FORSCHUNG
Urteilskraft: Rainer Enskat gibt der Urteilskraft ihre Bedeutung zurück | |
Rainer Enskat gibt der Urteilskraft ihre Bedeutung zurück – mit Rückgriff auf Rousseau
Die Sokratischen Anfänge der Aufklärung haben es trotz ihrer Fortsetzung durch Platon nicht vermocht, zugunsten dieser Bemühungen eine stabile und fruchtbare Tradition ins Leben zu rufen. Die Aufklärungsbedürftigkeit der Menschen sucht immer wieder von neuem nach Nahrung für die Berechtigung der Hoffnung, dass die Bemühungen um Aufklärung einer fruchtbaren und methodisch kontrollierten Disziplinierung zugänglich gemacht werden können – eine Hoffnung, wie sie wirkungsvoll vom Wissenschaftsenthusiasmus beflügelt wurde. „Der Mensch ist darum unglücklich, weil er die Natur verkennt“, schrieb d’Holbach. Dieses Unglück suchte man seit den initiativen szientistischen Impulsen durch Diderots und d’Alemberts Encyclopédie mit Hilfe der naturwissenschaftlichen Forschung zu reduzieren. Diese Bemühungen haben durch einen tiefgreifenden Gestaltwandel im Rahmen der Industriellen Revolution zu einer technischen Dauerrevolutionierung unserer praktischen Lebenswelt geführt sowie zu einer institutionellen, ökonomischen und personellen Begünstigung ingenieurswissenschaftlicher Transformationen von Forschungsresultaten aus Physik, Chemie und Biologie. Das szientistische Aufklärungsmodell wird indessen durch nichts in so spürbarer Weise in Frage gestellt wie durch die praktischen Ambivalenzen, die sich die Menschen einhandeln, wenn sie dieses Modell so energisch, einseitig und zielstrebig zu verwirklichen suchen, wie es ein ihm innewohnendes Aufklärungspotential rechtfertigen würde.
Der Hallenser Philosoph Rainer Enskat zeigt in seinem Buch
Enskat, Rainer: Bedingungen der Aufklärung. Philosophische Untersuchungen zu einer Aufgabe der Urteilskraft. 687 S., Ln., € 69.—, 2008, Velbrück, Weilerswist
die Geburtsfehler dieses szientistischen Aufklärungsmodells auf. Sie haben ihren Ursprung in der Blindheit, mit der dieses Modell in seinen Grundlagen geschlagen ist. Die szientistischen Aufklärungsmodelle leiden an einem gemeinsamen Geburtsfehler: Sie trauen wissenschaftlichen Forschungsmethoden, -hypothesen und -resultaten Erkenntnisse zu, wie sie in diesem Rahmen aus prinzipiellen Gründen weder zuwege gebracht noch intendiert werden können – praktische Einsichten in das, was in einer konkreten geschichtlichen Situation aus rechtlichen, aus utilitären, aus politischen oder aus moralischen Gründen zu tun oder zu unterlassen richtig und wichtig ist und was nicht.
Wer eine Interventionstechnik in die praktische Lebenswelt einführt und hier einsetzt, um nützliche oder gar wohltätige Zustandsänderungen herbeizuführen, muss bereits ein gerütteltes Maß an praktischer Umsicht, Vorsicht und Rücksicht im Blick auf die praktische Gewichtung der konditionalen Umstände walten lassen, von denen die kausale und damit auch die praktische Tragweite der jeweiligen Interventionstechnik abhängt. Umsicht, Vorsicht und Rücksicht sind für Enskat die drei kognitiven Kardinaltugenden einer Kompetenz, die auf den alten Namen der Urteilskraft hört.
