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ESSAY

Zehnpfennig, Barbara: Das Internet als Herausforderung für die Demokratie


aus: Heft 1/2015, S. 3-15


Mit der Allgegenwärtigkeit des Internets hat sich eine kulturelle Revolution vollzogen, die in ihren Ausmaßen noch gar nicht absehbar ist. Das Internet hat in vielfältigster Hinsicht Grenzen eingerissen – ein in sich durchaus ambivalentes Phänomen. Denn Grenzen können einschränken, behindern, trennen. Sie können aber auch einhegen, schützen, strukturieren. Grenzenlosigkeit ist nur für denjenigen eine Verheißung, der des äußeren Maßes nicht bedarf, weil er sein Maß in sich trägt. Das aber ist ein hoher Anspruch; es ist die Frage, wer ihn tatsächlich erfüllt.

Die folgenden Überlegungen versuchen zunächst, das Internet zu charakterisieren. Vor allem aber wollen sie eine weitverbreitete These kritisch hinterfragen: dass es sich beim Internet um ein besonders demokratisches Medium handelt.

Kennzeichen des Internets

Wie jedes Medium ist auch das Internet nicht einfach neutraler Mittler zwischen Sender und Empfänger, Autor und Leser, sondern es unterwirft das Übermittelte seinen eigenen Gesetzen. Im Übermittelten spiegelt sich sozusagen das Wesen des Mittlers, und das ist im Fall des Internets schlicht das schon genannte Faktum der Entgrenzung. Diese Entgrenzung äußert sich in den verschiedensten Hinsichten. Das Internet hebt zeitliche Begrenzungen auf, denn die Kommunikation, die es ermöglicht, findet rund um die Uhr statt; die unterschiedlichen Zeitzonen, die den Globus unterteilen, werden quasi neutralisiert. Räumliche Grenzen überwindet das Internet ebenfalls spielend. Wo immer die Technik hin reicht, reichen auch Sendung und Empfang hin, völlig unabhängig von politisch gezogenen Grenzen – es sei denn, es besteht der politische Wille, die Kommunikationsfreiheit zu unterbinden, wie etwa in Nordkorea oder China und neuerdings auch in einem Europa so naheliegenden Land wie der Türkei.

Sind Raum und Zeit als äußere Strukturelemente beim Internet beseitigt, so verschwimmen auch die inneren Strukturen dessen, was durch das Internet verbreitet wird. Wissen und Meinung sind häufig nicht trennscharf zu unterscheiden, denn es gibt keinen Filter, den das Veröffentlichte passieren müsste. Wissenschaftliche Publikationen müssen außerhalb des Internets ein Lektorat oder ein sonstiges Begutachtungsverfahren durchlaufen; der Publikationsort signalisiert die zu erwartende Qualität. Journalistische Arbeiten erfahren ihre Kontrolle durch die jeweilige Redaktion, und wie seriös ein Bericht ist, lässt sich auch hier aufgrund der Güte des Publikationsorgans abschätzen. Für Internet-Publikationen gibt es nichts dergleichen. Hier stehen wissenschaftlich Gewichtiges und Wichtigtuerei, begründetes Urteil und haltlose Behauptungen gleichwertig nebeneinander.

Ununterscheidbar sind oft auch Information und Kommerz. Hat ein Pharmakonzern bei der Information über eine Krankheit seine Hände im Spiel? Sortiert der Google-Algorithmus die Abfolge der Einträge nach Werbeeinkünften für Google? Sind die Literaturangaben bei einem wikipedia-Eintrag von Verlagen angelegt? Man weiß es nicht, und man hat so gut wie keine Möglichkeit, es in Erfahrung zu bringen. Ähnlich verhält es sich bei der Vermischung von Wahrheit und Fiktion. Dass viele, die im Internet kommunizieren, sich eine fiktive Identität, ein geschöntes Selbst sozusagen, zulegen, verleiht der Kommunikation etwas Irreales. Wer redet hier mit wem und worüber? Kann diese Ungreifbarkeit schon im Individuellen gravierende Folgen haben, wenn z. B. ein Kind mit einem sich als Kind ausgebenden Päderasten in Kontakt kommt, so sind im gesellschaftlich-politischen Bereich Folgen ganz anderer Dimension vorstellbar. Revolutionen, die über das Internet organisiert werden, können durch Geheimdienste oder interessierte Gruppen manipulativ gesteuert werden. Ob hier der Kämpfer gegen die Diktatur spricht oder der Wegbereiter der nächsten Diktatur, ist aufgrund der Anonymität im Netz nicht erkennbar.

