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Autonomie

Autonomie und Neuro-Enhancement

Viele Menschen leiden an depressiven Stimmungen und sind daher nur unzureichend in der Lage, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Das zeigt sich daran, dass sie nicht das tun können, was sie wirklich wertschätzen, da ihre negativen Emotionen sie daran hindern. Angenommen, es gäbe Psychopharmaka ohne Nebenwirkungen, die das änderten – wären diese als Mittel zur Verbesserung unserer emotionalen Befindlichkeit legitim? Monika Betzler (Bern) sucht nach einem Massstab, der es erlauben würde, solche als prinzipiell erlaubt oder verboten zu klassifizieren. Diese Frage ist deshalb von Wichtigkeit, weil dabei eine Veränderung der ganzen Persönlichkeit auf dem Spiel steht. Eine Quelle der Rechtfertigung solcher Eingriffe findet sie im Begriff der Autonomie. Denn zum einen müssen die Gründe, die eine Entscheidung zur Veränderung der eigenen emotionalen Befindlichkeit stützen können, das reflektieren, was die betreffende Person selbst als für sich gut erachtet und somit nicht durch äussere Manipulation zustande gekommen ist. Andernfalls würden sie ein Leben führen, das in einem emphatischen Sinne nicht ihres ist. Betzler nennt dies die „Wertungsbedigung“ von Autonomie. Zum anderen muss die betreffende Person sich an Gründen orientieren und durch sie ihr Leben kontrollieren können, die „Kontrollbedingung“ von Autonomie.
Vor diesem Hintergrund vertreten Gegner von Neuro-Enhancement eine Theorie der Autonomie, die auf der Intuition der Treue zu sich selbst und der Aneignung der die betreffende Person stabil kennzeichnenden Eigenschaften basiert. Eine Veränderung der eigenen emotionalen Disposition ist einem solchen Hintergrund ausgeschlossen: wir würden unsere Identität so verändern, dass wir uns selbst nicht mehr treu sein können. Befürworter von Neuro-En hancement vertreten eine alternative Theorie. Sie interpretieren die Wertungsbedingungen so, dass eine Person ihre Werte wählen kann. Dies ist Ausdruck der liberalen Aufassung, der zufolge jeder sich nach selbst gewählten Werten neu gestalten kann. Autonomie ist also ein normativer Begriff. Die jeweilige Verwendung legt den Umfang so fest, dass er voraussetzt, was er erst zeigen soll: dass Neuro-Enhancement zulässig bzw. nicht zulässig ist. Für eine nicht-zirkuläre Begründung braucht es deshalb einen Autonomiebegriff, der auf substantielle Annahmen über Selbstveränderung verzichtet
Monika Betzler greift deshalb auf den Begriff des Wohlergehens zurück. Eine Neuro-Enhancement-Massnahme ist dann rechtfertigbar, wenn sie das Leben der betreffenden Person besser macht. Autonomie ist jedoch ein von Wohlergehen unabhängiger Wert, der u.a. darin besteht, sich aus eigenen Gründen auf Ziele festzulegen. Massnahmen des emotionalen Neuro-Enhancements können gerade deshalb abzulehnen sein, weil sie zwar das Wohlergehen der betreffenden Person befördern, aber ihre Autonomie unterminieren. Betzler kommt nun zum Fazit: Neuro-Enhancement derEmotionen kann nur dann gerechtfertigt werden, wenn sich die prä-transformierte Person aufgrund ihrer Fähigkeiten und Eigenschaften autonom zu einer Veränderung ihrer selbst entscheiden kann. Zugleich muss die erfolgte Veränderung sowohl von der post-transformierten Person selbst als auch von der drittpersonalen Perspektive als Stärkung ihrer Autonomie bzw. als Erwerb einer neuen Autonomie anerkannt werden. Eine solche Verbesserung muss a) eine verbesserte Wahrnehmungsfähigkeit von Objekten und Umständen, die eine emotionale Reaktion verdienen und damit eine Verbesserung unserer Mechanismen, emotionale Gründe aufzuspüren, b) die verstärkte Neigung, angemessene und kohärente Emotionen zu fühlen und c) die gesteigerte Fähigkeit, seine emotionalen Einstellungen im Falle eines Irrtums zu korrigieren, beinhalten.
Philosophie naturalis 2/2009

