung unter Umständen bei der Lösung überfordert ist. In jüngerer Zeit gescheitert ist die Entwicklung einer Impfung gegen HIV-Infektionen und eines wirksamen Medikaments gegen Influenza. Beide Fehlschläge kamen überraschend; die Erfolgschancen hatten als gut gegolten. Ein Beispiel aus dem computertechnischen Bereich ist das Projekt Verbmobil, das in den 1990er Jahren eine automatische Übersetzung gesprochener Sprache erreichen sollte und als teurer Misserfolg endete. Die Schwierigkeit ist eben, dass sich der praktische Erfolg nicht zwingen lässt. Bedarfsgetriebene Forschung schlägt nicht selten fehl oder hat ganz andere Wirkungen als vorhergesagt.
 
Umgekehrt ist bei vielen Projekten der mögliche Nutzen im Vorfeld gar nicht absehbar. Gerade in der Medizin sind viele Entdeckungen ein Werk des Zufalls. Der Einsatz von Betablockern gegen Herzinsuffizienz oder von Lithium gegen bipolare Störungen beruhte ebenso auf ungeplanten Beobachtungen wie die aktuelle Verwendung von Viagra, das eigentlich als Medikament gegen koronare Herzerkrankungen gedacht war. Charakteristisch ist die Entwicklung des Humangenomprojekts. Dieses hat jedenfalls bislang kaum den um 1990 erwarteten praktischen Fortschritt gebracht, aber dafür andere, völlig unvorhergesehene Wirkungen gehabt. Zunächst war der eigentlich angestrebte Einfluss der Entzifferung des Erbguts auf die Entwicklung neuer medizinischer Behandlungsmethoden bis jetzt sehr gering. Stattdessen hat das Humangenomprojekt erstens einen Paradigmenwechsel im Verständnis des Erbguts produziert. Während zuvor die Unterschiede zwischen Menschen und die genetischen Einflüsse generell meistenteils auf den Ebene einzelner Nukleotide angesiedelt wurden, den sog. SNPs, hat sich durch das Humangenomprojekt ein viel stärker holistisches Bild des Erbguts ergeben, in dem die Wechselwirkung vieler Gensequenzen für das genetische Erscheinungsbild maßgeblich ist. Zweitens hat das Humangenomprojekt zum Beispiel umstürzende Wirkungen auf die Rekonstruktion der Entwicklungslinien von Spezies und Populationen gehabt. Es ist ein bemerkenswerter Umstand, dass wir Europäer bis zu 2% Erbgut des Neandertalers in uns tragen, und es ist durchaus bedeutsam, dass die neolithische Revolution in Europa nicht durch kulturellen Transfer, sondern durch die Ersetzung der ursprünglichen Wildbeuterbevölkerung, der Jäger und Sammler, durch Einwanderer mit den neuen Kulturtechniken von Ackerbau, Viehzucht und Töpferei vonstattenging. Niemand hatte vor 25 Jahren solche Erkenntnisse auf dem Schirm.
 
Entsprechend besteht die Schwierigkeit einer umfassend bedarfsgetriebenen Forschungs-agenda in der unzulänglichen Berücksichtigung der Erfüllbarkeit vorgegebener Forschungsziele. Solche Ziele sind unter günstigen Umständen durchaus realisierbar; geplante Forschung kann gelingen. Aber man kann sich nicht darauf verlassen.
 
Die Bedeutung der Forschungsfreiheit
 
Die gemischte Erfolgsbilanz fokussierter Forschung zu praktisch relevanten Problemen hebt die Bedeutung der Forschungsfreiheit hervor. Es ist im Vorfeld tatsächlich unter Umständen nicht klar, ob man einen richtigen Ansatz zur Lösung eines praktischen Problems verfolgt, oder ob man in eine falsche Richtung geht. Forschungsfreiheit ist dann deshalb hilfreich, weil sie typischerweise das Spektrum der verfolgten Optionen erweitert. Insbesondere schafft Forschungsfreiheit die Möglichkeit, überraschend auftauchende Gelegenheiten wahrzunehmen. Wenn Wissenschaftler die Chance haben, neu entstandenen Möglichkeiten, etwa unvorhergesehenen positiven Wirkungen von Medikamenten nachzuspüren, dann erhöht dies tendenziell die praktische Fruchtbarkeit der Forschung.
 
