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Neuro-Enhancement


Neuro-Enhancement

Viele Menschen leiden an depressiven Stimmungen und sind daher nur unzureichend in der Lage, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Das zeigt sich daran, dass sie nicht das tun können, was sie wirklich wertschätzen, da ihre negativen Emotionen sie daran hindern. Angenommen, es gäbe Psychopharmaka ohne Nebenwirkungen, die das änderten – wären diese als Mittel zur Verbesserung unserer emotionalen Befindlichkeit legitim? Monika Betzler (Bern) sucht nach einem Massstab, der es erlauben würde, solche als prinzipiell erlaubt oder verboten zu klassifizieren. Diese Frage ist deshalb von Wichtigkeit, weil dabei eine Veränderung der ganzen Persönlichkeit auf dem Spiel steht. Eine Quelle der Rechtfertigung solcher Eingriffe findet sie im Begriff der Autonomie. Denn zum einen müssen die Gründe, die eine Entscheidung zur Veränderung der eigenen emotionalen Befindlichkeit stützen können, das reflektieren, was die betreffende Person selbst als für sich gut erachtet und somit nicht durch äussere Manipulation zustande gekommen ist. Andernfalls würden sie ein Leben führen, das in einem emphatischen Sinne nicht ihres ist. Betzler nennt dies die „Wertungsbedigung“ von Autonomie. Zum anderen muss die betreffende Person sich an Gründen orientieren und durch sie ihr Leben kontrollieren können, die „Kontrollbedingung“ von Autonomie.
Vor diesem Hintergrund vertreten Gegner von Neuro-Enhancement eine Theorie der Autonomie, die auf der Intuition der Treue zu sich selbst und der Aneignung der die betreffende Person stabil kennzeichnenden Eigenschaften basiert. Eine Veränderung der eigenen emotionalen Disposition ist einem solchen Hintergrund ausgeschlossen: wir würden unsere Identität so verändern, dass wir uns selbst nicht mehr treu sein können. Befürworter von Neuro-En hancement vertreten eine alternative Theorie. Sie interpretieren die Wertungsbedingungen so, dass eine Person ihre Werte wählen kann. Dies ist Ausdruck der liberalen Aufassung, der zufolge jeder sich nach selbst gewählten Werten neu gestalten kann. Autonomie ist also ein normativer Begriff. Die jeweilige Verwendung legt den Umfang so fest, dass er voraussetzt, was er erst zeigen soll: dass Neuro-Enhancement zulässig bzw. nicht zulässig ist. Für eine nicht-zirkuläre Begründung braucht es deshalb einen Autonomiebegriff, der auf substantielle Annahmen über Selbstveränderung verzichtet
Monika Betzler greift deshalb auf den Begriff des Wohlergehens zurück. Eine Neuro-Enhancement-Massnahme ist dann rechtfertigbar, wenn sie das Leben der betreffenden Person besser macht. Autonomie ist jedoch ein von Wohlergehen unabhängiger Wert, der u.a. darin besteht, sich aus eigenen Gründen auf Ziele festzulegen. Massnahmen des emotionalen Neuro-Enhancements können gerade deshalb abzulehnen sein, weil sie zwar das Wohlergehen der betreffenden Person befördern, aber ihre Autonomie unterminieren. Betzler kommt nun zum Fazit: Neuro-Enhancement derEmotionen kann nur dann gerechtfertigt werden, wenn sich die prä-transformierte Person aufgrund ihrer Fähigkeiten und Eigenschaften autonom zu einer Veränderung ihrer selbst entscheiden kann. Zugleich muss die erfolgte Veränderung sowohl von der post-transformierten Person selbst als auch von der drittpersonalen Perspektive als Stärkung ihrer Autonomie bzw. als Erwerb einer neuen Autonomie anerkannt werden. Eine solche Verbesserung muss a) eine verbesserte Wahrnehmungsfähigkeit von Objekten und Umständen, die eine emotionale Reaktion verdienen und damit eine Verbesserung unserer Mechanismen, emotionale Gründe aufzuspüren, b) die verstärkte Neigung, angemessene und kohärente Emotionen zu fühlen und c) die gesteigerte Fähigkeit, seine emotionalen Einstellungen im Falle eines Irrtums zu korrigieren, beinhalten.
Philosophie naturalis 2/2009