Noch an vielen anderen Beispielen ließe sich das Prinzip der Entgrenzung, welches das Internet kennzeichnet, aufzeigen: Die allenthalben feststellbare Vermischung von Privatem und Öffentlichem, von Information und Unterhaltung, von Identität und Anonymität, von Expertentum und Laienhaftigkeit macht deutlich, welche Strukturlosigkeit jenem Medium, das zu Recht „Netz“ genannt wird, eignet. In Netzen kann man sich verfangen. Und wenn es auch im Fall des digitalen Netzes niemanden gibt, der es zum Zweck des Fanges ausgelegt hätte, so wirkt die Strukturlosigkeit doch objektiv verfänglich. Denn sie erschwert massiv die Orientierung.


Individualität und Anonymität

Ein wesentlicher Teil der Kommunikation im Internet vollzieht sich anonym oder unter dem Deckmantel einer prätendierten Identität. Das gibt Anlass, sich noch einmal grundlegendere Gedanken zum Thema Individualität bzw. Personalität zu machen und zu fragen, wie beides mit dem Recht auf Meinungsfreiheit zusammenhängt.

Zweifellos sind die Menschenrechte, zu denen das Recht, sich frei und öffentlich zu äußern gehört, ein spezifisches Ergebnis der abendländischen Geschichte. Oft wird auf die Aufklärung als Ursprung der Menschenrechte verwiesen, weil es in ihrem Gefolge zu den ersten Deklarationen der Menschen- und Bürgerrechte kam. Dass dies zu kurz greift, wird schon daran deutlich, dass eines der Gründungsdokumente menschen- und bürgerrechtlichen Denkens, die magna charta libertatum, bereits im 13. Jahrhundert das Licht der Welt erblickte. Handelte es sich dabei auch zunächst um die Sicherung der Rechte einer privilegierten Schicht, nämlich der Barone, gegenüber der Krone, so war damit doch der erste Schritt in Richtung Herrschaftsbeschränkung und Rechtssicherheit für die Untertanen vollzogen.

Aber auch das Mittelalter kann kaum als Ursprungszeit der Menschenrechte in Anspruch genommen werden, denn es selbst zehrte entscheidend aus zwei weit davor liegenden Quellen: der Antike und dem Christentum. In der Tat ist der Menschenrechtsgedanke kaum erklärbar, wenn man nicht auf das Menschenbild zurückgeht, das in Antike und Christentum entwickelt wurde. Darin liegt auch die Erklärung, wieso das Plädoyer für ein Recht des Menschen als Menschen ein abendländischer Gedanke ist, der in anderen Kulturen, in anderen Religionen nicht so ohne weiteres Akzeptanz findet.

Ein besonderes Recht des einzelnen Menschen, also eine Vorrangstellung des Individuums gegenüber der ihn umgebenden Natur und auch gegenüber der Gemeinschaft anzunehmen, bedarf der Begründung. Diese kann nur in der ausschließlich dem Menschen eignenden Würde liegen. Worin diese Würde besteht, haben Antike und Christentum in ähnlicher Weise beantwortet: der philosophischen Sicht auf den Menschen, wonach dieser das vernunftbegabte Wesen ist, entspricht die religiöse, die dem Menschen Gottesebenbildlichkeit zubilligt. Denn der christliche Gott ist wesentlich logos; der Schöpfungsgedanke ist zugleich Schöpfungstat.

