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BERICHT

Julius Schälike:
Philosophie des Geistes: Willensschwäche

Willensschwäche, so scheint es, ist ein ganz alltägliches Phänomen: kaum jemand, der nicht bereitwillig zugäbe, selbst gelegentlich oder sogar häufig willensschwach gehandelt zu haben. Aufgefordert, paradigmatische Fälle zu schildern, ist man um Auskunft nicht verlegen: der feste Vorsatz, Diät zu halten, der angesichts einer verlockenden Torte umgestoßen wird, die wichtige Arbeit, die man nicht abgeschlossen hat, weil man vor dem Fernseher versackt ist, der gute Neujahrsvorsatz, der die erste Woche des Jahres nicht überlebt – so etwas und Ähnliches kennt man. Umso überraschender mag es erscheinen, dass die Existenz, ja sogar die Möglichkeit von Willensschwäche philosophisch umstritten ist.

Willensschwäche scheint die Struktur zu haben, dass ein Akteur sich unter dem Einfluss einer Versuchung praktisch irrational verhält. Worin aber genau besteht die Irrationalität? Hier sind vor allem zwei Vorschläge interessant. Dem einen zufolge liegt die Irrationalität in der Diskrepanz zwischen einem handlungsbezogenen Werturteil und der tatsächlich vollzogenen Handlung, darin also, dass der Akteur keine Handlungsintention bildet, die dem Werturteil gemäß ist. Eine zweite Interpretation hebt darauf ab, was geschieht, nachdem der Akteur eine Handlungsintention gebildet hat. Oftmals verstreicht bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Handlung vollzogen werden müsste, ja einige Zeit, in der die Intention starken Anfechtungen ausgesetzt sein kann. Dies kann dazu führen, dass der Akteur die Intention mit guten Gründen revidiert, etwa weil ihm neue Informationen zugänglich geworden sind, die ein neues Licht auf die intendierte Handlung werfen; sie können den Akteur jedoch auch zu einer unbegründeten Aufgabe der ursprünglichen Absicht führen, und dann läge Willensschwäche vor. Diese beiden Analysen fokussieren auf sehr unterschiedliche Phänomene; um sie terminologisch auseinander zu halten, bezeichne ich Phänomene des ersten Typs als Fälle von Akrasie (nach akrasia, gr. für „Unbeherrschtheit“), hiermit den Ausdruck aufgreifend, der in der antiken Diskussion in diesem Kontext einschlägig war und der bis heute – besonders im englischsprachigen Raum – gebräuchlich ist, und Phänomene des zweiten Typs als Fälle von Intentionsschwäche.

Akrasie: Die antike Diskussion

Über weite Strecken war die Diskussion über die Möglichkeit von Willensschwäche eine Diskussion über die Möglichkeit von Akrasie. Sie setzt ein mit Sokrates und findet ihren ersten Höhepunkt im 7. Buch der Nikomachischen Ethik des Aristoteles. Die antike Diskussion soll hier nicht im Detail referiert werden, sondern nur soweit, wie sich in ihr Thesen und Argumente dokumentieren, mit denen sich die gegenwärtige Diskussion noch immer beschäftigt. Sokrates und Aristoteles verbindet die These, dass der Mensch das, was er für gut hält, auch anstrebt, also zu realisieren versucht. Ist dies eine empirisch-anthropologische These oder eine begrifflich-analytische? Aristoteles hat offenbar letzteres gemeint. Die These, etwas für gut zu halten, heiße, nach seiner Verwirklichung zu streben, ist auch durchaus plausibel, wenn man sich klar macht, was Aristoteles unter dem Guten versteht: gemeint ist nicht ein Gutes, zu dem man persönlich eine distanzierte Haltung einnehmen kann, etwa im Sinne des gesellschaftlich Erwarteten oder des moralisch Geforderten. Bezugspunkt des Werturteils ist vielmehr die subjektive Qualität des Lebens des Subjekts, seine eudaimonia. Und dann fragt sich in der Tat: kann man sinnvoll von jemandem sagen, er halte etwas in diesem persönlich engagierten Sinne für gut, wenn er nicht versucht, es zu realisieren, obwohl er es für realisierbar hält? Verneint man dies und akzeptiert somit die begriffliche These, so folgt analytisch, dass jemand, der in einer praktischen Überlegung zu dem Schluss gelangt, eine Handlung sei die alles in allem beste, entsprechend handelt (bzw. zu handeln versucht). Dies folgt jedenfalls dann, sofern man „praktische Überlegung“ so versteht wie Aristoteles: als eine Überlegung, die auf die im Blick auf die eigene eudaimonia beste Handlung abzielt, die zu vollziehen in der Macht des Subjekts steht. Darin liegt, dass die praktische Überlegung von vornherein nur Handlungen in Betracht zieht, die zu vollziehen das Subjekt meint, fähig zu sein. Sollte ein Hindernis also so stark sein, dass das Subjekt es nicht überwinden kann, so wäre hier jede praktische Überlegung obsolet. Anders gesagt: wer trotz erkannter Unfähigkeit überlegt, überlegt nicht praktisch, sondern gibt sich Träumereien hin. Wann immer eine praktische Überlegung im Vollsinne durchgeführt wird, gilt somit analytisch, dass sämtliche äußere und innere Hindernisse nicht unüberwindlich erscheinen: das Gute erscheint als erreichbar. Dann aber wäre es aufgrund obiger These logisch widersprüchlich, nicht zu versuchen, es zu realisieren.


