PhilosophiePhilosophie

STICHWORT

Christian Beyer:
Metavolition

 

In der praktischen Philosophie spielt der Wunschbegriff von jeher eine zentrale Rolle. Er umfasst dabei so disparate Phänomene wie Triebe respektive körperliche Begierden, unmittelbare Handlungsabsichten, Zwecksetzungen, persönliche Vorlieben, Präferenzen und Lebensziele. Gemeinsam und eigentümlich ist derartigen Phänomenen, dass sie allesamt „Proeinstellungen“ (D. Davidson) handelnder Subjekte darstellen, also auf irgendwelche Aspekte verweisen, die dem betreffenden Akteur an der gewünschten Sache gefallen beziehungsweise sie für ihn att-raktiv machen. Am kalorienhaltigen Vanilleeis, nach dem ich mich verzehre, gefällt mir etwa der Geschmack, während mir die kalorienarme Erfrischung, die ich dem Sahneeis gerne vorziehen würde, besonders aus gesundheitlichen Gründen attraktiv erscheint. Wie dieses Beispiel illustriert, können verschiedene Wünsche eines Akteurs miteinander in Konflikt stehen. Ein Umstand, auf den u. a. bereits Augustin nachdrücklich hinweist, wenn er im achten Buch der Confessiones retrospektiv beschreibt, wie „der Geist gelüstete wider das Fleisch und das Fleisch wider den Geist“. Hier kommt (an¬satzweise ebenfalls schon bei Augustin) der Begriff der Metavolition ins Spiel.

Konfligieren nämlich zwei Wünsche miteinander, so können Wünsche, die diese Wünsche betreffen und insofern auf einer höheren Stufe angesiedelt sind, den Ausschlag dafür geben, welcher der beiden niederstufigen Wünsche sich durchsetzt, also handlungswirksam – sprich: in die Tat umgesetzt – wird. Möchte ich z. B. aus grundsätzlichen Erwägungen heraus, dass mein Wunsch nach der kalorienarmen Erfrischung gegenüber dem Verlangen nach dem Sahneeis die Oberhand gewinnt, so wird dies günstigenfalls dazu führen, dass ich mein Verlangen suspendiere und stattdessen nach der kalorienarmen Alternative greife. Ein solcher Wunsch, der darauf abzielt, dass ein bestimmter niederstufiger Wunsch (nicht) han-dungswirksam werde, heißt in der neueren Fachliteratur Metavolition (higher-order vo-lition).

Nicht alle (positiven) höherstufigen Wünsche verlangen danach, dass der gewünschte Wunsch niederer Stufe tatsächlich in die Tat umgesetzt wird. So könnte z. B. ein Arzt den Wunsch hegen, einmal den Drogenwunsch eines von ihm behandelten Süchtigen zu ver-spüren, ohne diesem letzteren Verlangen in-des wirklich nachgeben zu wollen (vgl. 1, S. 15). Die Metavolitionen bilden daher nur eine Teilmenge der Klasse der höherstufigen Wünsche – wenn auch sicherlich die signifikanteste.

Handlungswirksame Wünsche (auch: unmittelbare Handlungsabsichten, Willensbestimmungen) stellen den Willen eines Akteurs dar. Metavolitionen wirken dagegen im Regelfall willensbildend. In ihnen manifestiert sich, welche niederstufigen Wünsche sich der Akteur zueigen gemacht hat beziehungsweise mit welchen dieser Wünsche er sich persönlich identifiziert. Und wenn alles gut geht, der Akteur also z. B. nicht unter Willensschwäche leidet, leiten sie ihn in sei-nen effektiven Handlungsentscheidungen; sie tragen damit zu ihrer eigenen Erfüllung bei.