 

Herline Pauer-Studer sieht in Achtung und Anerkennung die obersten Prinzipien politischer Philosophie

Sollen Freiheit und Autonomie als vorrangige Werte der politischen Philosophie gelten? Die in Wien lehrende Herlinde Pauer-Studer verteidigt dies in ihrer Habilitationsschrift

Pauer-Studer, Herlinde: Autonom leben. Reflexionen über Freiheit und Gleichheit. 293 S., kt., € 11.—, stw 1496, 2000, Suhrkamp, Frankfurt.

Personen gelten als frei, wenn sie autonom zu entscheiden vermögen, welche Formen des Lebens sie führen möchten. Gewähren wir Menschen diese Autonomie, so folgen daraus Ansprüche auf Rechte - auf subjektive Freiheitsrechte, politische Teilnahmerechte und soziale Rechte. Rechte sollen Menschen schützen und ihnen jenen Lebensraum eröffnen, in dem sie ihr eigenes Personsein bestmöglich zu realisieren vermögen. Zu den Bedingungen von Autonomie zählt auch der Zugang zu sozialen und ökonomischen Gütern, die nach einem Kriterium differenzierter distributiver Gleichheit zu verteilen sind.

Pauer-Studer konzentriert sich in ihrer Arbeit auf zwei gegenwärtig stark diskutierte Grundwerte, nämlich Freiheit und Gleichheit. Sie vertritt dabei eine bestimmte Interpretation des Verhältnisses dieser beiden Grundwerte: Freiheit stellt einen Wert an sich dar, und distributive Gleichheit steht in einer instrumentellen Relation zur Freiheit.

Im Umfeld liberaler Theorien ist die negative Definition von Freiheit gängig, die lautet, dass sich dieser Begriff auf die Abwesenheit von Beschränkungen und Einmischungen bezieht. Dieser Begriff findet sich etwa bei Hobbes, Mill und auch Hayek. Dem negativen Freiheitsbegriff wird ein positiver gegenübergestellt. Freiheit umfasst danach die Möglichkeit von Individuen, die selbst gesetzten Ziele und Zwecke zu verfolgen. Innerhalb der von der Moral gesetzten Grenzen ist es Personen überlassen zu entscheiden, wer sie sein wollen und welches Leben sie als das für sie bestmögliche betrachten. Einzig Verletzungen grundlegender moralischer Standards liefern Gründe für die Einschränkung personaler Freiheit. Die effektive Durchsetzung solcher Beschränkungen äußerer Freiheit ist Aufgabe des Rechts; die Rechtfertigung dafür sollte aber nicht nur auf rechtlicher, sondern auch auf moralischer Basis erfolgen.

Herlinde Pauer-Studer definiert Freiheit folgendermaßen:

„Freiheit bedeutet die Fähigkeit, eine autonome Person zu sein, d.h. autonom die Art und Form des Lebens, welches man führen will, zu bestimmen, sofern dies mit der gleichen Freiheit von anderen verträglich ist.“

Ihr zufolge reflektiert sich in dieser Definition eine grundlegende Vorstellung sozialer Freiheit, die auch eine grundlegende Form von Autonomie zum Ausdruck bringt. Autonom zu sein bedeutet, eine reflexiv-kritische Haltung zu unseren spontanen individuellen Wünschen und Begehren einzunehmen. Autonomie entspricht einer prüfenden Einstellung zu uns selbst und unserem unmittelbaren Wollen, wenn wir nach Gründen und Rechtfertigungen für unsere Entscheidungen, dies oder jenes zu tun, suchen. Soziale Freiheit umfasst demnach eine Vorstellung von Autonomie, welche die Basis für andere Formen personaler Autonomie bildet. Damit Individuen sich als moralische Subjekte und als selbstgesetzgebend im moralischen Sinne verstehen können, ist es notwendig, dass Individuen selbstbestimmt ihre Konzeption des Guten zu leben vermögen. Soziale Freiheit schafft Raum für Autonomie im Sinne individueller Selbstverwirklichung und Selbstfindung.