Aus diesen Überlegungen folgt, dass Akrasie unmöglich ist: der Akratiker tut nicht, was er für das Beste hält, obwohl er (i) zutreffend meint, dass er es (ii) könnte. Wenn jedoch die Wissensbedingung (i) und die Fähigkeitsbedingung (ii) erfüllt sind, der Akteur somit in diesem Sinne frei ist bzw. es bei ihm steht, das Beste zu tun, muss er es tun, wenn „das Beste“ im Aristotelischen Sinne verstanden wird. Sokrates (in Platons Protagoras 351b-359a) bezweifelt nicht, dass es vorkommt, dass jemand unter dem Einfluss der Aussicht auf angenehme Erlebnisse nicht tut, was für ihn am besten wäre. Er bestreitet nur, dass diese Phänomene zutreffend als Fälle von Akrasie beschrieben werden. Tatsächlich sei dem Akteur nämlich nicht klar, dass er suboptimal handele. Er handle somit nicht wissentlich entgegen dem besseren Urteil. Vielmehr unterlaufe ihm ein „Messfehler“: er beurteile das Quantum des Guten, das mit den Handlungsalternativen verbunden sei, falsch. Typischerweise geschehe dies, weil man die gewissermaßen perspektivische Verkleinerung, mit der sich ein zeitlich ferneres Gut präsentiere, nicht korrekt in Rechnung stelle und deshalb das kleinere, aber der Nähe der Realisierbarkeit wegen größer erscheinende Gut für größer halte.

Weitaus differenzierter sind die Thesen und Argumente, die Aristoteles im 7. Buch der Nikomachischen Ethik entwickelt. Er kritisiert Sokrates dafür, eine Analyse vorgelegt zu haben, die den Phänomenen nicht gerecht werde, stimmt ihm jedoch im zentralen Punkt zu. Auch er ist von einer sehr engen Bindung des Handelns an das handlungsbezogene, aus einer praktischen Überlegung hervorgegangene Werturteil überzeugt. Er bemüht sich jedoch, durch Differenzierungen vor allem bezüglich der Modi, in denen jemand Wissen besitzen kann, sowie der psychischen Ursachen, die den Übergang von einem Modus zum anderen beeinflussen, den Phänomenen besser Rechnung zu tragen. Anders als Sokrates ist er in der Lage, den Konflikt zu erfassen, in dem ein Akteur steht, der mit einer Versuchung konfrontiert ist: dieser hat es nicht einfach mit einem Messproblem zu tun, sondern steht unter dem Einfluss von mehr oder weniger starken Affekten und Begierden (epithymia). Diese sind nicht auf das Gute, sondern auf das Angenehme gerichtet. Wenn unmittelbar-sinnliches und überlegtes Streben nicht kongruieren (wenn der Akteur mithin nicht „tugendhaft“ ist), können beim Versuch, in einer praktischen Überlegung zu klären, welche Handlung die Beste ist, Komplikationen auftreten. Dem Beherrschten gelingt es trotz widerstrebender Begierden, gemäß dem praktischen Werturteil zu handeln, dem Unbeherrschten (akrates) gelingt es nicht. Das Handeln des letzteren steht jedoch nur zum Schein im Gegensatz zu seinem situativen Werturteil. Vielmehr führt das Aufflammen der Begierde dazu, dass das Urteil seinen Status ändert: die Person fällt situativ gar kein Urteil, sondern befriedigt ihre Begierde direkt. Zwar mag sie (1) verbal ein Urteil äußern, ohne es jedoch wirklich zu verstehen. Sie redet dann wie ein Betrunkener, der ohne Einsicht die Verse des Empedokles zitiert. Oder aber (2) die Person beginnt unter dem Einfluss einer Begierde gar nicht erst instrumentell zu überlegen. Das Urteil, dass eine andere Handlung die beste wäre, kann ihr in beiden Fällen nur dispositionell zugeschrieben werden. Die Person verzichtet nicht wissendlich darauf, das Gute zu tun, ihr Handeln steht nicht im Widerspruch zu einem praktischen Werturteil im Vollsinne, sondern entweder zu einer defizienten Form eines solchen Urteils, oder zu einem zwar fällbaren, aber eben nicht gefällten Urteil.

Aristoteles stimmt mit Sokrates also darin überein, dass niemand, der volle Einsicht in das Gute hat, wissentlich das Schlechtere tut. Die Phänomene, die den Anschein erwecken, als sei dies doch möglich, haben in Wirklichkeit eine andere Struktur. Indem der Zugriff des Unbeherrschten auf das System seiner Meinungen durch aufflammende Begierden gestört wird, wird seine Freiheit, seine praktische Fähigkeit, die bessere Handlung zu vollziehen, aufgehoben. Dies führt nicht unbedingt dazu, ihn moralisch zu entschuldigen: in dem Maße, wie er den inneren Konflikt, der zur unbeherrschten Handlung führt, hat verhindern können, dies aber – fahrlässig oder vorsätzlich – unterlassen hat, ist ihm die Handlung zuzurechnen.