In der Grundlagenforschung lässt sich beobachten, dass Forschungsfreiheit zur Ausbildung einer Pluralität von Forschungsansätzen führt. Nahe an der Forschungsfront und unter Unsicherheit entstehen in aller Regel konkurrierende Forschungsansätze, die entsprechend einem Problem aus einer Vielzahl von Richtungen beizukommen versuchen. Dieser Pluralismus von Zugangsweisen ist eine Erfolg versprechende Strategie, die durch eine Aufspaltung der wissenschaftlichen Gemeinschaft die Möglichkeiten einer Lösung erhöht. Diese Aufspaltung tritt in der sich selbst überlassenen wissenschaftlichen Gemeinschaft ohne weiteres Einwirken ein. Eine Pluralität von Denkansätzen entsteht entweder aus der Mehrzahl von theoretischen Idealen und Geltungsansprüchen in einer wissenschaftlichen Gemeinschaft, wie Thomas Kuhn hervorgehoben hat, oder aus einem Kalkül von Wissenschaftlern, dass sie beim Mitschwimmen im Hauptstrom zwar größere Erfolgsaussichten haben, ihr Anteil am Erfolg aber geringer ausfallen dürfte als bei einer Konzentration auf einen Minderheitenansatz, wie Philip Kitcher betont hat (Kuhn 1977; Kitcher 1993, Chap. 8; Wilholt 2012, Kap. 4).
 
Diese Thesen laufen auf die Behauptung hinaus, dass die Forschungsfreiheit und die damit verbundene individuelle Wahl des eigenen Forschungsansatzes gerade diejenige Aufspaltung der wissenschaftlichen Gemeinschaft herbeiführt, die aus einem erkenntnisorientierten Blickwinkel optimal ist. Fehlt hingegen ein solcher Freiraum für den einzelnen Forscher und ist ein Forschungsteam auf einen einzigen Ansatz eingeschworen, dann stehen solche kreativitätssteigernden Optionen nicht bereit. In allen diesen Fällen ist Forschungsfreiheit ein wesentliches Element zur Begünstigung des Erfolgs und damit der Nützlichkeit der Wissenschaft.
 
Darüber hinaus ist breit gestreute Grundlagenforschung, wie sie durch Forschungsfreiheit erzeugt wird, von großer Bedeutung für die Nachhaltigkeit anwendungsorientierter Forschung. Zwar gibt es Beispiele dafür, dass anwendungsorientierte Forschung aus sich selbst heraus die erforderliche Wissensgrundlage schaffen kann. Aber dieser Mechanismus ist anscheinend nicht stark genug ausgeprägt und reichte jedenfalls in einigen Fällen praxisorientierter Forschung nicht hin. Das praktische Projekt scheiterte, und der Erfolg stellte sich erst nach einer explizit als solcher ausgewiesenen Phase der Grundlagenforschung ein.
 
Zum Beispiel geriet die Forschung zu Fusionsreaktoren in den 1980er Jahren in eine Sackgasse, weil die Kontrolle von Plasmaturbulenzen viel schwieriger war als erwartet. Deshalb kehrten die Forscher ans Reißbrett zurück und näherten sich den Problemen aus einer längerfristig angelegten erkenntnisorientierten Perspektive. Ergebnis war die Einrichtung der Plasmawissenschaft als einer akademischen Disziplin. Ein weiteres Beispiel ist die Gentherapie, bei der ein fehlerhaftes körpereigenes Gen durch ein intaktes Gen ersetzt wird, das mit Hilfe von Viren in den Körper eingeschleust wird. In den 1990er Jahren war die anwendungsorientierte Forschung zunächst erfolglos abgebrochen worden. Entweder waren keine therapeutischen Wirkungen erzielt worden, oder die Nebenwirkungen wie überschießende Immunreaktionen oder Krebs waren zu gravierend gewesen. Deshalb unterbrachen die Forscher die praktischen Projekte und wandten sich erneut der Grundlagenforschung zu. Man suchte nach den Ursachen für die Fehlschläge und strebte nach einem verbesserten Verständnis der relevanten Prozesse. Daraus ging eine Neuorientierung hervor, die 2010 mit deutlich verbesserten Verfahren erfolgreich an einen therapeutischen Neustart ging. In beiden Fällen musste man zunächst das praktische Forschungsziel suspendieren und in eine Phase erkenntnisorientierter Forschung eintreten. Erst dadurch wurden die Fehler und Unzulänglichkeiten behoben, die durch eine voreilige Verpflichtung auf praktischen Nutzen entstanden waren. Solche Beispiele liefern Gründe für die Vermutung, dass praxisorientierte Forschung nicht stets von selbst das erforderliche Grundlagenwissen herstellt, sondern dass ausdrücklich erkenntnisorientierte Forschungsanstrengungen ebenfalls erforderlich sind. Das ist aber gleichbedeutend damit, dass man die Freiheit der Themenwahl an die wissenschaftliche Gemeinschaft zurückgibt.
 