Der moderne Versuch, die Menschenwürde säkular und ohne Rückgriff auf einen nach Ansicht Vieler zu anspruchsvollen Vernunftbegriff zu begründen, erscheint dagegen zirkulär. Die Würde des Menschen in der wechselseitigen menschlichen Zuschreibung von Würde zu verorten, setzt das bereits voraus, was doch erst begründet werden soll. Dass sich auch aktuelle Verfassungskommentare in ihrer Auslegung des Artikels 1 GG diese petitio principii zuschulden kommen lassen, macht das Argument nicht stärker.

Mit Rückgang zur Gottesebenbildlichkeit respektive der Vernunftanlage des Menschen lässt sich jedenfalls erklären, wieso Menschenwürde zugleich Individualität bedeutet: Vernunft ist das Allgemeine am Menschen, das jedoch nur in der Verwirklichung durch den je Einzelnen Gestalt gewinnt; das Verhältnis zum christlichen Gott bestimmt sich durch das Gewissen, dessen Zustand der je Einzelne verantwortet. Immer geht es also um ein spezifisch Menschliches, ein Allgemeines, das durch das Individuum von der Potenz in die Wirklichkeit überführt werden muss. Eben dies macht auch Person-Sein aus, die Art und Weise, wie die menschliche Anlage realisiert wird.

Von einem solchen Würdebegriff aus gesehen ist es plausibel, dem Menschen besondere Rechte zuzuschreiben. Diesen Rechten korrespondieren aber entsprechende Pflichten, schon weil sich nur so die Reziprozität herstellen lässt, die das Zusammenleben erst möglich macht. In diesem Zusammenhang kommt das Internet wieder ins Spiel. Rechte wie das der Meinungs- und Publikationsfreiheit sind von ihrer Sachlogik und auch, wie gezeigt werden sollte, von ihrer Entstehungsgeschichte her Individualrechte. Zum Problem werden kann es nun, wenn solche auf das Individuum zugeschnittenen Rechte anonym in Anspruch genommen werden. Denn so entfällt, was mit der Verleihung dieser Rechte notwendig verbunden ist: individuelle Zurechenbarkeit, Verantwortlichkeit und die Bereitschaft, auch die den Rechten korrespondierenden Pflichten zu übernehmen.

Das Internet macht es dem Nutzer leicht, sich seiner Verantwortung für das veröffentlichte Wort zu entziehen. Die fehlende Außenkon¬trolle ist ein Anreiz zur Enthemmung, und welche Ungeheuer dieser Schlaf der Vernunft gebären kann, ist hinreichend bekannt: Cyber-Mobbing, welches das arme Opfer in die Verzweiflung oder gar den Selbstmord treibt; (Existenz-)vernichtende Kritik an Ärzten, Politikern, Unternehmen, die nur aus dem Ressentiment geboren ist; Anprangerung vermeintlicher Straftäter, deren Schuld gar nicht erwiesen ist; shitstorms, in denen sich die Masse zum Mob formiert. Mit demokratischer Partizipation hat das alles nur dann etwas zu tun, wenn man mit Demokratie Unmittelbarkeit bzw. Unreflektiertheit assoziiert. Tatsächlich kann gerade in der verantwortungslosen Beanspruchung jener Rechte, die den demokratischen Rechtsstaat auszeichnen, eine Aushöhlung seiner Prinzipien liegen, die ihn auf lange Sicht nicht unbeschadet lassen.

Demokratie und Öffentlichkeit

Öffentlichkeit ist in der Demokratie ein hoher Wert, und warum das so ist, wird deutlich, wenn man sieht, wogegen sich die Forderung nach Öffentlichkeit historisch richtete: gegen die Arkanpolitik der europäischen Höfe. Übergeheim zu haltendes Wissen zu verfügen, sichert Exklusivität. Exklusivität wiederum ist etwas, das Hierarchien schafft und einige Wenige ein-, viele andere aber ausschließt. All dies lässt sich mit dem demokratischen Gleichheitsideal schwer vereinbaren, und so waren die bürgerlichen Revolutionen, welche der modernen Demokratie langfristig den Weg bahnten, immer mit der Forderung nach Öffentlichkeit der Politik und auch mit deren Praxis verbunden.