Wie befriedigend ist Aristoteles’ Vorschlag? Zweifellos erhöhen seine Differenzierungen bezüglich der Modi des Besitzes von Meinungen das explanatorische Potential einer Handlungstheorie, die einen sehr engen Zusammenhang zwischen praktischem Urteil und Handlung behauptet, beträchtlich. Richtig gesehen hat er, dass Willensschwäche in einer Konfliktsituation zwischen überlegtem Urteil und einer Versuchung, die unmittelbare Antriebe mobilisiert, entsteht. Was genau aber erweist sich beim akrates als zu schwach? Aristoteles zufolge nicht das Vermögen (falls es ein solches gibt), vollgültige praktische Werturteile in Handlungen umzusetzen. Auch nicht die Fähigkeit, einmal gefällte Urteile solange, bis der Zeitpunkt des Handelns gekommen ist, stabil zu halten. Zu schwach entwickelt ist vielmehr die Fähigkeit, unter widrigen affektiven Bedingungen praktisch zu überlegen und zu urteilen: es gelingt dem akrates nicht, das relevante aktualisierte Wissen vor dem mentalen Entgleiten zu bewahren oder das relevante potentielle Wissen unter diesen Bedingungen zu aktualisieren. Und doch scheint es, dass wir im Alltag auch von Willensschwäche reden, wenn jemand nicht buchstäblich von Begierden überwältigt wird. Austin hat darauf aufmerksam gemacht, dass wir einer Versuchung oftmals „mit Ruhe und Finesse“ (Austin 1957, 146) nachgeben. Auf die Frage, wie solche Phänomene zu analysieren sind, in denen wir keinesfalls die Kontrolle verlieren, sondern durchaus überlegt, gleichwohl aber „mit schwachem Willen“ handeln, hat Aristoteles keine Antwort.

Akrasie: die moderne Diskussion

Die Versuche, die Defizite der aristotelischen Konzeption zu beheben, konzentrierten sich lange Zeit hauptsächlich auf den Zusammenhang zwischen Urteil und Handlung. Ist dieser Zusammenhang begrifflicher oder kausal-probabilistischer Art? In neuerer Zeit ist Richard M. Hare (1963, Kap. 5) hier zu Ergebnissen gekommen, die verbal zwar recht deutlich von der sokratisch-aristotelischen Position differieren, sie der Sache nach jedoch im Kern bestätigen. Er hält es zwar für möglich, dass jemand seinem besseren (in diesem Fall: moralischen) Urteil entgegen handelt, doch liege dies dann daran, dass die Person psychisch unfähig sei, die bessere Handlung zu vollziehen. Aristoteles jedoch hat von vornherein Urteile in Blick, die aus praktischen Überlegungen hervorgehen. Solche Überlegungen beziehen sich ausschließlich auf Handlungen, von denen die Person meint, dass sie in ihrer Macht stehen. Für Urteile, die solche Handlungen betreffen, meint auch Hare, dass sie – sofern die Annahmen über die eigenen Fähigkeiten zutreffend sind – notwendig handlungskausal durchschlagen. Seine Begründung ist aristotelisch-sokratisch: das Kriterium dafür, dass ein praktisches (moralisches) Werturteil aufrichtig ist, ist, dass die Person entsprechend handelt, sofern sie kann. Auch Donald Davidson ist hiervon überzeugt. In zwei wichtigen Aufsätzen (1969; 1982) setzt er sich mit der Frage auseinander, wie man an dieser aristotelisch-sokratischen Einsicht festhalten kann, ohne das Alltagsphänomen Willensschwäche einfach wegzuinterpretieren. Dieses Alltagsphänomen beschreibt er als Akrasie: wissentliches Handeln gegen das Urteil, eine ausführbare Handlung sei alles in allem die Beste. Anders als Aristoteles, meint Davidson, dies sei auch dann möglich, wenn die Wissensbedingung – und damit ipso facto die Freiheitsbedingung – nicht eingeschränkt ist: der Akratiker wählt sehenden Auges das Schlechtere. Dies stellt für Davidson ein ernstes Problem dar, da er eine humeanisch-empiristische, kausale Handlungstheorie vertritt, also der Meinung ist, dass praktische Gründe eine kausale Rolle bei der Entstehung von Handlungen spielen. Praktische Gründe werden durch handlungsbezogene Werturteile konstituiert. Absichtliche Handlungen analysiert Davidson als durch Gründe verursachte Handlungen. Wenn aber gilt, dass Gründe diejenigen Faktoren sind, die solche Handlungen verursachen, wie könnte dann nicht der stärkste Grund auch die stärkste Ursache sein?