Nicht-utilitäre Vorzüge der Forschungsfreiheit
 
In den beiden vorangegangenen Abschnitten hatte ich die praktische Fruchtbarkeit der Forschungsfreiheit beschrieben. Forschungsfreiheit als Bestandteil der Grundlagenforschung ist zwar für eine praktisch fruchtbare Forschung nicht unabdingbar; eng fokussierte, auf gesellschaftlich dringliche Probleme zugeschnittene Projekte können erfolgreich sein. Gleichwohl sind Grundlagenforschung und Forschungsfreiheit unter Umständen wichtige Elemente einer praktisch nützlichen Wissenschaft. Ich will jetzt auf einen anderen Vorzug von Grundlagenforschung hinaus, nämlich auf den kulturellen Gewinn, wie er aus einer selbstbestimmten Problemwahl erwächst. Das bringt das eingangs genannte Problem der Glaubwürdigkeit der Wissenschaft ins Spiel. Grundlagenforschung wählt ihre Fragen unabhängig von gesellschaftlicher Dringlichkeit. Zwar scheint es keine gute Strategie, allein innerwissenschaftlich bedeutsame Probleme zu bearbeiten; Wissenschaft im Elfenbeinturm hat durchaus die von den Kritikern behaupteten Rechtfertigungsprobleme. Aber die selbstbestimmte, erkenntnisorientierte Wahl von Forschungsfragen bringt einen kulturellen Vorteil mit sich. Dann nämlich kann die Wissenschaft solche neuen Probleme aufwerfen und bearbeiten, für deren Lösung niemand zu zahlen bereit ist. Wenn man Robert Mertons Verpflichtung der Wissenschaft auf organisierte Skepsis Leben einhauchen will (Merton 1942), dann muss man dieser das Recht zugestehen, Probleme aus ausschließlich erkenntnisorientierten Gründen zu bearbeiten. Erst dadurch erhält die Wissenschaft das Recht, unbequeme Wahrheiten aufzudecken, auch wenn Öffentlichkeit und Politik beruhigende Täuschungen bevorzugen. Aus dieser Unabhängigkeit oder Autonomie der Forschung erwächst ein Teil der Glaubwürdigkeit der Wissenschaft.
 
