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INTERVIEW

Schönecker, Dieter: Seminar über Meinungsfreiheit

aus: Heft 1/2019, S. 124-129

 

Herr Schönecker, Sie sind bekannt als ganz genauer Kant-Interpret. Nun schreiben Sie in Ihrer Darstellung der Vorgänge in der Frankfurter Allgemeinen (7. Dezember) von einem „Seminar über Meinungsfreiheit". Ihr Dekan, Niels Werber, moniert, das sei irreführend, Ihr Seminar hätte den Titel „Philosophie und Praxis der Redefreiheit". Ist das nicht ein Unterschied?

Das Seminar heißt im Untertitel „Philosophie und Praxis der Meinungsfreiheit" und nicht anders. Gewiss gibt es einen Unterschied zwischen Meinungsfreiheit und Redefreiheit. Aber das ist trivial, so wie es trivial ist, dass mit „Meinungsfreiheit" meistens nicht das Recht gemeint ist, eine Meinung zu haben, sondern sie auszudrücken, so dass überwiegend die Redefreiheit gemeint ist. Art. 5 GG spricht direkt weder von Meinungsfreiheit noch von Redefreiheit. Aber selbst die Wissenschaftsfreiheit wird unter den Begriff der Meinungsfreiheit subsumiert. So heißt es etwa im Standardkommentar von Hoffmann & Henneke, die in Art. 5 genannten Grundrechte hängen „eng mit der Meinungsfreiheit zusammen. Sie beziehen sich zwar nicht auf Meinungen. Im Kern geht es aber um den gleichen Gedanken, nämlich um die Freiheit, sich auszudrücken."

Wenn ich recht verstehe, hat die Fakultät nicht die Einladung an die Herren Jongen und Sarrazin verboten, sondern sich nur geweigert, für Honorar und Reisekosten aufzukommen. Ist es denn üblich, dass die Fakultät Mittel für Einladungen zur Verfügung stellt, und was sind die Bedingungen dazu?

1. Es gab, soweit ich weiß, auf Seiten des Dekans und des Rektors nie die Absicht, Jongen und Sarrazin auszuladen, wenn auch genau diese Forderung von einzelnen Kollegen und auch in Aufrufen wiederholt an den Rektor herangetragen worden ist. Allerdings wurde mir vom Dekan untersagt, den normalen Email-Verteiler der Philosophischen Fakultät zu benutzen, um die Veranstaltung zu bewerben, und ich durfte Jongen und Sarrazin nicht, wie sonst üblich, im Namen der Fakultät einladen.

2. Die Fakultät stellt üblicherweise für Einladungen nicht eigens Mittel zur Verfügung, und ich habe – dies ist sehr wichtig – solche Mittel jedenfalls auch nicht beantragt, da ich ja nur die Mittel, die mir ohnehin regelmäßig zugewiesen werden, nutzen wollte. Aus Fakultätsmitteln fließen jährlich nach bestimmten Verfahren Mittel an die Institute und dann weiter an die ProfessorInnen. Diese Mittel werden selbstverständlich u. a. genutzt, um Vorträge zu finanzieren, und eben diese Mittel durfte ich nicht nutzen, um für die Honorare und Spesen von Marc Jongen und Thilo Sarrazin aufzukommen (siehe aber Punkt 3). Laut Hochschulgesetz NRW (§ 27) entscheidet der Dekan im Einvernehmen mit dem Fakultätsrat aber nur über die Verteilung dieser Mittel, nicht über deren Verwendung; einmal verteilt, liegt es im Ermessen der Professoren zu entscheiden, wie sie die Mittel nutzen (natürlich im gesetzlichen Rahmen). Das Vorgehen des Dekans ist rechtswidrig.