Kann man den Sozialwissenschaften unter diesen Voraussetzungen eine Kompetenz für die Aufklärung zutrauen? Immerhin ist kaum eine Generation vergangen, seit man anfangen hat, den Sozialwissenschaften die Leitfunktion der Aufklärung zuzutrauen, weil man bestimmten Methoden und Resultaten ihrer Arbeit eine emanzipatorische Funktion meinte zutrauen zu können. Für Enskat ist es kein Zufall, dass sich die wichtigsten soziologischen Beiträge zu diesem Thema inzwischen am Muster der ärztlichen Diagnose orientieren. Aber die sozialwissenschaftlichen Aussagen, die überhaupt für Diagnosen in Frage kommen, müssen auf das wichtigste Funktionselement verzichten, das sie in Analogie zu ärztlichen Diagnosen ebenfalls zu praktischen Diagnosen stempeln würde: auf normativ-praktische Begriffe. Es wirft deshalb ein aufschlussreiches Licht auf das emanzipatorische Aufklärungsmodell der Sozialwissenschaften, dass die Urteilskraft nur gelegentlich und in einer flüchtigen und randständigen Rolle auftaucht – die praktische Urteilskraft indessen überhaupt nicht. Für Enskat erweist sich das Fehlen einer entsprechenden Konzeption der praktischen Urteilskraft als das entscheidende Handicap auf dem Weg zu einer wohlfundierten Konzeption der Aufklärung. Denn der kognitive Probierstein aller Aufklärung bildet die Trefflichkeit und die Tragfähigkeit von praktischen Beurteilungen bzw. Diagnosen. Nur durch sie durchschaut und erfasst eine individuelle Person im Jetzt und Hier ihrer individuellen Situation alle praktisch relevanten Umstände und den durch sie provozierten Handlungsbedarf so, dass sie dieser Situation sowohl unter Gesichtspunkten der Utilität wie der Rechtlichkeit, der Moralität oder der Politik auch praktisch gerecht werden kann. In der klassischen Sprache des 18. Jahrhunderts heißt dieses Ziel der Aufklärung Mündigkeit.
Es sind wechselnde Wissenschaftsgruppen, denen man bislang eine Tauglichkeit für eine Leitfunktion in der Aufklärung zugetraut hat. Gegenwärtig wächst in immer größer werdenden Kreisen eine Neigung, den Biowissenschaften diese Leitfunktion anzusinnen. Zwar reagiert jedes Aufklärungsmodell auf eine konkrete geschichtliche Situation. Es macht darauf aufmerksam, dass die geschichtliche Situation, auf die es reagiert, unter zwei Aspekten eine Revision von Beurteilungen nötig macht: eine Revision dessen, was wissenswert ist, und eine Revision dessen, was praktisch wichtig ist. Unter diesen Voraussetzungen scheint zwar jede Wissenschaft eine potentielle Aufklärungswissenschaft zu sein. Denn jede Wissenschaft kann in eine geschichtliche Situation geraten, in der die Menschen aus praktischen Gründen darauf angewiesen sind, über ein Wissen zu verfügen, wie es nur von dieser ganz bestimmten Wissenschaft erarbeitet werden kann. Doch auch in einer solchen Situation kommt eine Wissenschaft sogar im günstigsten Fall nicht über eine Erfüllungsgehilfenschaft hinaus, wie sie ihr vor allem durch die Beratungsfunktion eröffnet wird. Doch ob einer Wissenschaft die Erarbeitung von etwas Wissenswertem zugetraut wird, hängt von den Urteilen der Menschen darüber ab, was in einer konkreten geschichtlichen Einzelsituation ihres Lebens praktisch wichtig, nötig oder nützlich ist und damit auch, was wissenswert ist und was nicht. Diese praktischen Beurteilungen können ihnen auch von der ausgereiftesten Wissenschaft nicht abgenommen werden. Im Gegenteil: Gerade sie haben das ausgeprägteste Bewusstsein davon, dass sie selbst gemeinsam mit den ratsuchenden Instanzen auf Kriterien des Wissenswerten angewiesen sind. Für Enskat gehört zur Aufklärung das unablässige Bemühen, die Kriterien zu klären, mit deren Hilfe man in kontrollierbarer Weise beurteilen kann, was aus praktischen Gründen wissenswert und was nicht. Aufklärung ist daher jederzeit trotz Wissenschaft nötig.