In einem bestimmten Sinne hält Davidson dies für unmöglich: es sei evident, dass, insofern jemand absichtlich handelt, er tut, was er für das Beste hält. Dies schließe aber nicht aus, dass jemand etwas anderes für das alles in allem Beste halte (1969). Urteile der Form „x zu tun ist am besten“ bezeichnet Davidson als unbedingte Urteile, Urteile der Form „x zu tun ist am besten relativ zu den Gründen a-n“ als bedingte Urteile. Urteile bezüglich des alles in allem Besten seien bedingte Urteile (diese Urteile sind durch sämtliche berücksichtigte Gründe „bedingt“). Da sie somit von unbedingten Urteilen bezüglich des Besten unterschieden seien, könnten sie nicht in logischen Widerspruch zu letzteren treten. Es sei deshalb logisch möglich, dass jemand x für die alles in allem beste Handlung, zugleich aber y für die beste Handlung hält und folglich y tut. Es existiere allerdings die Norm, dass man von bedingten zu den entsprechenden unbedingten Urteilen übergehen solle, sofern das bedingte Urteil ein Alles-in-allem-Urteil sei. Der Akratiker sei jemand, der gegen diese Norm verstoße, und zwar absichtlich. Diese Form von Irrationalität sei begrifflich konsistent darstellbar und insofern möglich. Was hier psychologisch geschieht, erklärt Davidson (1982), indem er den Geist als Set von Subsystemen beschreibt, die kausal interagieren können. Wenn alles mit rechten Dingen zugeht, wird das Urteil, das auf der Basis der im Gesamtsystem verfügbaren Gründe gefällt wird, gemäß der Norm in ein unbedingtes Urteil überführt, und die Person handelt entsprechend. Im Falle von Akrasie jedoch verursacht ein Subsystem, das ein anderes, partikulärer begründetes bedingtes Urteil fällt, dass diese Überführung scheitert; die Person fällt dann ein unbedingtes Urteil im Sinne des Subsystems, urteilt also, dass x zu tun alles in allem am besten wäre, sowie dass y die beste Handlung wäre, und tut y. Akrasie ist somit logisch und psychologisch möglich.

Wie ich zu zeigen versucht habe (Schälike 2005), gelingt es Davidson jedoch nicht, der Freiheitsbedingung in angemessener Weise Genüge zu tun. Zum Alltagsphänomen Willensschwäche gehört, dass der Akteur insofern frei handelt, als er die Kontrolle über sein Tun behält. Kontrolliert handelt man jedoch nicht schon dann, wenn die Handlung durch irgendwelche motivationale Faktoren in der Person ausgelöst wird, sondern nur dann, wenn die Person selbst festlegt, wie sie handelt. Dies tut sie oftmals, indem sie zunächst in einer praktischen Überlegung ihre Optionen bewertet. Die relevanten Urteile sind dann jedoch nicht diejenigen irgendwelcher Teilsysteme, sondern die Alles-in-allem-Urteile des Gesamtsystems, das die praktische Überlegung durchführt. Gelangt die Person zu einem solchen bedingten Urteil, steht nur noch seine Umwandlung in ein unbedingtes Urteil zwischen ihm und der Handlung. Ex hypothesi kann die Person diese Umwandlung vornehmen (Freiheitsbedingung), unterlässt dies jedoch absichtlich. Diese Absicht ist jedoch keine des Gesamtsystems, sondern eine, die sich in einem Subsystem bildet. Es ist somit keine, die die Person kontrolliert bildet. Nicht sie, sondern etwas in ihr blockiert die als besser beurteilte Handlung und löst die als schlechter beurteilte aus. Diese Handlung ist nur freiwillig insofern, als ihr Ursprung in der Person liegt, nicht jedoch insofern, als die Person sie kontrolliert. Der Fall liegt ähnlich wie beim Aristotelischen Akratiker, bei dem unmittelbare Antriebe an seiner Überlegung vorbei Macht über das Handeln erlangen. So etwas mag geschehen, wird jedoch anders erlebt als das Alltagsphänomen Willensschwäche. Damit hängt zusammen, dass, während im Alltag die Zuschreibungsfrage unproblematisch positiv beantwortet werden kann, sie bei Aristoteles- wie bei Davidson-Akrasie problematisch ist: die zurechenbare Handlung wäre allenfalls zeitlich vorgelagert, sie beträfe das fahrlässige oder vorsätzliche Sich-Konfrontieren mit der Versuchung.

Die Gründe dafür, dass wissentliches Handeln gegen das bessere Urteil ausgeschlossen ist, hält Ursula Wolf für begrifflicher Art. Falls jemand etwas wissentlich nicht tue, was er für das Beste halte, obwohl er dies könnte, so folge „analytisch, dass er es nicht wirklich für besser hält“ (Wolf 1985, 133). Sie steht somit in der sokratisch-aristotelischen Tradition. Um deren explanatorisches Potential zu erhöhen, zeigt sie Zusammenhänge auf, die zwischen dem Alltagsphänomen Willensschwäche und dem Phänomen der Selbsttäuschung bestehen. Sie weist darauf hin, dass wir ein Interesse daran haben, uns bestimmte praktische Grundsätze zuzuschreiben, wenn dies uns vor uns selbst und anderen ein gutes Ansehen ermöglicht. Allerdings können wir uns aus den genannten Gründen diese Grundsätze nur dann berechtigt zuschreiben, wenn wir im Anwendungsfall auch bereit sind, entsprechend zu handeln – auch dann, wenn dies uns die Möglichkeit versperrt, andere, weniger prestigeträchtige Wünsche zu befriedigen. Tun wir dies nicht, so können wir uns ein Selbstbild, das die attraktiven Grundsätze integriert, nur im Modus des Irrtums zuschreiben – genauer gesagt, da es sich hier um interessierte Irrtümer handelt, im Modus der Selbsttäuschung. Das illusionäre Selbstbild kann selbst in Situationen, in denen sich die Grundsätze im Handeln erweisen müssten, aufrecht erhalten werden, wenn die Person bestimmte Strategien anwendet, etwa die Strategie der Rationalisierung: Handlungsprinzipien lassen begründete Ausnahmen zu, und die Person redet sich ein, ein solcher Ausnahmefall sei gegenwärtig gegeben. Diese Meinung ist jedoch irrig: der wahre Grund, weshalb die Person z.B. das Stück Torte verzehrt, ist, dass ihr der sinnliche Genuss wichtiger ist als eine gute Figur, was sich daran zeigt, dass sie die Torte auch dann gegessen hätte, wenn sie nicht der (irrigen) Meinung gewesen wäre, der Verzehr sei mit dem Vorsatz, Diät zu halten, vereinbar. Die Selbsttäuschung ermöglicht es der Person zum Schein, an ihrem idealen Selbstbild festhalten zu können, ohne auf Genuss verzichten zu müssen.