3. Die Tatsache, dass mir die Verwendung bestimmter Mittel untersagt wurde, hat wesentlich zur Verschärfung des Streits beigetragen. Der genaue Ablauf ist aber kompliziert und hat leider auch zu einer Vielzahl von falschen Darstellungen geführt. Im Kern war es so: Am 20. Sep. 2018 untersagte der Dekan mir die Verwendung von Mitteln der Fakultät, des Seminars oder meiner Kostenstelle zur Einla-dung von Jongen und Sarrazin; ich widersprach, er bekräftigte, ließ mich am 9. Okt. aber wissen, nur die Verwendung von Fakultätsmitteln für Honorare und Spesen sei untersagt. Am 10. Okt. wiederum erhielt ich einen Brief von Dekan und Rektor, in dem mir die Verwendung aller universitären Mittel untersagt wurde; in der dann auch veröffentlichten Stellungnahme hieß es: „Es liegt daher keine Bereitschaft der Universität vor, für die Seminarteilnahme von Dr. Marc Jongen und Dr. Thilo Sarrazin finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen" (m. H.). Der damit verbundene Widerspruch – durfte ich nur keine Fakultätsmittel oder gar keine universitären Mittel verwenden? – blieb trotz wiederholter Nachfragen ungelöst; auch meine Frage, was genau „Spesen" seien, wurde nie beantwortet. Es kam zu einer ganzen Serie von Stellungnahmen, Leserbriefen und Interviews durch Dekan und Rektor, denen ich schlussendlich wohl entnehmen sollte, dass ich keine Fakultätsmittel verwenden dürfe, dafür aber andere. In der jüngsten, mit dem 11. Januar 2019 datierten Erklärung heißt es: „Aufgrund einer Entscheidung der Philosophischen Fakultät vom Oktober 2018 wurden weitere Mittel nicht zur Verfügung gestellt." Aber auch diese Formulierung ist irreführend: Abgesehen davon, dass es die Entscheidung des Dekans und nicht der Fakultät war, ging es, wie gesagt, nicht darum, mir „weitere Mittel" zur Verfügung zu stellen, sondern darum, mir zu untersagen, die üblichen Fakultätsmittel zu verwenden.

 

Der Dekan sagt dazu, „Sie hätten auf andere Mittel zurückgreifen können", und zwar auf andere Universitätsmittel. Sie hätten also die beiden ohne weiteres einladen können, wenn Sie die Finanzierung anders geregelt hätten?

Wie gesagt: Im offiziellen Schreiben an mich und auch in der ersten Stellungnahme der Universität (11. 10. 2018) hieß es, finanzielle Mittel der Universität stünden nicht zur Verfügung'. Man muss beachten, dass diese Stellungnahme der Ausgangspunkt war für die dann durch eine FAZ-Glosse ausgelöste Debatte. Erst durch die spätere Einschränkung auf Fakultätsmittel wurde deutlich, dass ich andere Mittel nutzen kann. Dass ich das kann, ändert aber nichts daran, dass mir zunächst die Verwendung aller Mittel untersagt wurde und danach die Verwendung von Fakultätsmitteln, die üblicherweise für die Finanzierung solcher Vorträge genutzt werden (können). Auch wenn es am Ende ein politisch-symbolischer Akt war, mir die Nutzung meiner mir zustehenden Fakultätsmittel zu untersagen: Er ist eindeutig rechtswidrig. Wird einem Millionär rechtswidrig der Führerschein entzogen, sollte man auch nicht erwidern, er könne sich doch einen Chauffeur leisten.

Sie hatten seinerzeit im Spiegel publik gemacht, dass sich die Universität ein Graduiertenseminar von der Rosa-Luxemburg-Stiftung, einer der Partei „Die Linke" nahestehenden Stiftung, finanzieren lasse, in der FAZ monieren Sie, dass die Universität Sarah Wagenknecht einlädt – der Gedanke liegt nahe, dass Ihre Einladungen an Jongen/Sarrazin eine gezielte Provokation war und Sie das Medienecho einkalkuliert haben?

