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Enhancement

Enhancement im Gehirn

Möglichkeiten und Gefahren von Enhancement im Gehirn

 Derzeit befinden sich viele vielversprechende medizinische Verfahren, bei denen biologische oder technische Materialien in das menschliche Gehirn implantiert werden, in der Entwicklung (oder werden bereits klinisch eingesetzt). Elisabeth Hildt (Universität Mainz) gibt in ihrem Aufsatz

 Hildt, E.: Fremdes im Gehirn, in: Hildt, E. / Engels, Eve-Marie (Hrsg.): Der implantierte Mensch. Therapie und Enhancement im Gehirn. 213 S., kt., € 22.—, 2009, Lebenswissenschaften im Dialog, Band 5, Alber, Freiburg

 eine Übersicht über diese Verfahren sowie deren mögliche anthropologische und ethische Auswirkungen. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage: Inwieweit kann das Implantat und inwieweit können die durch das Implantat bedingten Veränderungen in das Selbstbild der betroffenen Person integriert werden? Welche Implikationen sind damit verbunden?

 

Bei zellulären Neurotransplantationen werden durch Implantation von Stammzellen unterschiedlicher Herkunft bei neurodegenerativen Erkrankungen wie Morbus Parkinson oder Morbus Alzheimer Stammzellen-basier­te Therapien angestrebt.

 

Bei der tiefen Hirnstimulation werden bestimmte tief im Hirn liegende Regionen durch in das Gehirn implantierte Elektroden stimuliert. Die Steuerung dieser Elektroden erfolgt durch einen im Bereich des Schlüsselbeins subkutan angebrachten, über Kabel verbundenen programmierbaren Impulsgenerator. Diese zuweilen auch als „Gehirnschrittmacher“ bezeichnete Technik wird seit Mitte der 1990er Jahren vor allem bei Patienten mit Morbus Parkinson und anderen Bewegungsstörungen mit großem Erfolg eingesetzt. Jedoch birgt das Verfahren auch verschiedene Risiken und Schwierigkeiten. darunter die Gefahr von Gehirnblutungen aufgrund von operationsbedingten Blutgefäßverletzungen, die Möglichkeit von Infektionen oder von Schwierigkeiten durch Ortsveränderungen der Elektrode. Hirnstimulationen brachten auch verschiedene Nebenwirkungen wie negative Auswirkungen auf Gedächtnis- und Lernfunktionen, Beeinträchtigung der Beweglichkeit, Sprachstörungen sowie Stim­mungs- und Verhaltensänderungen mit sich.

 

Bei den direkten Gehirn-Computer-Schnitt­stellen handelt es sich um Kommunikationssysteme, bei denen vom Gehirn kommende Informationen abgeleitet und verarbeitet werden. Diese werden in klinischen Kontexten insbesondere mit dem Ziel entwickelt und eingesetzt, ein Wiederherstellen von Kommunikationsmöglichkeit, Mobilität und Unabhängigkeit körperlich beeinträchtigter Personen zu erreichen. Zu unterscheiden ist dabei zwischen nicht-invasiven Gehirn-Com­puter-Schnittstellen, bei denen Signale erhalten werden, ohne in das Gehirn einzudringen, und invasiven Systemen, bei denen Elektroden auf dem Kortex angebracht werden. Zur Steuerung von Arm- und Bein-Prothesen mittels Gehirn-Computer-Schnitt­stellen werden meist kortikale Implantate verwendet. Diese Elektrodenanordnungen ermöglichen eine direkte Aufzeichnung der Aktivität der beim Erzeugen des jeweiligen Motorbefehls beteiligten Neuronenpopulationen. Ein Verfahren, das sich derzeit in Entwicklung befindet, soll bei Personen eingesetzt werden, die durch eine neurologische Erkrankung oder durch Verletzung des Rückenmarks gelähmt sind, deren motorischer Kortex aber unbeeinträchtigt ist. Diese Forschungen stehen erst am Anfang, sie werden jedoch von dem Fernziel geleitet, künftig möglicherweise ein invasives, kabellos funktionierendes tragbares System entwickeln zu können, welches über Rückkopplungsschleifen Informationen an den Kortex zurückleitet.