Als philosophische Wegbereiter des Öffentlichkeitsgedankens wirkten vor allem Immanuel Kant und John Stuart Mill. Obwohl beide an der Richtigkeit der Volkssouveränität keinen Zweifel hegten, hatten sie nicht unbedingt die Demokratie als Ziel vor Augen. Kant ließ in seiner Ablehnung des Widerstandsrechts erkennen, dass er manches Unrecht seitens der Obrigkeit für zumutbar hielt; ein Recht des Volkes auf Rebellion gibt es bei ihm nicht. Als Ausgleich für den bedrängten Untertan sollte aber das Recht auf „Publizität“ wirksam werden, jenes „Palladium der Volksrechte“. Warum Kant der Öffentlichkeit einen solch hohen Rang zuweist, wird erst von dem aufklärerischen Impetus her verständlich, den seine ganze Philosophie und eben auch sein Öffentlichkeitskonzept trägt.

Danach besteht die dem Menschen von Natur aus zukommende Freiheit vor allem darin, „von seiner Vernunft in allen Stücken öffentlichen Gebrauch zu machen.“ Der öffentliche Austausch der Argumente wirkt im Sinne der Aufklärung, führt zu einer Läuterung des Volkes, erreicht schließlich auch die Fürstenthrone – oder die Aufklärung nimmt die umgekehrte Richtung, wenn nämlich die Fürsten den Philosophen ihr Ohr leihen. Auf jeden Fall wird hier Öffentlichkeit untrennbar mit Vernunftgebrauch verbunden – eine reichlich optimistische Einschätzung, die wahrscheinlich nur mit den hypertrophen Erwartungen einer Zeit erklärlich ist, der das Ersehnte bisher vorenthalten wurde.

Auch Mill glaubt an die läuternde Wirkung einer räsonierenden Öffentlichkeit, betont aber in Anlehnung an Tocqueville ebenso die mögliche Kehrseite: dass die öffentliche Debatte in die Tyrannei der Mehrheit ausartet. Zudem empfiehlt er, nicht in jeder Situation alles frank und frei zu äußern, was einem in den Sinn kommt, z. B. vor einer gewaltbereiten Menge, die sich vor einer Fabrik versammelt hat, eine Rede über die Unrechtmäßigkeit von Eigentum zu halten. Das ist ein deutlicher Hinweis auf die Verantwortung des Einzelnen im öffentlichen Diskurs, eine Verantwortung, die er nicht an den Diskurs abgeben kann.

Die genannten Einschränkungen und die Tatsache, dass die beiden wesentlichen Vertreter des Gedankens der Öffentlichkeit immer ein gebildetes Publikum vor Augen hatten, das sich öffentlich betätigen soll, machen deutlich, dass hier keineswegs eine voraussetzungslose Apologie des Öffentlichen betrieben wurde. Schon der mögliche Umschlag der Freiheit (der Äußerung) in die Tyrannei (der Mehrheit) verweist auf die Ambivalenz der Öffentlichkeit. Vernunft erzeugt der Prozess des Austausches von Argument und Gegenargument nur dann, wenn die Vernunft, wie rudimentär auch immer, bereits in ihm wirkt. Die Öffentlichkeit ist dann nur der Humus, auf dem sie gedeiht, nicht die Saat, aus der sie erwächst.

Im Gegensatz zu dieser relativierenden Sicht, die am Anfang des Demokratisierungsprozesses stand, scheint heute der Glaube vorzuherrschen, Öffentlichkeit sei ein Wert an sich. Deshalb wird dieser Aspekt des Internets auch umstandslos als große Errungenschaft und Förderung demokratischer Partizipation gefeiert. Eine problematische Folge dieses bedingungslosen Glaubens an den überlegenen Wert des Öffentlichen ist der Generalverdacht gegenüber dem, was sich nicht im Öffentlichen abspielt. Nur das Böse scheut das Licht, scheint die Maxime zu lauten, und so werden Geheimdienste, Geheimdiplomatie und Ausschüsse, die hinter geschlossenen Türen tagen, zu moralisch fragwürdigen bis verwerflichen Einrichtungen – eine Delegitimierung des Nicht-Öffentlichen.