Gleichfalls kann die soziale Freiheit als notwendige Bedingung politischer Freiheit gelten. Unter „politischer Freiheit“ versteht Pauer-Studer die Freiheit, am politischen Willensbildungsprozess teilzunehmen. Autonomie im Sinne der Möglichkeit politischer Partizipation setzt implizit die Freiheit voraus, die eigene Konzeption des Guten selbst bestimmen zu können.  Die Möglichkeit einer Person, autonom ihre Konzeption des Guten und ihre Lebensform zu wählen, verlangt, dass Personen Bewegungsfreiheit besitzen und vor willkürlichen Zugriffen geschützt sind. Die Freiheit der Person folgt somit aus der grundlegenden sozialen Freiheit. Gleichfalls ergibt sich aus dem Postulat sozialer Freiheit eine Rechtfertigung der Religions- und Gewissensfreiheit wie auch der Meinungs- und Redefreiheit. Zur Verwirklichung der grundlegenden sozialen Freiheit sind nicht zuletzt auch bestimmte materielle Mittel und damit in einem bestimmten Maße wirtschaftliche Freiheit notwendig.

Neben den Ideen der Freiheit und Selbstbestimmung gehört auch Gleichheit zu den moralischen Grundwerten, die das Selbstverständnis demokratisch-liberaler Gesellschaften definieren. Die Forderung nach Gleichheit inspiriert soziale Emanzipationsbewegungen und verleiht den Forderungen nach grundlegenden Rechten und Freiheiten Nachdruck. Doch zu bestimmen, was Gleichheit genau bedeutet, erweist sich als komplexe Aufgabe: Gleichheit ist ein vielschichtiger Begriff, der verschiedene Ideen umfasst. So lässt sich zwischen der rechtlichen, der ökonomischen, der sozialen und der politischen Sphäre der Gleichheit differenzieren. In einem grundlegenden Sinn ist die Idee der Gleichheit jedoch mit einer triadischen Relation verknüpft: A und B sind gleich mit Bezug auf Eigenschaft C.

Als Prinzip strikter Gleichheit oder Prinzip der Chancengleichheit definiert Pauer-Studer das Prinzip der distributiven Gerechtigkeit bzw. der egalitären Verteilung: „Soziale und ökonomische Güter sollten gleich verteilt werden, sofern es nicht für eine Ungleichverteilung Gründe gibt, die niemand vernünftigerweise zurückweisen kann.“ Gegen dieses Prinzip spricht allerdings, dass die Menschen für gewisse Ungleichheiten, die sich aus ihren freiwilligen Entscheidungen ergeben, selbst verantwortlich sind und - abgesehen von einer Mindestversorgung im Notfall - keine Entschädigung verdienen. Eine sozial ausgewogene und gerechte Gesellschaft muss unterschiedliche Leistungen unterschiedlich honorieren, und ein grundlegendes Gleichheitsprinzip hat diesen Differenzierungen Rechnung zu tragen. Eine Verteilung, die nicht berücksichtigt, dass manche Ungleichheiten verdient und manche unverdient sind, verstößt gegen grundlegende Vorstellungen sozialer Gleichheit. Dennoch gilt, dass gesellschaftliche Institutionen Menschen in Notsituationen, auch wenn diese selbstverschuldet sind, zu Hilfe kommen müssen. Bezogen auf das soziale Gut der Menschenrechte und der Grundrechte scheint das Prinzip distributiver Gleichheit jedoch im Sinne strikter Gleichheit interpretierbar. Grundrechte stehen allen Personen mit Staatsbürgerstatus in genau gleichem Umfange zu. Menschenrechte als moralische Rechte sind gleichfalls nicht teilbar. Pauer-Studer kommt zu folgendem Verhältnis der beiden Werte:

„Freiheit und Gleichheit sind beides maßgebliche Werte des Liberalismus. Freiheit wird um ihrer selbst willen geschätzt und Gleichheit hat instrumentellen Wert. Gleichheit ist ein Mittel, um Freiheit sicherzustellen.“

Freiheit ist jedoch vorrangig. Freiheit darf nicht eingeschränkt werden, um Gleichheit zu realisieren. Auch muss Freiheit als Wert an sich gesetzt werden, damit der Begriff „gleiche Freiheit“ überhaupt Sinn macht. Dies bedeutet aber, dass der Wert „Freiheit“ unabhängig vom Wert „Gleichheit“ begründbar sein muss, womit Freiheit über Gleichheit hinausgeht. Umgekehrt ist die Erschließbarkeit gegeben. Vom Begriff der Freiheit gelangen wir zum Begriff der distributiven Gleichheit. Setzen wir Freiheit als Grundwert, so kommt allen Personen Freiheit qua Personsein zu. Dies bedeutet, dass Menschen gleichermaßen einen Anspruch auf Freiheit und Autonomie haben. Die Annahme von Freiheit als Grundwert und grundlegendem Recht aller Menschen aufgrund ihres Menschseins führt nach Pauer-Studer zu der Vorstellung „gleicher Freiheit“, der Idee, dass alle Menschen frei sein sollten, über ihr eigenes Leben zu bestimmen.

Als obersten Wert sieht Pauer-Studer „Achtung“ bzw. den damit verwandten Begriff „Anerkennung“. Daraus - so ihr Argument - lassen sich alle Bedingungen für ein gutes Leben und damit für menschliches Wohlergehen erschließen. Das Prinzip universeller Achtung und Anerkennung ist grundlegend für einen humanen Umgang von Menschen miteinander. Es artikuliert die Bedingungen eines moralisch angemessenen Zusammenlebens bezogen auf die Sphäre äußerer Freiheit. Das übergeordnete Prinzip gleicher Achtung und Anerkennung stellt jedoch kein genuines Gleichheitsprinzip dar. „Gleichheit“ bedeutet hier nur „Universalität“. Alles Menschen verdienen qua Menschsein Anerkennung. Jede Person hat ein Recht, in ihrer Würde respektiert zu werden. Allerdings stellt sich die Frage, warum die im Fall des übergeordneten Prinzips gleicher Achtung und Anerkennung vertretene Reduktion des Gleichheitsprädikats auf die Idee der Universalität nicht auch für die Zuteilung von Gütern gelten sollte. Der Begriff der Gleichheit wäre dann überflüssig. Denn moralisch rechtfertigen kann man einen Güteranspruch nur, wenn die Lebenssituation eines Menschen nicht mehr den Minimalbedingungen eines guten oder menschenwürdigen Lebens entsprechen. Eine angemessene Versorgung mit grundlegenden Gütern lässt sich so unabhängig davon, wie der Betreffende im Vergleich mit anderen Gütern situiert ist, begründen.

Für Herlinde Pauer-Studer ist diese Position falsch. Das Konzept distributiver Gleichheit ist für sie nicht ersetzbar durch die Garantie von Güteransprüchen auf der Basis nicht-relationaler Standards. Ohne Rückgriff auf relationale Abwägungen - so argumentiert sie - ist nicht entscheidbar, ob und in welchem Umfang Menschen Güter zustehen oder sie zumindest ein Recht auf die Zugangsmöglichkeiten zu bestimmten Gütern haben sollten. Sie verweist auf das Beispiel von Ernst Tugendhat, wonach eine mit der Aufteilung einer Torte beschäftigte Mutter nur allen Kindern ein gleich großes Stück geben darf, es sei denn, gewichtige Gründe (etwa, dass eines der Kinder Geburtstag hat) sprechen für eine Ungleichverteilung. Dieses Tortenbeispiel verdeutlicht eine grundlegende moralische Einsicht: Der Gleichverteilung von Gütern kommt prima facie moralisches Gewicht zu. Eine Abweichung davon bedarf der Begründung. Gibt es keinen Gründe für eine ungleiche Verteilung, so stellt die Gleichverteilung die angemessene Lösung dar.

