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Ethik-Kommission

 Andreas Kuhlmann berät die Nationale Ethik-Kommission

Die gerne bemühte Ausweichstrategie, erst einmal „die Öffentlichkeit diskutieren“ zu lassen, bevor man sich in bioethischen Fragen entscheidet, hat eine gravierende Folge: Je mehr man der grundsätzlich legitimen Forderung nach einer möglichst differenzierten Meinungsbildung nachgibt, je länger sich mithin der Entscheidungsprozess hinzieht, desto weiter ist die wissenschaftlich-thera­peutische Entwicklung inzwischen gediehen. Darauf macht der renommierte Bioethiker Andreas Kuhlmann in seinem Artikel

Kuhlmann, A.: Kommissionsethik: Zur neuen Institutionalisierung von Moral, in: Merkur 633

aufmerksam. Durch die Frage nach der Wünschbarkeit neuer therapeutischer Szenarien wird zudem das Neutralitätsgebot für staatliches Handeln einem Härtetest ausgesetzt. Der Ausschluss von weltanschaulich gehaltvollen Konzepten, von ethischen Hintergrundannahmen aus dem Repertoire jener Gründe, die liberale Politik legitimieren sollen, wird dann zur Unmöglichkeit, wenn die Definition menschlicher Lebensinteressen selbst strittig wird und zudem keine Einigkeit darüber besteht, welchen Individuen überhaupt voller Rechtsschutz zu gewähren ist. Ob Frauen sich als Leihmutter verdingen, ob künftige Kinder per Genmanipulation „programmiert“ werden dürfen - dies kann nur dann entschieden werden, wenn außerordentlich voraussetzungsreiche Vorstellungen von dem mobilisiert werden, was den zu schützenden essentiellen „Kern“ menschlichen Lebens überhaupt ausmacht.

Die Politik sucht diesem Problem dadurch zu begegnen, dass so genannte Ethikkommissio­- nen nicht mehr wie bisher bei einzelnen Institutionen wie Ärztekammern oder Klinik, sondern an zentraler Stelle, in Deutschland beim Bundestag und bei der Bundesregierung angesiedelt werden - ein Vorgehen, das in der Öffentlichkeit erhebliche Skepsis hervorgerufen hat. Dazu beigetragen hat, dass die Art und Weise, wie der Ethikrat personell be­stückt wurde, völlig undurchsichtig war. Es war nicht einmal zu erfahren, wer denn überhaupt nach welchen Kriterien über die Besetzung des Rates entschieden hat. Nach Kuhlmann zieht diese mangelnde Transparenz die Autorität des Gremiums von vornherein in Mitleidenschaft.

Der Argwohn gegen Ethikkommissionen sitzt aber tiefer. Denn es leuchtet intuitiv ein, dass alle Menschen zumindest grundsätzlich gleichermaßen dazu befähigt und auch dazu berufen sind, ein moralisches Urteil zu fällen und dass dies das Allerletzte ist, was man auch noch an „Experten“ delegieren möchte. Durchbrüche bei der Grundlagenforschung oder die Einführung neuer Therapien führen in der Öffentlichkeit zu geradezu wuchernden Erörterungen. Einmal gefundene Floskeln werden über Jahre hinweg immer wieder reproduziert.

Grundsätzlich stellt sich die Frage, wer denn in Kommissionen vertreten sein soll, die zum einen Politikern Entscheidungshilfen liefern, zum anderen aber der öffentlichen Debatte Impulse geben sollen. Kuhlmann unterscheidet drei mögliche Lösungen: Im ersten Fall handelt es sich um ein reines Expertengremium, zweitens wäre eine Besetzung mit Inter­essenvertretern denkbar (Abgesandte von Ärztekammern und Wissenschaftsförderern, Dachverbänden der Sozialarbeit sowie Medizin- und Forschungskritikern) und im dritten Fall um ein Laiengremium. Der deutsche „Nationalen Ethikrat“ ist nach Kuhlmann   eine Expertenkommission, die durch Protagonisten der beiden anderen Gruppen etwas angereichert wurde. Von ihm werden nun    aber nicht einfache Expertisen verlangt, die das, was aus der Sicht der Wissenschaft möglich ist, mit juristischen oder philosophischen Kommentaren versehen.

Die „Ethik“ von Ethikkommissionen sollte nach Kuhlmann nicht auf das reduziert werden, was die Vertreter akademischer Disziplinen ausformulieren. Denn Gremien mit reinem Expertenstatus würden sich damit gerade der Chance berauben, ihrerseits die politische und in weiterem Sinne öffentliche Debatte positiv zu beeinflussen. Öffentliche Resonanz haben Kundgebungen von Komi­tees nur dann, wenn sie die alltagsweltlich wirksamen Wünsche und Überzeugungen aufgreifen, diese entweder kritisieren oder in reflektierter Form in ihre Stellungnahmen einfließen lassen. Ob dies aber gelingen kann, wenn Akademiker unter sich sind, ist nach Kuhlmann mehr als fraglich.