Nun haben die Aktivitäten ausländischer Geheimdienste, die in der letzten Zeit publik wurden, in der Tat das Odium des Anrüchigen. Andererseits kommen auch Demokratien nicht ohne Geheimdienste aus, und wie deren Vorgehen und Ergebnisse zu beurteilen sind, erschließt sich dem Laien nicht unbedingt. Das wurde an den illegalen Veröffentlichungen von Geheimdienstdokumenten bei wikileaks erkennbar. Was die dort publizierten Daten und Dokumente tatsächlich be¬deuten, weiß man als Nicht-Fachmann eben nicht. Interessierten Kreisen hatte man die entsprechenden Informationen damit allerdings zugänglich gemacht, und welchen möglicherweise sinistren Absichten man auf diese Weise Vorschub leistete, hatten diejenigen, die die Veröffentlichung betrieben, in ihr Kalkül offenbar nicht miteinbezogen.
Die Moralphilosophie mit ihren unterschiedlichen Ansätzen tut sich schwer, verbindliche Maßstäbe des Handelns für den individuellen Rahmen zu entwickeln. Das Problem potenziert sich bei einem Medium wie dem Internet, bei dem die Veröffentlichung von Daten ungeahnte Folgen haben kann, weil der Adressat völlig diffus ist. Ist hier die personale Verantwortung überhaupt noch wahrzunehmen? Bei Veröffentlichungen mit Schädigungsabsicht liegt sie klar zutage, aber wie steht es mit der in bester Absicht erfolgenden Freigabe von Informationen, deren Zugänglichkeit man nicht kontrollieren und über deren Verwendung man nicht bestimmen kann? Öffentlichkeit erweist sich damit einmal mehr als durchaus ambivalent, noch dazu wenn sich die nicht absehbaren Folgewirkungen aufgrund des nicht-identifizierbaren Empfängers mit der fehlenden Verantwortung aufgrund des anonymen Senders verbinden.

Zudem kann der Glaube an den unbedingten Wert der Öffentlichkeit ein Demokratieverständnis befördern, das durchaus problematisch ist. Wenn wie im Internet alles nur Denkbare offen zugänglich ist, liegt die Annahme nahe, dass es damit auch von allen handhabbar ist. Wie das Beispiel von wikileaks zeigte, ist das aber nicht der Fall. Die bloße Sichtbarkeit ist kein Indiz für Verstehbarkeit. Niemand kann alles beurteilen, und nicht umsonst ist die moderne Demokratie eine repräsentative. Wer glaubt, durch Internet-Recherche im medizinischen Bereich ärztliche Kompetenz zu erlangen, oder wer meint, durch Sammeln von politischen Informationen jedweder Provenienz politische Urteilskraft zu erlangen, erliegt der Suggestion, Wissen impliziere bereits Verstehen.

Ohne Urteilsfähigkeit ist nicht einmal entscheidbar, ob es sich bei den im Internet vorfindbaren Daten tatsächlich um Wissen handelt. Und der sinnvolle Gebrauch von Wissen ist Letzterem nicht inhärent. Zunächst will das Wissen verstanden sein; diese kognitive Kompetenz vermittelt das Internet gerade nicht. Vielmehr liefert es mit seiner Überfülle an Daten und dem daraus erwachsenden Gefühl, alles sei verfügbar, ganz im Gegenteil den Eindruck, es bedürfe nur des entschlossenen Zugriffs auf die entsprechenden Informationen, um über alles kompetent urteilen zu können. Eine demokratische Egalität auf dieser Ebene ist jedoch eine Fiktion. Natürlich urteilt derjenige, der sich intensiv mit einem Sachverhalt auseinandergesetzt hat, der die Rahmenbedingungen kennt und über Verfahren und beteiligte Personen Bescheid weiß, substantieller als derjenige, dem all dies unbekannt ist. Bei anderen Medien vergisst man das nicht so leicht wie beim Internet, das mit seiner Allverfügbarkeit des Wissens den Glauben nährt, es käme nur auf das Sammeln von tatsächlichen oder vermeintlichen Fakten an.