Allerdings erscheint ein strikter Egalitarismus der Zuteilung sozialer und ökonomischer Güter vor dem strukturellen Hintergrund moderner Industriegesellschaften und mit einem am Effizienzkriterium orientierten Wirtschaftssystem ein schlicht unrealistischer Standard. Differenzierende Aspekte wie Verdienst, Leistungsbereitschaft und Länge der Arbeitszeit stellen unter gewissen Bedingungen gute Gründe für die Zulässigkeit mancher Ungleichheiten dar. Aber auch hier ist für Pauer-Studer das Tortenbeispiel hilfreich, indem es klar die Begründungslast verortet: zu rechtfertigen sind die Ungleichheiten. Zum anderen verdeutlicht es die Relevanz relationaler Abwägungen: Was einem einzelnen Kind zusteht, bemisst sich an den begründeten Ansprüchen der anderen Kinder in Relation zu der Größe des vorhandenen Kuchens.

Die Erfüllung der basalsten Bedürfnisse von Menschen ist für Pauer-Studer ein zu niedrig angesetzter Standard. Moralisch gesehen scheint es schwer vertretbar, Menschen zwar das Recht zuzugestehen, nicht verhungern zu müssen und eine Unterkunft zu haben, aber für Güterzuteilungen oberhalb dieser Grenze nicht offen zu sein, obwohl eine Gesellschaft sich weitergehende Verbesserungen leisten kann. Die Entscheidung, wieviel an Gütern Menschen mindestens und bestenfalls zusteht, muss vielmehr die Gesamtmenge derm vorhandenen Ressourcen bezogen auf die gewichteten Ansprüche aller berücksichtigen.

 Im Kontext der politischen Philosophie ist das Prinzip der Achtung und Anerkennung als Auftrag zur Gestaltung der Basisinstitutionen der Gesellschaft zu lesen. Die Gründe, warum Freiheit und Gleichheit Werte darstellen, sind in diesem übergeordneten Prinzip der Achtung und Anerkennung zu suchen. Dieses bedingt den Wertestatus der Freiheit, und der Wert der grundlegenden sozialen Freiheit erklärt, warum der (strikten) Gleichheit der grundlegenden Rechte und der Chancengleichheit an gesellschaftlichen Grund­gütern Wert zukommt.

Eine angemessene negative Charakterisierung des Begriffs „Achtung“ umfasst das Verbot von Demütigung und Erniedrigung. Dies ist eine wesentliche Voraussetzung für moralisch angemessene Formen des Umgangs von Menschen mit Menschen auf institutioneller wie zwischenmenschlicher Ebene. In positiver Hinsicht äußert sich Achtung für andere im Rahmen persönlicher Beziehungen unter anderem im Respektieren der Autonomie des Subjekts in der Entscheidung für einen Lebensplan und auf institutioneller Ebene im Bemühen um jene gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, die das Umsetzen persönlicher Lebensprojekte ermöglichen. Das Prinzip der Achtung und Anerkennung äussert sich im gesellschaftlichen Leben in persönlichen Beziehungen, dem Bereich des Rechts und der Gestaltung wirtschaftlicher Verhältnisse.

Pauer-Studer definiert ihren Ansatz als freiheitsfunktionalen und autonomiebezogenen Liberalismus, der im Gegensatz zu libertären Ansätzen von einem positiven Freiheitsbegriff ausgeht. Im Gegensatz zu einem egalitären Liberalismus versteht sie den übergeordneten Status der Prinzips gleicher Achtung und Anerkennung primär als Anerkennungs- und nicht als Gleichheitsprinzip.