Der am tiefsten blickende Zeuge und Diagnostiker der schleichenden Revolution, die ein szientistisches Aufklärungsmodell von Anfang an durchmacht, war Rousseau. Am Ende desselben Jahrzehnts, an dessen Anfang die Encyclopédie zu erscheinen beginnt, teilt er seine ironische Diagnose mit: Mitten in so viel Licht, wie es die Aufklärung durch Wissenschaft verbreitet, sind wir mit Blindheit geschlagen. In Rousseaus Überlegungen ist die praktische Relevanz von wissenschaftlichen Informationen, die in der Öffentlichkeit kursieren, ausschließlich an deren praktische Brauchbarkeit gebunden. Die Aufklärungsrelevanz von Informationen hängt daher nicht davon ab, ob sie von der Wissenschaft erarbeitet worden sind, sondern davon, ob sie praktisch relevant sind. Enskat ist mit Rousseau einig, dass sich jedes Aufklärungsmodell, das die chronische praktische Aufklärungsbedürftigkeit des Menschen vernachlässigt, seine eigene Unzulänglichkeit eingestehen muss. Das Modell einer Aufklärung durch Wissenschaft ist geradezu der Prototyp eines solchen Aufklärungsmodells. Rousseau sorgt sich im Schatten dieses Modells daher wegen einer drohenden Verkümmerung der praktischen und politischen Urteilskraft. Er entwirft daher nach und nach ein Modell einer reifen Urteilskraft, die genau einschätzen kann, was die Wissenschaft im ganzen wert ist, was nützlich zu wissen ist, was wichtig zu wissen ist und was würdig ist, erforscht zu werden, sowie eine am Erwerb einer solchen Urteilskraft orientierte Didaktik. Die politische Urteilskraft reift z. B. nur in dem Maß, in dem sie lernt, die normativen Aspekte, Kriterien und Regeln, die der Struktur eines republikanischen Gemeinwesens angemessen sind, in höchst differenzierter Weise auf die unterschiedlichen und sich wandelnden Situationen der Bürger abzustimmen. Rousseau arbeitet drei verschiedenartige Risiken heraus, auf die man sich im Schatten eines rigoros praktizierten szientistischen Aufklärungsmodells gefasst machen muss:
¢ Die Beurteilungskompetenz der allermeisten Bürger bleibt chronisch hilflos hinter dem Niveau der Beurteilungsprobleme zurück, die wissenschaftliche und technische Informationen aufgeben.
¢ Mit der Komplexität der wissenschaftlichen Arbeit wächst nicht nur die Komplexität ihrer Wahrheitsfindigkeit, sondern auch die ihrer Irrtumsträchtigkeit. Eine politisch institutionalisierte Aufklärung durch Wissenschaft verbreitet durch die uneingeschränkte gesellschaftliche Proliferation von Informationen über Forschungsresultate unvermeidlich auch immer mehr Irrtumsrisiken in einer Gesellschaft, die diesen Irrtumsrisiken nicht weniger hilflos ausgeliefert ist als den Erkenntnissen der wissenschaftlichen Arbeit.
¢ Die praktische und die politische Urteilskraft aller Bürger wird um den Preis ihrer Regression in dem Maß vernachlässigt, in dem sie ihre Aufklärung durch Aneignung wissenschaftlicher und technischer Informationen zu erwerben suchen.