Präsenz und Repräsentation

Der Medienwissenschaftler Byung-Chul Han bezeichnete das Internet einmal, durchaus in kritischer Absicht, als „Präsenzmedium“. Denn mit dem Internet ist der Anspruch eines ständigen Erlebens in „Echt-Zeit“ und eines Kontakts, einer Interaktion und Aktion in Unmittelbarkeit verbunden. Dass dies die Tugend des Warten-Könnens, die Bereitschaft nachzudenken und die Abgewogenheit des Urteilens nicht eben fördert, ist die eine Seite. Die andere ist, dass sich die Erwartungen, die mit jener auf Dauer gestellten Präsenz verbunden sind, als hypertroph erweisen könnten. Das gilt nicht zuletzt für den Glauben, Unmittelbarkeit sei etwas besonders Demokratisches.

Die unmittelbare Einflussnahme des Bürgers auf das politische Geschehen, der unmittelbare Kontakt des Politikers mit dem Volk, der so den Finger am Puls des Bürgers hat, die unmittelbare diskursive Teilnahme des Bürgers am Prozess der Willensbildung – all dies erscheint als Heilmittel gegen eine von der Wirklichkeit der Menschen getrennte Politik, eine Politik, die ihre wahren Interessen missachtet und sich in einem autopoietischen System verschließt. Mit der direkten Teilhabe der Betroffenen, so scheint es, transformiert sich der Volkswille am besten in Politik.

Leider liegt in dieser Annahme ein großes Missverständnis im Hinblick darauf, was die moderne Demokratie im Unterschied zur antiken, direkten Demokratie auszeichnet; sie beruht mit gutem Grund nicht auf dem Prinzip Präsenz, sondern auf dem der Reprä¬sentation. Dass Letzteres nicht nur deshalb entwickelt wurde, weil es in der modernen Massendemokratie schlicht nicht praktikabel ist, Gesetzgebungskörperschaften in Gestalt von Volksversammlungen zu installieren, zeigt der Rückgriff auf einige Überlegungen der Parlamentarismus- und Demokratietheorie.

Wenn demokratische Politik in der Umsetzung des Volkswillens besteht, stellt sich zunächst die Frage: Gibt es überhaupt einen einheitlichen Volkswillen? Sofern man ihn als gegeben voraussetzt, führt das weiter zu dem Problem, wo man ihn findet bzw. wer ihn verkörpert. Sehr schnell gerät man so auf die Bahn zum Cäsarismus, und die Totalitarismen des 20. Jahrhunderts haben vorgeführt, was es bedeutet, den eigentlichen Willen des Volkes in einer Partei oder einer Person mit Bewusstseinsvorsprung zu verorten. Doch auch wenn man den einheitlichen Volkswillen als erst herzustellenden denkt, liegt eine entmündigende Form der Hervorbringung allzu nahe. Rousseaus „Legislateur“ ist dafür ein Beispiel – als Gründer eines Systems, in dem der Uneinsichtige „gezwungen wird, frei zu sein“. Die Herstellung demokratischen Bewusstseins per Erziehungsdiktatur ist wohl nicht die von den Bürgern mehrheitlich präferierte Variante demokratischer Willensbildung.