Irrig wäre es Kuhlmann zufolge anzunehmen, bei der Bewertung der Biomedizin ginge es um einen Streit zwischen moralischen Prinzipien, der am besten dadurch zu schlichten sei, dass diese Grundsätze mit all ihren Prämissen und Implikationen eingehend erläutert würden. Was bei den einzelnen Kontroversen tatsächlich miteinander konkurriert, das sind unterschiedliche Deutungen jener sozialen Verhaltensweisen, die durch die Einführung neuer medizinischer Praktiken heraufbeschworen werden. Je nach gewählter Perspektive hat man es mit völlig verschiedenen Szenarien zu tun: Das eine Mal sind die mutmaßlichen Nutzer des neuen Fortpflanzungsverfahrens gefühlskalte Konsumenten, die schutzlose Embryonen ungerührt preisgeben, um ihren subjektiven Vorlieben zu frönen; das andere Mal haben wir es mit skrupulösen Personen zu tun, die tief verwurzelten existentiellen Wünschen nachkommen und außerdem der Verantwortung für schon bestehende familiäre Bindungen gerecht zu werden versuchen. Unstrittig ist dabei bei den Kontrahenten, dass die menschliche Würde wie die menschliche Autonomie geschützt werden müssen. Solche grundlegende Normen gewinnen aber erst dann einen spezifischen Gehalt, wenn sie im Lichte konkreter Handlungsmöglichkeiten bemüht werden. Damit ist aber die scharfe Trennung zwischen empirischen und normativen Fragen nicht aufrechtzuerhalten. Ob einer Norm Genüge getan oder ob sie verletzt wird, wird  erst dann plausibel, wenn Praktiken einer möglichst exakten Beschreibung unterzogen werden. Diese Beschreibungen sind aber ihrerseits durchtränkt von werthaltigen Annahmen darüber, wie Personen sich unter bestimmten Voraussetzungen in der Regel verhalten.

Allerdings scheint diese Beschreibung moralischer Kontroversen die gegenwärtige Debatte darüber, ob Embryonen Anspruch auf vollen Rechtsschutz haben, nicht zu treffen. Auch jene Autoren, die den Embryonenverbrauch als paradigmatischen Fall der Menschenwürdeverletzung verstehen, unterlassen es in der Regel, Verfahren der Empfängnisverhütung, bei denen Embryonen zugrunde gehen, dem gleichen Verdikt zu unterwerfen. Für Kuhlmann ist dies eine eigensinnige und höchst fragwürdige Situationsdeutung, die dafür herhalten muss, dass ein zugleich vollmundig proklamierter Grundsatz – der bedingungslos zu gewährende Lebensschutz – eine Einschränkung erfährt, wenn Föten, bis kurz vor der Geburt „rechtmäßig“ abgetrieben werden können, mit der Begründung, dass die Gesundheit der Frau durch die Aussicht, ein behindertes Kind zu bekommen, in unzumutbarer Weise gefährdet werde.

Eine Möglichkeit, den Dissens zwischen unterschiedlichen Situationsbeschreibungen und -bewertungen zu schlichten, sieht Kuhlmann im Versuch, ein Mindestmaß an Übereinstimmung mit der weithin bereits akzeptierten Einschätzung verwandter Perspektiven herzustellen. Auch wäre es für die öffentliche Debatte stimulierender, wenn man sich ganz offen zu seinem Wertkonzept bekennt, auch wenn es in religiösen Überzeugungen verankert ist. Und wirklich produktiv können Stellungnahmen der nationalen Ethikkommission nur sein, wenn sie Überzeugungen einen möglichst prägnanten Ausdruck verleihen. Wie wahrscheinlich und wie erstrebenswert es ist, dass bestimmte Szenarien Wirklichkeit werden, lässt sich nur dann ermessen, wenn sie im Lichte ganz konkreter Bedürfnisse und Erfahrungen erörtert werden. Diese aber können oft weniger gut von spezialisierten Wissenschaftlern als Personen artikuliert werden, die bestimmten Interessen Ausdruck verleihen oder aber mit der Wirklichkeit sozialer Konflikte per Profession näher vertraut sind. Deshalb ist das Modell, wie es in stark verzerrter und verwischter Gestalt beim Nationalen Ethikrat durchscheint, Kuhlmann zufolge durchaus gutzuheißen.