Dies beinhaltet eine Absage an Bestrebungen, Fragen von der Forschungsagenda herunterzunehmen, die von bestimmten Bevölkerungsgruppen als verletzend empfunden werden. Janet Kourany will biologische Untersuchungen von mentalen Unterschieden zwischen den Geschlechtern ausschließen, Kitcher plädiert dafür, Vergleiche zwischen mentalen Eigenschaften ethnischer Gruppen zu unterlassen. Der Grund ist jeweils, dass sich solche Forschungsergebnisse zum Nachteil und Schaden der Betroffenen auswirken könnten. Ich will derartige Untersuchungen keineswegs propagieren, aber diese Diskussion wirft das tiefer gehende Problem auf, ob die Wissenschaft der Gesellschaft Wahrheiten zumuten darf, die von dieser als sozial zersetzend aufgefasst werden. Die Wissenschaft ist durch Mertons Vorgabe einer organisierten Skepsis gehalten, nicht vor dem durch Tradition Geehrten zurückzuscheuen und nicht vor dem Heiligen das Knie zu beugen. Erst durch die Möglichkeit einer eigenständigen Forschungsagenda wird diese Verpflichtung lebendig. Auf dieser Grundlage beansprucht die Wissenschaft das Recht, nicht kundenfreundlich zu sein. Für ein solches Vorrecht des kritischen Fragens gibt es in meinen Augen einen guten Grund. Viele solcher Kränkungen des Menschengeschlechts haben sich als Beginn einer Emanzipationsgeschichte erwiesen; ich erinnere an die klassische Dreiheit von Copernicus, Darwin und Freud, bei denen jeweils die Verletzung der Selbstliebe des Menschen den Anfang einer intellektuellen Befreiung bildete. Zwar werden Zumutungen durch die Wissenschaft nicht in allen Fällen eine solche heilsame Wirkung entfalten. Aber diese förderlichen Fälle sind im Vorfeld kaum zu ermitteln. Ich plädiere deshalb dafür, dass die psychischen und sozialen Kosten wissenschaftlicher Wahrheiten von der Gesellschaft zu tragen sind und dass diese Wahrheitskosten also nicht durch eine vorbeugende Einschränkung der Agenda vermieden werden sollten. Das ist der Preis der Forschungsfreiheit.
 
Aus dieser Freiheit erwächst allerdings umgekehrt auch eine Verantwortung. Wissenschaft ist ein mächtiger Faktor geworden, der zum Wohl, aber auch zum Verderben der Menschheit eingesetzt werden kann. Deshalb werden völlig zu Recht ethische Gesichtspunkte an die Forschung herangetragen, die bestimmte Forschungsziele und Forschungsmittel ausschließen. In Deutschland ist zum Beispiel der Eingriff in die menschliche Keimbahn ausdrücklich verboten. Ein problematischer Fall ist der 2011 von dem Rotterdamer Forscher Ron Fouchier künstlich erzeugte Stamm von Grippeviren, der zumindest bei Frettchen hochinfektiös und in hohem Grade tödlich war. Im Anschluss daran entspann sich eine Debatte darüber, ob Fouchier seine Beschreibung der Herstellung dieses Stamms veröffentlichen durfte. Die Befürchtung lautete, dass damit eine Anleitung für Bioterroristen bereitgestellt werde. Die am häufigsten von Wissenschaftlern in dieser Debatte vertretene Ansicht war, dass Wissenschaft ihrer Natur nach auf Öffentlichkeit verpflichtet sei. Machte man die wissenschaftliche Gemeinschaft zu einer Geheimgesellschaft, so verriete man ihren Erkenntnisauftrag. Diese sehr starke Akzentuierung der Forschungsfreiheit, die mit Leib und Leben spielt, geht in meinen Augen zu weit. Ein verantwortungsvoller Umgang mit dem Gefährdungspotenzial der Forschung verlangt eine Beschränkung der Forschungsfreiheit bei absehbaren Gesundheitsgefahren. Das ist der Schritt, den die Biowissenschaft 1975 in Asilomar getan hat, als sie sich auf ein Moratorium für riskante gentechnische Forschung verständigte bis entsprechende Sicherheitsstandards verabschiedet waren. Ein solcher Schluss hätte wohl auch beim Rotterdamer Supervirus nahe gelegen.
 
Gesellschaftliche Einschränkungen der Forschungsfreiheit bei Vorliegen von Gefahren sind berechtigt, weil die Ressourcen für die Forschung von der Gesellschaft bereitgestellt werden und diese daher ein Recht darauf hat, dass gefährliche Entwicklungen unterbleiben und dass Chancen genutzt werden. Diese Position läuft entsprechend darauf hinaus, psychische und soziale Verletzungen durch die Forschung hinzunehmen, physische Verletzungen hingegen nicht. Der Grund für die Grenzziehung der Forschungsfreiheit an dieser Stelle ist die parallele Grenze bei der politischen Meinungsfreiheit. Diese beinhaltet das Recht, solche Positionen anzugreifen, die von anderen Menschen geschätzt werden und schließt entsprechend das Recht der psychischen Verletzung ein. Aber die Meinungsfreiheit deckt keinesfalls physische Angriffe auf andere Menschen. Gerade so verläuft auch die Grenze der Forschungsfreiheit.
 