1. Nicht ich habe das „im Spiegel publik gemacht", sondern der Spiegel hat das publik gemacht.

2. Frau Wagenknecht habe ich nur als Beispiel herangezogen für eine Person aus dem sehr linken Spektrum, die vor einiger Zeit (lange nach dem Graduiertenkolleg) an der Universität zu einem Vortrag eingeladen war (was ich ausdrücklich begrüße). Auf das Graduiertenkolleg habe ich in der aktuellen Debatte verwiesen, weil es die linke Einseitigkeit sehr gut deutlich macht: Niemand hatte an meiner Universität irgendwelche Bedenken, dass eine linksextreme Stiftung wie die RLS nicht nur einen Vortrag, sondern ein jahrelang laufendes Graduiertenkolleg an der Universität finanziert. Mir wird die Verletzung politischer Neutralität vorgeworfen, weil ein AfD-Politiker, der auch Philosoph ist, einen Vortrag hält; wenn die Parteistiftung von Die Linke ein ganzes Graduiertenkolleg finanziert und inhaltlich gestaltet, wird das aber nicht als Problem wahrgenommen. Vielleicht ist es ja auch keines; aber dann ist ein einzelner Vortrag erst recht keines. (Übrigens regt sich in den Gremien der Universität auch niemand darüber auf, dass der AStA seit Jahren eine Antifa-Gruppe als „studentische Initiative" finanziell unterstützt. Man stelle sich vor, ein Ableger der Identitären Bewegung würde „studentische Initiative".)

3. Das Seminar verfolgte zwei wesentliche Zwecke: Erstens war es ein normales Seminar mit wissenschaftlichen und lehrorientierten Zielen (es diente außerdem der Vorbereitung eines DFG-Projekts). Zweitens wollte ich als Intellektueller und Akademiker, der sich Sorge um die Wissenschaftsfreiheit an Universitäten macht, einen Anstoß geben zu einer Debatte. Das ist offenkundig gelungen.

4. Dass es Reaktionen auch in den (lokalen) Medien geben wird, habe ich erwartet, dass sie so heftig und flächendeckend ausfallen aber nicht.

Wer waren die dezidiert linken Personen, die Sie mit eingeladen haben, und welche Gründe haben diese bei ihrer Absage angegeben?

1. Zunächst: Ich habe „links" und „rechts" in einem weiten Sinne genutzt. Mir ist als Philosoph durchaus bewusst, wie schwierig es ist, Begriffe zu definieren, zumal man mit guten Gründen denken kann, dass es (außer im logisch-mathematischen Bereich) so etwas wie klar definierte und allgemein anerkannte Begriffe überhaupt nicht gibt. Aber so wenig wie die Existenz der Dämmerung ein Argument gegen die Unterscheidung von Tag und Nacht ist, so wenig ist die Tatsache, dass es ein breites Spektrum linker und rechter Positionen gibt und auch diverse Überlappungen, ein Argument gegen die Unterscheidung von links und rechts für bestimmte Zwecke.

2. Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes habe ich mich geweigert, die Namen der von mir eingeladenen 14 Personen aus dem linken (oder jedenfalls nicht rechten) Spektrum, die nicht teilnehmen wollten, öffentlich zu nennen. Eine Nachfrage hat ergeben, dass weiterhin eine Reihe von ihnen ungenannt bleiben wollen, so dass ich gar keine Namen nennen will außer denen, die durch eine Indiskretion, die ich nicht zu verantworten habe, öffentlich geworden sind: Bundespräsident Steinmeier, Altbundespräsident Gauck, Rainer Forst und Axel Honneth. Die Namen der Kolleginnen und Kollegen aus meiner Universität liegen dem Dekan vor. Dieser war, wie bekannt, ebenfalls eingeladen.

3. Mehrere Personen haben explizit mit Verweis auf die Teilnahme von Jongen und Sarrazin abgesagt, andere aus persönlichen Gründen.