 

Die gemeinsame Besonderheit dieser Implantationsverfahren besteht darin, dass zusätzliches Material in das Gehirn, das für die gesamte Existenz des Menschen zentrale Organ, eingebracht wird. Es besteht dadurch die Gefahr einer irreversibler, eingriffsbedingter Schädigung des Gehirns bzw. struktureller Gehirnveränderungen und hiermit einhergehender Funktionsstörungen. Hinzu kommen möglicherweise entstehende Gehirnblutungen sowie immunologische Reaktionen und Infektionen. Bei der tiefen Hirnstimulation ist gegenwärtig nicht bekannt, inwieweit die chronische Stimulation von Hirngewebe zu irreversiblen negativen Auswirkungen führen kann. Allerdings ist das Verfahrungen recht gut steuerbar: das technische System kann durch Veränderung der Stimulationsparameter an den individuellen Patienten angepasst werden. Und im Falle schwerwiegender oder lange anhaltender Probleme ist grundsätzlich auch das Ausschalten sowie das Entfernen des gesamten Systems möglich. Bei den derzeit im Einsatz befindlichen direkten Gehirn-Computer-Schnittstellen stellt sich die Frage nach der Steuerbarkeit des Implantats im Gehirn nicht, da bislang lediglich Gehirnaktivität abgeleitet wird und keine zusätzliche Information per Elektrodenstimulation in das Gehirn gelangt.

 

Der Kontrollierbarkeit der Folgen des Eingriffs kommt bei Implantationen in das Gehirn eine zentrale Bedeutung zu, da mit diesen Verfahren aufgrund des Implanta-tionsorts Gehirn grundsätzlich die Möglichkeit von Veränderungen körperlicher oder mentaler Charakteristika der betreffenden Person verbunden ist. Einerseits können solche Modifikationen einen integralen Bestandteil des therapeutischen Verfahrens darstellen, wie z. B. beim Einsatz von tiefer Hirnstimulation bei Morbus Parkinson oder bei Zwangsstörungen. Andererseits können sie jedoch auch unbeabsichtigt in Form von unerwünschten und unerwarteten Nebenfolgen herbeigeführt werden. Zu fragen ist, inwieweit im Umfeld eines medizinischen Eingriffs die jeweilige Person für ihre Handlungsweise in moralischer oder juristischer Hinsicht sinnvoll verantwortlich gemacht werden kann, wenn durch den Eingriff eine gewisse Modifikation ihrer Persönlichkeit oder ihres Verhaltens erfolgte, die sie jedoch nicht kontrollieren kann.

 

Sollen im Zusammenhang des Implanta-tionsverfahrens Veränderungen körperlicher oder mentaler Charakteristika auftreten, so spielt es eine große Rolle, inwieweit die betreffende Person in der Lage ist, mit den Veränderungen umzugehen und diese in ihr Selbstkonzept aufzunehmen.

 

Die Beantwortung solcher Fragen gestaltet sich grundsätzlich schwierig. Denn auf die Frage: „Wie ist es, mit Implantaten zu leben?“ kann aus der Außenperspektive keine Antwort gefunden werden; vielmehr ist dazu die Innenperspektive der jeweiligen Person erforderlich. Schwierigkeiten mit der Tatsache, Elektroden im Kopf und einen Impulsgeber wahrnehmbar unter der Haut zu tragen, kann man als Schwierigkeit im Umgang mit einer veränderten Körperlichkeit interpretieren. Der Gesichtspunkt der „Körpererweiterung“ spielt im Umfeld der meisten neurotechnologischen Verfahren eine Rolle, nicht zuletzt in Formulierungen wie „Mensch-Maschine-Hybrid“ oder „Cyborg“. Am augenfälligsten ist eine solche Körpererweiterung bei Gehirn-Computer-Schnittstellen, bei denen mittels Gehirnaktivität eine Prothese gesteuert wird. Die neuromotorische Prothese kann dabei als ein zusätzliches Werkzeug angesehen werden, über welches im Zuge der Gehirn-Computer-Schnittstelle die Kontrolle übernommen wird. Zunächst kommt der Prothese aber eine grundlegend andere Stellung zu als dem eigenen Körper, der sich für die betreffende Person nicht als irgendein menschlicher Körper, sondern als ihr eigener Körper, ihr Leib, darstellt.

 

Das Implantat wie auch die durch die Implantate hervorgerufenen Veränderungen müs­sen in das Selbstbild der jeweiligen Person integriert, „einverleibt“ werden und zwar in körperlicher und in mentaler Hinsicht. Hier ranken sich auch Spekulationen: Der Mensch könnte – als Mensch-Maschine-Hybrid – durch Technik seine menschliche Identität verlieren. Allerdings, so Hildt, ist in klinischen Kontexten nicht entscheidend, ob biologisches oder technisches Material verwendet wird, sondern ob das Implantat in der Lage ist, eine vergleichbare oder ähnliche Funktion auszuüben wie die ehemals intakten, inzwischen degenerierten oder anderweitig dysfunktionalen Neuronen. Ein Ablehnen neurotechnologischer Verfahren allein aufgrund des technischen Charakters der verwendeten Elemente erscheint Hildt nicht angemessen.