Dass solche interessierten Fehler im Selbstverständnis sehr häufig vorkommen, ist offensichtlich. Die Strategien der Selbsttäuschung, die Wolf beschreibt, scheinen mir jedoch ungeeignet, eine Art von Fehler zu erklären, die ein Willensschwacher typischerweise sich selbst zuschreibt. Falls er die Täuschung zu einem späteren Zeitpunkt durchschaut, so lautet die Diagnose Wolf zufolge auf Irrtum bezüglich der „Stärke“ der Evaluationen, nicht auf Akrasie. Dies letztere jedoch ist es, worüber ein Willensschwacher sich typischerweise beklagt. Ich habe zu zeigen versucht, dass sich auch diese Klage unter der Annahme, hier läge Selbsttäuschung zu Grunde, analysieren lässt (Schälike 2004). Der Selbsttäuscher legt sich eine irrige, aber zu keinem Zeitpunkt als irrig durchschaute Handlungstheorie zurecht, der zufolge Akrasie möglich ist: er spaltet seine praktische Identität in einen evaluativen und einen motivationalen Teil auf und behauptet, auf der Evaluationsebene voll und ganz hinter den hehren Idealen zu stehen; die Motivation folge jedoch ihren eigenen Gesetzen und verweigere manchmal die Gefolgschaft. Auf diese Weise entsteht das Alltagskonzept von Willensschwäche, die Vorstellung nämlich, das „wahre“, evaluative Selbst sei bedauerlicherweise nicht „stark“ genug, um sich gegen die Dispositionen auf der Ebene des motivationalen Selbst durchzusetzen, auf der die Entscheidungen fallen. Zum Schein ermöglicht dieser Zug eine Teil-Exkulpation, da er es zulässig erscheinen lässt, wenigstens auf der evaluativen Ebene an dem attraktiven Selbstbild festzuhalten. Tatsächlich lassen sich das evaluative und das motivationale Selbst jedoch nicht voneinander trennen. Die Person hätte ja in der Situation die peinlicherweise unterlassene Handlung ausführen können, und die ganze Tragweite dieser Tatsache ist es, die sie zu verschleiern sucht (376f.).

Diese Argumentation setzt die sokratisch-aristotelische These, Motivation und Evaluation müssten notwendig kongruieren, voraus. Alfred R. Mele bestreitet diese These (1987). Akrasie liege dann vor, wenn der Akteur zwar in der Lage sei, durch Maßnahmen der Selbstkontrolle eine ansonsten auftretende Diskrepanz von Motivation und Evaluation zu verhindern, jedoch diese Fähigkeit absichtlich nicht ausübe und deshalb eine minder evaluierte Handlung anstelle einer höher evaluierten ausführe (93-95).