Der kognitiven Kompetenz des Laien fehlt per definitionem gerade der methodisch-technisch-theoretische Authentizitätskern der Experten-Kompetenz. Alleine deswegen bleibt auch der informierteste Laie chronisch durch einen undurchdringlichen „Schleier des Nichtwissens“ vom Know-how des Experten getrennt. Er versteht sich weder auf die Methoden und die Techniken, mit deren Hilfe man die Entdeckungen und die anderen Erkenntnisse zuwege bringen kann, über die er aufgeklärt werden soll, noch versteht er sich auf die Methoden und die Techniken der Begründung, mit deren Hilfe die solche Entdeckungen und Erkenntnisse dokumentierenden Sätze in das System der schon bewährten wissenschaftlichen Sätze eingearbeitet werden sollen. Sogar der informierteste Laie ist im Schatten des enzyklopädischen Aufklärungsmodells in chronischer Weise auf einen tüchtigen Lotsen angewiesen, der ihm die Wege, Techniken und Methoden zeigen kann, mit deren Hilfe man eine schon entdeckte Wahrheit jederzeit wiederfinden kann.
Kant hat die Diagnosen und Mahnungen Rousseaus unter anderen Aspekten verarbeitet. Er macht in überzeugender Weise darauf aufmerksam, dass eine wissenschaftliche Untersuchungsmethode, die zum Irrtum führt, dies auch in der Praxis tut. Je vielseitiger, sorgfältiger und gründlicher die Erprobungen solcher Methoden ausfallen, umso legitimer kann man sich auf ihre Erfolgsträchtigkeit auch in der Praxis verlassen. Solche Erprobungen sind daher umso wichtiger je dringender es darauf ankommt, das Risiko von praktischen Misserfolgen zu verringern. Kant ergänzt Enskat zufolge Rousseaus rigideren, eher gleichsam produktorientierten Utilitarismus wissenschaftlicher Forschungsresultate zugunsten eines weitsichtigeren Utilitarismus der Risikoprophylaxe durch kontinuierliche Bewährungsproben für wahrheiterschließende Techniken und Methoden wissenschaftlicher Forschung. Gleichwohl ist Kants vergleichsweise liberaler methodologischer Wissenschaftsutilitarismus immer noch eine Frucht seiner Auseinandersetzung mit den Belehrungen – vielleicht besser: Bekehrungen –, die er durch sein Studium von Rousseaus Emile erfahren hat: Rousseau hat Kant aus seinem szientistischen Schlummer geweckt.
Für Enskat hat Rousseau durch die Wiederentdeckung der Urteilskraft in der Auseinandersetzung mit dem enzyklopädischen Aufklärungsmodell eine Einsicht gewonnen, deren Tragweite man schwerlich überschätzen kann. Und niemand sonst hat so eindringlich wie Rousseau vor den Risiken einer kognitiven Überforderung der Bürger durch die kommunikative Konfrontation mit Informationen über wissenschaftliche Arbeit gewarnt. Rousseau hat darauf aufmerksam gemacht, dass eine wahrhaft enzyklopädische Aufklärung durch Wissenschaft schon an der statistischen Begabungsverteilung in einer Gesellschaft scheitert und daß eine wahrhaft wissenschaftliche Aufklärung von Laien an der Unmöglichkeit scheitert, das persönliche, methodisch-technisch-theoretische Know-how eines wissenschaftlichen Experten durch Informationsmedien auf andere Personen zu übertragen.
Ohnehin geht das Publikum auf seine eigene Weise mit der praktischen Blindheit des szientistischen Aufklärungsmodells um: sie wird von ihm einfach kompensiert. Jeder Adressat einer wissenschaftlichen Information fragt zwar ganz spontan im Licht des eigenen Bildungsgrades und im Licht der eigenen Wünsche, Sorgen, Hoffnungen und Ängste, kurz: im Licht der eigenen Lebenssituation und der eigenen Erfahrung nach der technischen Fruchtbarkeit und nach den praktischen Relevanzen und Tragweiten, die die von ihm rezipierten wissenschaftlichen Informationen für ihn mit sich bringen. Doch gleichzeitig überfordern sie die epistemische Urteilskraft jedes Laien schon auf einem vergleichsweise bescheidenen Komplikationsniveau maßlos.
