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Tierversuche | |
Tierversuche In der Tierethik haben wir – wie in anderen Bereichen der Angewandten Ethik auch – die Situation, dass es eine große Bandbreite an ausgearbeiteten Positionen zur grundlegenden Frage nach dem moralischen Statuts der Tiere gibt, die vor dem Hintergrund der etablierten Moraltheorien argumentieren. Und dies gilt auch für die moralische Bewertung von Tierversuchen. Eine Übersicht über letzteres bietet der Band Borchers, Dagmar: Ethiktools für die Güterabwägung oder: Wie pragmatisch dürfen Ethiker sein? In dem Band Borchers, Dagmar / Luy, Jörg (Hrsg.); Der ethisch vertretbare Tierversuch. 309 S., kt., € 29.80,, 2009, Mentis, Paderborn. Kein Konsens Tierethikern, die Tierversuche generell ablehnen, stehen solche gegenüber, die sie nur für bestimmte, höher entwickelte Tiere als unzulässig ablehnen. Zwar ist die Vielfalt und Fundiertheit der dabei vertretenen Ansätze beeindruckend, aber die meisten Ethiker bleiben, was die Details der Regelung betrifft, ausgesprochen vage. Wie Dagmar Borchers, Juniorprofessorin für Philosophie in Bremen, ausführt, ist der Forderung Husserls, der Philosoph müsse in der Lage sein, die großen Scheine seiner universalen Thesen ins Kleingeld sachnaher Detailanalysen zu wechseln, kaum jemand nachgekommen. Auch das Tierschutzgesetz selber ist begrifflich vage und inhaltlich umstritten. Es fordert in § 1: „Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen“. Ausgeschlossen sind Tierversuche zur Erprobung von Waffen und Munition sowie zur Entwicklung von Tabakprodukten und Waschmittel. Bei den mit Vertretbarkeitsüberprüfungen konfrontierten Personen besteht laut Borchers weder Einigkeit über das optimale Klassifikationsschema für Belastungen auf Seiten der Tieren und geeignete Methoden, um diese möglichst objektiv zu erfassen, noch hat sich bisher ein wirklich überzeugender Weg aufgetan, um den prospektiven Nutzen eines Tierversuchs systematisch und transparent nachweisen zu können. Auf Seiten der Antragsteller, also der Wissenschaftler, die Tierversuche planen, findet sich eine Tendenz zur Untertreibung im Hinblick auf Belastungen der Tiere und zur Übertreibung im Hinblick auf den erwarteten Nutzen. Auf Seiten der Antragbegutachter wiederum hört man Klagen über Zeitmangel sowie über eigene Defizite in Hinblick auf die jeweils erforderlichen fachlichen Grundlagenkenntnisse, die zur Beurteilung der Notwendigkeit des Tierversuches notwendig wären. Mitglieder der von den Genehmigungsbehörden eingesetzten Ethikkommissionen wünschen sich einen Kriterienkatalog für die ethische Vertretbarkeitsprüfung, der alle relevanten Aspekte in Form eines Fragenkatalogs mit dazu gehörigem Punktesystem versammelt, die anstehende Entscheidungen strukturiert und die Begriffe „ethisch vertretbar“ und „ethisch zulässig“ operationalisiert. Was können nun Ethiker hinsichtlich der Detailfragen tun? Innerhalb des breiten Spektrums tierethischer Grundlagentheorien liegen verschiedene Positionen hinsichtlich der Tierversuche vor, und selbst innerhalb einer tierethischen Grundlagentheorie besteht hinsichtlich der Detailfragen kein Konsens. Ethik-Tools In den angelsächsischen Ländern sind sog. „ethical tools“ entwickelt worden; Verfahren, die ethische Entscheidungen erleichtern. Es sind dies, so Borchers, Instrumente rationaler, systematischer Entscheidungsfindung in öffentlichen ethischen Kontroversen. Ihrem Anspruch nach sind diese Tools für verschiedene Anwendungsfälle einschlägig. Sie funktionieren also nicht einzelfallbezogen, sondern stellen eine prozedurale Grundlage für verschiedene Anwendungen desselben Typs bereit. Dabei geht es darum, komplexe Entscheidungsfindungen zu vereinfachen. Tools stellen gewissermaßen einen Minimalkonsens her, auf dessen Basis ethische Entscheidungen von einer Gruppe getroffen werden können. Zentral dabei ist, dass es einen expliziten ethischen Maßstab gibt, den die Anwender bei der Nutzung des Tools bewusst akzeptieren und übernehmen und dass dieser Maßstab „bei Bedarf“ sorgfältig und umfassend begründet werden könnte. Borchers stellt einige solche Tools vor: • Das prominenteste Beispiel ist das 1992 von David G. Porter vorgestellte Tool, das sich auf die als „Ehrfurcht vor dem Leben“ bekannte Position Albert Schweitzers stützt, demzufolge wir „allem Willen zum Leben die gleiche Ehrfurcht vor dem Leben entgegenzubringen haben wie dem eigenen“. Allerdings hält Dagmar Borchers wenig von diesem Tool: das von Porter eindrucksvoll beschworene „Schweitzerian Ideal“ hat von der Sache her weniger Substanz als die schlichte Berufung auf den „Geist“ des Tierschutzgesetzes und der gegenwärtigen Beurteilungspraxis. • Uta Mand verwendet in ihrem 1995 vorgestellten Tool explizit einen utillitaristischen Ansatz und schlägt eine Kombination aus Fragenkatalog, Abwägungsschema und dem Grundsatz der Utilitaristen vor, um eine einheitliche Beurteilung der ethischen Vertretbarkeit vornehmen zu können. Mand beruft sich dabei ausdrücklich auf einen von Rainer Hegselmann zusammengestellten Fragenkatalog. Dabei muss die durch den Versuch entstehende Belastung für das Tier gegen die Folgen einer Unterlassung des Versuchs für Wissenschaft und Gesellschaft abgewogen werden. Aber viele Tierethiker werden nicht bereit sein, sich auf diese Art der Abwägung einzulassen. Etwa diejenigen, die wie Tom Regan die Ansicht vertreten, auch Tieren kämen moralische Rechte zu, die gerade verhindern, dass der ihnen zugefügte Schaden mit einem Nutzen verrechnet werden könne, der ganz anderen Wesen zukomme. Die Diskussion der Ethik-Tools zeigt ein beunruhigendes Ergebnis. Es droht ein Dilemma. Entweder werden explizit Moraltheorien zur Fundierung genutzt. Der ethische Maßstab eines Ethik-Tools zeigt dann inhaltlich und systematisch eine große Nähe zu dem Moralprinzip der betreffenden ethischen Theorie wie etwa dem Utilitarismus. Dann ist aber die Wahrscheinlichkeit groß, dass das Tool von all jenen nicht akzeptiert und mithin auch nicht genutzt wird, die den Utilitarismus als unplausibel und inadäquat ablehnen. Oder das Tool verzichtet auf den Rekurs auf eine Moraltheorie und beruft sich auf einen gesellschaftlichen Konsens oder die ethischen Ausführungen der jeweiligen Autoren. Das hätte zur Folge, dass Moraltheorien in Hinblick auf einen konstruktiven Vorschlag zur ethischen Vertretbarkeitsprüfung verzichtbar wären. Allerdings wird man einwenden, es sei doch gerade die Aufgabe der Ethik-Experten, eine vernünftige moralische Übereinstimmung zu erzielen. Doch Moralphilosophen haben Borchers zufolge mit zwei Fundamentalproblemen zu tun: 1. Die Grundprinzipien und Grundsätze der einschlägigen ethischen Grundlagentheorien sind unvereinbar (das Dissensproblem). 2. Die Grundsätze der ethischen Grundlagentheorien sind vage und inhaltlich unterbestimmt (das Unbestimmtheitsproblem). Das Dissensproblem hat mehrere Aspekte: Im Gegensatz zur Situation in den Naturwissenschaften haben wir keine allgemein akzeptierte Grundlagentheorie in der Ethik. Damit gibt es auch keinen Weg, wie in den Naturwissenschaften eine Vereinheitlichung unseres Wissens qua Grundlagentheorie zu erreichen. Das Infragestellen von Prämissen bringt keinen Erkenntnisgewinn für das Ausgangsproblem; stattdessen führt es eher in einen unendlichen Regress immer neuer Detailfragen. Julian Nida-Rümelin hat gezeigt, dass im Tierschutzgesetz theologische, pathozentrische und anthropozentrische Elemente nebeneinander stehen, die eigentlich miteinander unverträglich sind und sich wechselseitig in ihrer Plausibilität untergraben. Aus philosophischer Sicht ist das Gesetz ein inkohärentes und reformbedürftiges Konstrukt. Umgekehrt führt aber genau diese inhaltliche und begriffliche Disparatheit dazu, dass wir mit dem Gesetz leben können. Denn es finden sich unterschiedliche (christliche und säkulare Werthaltungen) wieder, und dies trägt möglicherweise gerade zur Praxistauglichkeit des Gesetzes bei. Es ist denn auch ein wesentlicher Bestandteil der Aufgabenstellung des Ethikers als Teilnehmer an moralischen Großkontroversen in pluralistischen Gesellschaften, massive moralische Konflikte zu verhindern bzw. zu befrieden. Das zeigen nicht nur die hitzigen Debatten um die Sterbehilfe wie auch um die Tierversuche mit großer Deutlichkeit. Die Fokussierung auf das Begründungsprojekt, also die möglichst genaue argumentative Fundierung der eigenen Theorie ist in dieser Lage nur begrenzt hilfreich. Viel wichtiger ist die Rolle eines Moderators, der dabei behilflich ist, einen Modus vivendi zu kreieren.Dagmar Borchers nennt hierzu als Beispiel Ursula Wolf, die nach multikriteriellen Ansätzen zur ethischen Abwägung sucht, um einen pluralistischen Theorieansatz zu finden, der möglichst breit aufgestellt ist und daher größere Chancen hat, konsensfähig zu sein als jene Positionen, die sich ausschließlich auf ein Kriterium für ihre Überlegungen zur moralischen Relevanz von Tieren und unseren Umgang mit ihnen stützen. Dieter Birnbacher wieder sondiert ganz gezielt mögliche Konvergenz- und Divergenzpunkte zwischen den beiden großen Lagern der Tierrechtler und Tierschützer, die gerade in Hinblick auf die ethische Zulässigkeit von Tierversuchen unterschiedliche Positionen vertreten. (Het 1/2011) |