Gegen Konzeptionen dieser Art ist ein Argument von Gary Watson (1977) einschlägig (das Mele allerdings – meines Erachtens zu Unrecht – nicht akzeptiert [Mele 1987, 27-29]). Watson analysiert Situationen, in denen ein Akteur der Versuchung ausgesetzt ist, entgegen seinem Urteil zu handeln. Sollte der Akteur nun darauf verzichten, die Mittel der Selbstkontrolle zu ergreifen, von denen er meint, dass sie ihm zu Gebote stehen, so sei der Schluss unabweisbar, dass das Urteil nicht ernst gemeint ist, also kein echtes praktisches Werturteil darstellt (337f.). Ein solches bezieht den Aufwand an Selbstkontrolle mit ein, so dass dieser keinen relevanten Grund darstellt, auf Selbstkontrolle zu verzichten. Ein Handeln wider das bessere Urteil kann dann aber nur so verstanden werden, dass der Akteur die bessere Handlung nicht vollziehen kann. Dies stimmt überein mit der sokratisch-aristotelischen Kernthese, wirft jedoch die Frage auf, wie es verständlich gemacht werden kann, dass wir im Alltag zwischen Akrasie und zwanghaftem Verhalten unterscheiden. Zwanghaft nennen wir das Handeln etwa eines Kleptomanen oder eines Klaustrophobikers: diese können nicht anders, als zu stehlen bzw. enge Räume zu meiden, und gleichen darin offenbar dem Akratiker, der einer Versuchung nicht widerstehen kann. Doch moralisch beurteilen wir letzteren ganz anders: wir machen ihm Vorwürfe, wo wir die ersteren entschuldigen. Wie ist dies zu verstehen? Man könnte meinen, dass der Akratiker zu schwach ist, um richtig zu handeln, während im Falle von Zwang die Motive, der Versuchung nachzugeben, zu stark sind. Aber wenn die verfügbaren Maßnahmen der Selbstkontrolle nicht ausreichen, sind offenbar auch die Motive des Akratikers für ihn unüberwindlich: Akratiker und Zwanghafter können beide nicht anders. Wenn wir hier einen Unterschied machen, so Watson, sei das so zu verstehen, dass wir die Fähigkeit der Akteure zur Selbstkontrolle an unseren eigenen normativen Maßstäben messen: der Akratiker verliert die Kontrolle bereits angesichts von Versuchungen, denen ein „normaler“ Akteur widerstehen könnte, während der Zwanghafte von Motiven überwältigt wird, denen ein typischer Erwachsener unserer Gesellschaft nicht standhalten kann (332). Wenn wir ersterem Vorwürfe machen, so deshalb, weil wir meinen, dass er die normalen Fähigkeiten hätte entwickeln sollen und können. Auch hier bezieht sich die moralische Zurechnung auf zeitlich vorgelagerte, typischerweise fahrlässige Handlungen bzw. Unterlassungen.

In einer späteren Arbeit hat Watson seine Ansicht bezüglich der Fähigkeiten von Akratikern und sog. „Zwanghaften“ revidiert (1999). Er zweifelt nun daran, dass es sinnvoll ist zu sagen, jemand werde durch seine eigenen unwiderstehlichen Wünsche zum Handeln „gezwungen“. Wünsche seien ja Einstellungen, die bestimmte Optionen in einem positiven Licht erscheinen lassen. Etwas zu tun, was man für äußerst attraktiv hält, ist deutlich von äußerem Zwang, dem man sich erfolglos entgegenstemmt, unterschieden. Überwältigend starke Motive berauben das Subjekt nicht der Freiheit, entsprechend dem besseren Urteil zu handeln, sondern verdrehen gewissermaßen dieses Urteil in einer problematischen Weise: sie beeinträchtigen die praktische Urteilskraft, die Fähigkeit, angemessen auf verfügbare Handlungsgründe zu reagieren, indem sie z.B. die Aufmerksamkeit von ihnen ablenken. Urteil und Handlung sind dann durchaus im Moment der Handlung kongruent, doch erweist sich das Urteil hinterher, bei ruhiger Betrachtung, als suboptimal. Die Unterscheidung zwischen Akrasie und „Zwang“ trifft Watson wiederum im Rekurs auf normative Erwartungen bezüglich der Fähigkeit, angesichts von affektiv-motivationalem „Störfeuer“ Gründe abzuwägen. Zu „schwach“ ist beim Willensschwachen nicht so sehr der Wille, als die kognitive Kapazität, unter erschwerten Bedingungen korrekt zu überlegen (72f.). Diese Analyse stellt meines Erachtens einen deutlichen Fortschritt gegenüber dem älteren Aufsatz (1977) dar, da sie den Phänomenen angemessener ist und wichtige Einsichten in die Natur willentlichen Strebens enthält. Darüber hinaus fügt sie den Aristotelischen Analysen einen wichtigen Aspekt hinzu, da sie verständlich macht, wie jemand willensschwach handelt, obwohl er praktisch überlegt und sich entscheidet.

Michael Smith widerspricht der sokratisch-aristotelischen Kernthese, dass Akrasie im strikten Sinne unmöglich ist (2003). Er setzt sich wie Watson mit der Frage auseinander, wie man es verstehen kann, dass der Willensschwache und der Zwanghafte es unter dem Einfluss einer Versuchung gleichermaßen versäumen, die erforderlichen Maßnahmen der Selbstkontrolle zu ergreifen, wir jedoch nur dem Willensschwachen dies vorwerfen. Während Watson argumentiert, beide unterschieden sich nicht bezüglich des Besitzes der Fähigkeit, Selbstkontrolle zu üben, sondern allein bezüglich unserer normativen Erwartungen betreffend den Erwerb bzw. die Aktualisierung dieser Fähigkeit, behauptet Smith, der Willensschwache besitze die relevante Fähigkeit, während sie dem Zwanghaften ermangle. Aber was heißt es, dass der Willensschwache Selbstkontrolle üben kann? Smith operiert mit einem Begriff von praktischer Fähigkeit, der an Vorschläge von David Lewis anknüpft: jemand hat die praktische Fähigkeit, eine Handlung auszuführen, wenn er sie in nahen möglichen Welten ausführen würde. Jemand trinkt beispielsweise zu viel Alkohol, obwohl er es für falsch hält, da es, wie er meint, schlimme Folgen haben kann. Würde er bestimmte Methoden der Selbstkontrolle anwenden, etwa sich plastisch und detailliert vor Augen führen, wie schlimm die Konsequenzen tatsächlich sein könnten, würde er sich nicht betrinken. Wenn gilt: in nahen möglichen Welten hat er solche Gedanken und widersteht der Versuchung, so haben wir es mit einem Akratiker zu tun. Wenn er jedoch in der benachbarten Region des logischen Raumes keine Gedanken hat, die motivationale Kräfte in ihm wecken, die ihn widerstehen lassen, so betrinkt er sich zwanghaft: er ist ein Süchtiger, er kann nicht anders.