Hätten Sie nicht, um einen Ausgleich zu garantieren, auch Jongen und Sarrazin absagen müssen, als die linken Teilnehmer keine Zusage machten?

1. Ich betone zunächst ausdrücklich: Selbst wenn ich nur Personen aus dem rechten Spektrum eingeladen hätte, wäre dies völlig legitim gewesen. Nur wenn es üblich wäre, in akademischen Veranstaltungen mit politischem Gehalt stets RednerInnen aus sehr verschiedenen Richtungen einzuladen, wäre dies vielleicht anders; aber davon kann überhaupt keine Rede sein.

2. Von sieben Rednern, die mir zugesagt haben bzw. zugesagt hatten – Stefan Kutzner hat am 17. Okt. 2018 abgesagt – kommen drei aus dem nicht-rechten-Spektrum. Zwei davon – Michael Bongardt und eben Stefan Kutzner – verstehen sich selbst als linksliberal, ich mich als liberal. Drei also von sieben Rednern sind keine rechten Denker. Das sind knapp 43 %. Und selbst nach der Absage von Herrn Kutzner macht zwei von sechs immer noch keine „einseitige Ausrichtung", wie das Rektorat in seiner Stellungnahme vom 21. November behauptet und wie es bis heute immer wieder kolportiert wird. Es gab auch daher keinen Grund für eine Absage.

3. Einen Tag, nachdem Stefan Kutzner abgesagt hatte, habe ich alle professoralen Mitglieder des Fakultätsrates sowie die Mitglieder des Dekanats eingeladen, an seiner Stelle einen Vortrag zu halten. Es gab keine Reaktion.

Ehemalige Professoren Ihres Seminars kritisieren, mit dem Text „Darf man Personen wie Thilo Sarrazin einladen oder wie Marc Jongen (MdB, AfD)?" im Ankündigungstext des Seminars werde das Seminar „bereits zu Exempel praktischer Durchsetzung von Redefreiheit deklariert" und damit von einem philosophischen Seminar zu einer politischen Veranstaltung. Auch der Dekan begründet seine Ablehnung damit, dass Jongen und Sarrazin nicht als Philosophen, sondern als „dezidiert rechte Denker" eingeladen worden sind. „Dezidiert rechts" sei aber keine wissenschaftliche Qualifikation, sondern eine politische.

1. Das ist ein gutes Beispiel für die vielen Nebelkerzen, die angezündet werden, um von der eigentlichen Frage abzulenken. – Natürlich vertrete ich die These, man dürfe Jongen und Sarrazin einladen. Aber ich habe diese These zur Diskussion gestellt. Ein Moment des Verfahrens festzustellen, ob es sinnvoll ist, diese Leute einzuladen, besteht aber gerade darin, in der Realität zu prüfen, ob ein Gespräch mit Jongen und Sarrazin fruchtbar ist oder nicht. Sollte dem nicht so sein, ist überdies der zu erwartende Schaden, wenn überhaupt, gering; und dass er nicht allzu groß sein kann, liegt schon daran, dass es rechtlich erlaubt ist, sie einzuladen. Jongen und Sarrazin einzuladen und gleichzeitig diese Einladung auf gewisser Ebene in Frage zu stellen ist also kein Widerspruch.