Das Konzept der Metavolition fand erst mit dem Erfolg von H. Frankfurts 1971 erschienenem Aufsatz Freedom of the will and the concept of a person (wiederabgedruckt in: 1) Eingang ins begriffliche Standardrepertoire der neueren praktischen Philosophie. Ähn-lich wie in der Erkenntnistheorie die Idee der epistemischen Verantwortung manchmal unter Verwendung des Begriffs einer Metaüberzeugung formu¬iert wird (nämlich im Rekurs auf Überzeugungen betreffs meinungsrechtfertigender Gründe), bestimmt Frankfurt den Begriff eines moralisch ver-antwortlichen Subjekts – einer „Person“ –, indem er auf den Metavolitionsbegriff rekur-riert.

Hinter dieser Begriffsbestimmung steht der im Kern rationalistische Gedanke, dass Per-sonen als solche die Fähigkeit besitzen, auf die eigenen Wünsche (selbst-)kritisch zu reflektieren. Wer dazu grundsätzlich in der Lage ist, muss es sich gefallen lassen (und darf umgekehrt erwarten), für seine Handlungen verantwortlich gemacht und dementsprechend moralisch evaluiert zu werden; er besitzt mit andern Worten den Status einer vollwertigen (moralischen) Person. Nun hät-te die kritische Reflexion auf die eigenen Willensbestimmungen indes keinerlei praktische Relevanz, wenn sie ausschließlich Überzeugungen über diese Willensbestimmungen (und seien es auch evaluative Über-zeugungen) generierte. Personen mögen zwar wesenhaft (evaluative und sonstige) Metaüberzeugungen besitzen. Verantwortliche Akteure sind sie jedoch nach Frankfurt aus einem anderen Grunde: Sie sind in der Lage, sich (je nachdem) mit ihren Willensbe-stimmungen zu identifizieren beziehungsweise sich davon zu distanzieren; sie sind, anders gesagt, imstande, Metaovlitionen au-zubilden und (mit der nötigen Entschlossenheit) entsprechend motivierte Handlungsentscheidungen zu treffen (vgl. Identification and wholeheartedness, in: 1).

Für Frankfurt laufen die Begriffe (a) eines hinsichtlich seiner Willensbestimmungen zur kritischen Selbstreflexion fähigen Subjekts und (b) eines Wesens, das Metavolitionen auszubilden (und entsprechende Handlungsentscheidungen zu treffen) imstande ist, der Sache nach auf dasselbe hinaus: Sie markie-ren den Umfang des (moralischen) Person-begriffs. Die zweite Charakterisierung enthält in nuce Frankfurts philosophische Analyse dieses Begriffs.

Bei Frankfurt findet sich diesbezüglich noch eine dritte Begriffsbestimmung: Er setzt Per-sonen (c) mit Subjekten gleich, für die ihre Willensfreiheit beziehungsweise das Fehlen dieser Freiheit zum Problem werden kann. Der in der (nach Frankfurt) umfangsgleichen Bestimmung (b) verwendete Metavolitionsbegriff schafft nun Raum für eine tragfähige kompatibilistische Position bezüglich Freiheit und Determinismus: Gleichviel, ob unser Wollen und Tun physikalisch eindeutig determiniert ist oder nicht – der jeweils zu¬grundeliegende Wille ist schon dann (und nur dann) frei, wenn wir uns mit diesem Wil-len identifizieren, also eine entsprechende Metavolition besitzen. Passend dazu be-stimmt Frankfurt Willensfreiheit als die Freiheit, denjenigen Wunsch zu seinem Willen zu machen, von dem das betreffende Subjekt dies möchte, sprich: die Freiheit, eine gegebene Metavolition zu verwirklichen – oder nochmals anders gewendet: die Frei-heit des Subjekts, dasjenige zu wollen, was es selbst wollen möchte.