Sollte Smiths Analyse überzeugen, erwiese sich Akrasie somit doch als möglich. Ob sie überzeugt, hängt davon ab, ob sein Konzept von Freiheit bzw. praktischer Fähigkeit plausibel ist. Ich habe zu zeigen versucht, dass dies nicht der Fall ist (Schälike 2006). Smith zufolge verzichtet der Akratiker nicht willentlich auf Selbstkontrolle, er nimmt nicht volitiv zu dieser Möglichkeit Stellung, sie kommt ihm vielmehr gar nicht in den Sinn. Dann jedoch erfährt er sich nicht als jemanden, der es unter Kontrolle hat, ob er die Maßnahmen ergreift und sich so in die Lage versetzt, die bessere Handlung auszuführen. Kontrollerfahrung setzt voraus, dass man sich vor offenen Optionen sieht. Dies jedoch gehört zum Phänomen Willensschwäche dazu. Die Rede von Fähigkeit ohne Kontrollerfahrung ist zwar sicher nicht sinnlos, sie ist auch zuschreibungstheoretisch relevant, nämlich im Falle von Fahrlässigkeit: die Person ist verantwortlich, weil sie zu einem früheren Zeitpunkt dafür hätte Sorge tragen können, dass sie jetzt etwas tun kann, wozu ihr wegen dieses Versäumnisses jetzt die Fähigkeit fehlt. Auch Aristoteles erkennt an, dass Akrasie im Modus der Fahrlässigkeit möglich ist. Dies ist jedoch nicht das, was Smith meint. Die Fähigkeit zur Selbstkontrolle ist seiner Ansicht nach in der Situation durchaus gegeben. Dies scheint mir jedoch weder der Erfahrung der Akteure, auf die Smiths Beschreibung zutrifft, noch unserer Zuschreibungspraxis, noch einer plausiblen Theorie moralischer Verantwortung zu entsprechen. Jemanden, der gar nicht weiß, dass er etwas tun könnte, und der für diese Unwissenheit nicht verantwortlich ist, machen wir nicht dafür verantwortlich, dass er es nicht tut. Smith stützt seine Erklärung der Möglichkeit von Akrasie auf eine unplausible Theorie von praktischer Fähigkeit bzw. moralischer Verantwortung.

Intentionsschwäche

Es ist einigermaßen erstaunlich, dass nahezu alle Autoren, die sich philosophisch mit Willensschwäche auseinandersetzen, lediglich auf den Zusammenhang zwischen praktischem Urteil und Willensbildung fokussieren, während sie die Frage, welche Probleme nach einer abgeschlossenen Willensbildung auftreten können, unberücksichtigt lassen. Diese jedoch scheinen den größten Teil von Willensschwäche als Alltagsphänomen auszumachen. Wie Richard Holton konstatiert, charakterisieren Nicht-Philosophen Willensschwäche typischerweise nicht als Handeln wider das bessere Urteil, sondern bezeichnen denjenigen als willensschwach, der einmal gefasste Vorsätze zu leichtfertig revidiert, dessen Wille also nicht hinreichend stabil ist (Holton 1999, 241). Willensschwäche gilt im Alltag somit weniger als Akrasie denn als Intentionsschwäche.

Vorsätze (Intentionen, Absichten) haben, wie Holton ausführt, eine Funktion: sie „speichern“ gewissermaßen Entscheidungen, die wir oftmals außerhalb der Handlungssituation treffen (müssen). Beispielsweise kann es sinnvoll sein, sich schon jetzt Gedanken darüber zu machen, was man morgen tun sollte, weil man jetzt mehr Zeit, Ruhe und besseren Zugang zu Informationen hat. Dies setzt allerdings voraus, dass die im voraus getroffene Entscheidung zum relevanten Zeitpunkt auch noch motivational wirksam ist. Das ist nicht ohne weiteres gewährleistet, denn in der Zwischenzeit können Ereignisse auftreten, die zum Verlust des Vorsatzes führen, etwa wenn das Subjekt den Vorsatz einfach vergisst oder ihn revidiert. Letzteres muss nicht unbedingt irrational sein: oftmals gelangt das Subjekt an neue Informationen, die die Situation in einem anderen Licht erscheinen lassen. Manchmal jedoch führen Motive, die längst berücksichtigt und als irrelevant verworfen wurden, dazu, dass das Subjekt sich umentscheidet. Und selbst wenn eine solche Revision tatsächlich einmal ex post vorteilhaft erscheint, zeigt sich in ihr eine irrationale Tendenz: wer einmal gefasste Vorsätze (durchaus im Glauben, dies sei begründet, tatsächlich jedoch) ohne guten Grund wieder in Frage stellt, setzt seine Zeit und Kraft nicht vernünftig ein. Als endliche Wesen müssen wir mit unseren Ressourcen haushalten, und der Willensschwache wird – ohne es zu bemerken, also nicht intentional – den diesbezüglichen Normen nicht gerecht. Rational ist die Tendenz, einmal gefasste Intentionen nur unter bestimmten Bedingungen in Frage zu stellen, etwa wenn man meint, dass relevante Aspekte der Situation nicht hinlänglich berücksichtigt wurden oder dass die Intention nun doch nicht mehr ausführbar ist (249). Wer die entsprechenden Dispositionen hat, besitzt Willensstärke: die Fähigkeit, Versuchungen zu widerstehen. Diese Fähigkeit ist einem Muskel vergleichbar: sie auszuüben, erfordert Anstrengung, führt kurzfristig zu Ermüdung, bei Wiederholung jedoch zur Stärkung (Holton 2003).