Forschungsfreiheit ist daher auch eine individuelle Verpflichtung für einzelne Wissenschaftler. Dabei geht es nicht allein um Selbstbeschränkung wie in den vorangehenden Beispielen. Häufiger noch geht es um die Sicherstellung einer Pluralität von Perspektiven. In der Medikamentenforschung beobachtet man eine Engführung auf Krankheiten auf erwartbar ertragreiche Erkrankungen. Ähnlich findet man in der Antibiotikaforschung eine Konzentration auf Organismen, die sich in der Petrischale kultivieren lassen. Erst als man die Suche auf schwerer erforschbare nicht-kultivierbare Organismen im Boden ausdehnte, taten sich neue Optionen auf. Bakteriophagen, also Viren, die Bakterien angreifen, sind bis zum heutigen Tag außerhalb des Blickfelds, weil man diese als natürliche Organismen nicht patentieren kann. Forschungsfreiheit ist auch als Verpflichtung zu verstehen, Wege außerhalb der ausgetretenen Pfade zu suchen – also die Chance zur Pluralität tatsächlich zu nutzen.
 
Schluss
 
Ergebnis der vorangegangenen Diskussion ist, dass die Forschungsfreiheit unter den Bedingungen der Gegenwart eher zurücktritt. Private, aber auch öffentliche Forschung unterliegt häufig engen thematischen Vorgaben, die sich an wirtschaftlichen Aussichten und gesellschaftlicher Dringlichkeit orientieren. Solche Einschränkungen und Vorgaben werfen aus dem Blickwinkel der praktischen Fruchtbarkeit der Wissenschaft oft keine Probleme auf. Geplante Forschung ist nicht selten erfolgreich.
 
Forschungsfreiheit ist gleichwohl an besonderen, kritischen Stellen von Belang. Forschungsfreiheit bringt inhaltlich breit gestreute Forschungsanstrengungen hervor, und diese Pluralität ist gelegentlich unabdingbar für die nachhaltige praktische Fruchtbarkeit der Wissenschaft. Vielleicht noch wichtiger ist, dass sich in der Forschungsfreiheit die Autonomie der Wissenschaft ausdrückt. Diese Autonomie ist ein wichtiger Beitrag zur Sicherung der Glaubwürdigkeit der Wissenschaft und stärkt zugleich die kulturelle Rolle der Wissenschaft als einer eigenständigen kritischen Stimme. Nur eine selbstbestimmte Forschung, kann neue, unter Umständen unbequeme Fragen aufwerfen. Forschungsfreiheit ist unerlässlich für die Erfüllung dieser kulturellen Aufgabe.
 
Forschungsfreiheit ist nicht schrankenlos. Sie findet ihre Grenzen in ethisch begründeten Einschränkungen der Fragestellungen und Forschungsmittel. Mein Plädoyer geht dann dahin, der Forschungsfreiheit einen möglichst großen Spielraum einzuräumen und erst beim Risiko einer physischen Gefährdung von Menschen eine Grenze zu ziehen.
 
LITERATUR
 
De Vries, Marc J. (2011). Science in the Context of Industrial Application: The Case of the Philips Natuurkundig Laboratorium, in: M. Carrier & A. Nordmann (eds.), Science in the Context of Application, Dordrecht: Springer, 47-66.
 
Kitcher, Philip (1993). The Advancement of Science. Science without Legend, Objectivity without Illusions, New York: Oxford
University Press.
 
Kuhn, Thomas S. (1977). Objectivity, Value-Judgment, and Theory-Choice, in: The Essential Tension, Chicago: University of Chicago Press, 320-339.
 
Merton, Robert K. (1942). The Normative Structure of Science, in: ders., The Sociology of Science. Theoretical and Empirical Investigations, Chicago: University of Chicago Press, 1973, 267-278.
 
Wilholt, Torsten (2012). Die Freiheit der Forschung. Begründungen und Begrenzungen, Berlin: Suhrkamp.
 
UNSER AUTOR:
 
Martin Carrier ist Professor für Philosophie an der Universität Bielefeld.