Überraschenderweise weist er jedoch die Auffassung zurück, dass jemand, der zwar aus innerem Zwang handelt, sich aber zu¬gleich mit der einschlägigen Handlungsab-sicht identifiziert, über Willensfreiheit ver-fügt (vgl. 1, S. 24 f.). Frankfurt scheint an dieser Stelle von seiner offiziellen Willensfreiheitsdefinition abzuweichen und sie stillschweigend um die Zusatzbedingung zu erweitern, dass ein genuin freier Wille nur dann handlungswirksam sein kann, wenn eine entsprechende Metavolition vorliegt. Diese Bedingung ist im Falle einer zwang-haften Handlung verletzt; der einem solchen Tun zugrundeliegende Wunsch ist ja auch unabhängig von etwaigen auf ihn bezogenen Metavolitionen handlungswirksam.

Willensfreiheit ist nicht mit Handlungsfreiheit zu verwechseln. Letztere ist nach Frankfurt nichts anderes als die Freiheit, das-enige zu tun, was man selbst tun möchte – also nichts weiter als die Möglichkeit, einen gegebenen Wunsch erster Stufe zu verwirkli-chen. Man denke etwa – um ein vieldiskutiertes Beispiel Frankfurts anzuführen – an Jones, dem der sinistre Neurochirurg Black einen Mikrochip ins Hirn eingepflanzt hat, den er zu gegebener Zeit aktivieren will, da-mit Jones daraufhin Smith tötet. Als der fragliche Zeitpunkt gekommen ist, entscheidet sich Jones jedoch von selbst, Smith zu töten; er bildet also eine entsprechende Metavoliti-on aus, die zu ihrer eigenen Erfüllung bei-rägt, so dass Black gar nicht mehr einzugreifen braucht. Hält man sich an Frankfurts of-fizielle Definition von Willensfreiheit (siehe oben), so liegt Jones' Tat in diesem Falle ein freier Wille zugrunde, obwohl er diesbezüglich keine Handlungsfreiheit besaß. (Schließ-lich hätte Jones die Tötung unter den ge-schilderten Umständen unmöglich unterlassen können: Hätte er sich nicht aus freien Stücken dazu entschlossen, so hätte Black seinen Willen manipuliert.) Vor dem Hinter-grund von Frankfurts offizieller Definition ist das angeführte Beispiel somit geeignet, den (von ihm selber betonten) Unterschied zwischen Handlungs- und Willensfreiheit zu verdeutlichen.

Frankfurt diskutiert das Beispiel jedoch aus einem anderen (wenngleich eng verwandten) Grunde. Es dient ihm zur Widerlegung des Prinzips der alternativen Möglichkeiten, wo-nach der jeweilige Akteur nur dann moralisch für sein Tun verantwortlich ist, wenn er auch anders hätte handeln können (vgl. die in 1 abgedruckten Aufsätze Alternate possibilities and moral responsibility und What we are morally responsible for). Da Jones aus freien Stücken gehandelt hat, als er Smith tötete – er hat sich ja mit der zugrundeliegenden Handlungsabsicht identifiziert –, fällt diese Tat auch in seinen Verantwortungsbereich. Sie verstößt aber gegen die Bedingung, die das Prinzip der alternativen Möglichkeiten an das Vorliegen von Verantwortung stellt. Folglich ist das Prinzip ungültig. Mit dieser Überlegung hat Frankfurt die Debatte zwischen Kompatibilisten und Inkompatibilisten in eine ganz neue Richtung gelenkt.

Ein nicht minder häufig diskutiertes Beispiel von Frankfurt soll Licht auf den Zusammen-hang zwischen Willensfreiheit, Verantwor-tung und Personsein (moralischer Personalität) werfen. Es handelt von drei körperlich Drogenabhängigen: einem triebhaft Süchtigen, der seinem Verlangen nach der Droge gänzlich unreflektiert nachgeben muss und keine diesbezüglichen Metavolitionen ausbilden kann; einem willentlich Süchtigen, der sich mit seinem Verlangen nach der Droge identifiziert; und einem widerwillig Süchtigen, der sich von seinem Verlangen distan-ziert. In Frankfurts Augen zeichnet lediglich der willentlich Süchtige moralisch für seinen jeweiligen Drogenkonsum verantwortlich. Mit dem Süchtigen wider Willen hat er aber gemein, dass er imstande ist, (a) kritisch auf das zugrundeliegende Verlangen zu reflektieren und (b) entsprechende Metavolitionen auszubilden, so dass (c) seine Willensfreiheit beziehungsweise das Fehlen derselben für ihn zum Problem werden kann. Deswegen sind Frankfurt zufolge sowohl der willentlich als auch der widerwillig Süchtige (im Ge-gensatz zum triebhaft Süchtigen) hinsichtlich ihres Drogenkonsums ungeachtet des inneren Zwanges, unter dem sie diesbezüglich stehen, als vollwertige Personen zu betrachten.