Wenn es den einheitlichen Volkswillen also nicht per se gibt oder er nicht einwandfrei und unzweifelhaft festgestellt werden kann, erscheint es am sinnvollsten, ihn im Dialog ermitteln zu lassen. Das ist – jenseits der tatsächlichen historischen Herausbildung dieser Institution –die Idee des Parlaments: Ausgewählte Bürger versammeln sich an einem vor äußerem Druck geschützten Ort und bemühen sich in gemeinsamer, argumentativ gestützter Wahrheitssuche, das für alle Beste herauszufinden, das dann potentiell (nie in Gänze aktuell!) auch von allen gewollt werden kann. Hier ist an die Stelle der Realpräsenz aller also die Repräsentation durch eine Gruppe gewählter Bürger getreten, und wenn man jenseits des politischen an den erkenntnistheoretischen Gebrauch des Repräsentationsbegriffs denkt, so erhellt sich noch einmal der Sinn der ganzen Konstruktion: Der Repräsentant vergegenwärtigt, was nicht gegenwärtig ist, er hat Stellvertreterfunktion gegenüber einem anderen. Darin liegt eine Bindung des Repräsentanten, die in einem freiheitlichen System zwar nicht als Instruktion seitens des Wählers gedeutet werden darf, aber doch eine Verpflichtung auf das von diesem sinnvollerweise Gewollte beinhaltet.

Dass der Repräsentant per Wahl und nicht per Los bestimmt wird, signalisiert, dass hier eine Auswahl stattgefunden hat; Auswahl selektiert aber immer nach dem Prinzip des Besseren. So wurde in der klassischen Parlamentarismustheorie, etwa bei Mill, davon ausgegangen, dass sich im Parlament nicht einfach ein repräsentativer Querschnitt der Gesellschaft, sondern die Gebildeteren zusammenfinden, die auch die Interessen von Schichten vertreten können, denen sie nicht angehören und die aufgrund ihres Bildungshintergrunds zum offenen Dialog und argumentativen Austausch in der Lage sind. Gedacht war an eine Filterung des unmittelbar politisch Gewollten durch Bestallungsmodus und geistige Befähigung der Abgeordneten sowie durch die Nötigung, zum politischen Beschluss nur durch gemeinsame intellektuelle Arbeit zu gelangen. Ganz paternalistisch gedacht, sollte das Parlament auch zur Läuterung des Volkswillens, zum Erreichen eines höheren argumentativen Niveaus der gesamten Bevölkerung betragen. Damit war zwar ebenfalls ein Erziehungsgedanke verbunden, der allerdings anders als bei der erwähnten Erziehungsdiktatur gut liberal zu verstehen war: das parlamentarische Verfahren als Vorbild des rationalen Diskurses.

Es ist leicht, das genannte Ideal als obsolet abzutun, Carl Schmitt hat es vorgemacht und damit der linken wie der rechten Parlamentarismuskritik die Vorlage für den geistigen Abschuss der Institution Parlament geliefert. Natürlich ist die parlamentarische Debatte nicht der Ort der tatsächlichen Entscheidungsfindung; die Parteien selektieren die Abgeordneten vor und mindern die Wahlmöglichkeiten des Wählers; Fraktionsdisziplin verhindert die wirklich freie Diskussion; Lobbygruppen wirken auf das Parlament ein und versuchen gegen das Interesse des Ganzen ihr Partikularinteresse durchzusetzen usw.

Das alles konzediert, muss deshalb nicht gleich das gesamte Konzept der Repräsentation als hinfällig betrachtet werden. Die Arbeitsweise des Parlaments hat sich gewandelt, doch die grundlegenden Prinzipien tragen es noch immer. Weil Gesetzgebung ein schwieriger Prozess ist, soll er in einem geschützten Raum stattfinden, frei von zu großem Zeitdruck, von hochkochenden Stimmungen, von Repressionen, und seien es die, welche von Mehrheitsströmungen ausgehen. Da die Materien immer komplizierter werden, ist Expertise und Spezialisierung gefragt, Kompetenzen, die nicht jedermann einfach schon hat. Wenn es sich bei Parlamentsdebatten oft auch um Inszenierungen handelt, wird hier dennoch Pro und Contra argumentiert und damit über die bloße Meinungsäußerung deutlich hinausgegangen. Die Nötigung zur Mehrheitsfindung bedeutet auch Nötigung zum Kompromiss, der manchmal der kleinste gemeinsame Nenner sein mag, auf jeden Fall aber extremistische Lösungen unterbindet.