Mangelnde Stabilität von Intentionen ist eine, jedoch keinesfalls die einzige irrationale Disposition, die als Form von „Willensschwäche“ bezeichnet werden kann. Eine weitere hat Neil Roughley (2005) herausgearbeitet: die Tendenz, miteinander inkompatible Vorsätze auszubilden, sowie es zu versäumen, untergeordnete, instrumentelle Intentionen auszubilden, die erforderlich sind, um dem übergeordneten Vorsatz zur Erfüllung zu verhelfen. Auch hier wird der Willensschwache unabsichtlich einer Rationalitätsnorm nicht gerecht.

Es sei erwähnt, dass Holton und Roughley Akrasie nicht für unmöglich halten; sie meinen, dass Intentionsschwäche Akrasie zwar nicht implizieren muss, aber kann – dass der Verstoß gegen die genannten Normen möglicherweise also auch absichtlich erfolgt.

Fazit

Das Phänomen der Willensschwäche erfreut sich eines großen philosophischen Interesses, weil sich in ihm die Zusammenhänge zwischen praktischem Überlegen, praktischem Urteilen, Willensbildung und Handeln zeigen; die Fähigkeit, es adäquat zu analysieren, gilt als Prüfstein für Handlungstheorien und Konzepte praktischer Rationalität. Konzepte, die die Möglichkeit von Akrasie leugnen, erweisen sich als explanatorisch leistungsfähiger, als man angesichts der Ubiquität des Alltagsphänomens Willensschwäche erwarten könnte. Die Aristotelischen Differenzierungen, die Möglichkeit, den Schein von Akrasie unter Rekurs auf Selbsttäuschung zu erklären, sowie der Nachweis, dass Willensschwäche im Alltag typischerweise durch (nicht akratische) Intentionsschwäche geprägt ist, erhöhen die Plausibilität dieser Konzepte beträchtlich.

UNSER AUTOR:

Julius Schälike ist Wissenschaftlicher Assistent am Fachbereich Philosophie der Universität Konstanz.

Von ihm sind zum Thema erschienen bzw. in Vorbereitung:

(2002) Wünsche, Werte und Moral. Entwurf eines handlungstheoretischen und ethischen Internalismus. Würzburg: Königshausen & Neumann (180 S., kt., € 25.—).

(2004) Willensschwäche und Selbsttäuschung. Über die Rationalität des Irrationalen und das Verhältnis von Motivation und Evaluation, in: Deutsche Zeitschrift für Philosophie 52, 362-380.

(2005), Irrationale mentale Kausalität und praktische Normen a priori. Donald Davidsons Analyse von Willensschwäche und Selbsttäuschung, in: Zeitschrift für philosophische Forschung 59, 22-48.

(2006), Who Is Afraid of Distant Possible Worlds? Smithean and Moorean Counterfactual Analyses of Responsibility, Capacity, and Control. MS.


WEITERE LITERATUR ZUM THEMA

Sammelbände:

Spitzley, Th. (Hg.) (2005): Willensschwäche., Paderborn: Mentis (234 S., kt., € 22.80). (Enthält Wolf 1985 sowie deutsche Übersetzungen u. a. von Platon, Aristoteles, Hare 1963, Davidson 1969 u. 1982, Watson 1977).

Stroud, S./Ch. Tappolet (Hg.) (2003): Weakness of Will and Practical Irrationality. Oxford: Clarendon Press (328 p., £ 40.-).

Bücher und Aufsätze:

Austin, J. L. (1957): A Plea for Excuses, in: ders., Philosophical Papers. Oxford: Oxford University Press 1979, 123-152 (316 p., £ 16.—)

Davidson, D. (1969): How is Weakness of the Will Possible?, in: ders., Essays on Actions and Events 1980, Oxford: Oxford University Press, 21–42 (308 p., pbk., £ 15.—)

Davidson, D. (1982): Paradoxes of Irrationality, in: R. Wollheim/J. Hopkins (Hg.), Philosophical Essays on Freud. Cambridge: Cambridge University Press 1982, 289–305 (328 p., vergriffen).

Hare, R. M. (1963): Freedom and Reason. Oxford: Oxford University Press (236 p., pbk., £ 23.—).

Holton, R. (1999): Intention and Weakness of Will, in: The Journal of Philosophy 96, 241-262.

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