Es fragt sich indes, ob sie dann nicht auch beide für ihren jeweiligen Drogenkonsum verantwortlich sind (ob also Willensfreiheit im Sinne von Frankfurts offizieller Definition, die ja im Falle des Süchtigen wider Willen nicht erfüllt ist, tatsächlich einer conditio sine qua non für moralische Verantwortung gleichkommt). Der Wunsch des widerwillig Süchtigen, von der Droge loszukommen, ist gewiss lobenswert; doch setzt diese Bewertung offenbar voraus, dass sein Drogenkonsum moralisch verwerflich ist. Wenn das zutrifft, dann ist der Süchtige wider Willen genauso für seinen Drogenkonsum verantwortlich wie der willentlich Süchtige.

Ein anderer, vielfach diskutierter Einwand (der sich der Sache nach schon bei Hobbes und Locke findet) hebt auf die theoretische Möglichkeit eines Wunschregresses ab. Was hält einen Akteur, der über ein hierarchisches Wunschsystem Frankfurtscher Prägung ver-fügt, davon ab, immer höherstufigere Volitionen auszubilden? Beispielsweise könnte ich als passionierter Vanilleeisesser die Volition dritter Stufe ausbilden, den Wunsch loszuwerden, lieber nach der kalorienarmen Er-frischung greifen zu wollen, während der Gesundheitsfanatiker in mir wünscht, ich  möge mich dieser teuflischen Volition dritter Stufe entledigen – eine Volition vierter Stu-fe, gegen die wiederum der Vanilleeisliebha-ber in mir aufbegehrt, usw. usf..

Frankfurts Replik läuft auf die These hinaus, dass sich vollwertige Personen als solche „mit ganzem Herzen“ oder „entschlossen“ mit jenen Willensbestimmungen identifizie-ren, welche die für ihr individuelles Personsein relevanten Metavolitionen erfüllen (vgl. erneut Identification and wholeheartedness). Die angesprochene theoretische Möglichkeit eines Regresses bildet daher lediglich eine abstrakte Bedrohung, nicht aber eine reale Gefahr für die Handlungsfähigkeit einer (derart gefestigten) Person. Moralische Personalität erfordert (jedenfalls auf mittlere und längere Sicht) eine gewisse Konsequenz und Selbstdisziplin bei der volitionalen Be-wertung eigener Willensbestimmungen – allein schon, um das Maß an Inkohärenz in-nerhalb des metavolitionalen Systems möglichst gering zu halten und so die eigene Ent-schlussfähigkeit nicht über Gebühr zu beeinträchtigen. Nur wer voll und ganz hinter sei-nen Metavolitionen steht, sorgt sich zudem wirklich um die entsprechenden niederstufi-gen Wünsche (in dem Sinne, dass sie ihm persönlich wichtig sind) und weist somit eine klare Kontur als Person auf. Frankfurt spricht in diesem Zusammenhang von personaler „Selbstkonstitution“ und damit einhergehen-der „volitionaler Notwendigkeit“: Wer sich entschlossen, sprich: im Modus der Sorge, mit bestimmten Wünschen identifiziert, gibt sich so ge¬wissermaßen ein Profil und kann als dergestalt konstituierte Person gar nicht umhin zu versuchen, diese Wünsche in die Tat umzusetzen (was nicht ausschließt, dass er diesen Wünschen, etwa aus Willensschwäche oder Zwang, gleichwohl gelegentlich zuwiderhandelt). Das ist laut Frankfurt der sachliche Kern von Luthers berühmtem Ausspruch „Hier stehe ich, ich kann nicht anders“ (vgl. Frankfurt, The importance of what we care about, in: 1, S. 86). In solchen Fällen bleibt wenig Spielraum für widerstreitende Volitionen höherer Stufe; andernfalls geriete die „Zufriedenheit“ (vgl. The faintest passion, in: 2) und gleichzeitig die Identität der jeweiligen Person in Gefahr (Stichwort: Zerfall der Person).