2. Meine Kritikerinnen und Kritiker haben mir wiederholt vorgeworfen, ich nehme bewusst einen politischen, und zwar rechten Standpunkt ein, betreibe eigentlich eine rechte Agenda und verletze das politische Neutralitätsverbot. Dazu Folgendes: (i) Mir wurde u. a. vorgeworfen, ich verletze dadurch, dass (und dass allein) mit Marc Jongen ein Politiker einer Partei zu meiner Reihe eingeladen worden ist, das politische Neutralitäts- oder Mäßigungsverbot. Aber kein Gericht in Deutschland würde das jemals so sehen; auch das ist, wie jeder Jurist bestätigen kann, evident. (ii) Den Vorwurf, ich wäre selbst ein Rechter, habe ich mehrmals und vehement zurückgewiesen; ich bin Liberaler und habe damit nichts zu schaffen. Aber man beachte: Was wäre denn, wenn es so wäre? Ist es verboten, als Professor für Philosophie AfD-Mitglied zu sein? Offenkundig nicht. Und warum sollte es auch verboten oder auch nur problematisch sein? Warum wäre das problematischer als etwa als Philosoph zur Partei Die Linke zu gehören oder zu den Grünen? (iii) Selbstredend ist meine Veranstaltung auch eine „politische Veranstaltung" mit einem politischen, aber eben nicht parteipolitischen Ziel. Aber der Witz ist natürlich, dass der Vorwurf, es sei eine „politische Veranstaltung", nur dann auf einen kritikwürdigen Punkt aufmerksam machen würde, wenn es darum gegangen wäre, AfD-Politik (oder was auch immer) zu propagieren. Aber das ist nicht der Fall. Ich habe mich nur insofern politisch engagiert, als ich als Akademiker und Intellektueller meiner Verantwortung gerecht gewor-den bin, mich für die Wissenschaftsfreiheit einzusetzen. Und in diesem weiten, nicht parteipolitischen Sinne sind ohne jeden Zweifel viele Veranstaltungen an geisteswissenschaftlichen Fakultäten politisch und politisch engagiert; ja, es gibt ganze Disziplinen und Richtungen, die sich wesentlich über ihr politisches Engagement definieren (wie etwa die Kritische Theorie, Gender Studies oder der Postkolonialismus). (iv) Zur Einseitigkeit vgl. außerdem die Antwort auf die sechste Frage.

3. (i) „Dezidiert rechts" zu sein ist weder eine notwendige noch eine hinreichende Bedingung dafür, wissenschaftlich für irgendetwas qualifiziert zu sein. Aber so etwas offenkundig Unsinniges habe ich natürlich auch nicht behauptet. (ii) Jongen ist Philosoph, Sarrazin nicht. Jongen habe ich als Philosophen und Politiker eingeladen (und wegen des Streites am Bard College), Sarrazin weder als das eine noch als das andere, sondern als jemand, der etwas zur Praxis (der Einschränkung) der Meinungsfreiheit sagen kann. (iii) Es war wichtig zu betonen, rechte Denker einzuladen, weil ich durch das besagte politische Engagement für die Wissenschaftsfreiheit deutlich machen wollte, dass auch rechtes Denken seinen Platz an der Universität haben muss. Aber das heißt natürlich nicht, dass ich Bolz, Flaig, Jongen und Sarrazin nur deshalb eingeladen hätte; jeder hatte auf seine Weise (theoretisch oder praktisch) etwas beizutragen zur wissenschaftlichen Behandlung der Meinungsfreiheit.

Ihr Artikel in der Frankfurter Allgemeinen lässt vermuten, dass Sie die von Ihren Gegnern vorgebrachten Gründe für vorgeschoben halten. Was ist denn Ihrer Ansicht nach der „wahre" Grund, warum man weder einen Jongen noch einen Sarrazin an der Universität sehen will?