Das hat alles seinen unzweifelhaften Wert, und man müsste es zu schätzen wissen, wenn man will, dass politische Entscheidungen weitsichtig, ausgewogen, von umfassender Wirkung und langfristig gültig sind. Ob man es noch zu schätzen weiß, wenn man seine Sozialisation wesentlich via Internet vollzogen hat, ist allerdings die Frage. Bei den „digital natives“, den Generationen, die mit dem Internet aufwachsen, scheint sich gegenüber früheren Generationen eine veränderte Wahrnehmung einzustellen. Das Hier und Jetzt ist das Authentische, Kommunikation muss umweglos und unvermittelt sein, jedes Ereignis muss sofort kommentiert werden, jede Meinungsäußerung ist Wert an sich.

Die bewusste reflexive Brechung, die mit der parlamentarischen Verfahrensweise beabsichtigt ist, könnte vor diesem Hintergrund irgendwann nur noch als unverständliches Entscheidungshemmnis verstanden werden. Internet-Sozialisation könnte zur Delegitimierung des Repräsentationsgedankens führen.

Zweifellos schließt das demokratische System Elemente der direkten Demokratie nicht aus, und Überlegungen, wie man diese unmittelbare Partizipationsmöglichkeit der Bürger stärker machen könnte, werden zu Recht immer wieder in die politische Debatte eingebracht. Doch es ist etwas anderes, sich Referenden als Ergänzung zum parlamentarischen Verfahren zu wünschen, oder in der direkten Demokratie die wahre Demokratie zu sehen. Die Asymmetrie, die man jetzt beklagt, weil so Wenige über so Viele bestimmen, könnte sich bei direktdemokratischen Verfahren auf andere Weise wieder herstellen. Denn auch im Internet sind es Minderheiten, die sich politisch äußern, die Meinungsführerschaft erringen und Agendasetting betreiben. Die personale Verantwortung, die der Abgeordnete schon wegen der grundgesetzlich festgeschriebenen Verpflichtung auf den Gewissensentscheid wahrnehmen muss, übernehmen jene im Namen der wahren Demokratie tätigen Minderheiten in der Regel aber nicht.

Struktur und Amorphie

Die moderne westliche Demokratie ist nicht einfach das politische Abbild der Massengesellschaft, sondern ein höchst durchdachtes System sich equilibrierender Kräfte. Sie ist vor allem Struktur. Dass mit Struktur im Allgemeinen auch Hierarchie verbunden ist, mag demokratischem Gleichheitsstreben wie ein Stachel im Fleisch erscheinen, ein Stachel, der allerdings durch das Faktum der Herrschaft auf Zeit entschärft wird. Es ist die Struktur, die nicht nur die Funktionsfähigkeit des Systems sichert, sondern ebenso Klarheit für den Bürger schafft, Verantwortlichkeit zurechnen lässt und Verfahrenssicherheit gewährleistet, ein wichtiger Punkt gerade im Hinblick auf die Möglichkeit der juristischen Anfechtung bürokratischer Entscheidungen.

Ein amorphes Gebilde wie das Internet, dessen Wesen gerade die Strukturlosigkeit ist, erscheint dann systemwidrig, wenn es sich als neue politische Gewalt in Konkurrenz zu den existierenden behaupten will. Klug verwendet, kann es selbstverständlich zu demokratischer Bildung, zur Organisation bürgerschaftlichen Engagements, zur Erweiterung des politischen Horizonts durch Erweiterung des Diskussionsraums beitragen. Problematisch wird es dann, wenn es zur Delegitimierung wohlbegründeter demokratischer Einrichtungen führt. Nur demokratisch genutzt, fördert das Internet die Demokratie. Die Vernunft liegt nicht schon im Netz.

UNSERE AUTORIN:

Barbara Zehnpfennig ist Professorin für Politische Theorie und Ideengeschichte an der Universität Passau.