Rousseau hat gezeigt, dass die Urteilskraft die einzige kognitive Instanz ist, die die scheinbar so trennscharfe, kategoriale Kluft zwischen authentisch Wissenden und Wissenden-aus-zweiter-Hand, zwischen aufklärungsbedürftigen und aufgeklärten Menschen restlos zum Verschwinden bringen könnte, wenn alle Menschen sie sowohl in ihrer epistemischen wie in ihrer praktischen Gestalt mit demselben Reifeniveau entwickeln könnten. Will sich das szientistische Aufklärungsmodell angesichts dieser Kognitions-Utopie nicht selbst preisgeben, dann steht ihm nur der Weg offen, den ihm mit einem pointierten Wink schon früh Diderot gewiesen hat: Es muss die Not seiner praktischen Blindheit durch die Tugend der „aufgeklärten Kunst“ des tüchtigen Forschers, Gelehrten und Wissenschaftlers kompensieren, mit der es möglich ist, auf den immer anspruchsvoller werdenden Forschungsfeldern mit aufgeklärter epistemischer Urteilskraft zwischen Wahrheit und Falschheit, Wahrheit und Wahrscheinlichkeit, Wahrscheinlichkeit und Unglaublichkeit sowie Gewissheit und Zweifelhaftigkeit zu unterscheiden. Im Gegenzug ist es die Sorge um die gefährdete Tüchtigkeit der praktischen und politischen Urteilskraft, wodurch Rousseau in seiner geschichtlichen Situation beunruhigt wird.
Das Programm einer Aufklärung der Urteilskraft personalisiert die Möglichkeiten und die Aufgaben der Aufklärung in einem unüberbietbaren Mass. Denn es soll nicht nur die Trefflichkeit optimiert werden, mit der die individuelle Person über das urteilt, was in individuellen Situationen, nützlich oder unnütz, gut oder schlecht und wissenswert oder nicht ist. In demselben Rahmen soll die Trefflichkeit der Urteilskraft sogar noch mit Blick auf die Aufgabe optimiert werden, in solchen Situationen das Format des eigenen Aufklärungsbedarfs einzuschätzen. Die Urteilskraft der individuellen Person erweist sich damit sowohl als das wichtigste Medium wie auch als die wichtigste Instanz der Aufklärung. Bei alledem kann die Urteilskraft auf keine andere Weise ertüchtigt werden als durch ihre unablässige und unmittelbare Auseinandersetzung mit den kognitiven und praktischen Herausforderungen, die die ständig wechselnden Situationen des menschlichen Lebens mit sich bringen. Kant hat sich Rousseaus Wiederentdeckung der Urteilskraft ein für allemal zu eigen gemacht und in zwei Richtungen fruchtbar gemacht. Zum einen ist die Urteilskraft für ihn „ein besonderes Talent…: eine Naturgabe, vorläufig zu urteilen…. wo die Wahrheit wohl möchte zu finden sein“. „Worauf kommt´s an? (frägt die Urteilskraft)“, und Kant erläutert diese Charakteristik, indem er die Urteilskraft mit dem „Talent der Auswahl des in einem gewissen Fall gerade Zutreffenden“ identifiziert: Wer mit diesem Talent begabt ist, „weiss…. den springenden Punkt zu treffen (denn er ist nur ein einziger), worauf es ankommt“. Zum anderen bemüht sich Kant unablässig um eine systematische Ausarbeitung der Tragweite von Rousseaus Wiederentdeckung der Urteilskraft. Er nimmt insbesondere das von Rousseau formulierte Grenz-Problem ernst, bis zu welchem Punkt ich mich auf die Urteilskraft verlassen kann – das Ursprungsproblem des „critischen Geschäfts“, das ausgerechnet mit der Publikation einer Kritik der Urteilskraft seinen inneren und äußeren Abschluss findet: Nur in dem Maß, wie die Urteilskraft von einer verborgenen kriteriellen „Kunst in den Tiefen der menschlichen Seele“ profitiert, steigt ihre Chance, dass sie zu aufgeklärten epistemischen, praktischen und ästhetischen Beurteilungen dessen gelangt, worauf es im Jetzt und Hier einer Situation jeweils ankommt |