Trotz aller Nebelkerzen liegt die Wahrheit auf der Hand: Man erträgt nicht, dass Vorträge von Personen gehalten werden, deren politisches Weltbild deutlich vom eigenen abweicht und das man für irgendwie gefährlich hält. Wörtlich genommen ist man intolerant. Man könnte auch sagen (und das klingt auf den ersten Blick sympathischer): Man erträgt nicht, dass Personen Vorträge halten, die man für Rassisten, Nationalisten usw. hält. Das wäre aber, wenn überhaupt (und das ist keineswegs klar), nur dann ein guter Grund, wenn Jongen und Sarrazin tatsächlich Rassi-sten, Nationalisten usw. wären und wenn dies jedenfalls unstrittig wäre; das ist es aber nicht. Für Rassisten und Nationalisten kann man sie m. E. nur halten, wenn man unklare, widersprüchliche oder überzogene Definitionen von „Rassismus", „Nationalismus" usw. verwendet. Versteht man unter „Rassismus" schon die These, dass es überhaupt biologisch-evolutionär bedingte Unterschiede zwischen Ethnien oder Populationen gibt (ohne dass dies irgendwelche normativen oder evaluativen Implikationen hätte), dann ist Sarrazin Rassist; aber dieses Verständnis von „Rassismus" scheint mir offenkundig absurd (und sehr viele Wissenschaftler wären dann Rassisten). Nota bene: Die Antwort auf die Frage, wie man z. B. „Rassismus" definieren soll, fällt selbst wieder unter die Wissenschaftsfreiheit.

Sie sind an die Deutsche Gesellschaft für Philosophie mit der Bitte herangetreten, Sie „gegen den Eingriff in Ihre Berufsrechte in Schutz zu nehmen" (Frankfurt Allgemeine Zeitung). Was ist dann passiert?

Die DGPhil hat sich nach Diskussionen im erweiterten Vorstand aus offenkundig politischen Gründen geweigert, mich (etwa durch einen Offenen Brief) zu unterstützen. Der Vorsitzende, Gerhard Ernst, hat sich außerdem geweigert, mir zu erklären, warum man mir diese Unterstützung nicht gibt.

Verblüffenderweise war der Rektor selbst nicht nur beim Vortrag von Marc Jongen anwesend, er sprach auch einleitende Worte und hält nun das Ganze für eine „wichtige Veranstaltung". Was war passiert?

Der Rektor hat mich kurz vor der Veranstaltung gebeten, eine kurze Stellungnahme verlesen zu dürfen. Für die Frage, wie das, was er gesagt hat, zu deuten ist, wenden Sie sich bitte an den Rektor.

Wer hat schließlich das Honorar und die Reisekosten bezahlt? Und wer die Hundertschaft Polizei, die im Einsatz war?

1. Das Honorar für Jongen und Sarrazin beträgt jeweils 500.— Euro (pauschal, d. h. damit müssen auch Reise- und Hotelkosten beglichen werden). Dafür nutze ich die besagten ‚anderen Mittel'.

2. Wie üblich bei solchen Veranstaltungen: der Staat.

Nun zur wichtigsten Frage: Was hat das Seminar für philosophische Erkenntnisse über Meinungs- und Redefreiheit eingebracht?

1. Für die Studierenden: Sie haben nicht nur Mills Freiheitsschrift, aktuelle philosophische Literatur und die Vortragstexte gelesen, sondern auch viel über Diskursstile und handfeste Politik gelernt und zudem praktische Erfahrungen gesammelt (Leserbriefe schreiben, Interviews geben usw.)

2. Für die breite Öffentlichkeit: Das Seminar hat eine intensive Diskussion über Meinungsfreiheit und Wissenschaftsfreiheit angestoßen. Da es weiterhin Versuche geben wird, Freiheit einzuschränken, wird es bald neue Anlässe geben, die Diskussion auch in den Medien fortzuführen.

3. Für die Universität Siegen: Sie hat mit Holger Burckhart einen Rektor, der den Mut und die Kraft hat, dem wiederholten Ansinnen, Jongen und Sarrazin auszuladen, nicht zu folgen. Dafür verdient er Respekt und Anerkennung.

4. Für die Philosophie: Es kommt zunächst zwar auch, aber nicht so sehr darauf an, neue Erkenntnisse zu gewinnen, sondern sich des Problems bewusst zu werden. Und dass wir ein Problem in der Philosophie haben, lässt sich an der Reaktion der DGPhil leider gut ablesen.