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FORSCHUNG

Nationalsozialismus: Rickerts Wende zum Nationalsozialismus

Hans Friedrich Fulda interpretiert         Rickerts Wende zum Nationalsozialismus

 

Durch die ganzen Jahre der Weimarer Republik hindurch blieb Heinrich Rickert, der Repräsentant des südwestdeutschen Neukantianismus, ein standhafter, politisch interessierter Demokrat: er lehnte Hitler und die Nazis völlig ab. Bis 1933. In diesem Jahr ließ er sich durch die Erfolge Hitlers „umstimmen“. Dies hatte, so die These von Hans Friedrich Fulda in

 Fulda, Hans Friedrich: Krise und Untergang des südwestdeutschen Neukantianismus im dritten Reich, in: Sandkühler, Hans Jörg (Hrsg.): Philosophie im Nationalsozialismus, 344 S., kt., € 24.90, Felix Meiner, Hamburg

 einen philosophischen Hintergrund: Rickert beschäftigte sich zu dieser Zeit mit Fichte. Im WS 1933/34 hielt er eine Vorlesung über diesen Philosophen; Fichte wurde für ihn zum ersten Nationalsozialisten, da er sowohl deutscher Nationalist wie auch Sozialist war. Der Wortlaut der Vorlesung zeigt, dass er die Erhebung von 1933 nicht nur mit Fichte in Verbindung brachte, sondern sie auch positiv bewertete und darüber hinaus ganz gegen seine sonstigen Lehrgewohnheiten großen Wert darauf legte, über Fichtes nationalen Sozialismus  aus Überzeugung zu sprechen. Fulda ist davon überzeugt, dass Rickerts Zustimmung zu Hitler nicht aus Opportunismus, sondern in Besinnung auf eine philosophisch fundierte, weltanschauliche Grundüberzeugung erfolgte, die schon lange bestand.

 Der Einschnitt, den die Erhebung von 1933 bedeutete, muss für Rickert so gewaltig gewesen sein, dass alles Verwerfliche, was die neue Regierung unternahm, als bloßes Tagesgeschehen nebensächlich erschien. Was aber in Rickerts Grundüberzeugung war es, das ihn anfällig für den Nationalsozialismus machte, welche Substanzen in Rickerts Wert- und Weltanschauungslehre kamen dafür in Frage? Fulda sieht Defekte in der Rickertschen Wertphilosophie. Diese beginnen bereits in deren einseitig theoretischem Erkenntnisanspruch, der gegen Deformationen des praktischen Bewusstseins keinen zureichenden Schutz bot. Der Hauptgrund liegt aber in der Präferenz für die eigene Nation (als dem angeblich umfassendsten aller Werte, die an Gütern persönlichen Gegenwartslebens haften). Nun kam dazu hinzu:

¢ In der Endphase der Weimarer Republik sah Rickert die gesamte deutsche Kultur durch Zersplitterung in Extreme existentiell bedroht.

 ¢ Die Erhebung zur nationalen Einheit im Beginn der Diktatur interpretierte Rickert als epochalen Einschnitt.

 ¢ Von der dadurch entfesselten Aufbruchstimmung ließ er sich mitreißen.

 Damit einher ging ein Verstummen früherer Rickertscher Kritik an rassistischer Ideologie sowie vor allem eine auffällige Passivität gegenüber dem nun massiv persönliche Rechte verletzenden Antisemitismus sowie dem Antiparlamentarismus und dem gegen alle Linke militant verfahrenden Zelotismus der Nazis. Und Fulda hat kein Dokument gefunden, in dem Rickert bis zu seinem Tod 1936 diese Haltung je revidiert hätte.

 Aber auch kein anderer aus der südwestdeutschen Schule des Neukantianismus trat gegen Bruno Bauchs völkische Grundierung des Begriffes Volk auf. Damit wurde die Mitgliedschaft in einer Kulturnation an eine natürliche, ethnische bestimmte gemeinsame Abstammung gebunden – womit die Juden aus der deutschen Kulturnation hinausdefiniert wurden. Keiner der südwestdeutschen Kantianer präzisierte im Rahmen der Wertphilosophie den Unterschied von Volk und Nation hinreichend, um den vorgeblich bloß theoretischen, in Wahrheit aber praktisch und politisch höchst brisanten Unsinn zu verwerfen.

 Was noch hinzukommt: Im südwestdeutschen Neukantianismus wurde die Kantische Rechtslehre in ihrer Begründungs-Substanz völlig verkannt und in ihr Gegenteil verkehrt. Im krassen Gegensatz zu Kant lässt sich in der südwestdeutschen Wertlehre dem Recht der Menschen kein unbedingter, vor allen übrigen praktischen Werten mit allen seinen vernunftbegründeten Forderungen unumstößlich zu respektierender Wert zusprechen. Rickert gesteht ihm vielmehr ausdrücklich nur einen funktionalen Wert zu, den Wert eines bloßen Mittels zur Erlangung von Gütern, die unbedingten Werte zu verwirklichen. So wird dem Recht nur eine zu solchen Gütern relative Rechtfertigung zuteil. Bei einem solchen Rechtsverständnis müssen die nationalen Kulturwerte und politischen Maßnahmen nur mit hinlänglich erhabenen ethischen Zielsetzungen verbunden oder verbrämt werden, um beim Vorwalten nationalpolitischer Kulturziele jeden Rechtsverstoß, ja die vor­übergehende Sistierung und Korrumpierung allen Rechts hinnehmen zu können und in besonders kritischen Situationen sogar gutheißen zu müssen. Fulda sieht hier einen Grund für die Lähmung der südwestdeutschen Neukantianer in der nationalsozialistischen Diktatur. Sie sind, so Fulda, „in der Rechtsphilosophie bis heute nicht gesühnt