Ein weiterer Einwand gegen das metavolitionale Modell der Personalität hinterfragt das eben in Anschlag gebrachte Konzept der volitionalen Selbstbewertung. Ist kritische Selbstbewertung nicht vielmehr eine kognitive Angelegenheit, also eine Sache von eva-luativen Urteilen (vgl. den Beitrag von J. Wallace in 3)? – Aber vielleicht bildet die Opposition „rein volitional“ versus „rein kognitiv“ ja gar keine vollständige Alternati-ve. Frankfurt spricht davon, dass die kriti-schen Selbstbewertungen eines Subjekts sich in dessen Metavolitionen „manifestieren“. Man kann diese Redeweise dahingehend interpretieren, dass selbstbezogene Werturteile, die infolge kritischer Reflexion auf die eigenen Wünsche gefällt werden, ent¬sprechende Metavolitionen rational motivieren – und auf diesem Wege indirekt zur Willensbildung des betreffenden Subjekts beitragen. Habe ich einmal erkannt, dass gesunde Ernährung (für mich) erstrebenswert ist, besitze ich of-fenbar ein vernünftiges Motiv, mich von der eigenen Vorliebe für kalorienhaltiges Speise-eis zu distanzieren und ihr konsequenterwei-se entgegenzuhandeln. Und woran bemisst sich, ob etwas in meinen Augen erstrebens-wert ist? Nicht zuletzt daran, „was für eine Art von Wesen“ – was für eine Person – „ich sein möchte“ (C. Taylor), also an einem Wunsch, der auf die Verwirklichung einer bestimmten Lebensweise abzielt.

Selbstbezogene Werturteile sind demnach wenigstens manchmal durch Wünsche motiviert, und zwar anscheinend auf eine ver-nünftige Art und Weise. Warum sollten derlei Werturteile dann nicht auch umgekehrt gewisse Wünsche, nämlich Metavolitionen, in einem – freilich erläuterungsbedürftigen – Sinne rational zu motivieren vermögen? Eine praktische Dimension besitzt die Fähigkeit zur kritischen Selbstreflexion jedenfalls allemal.


UNSER AUTOR:

Christian Beyer ist Heisenbergstipendiat der DFG und Privatdozent für Philosophie an der Universität Erfurt.


LITERATUR ZUM STICHWORT

(1) Frankfurt, Harry G.: The Importance of What We Care About. 200 p., pbk., £ 21.95, 1988, Cambridge University Press. Enthält die wichtig¬sten Beiträge Frankfurts zur praktischen Philosophie und Moralpsychologie.

(2) Frankfurt, Harry G.: Necessity, Voli-tion and Love, cloth £ 40.—, pbk. £ 14.95, 1999, Cambridge University Press. Enthält weitere wichtige Aufsätze Frankfurts, die teilweise in die philosophische Anthropologie hineinreichen.

(3) Monika Betzler und Barbara Guckes (Hg.), Autonomes Handeln. 281 S., Ln., € 76.—, 2000, Deutsche Zeitschrift für Philo-sophie, Sonderband 2, 2000, Akademie Ver-lag. Enthält neuere Beiträge deutschsprachi-ger und angelsächsischer Autoren zu Frankfurts Philosophie; vermittelt einen guten Überblick über den aktuellen Diskussionsstand.