PhilosophiePhilosophie

03 2020

Hans Zillmann:
Zugriff auf das menschliche Genom. Fragen zum genetischen Enhancement

aus: Heft 3/2020, S. 116-120

 
Prognosen und Spekulationen
 
Prognosen können ein Mittel philosophischer Reflexion darstellen. Deren Ziel kann darin bestehen, sich einem Problem zu widmen, bevor es akut geworden ist und nicht mehr genügend Zeit für gründliche Erwägungen bleibt. Gedankenexperimente bedienen sich häufig der prognostizierenden Methode. Dabei müssen Prognosen allerdings klar von Spekulationen getrennt werden. Solange keine wissenschaftlich fundierten Hinweise darauf existieren, dass das Reisen durch die Zeit nur noch eine Frage weiterer Entwicklungen ist, haben Gedankenexperimente über das Zeitreisen immer nur spekulativen Charakter.
 
Auch bei der ethischen Bewertung der Eingriffe in das menschliche Genom gilt es zwischen Prognosen und Aussagen, die letztlich eine spekulative Ebene nicht verlassen, zu trennen.  Besonders in Bezug auf das genetische Enhancement von Menschen prägen Spekulationen die Debatte, die nicht mehr als Science Fiction sind.  Wenn sich der spekulative Charakter der hier vorgebrachten Argumente belegen ließe, dann wären auch die in diesem Zusammenhang erwarteten Gefahren für Gesellschaft, Individuum und unsere moralische Gemeinschaft, die einige Autoren bei einer Anwendung der in Frage stehenden Technologien befürchten, nicht mehr als Spekulationen.
 
Eingriffe in das menschliche Genom
 
Wenn es um Eingriffe in das menschliche Genom geht, lassen sich viele Argumente von Befürwortern und Gegnern finden, bei denen auf den ersten Blick nicht klar ist, ob diese auf Prognosen oder Spekulationen beruhen. Hier gibt es nach der Bekanntgabe der Entdeckung eines Treuegens bei Wühlmäusen z. B. Befürchtungen, dass das Modell einer monogamen Partnerschaft durch genetische Eingriffe einfach herbeigeführt werden könnte. Auch wenn an dieser Stelle unbeantwortet bleibt, wer dieses Partnerschaftsmodell aus welchen Gründen als erstrebenswert ansieht und wem die Macht zukommen könnte, derartige Wünsche durchzusetzen. Auch ist unklar, ob man bei Wühlmäusen tatsächlich ein Gen identifizieren konnte, welches mit sexueller Treue assoziiert werden kann. Hier schließt sich hier die Frage nach der Übertragbarkeit derartiger Befunde auf den Menschen an. Bei solchen Szenarien handelt es sich um Spekulation. Oder wird es tatsächlich einmal möglich sein, gezielt besonders intelligente Kinder zu erschaffen, indem man deren Gene verändert?
 
Verschiedene Studien zeigen, dass 1000 und mehr Gene mit Intelligenz bzw. individuellen Bildungschancen assoziiert sind. Bereits aus quantitativen Gründen lässt sich fragen, ob man die Funktion von 1000 oder mehr Genen sowie deren Interaktion einmal so wird beeinflussen können, dass intendierte Veränderungen bezüglich intellektueller Fähigkeiten von Menschen erreicht werden können. Kann die Komplexität der zugrundeliegenden Faktoren ihre technische Beherrschung prinzipiell unmöglich machen oder ist es nur noch eine Frage der Zeit, bis man in der Lage ist, derartige Eingriffe erfolgreich durchzuführen? Handelt es sich bei dem intendiert designten Menschen um eine Prognose oder eine Spekulation?
 
Ein Argument geht dahin, dass Menschenbilder prinzipiell variabel sind und es sich daher nicht begründen lässt, warum Menschen nicht über ihre natürlichen Fähigkeiten und Grenzen hinausgehen sollten – und dies unter zu Hilfenahme aller möglichen Techniken. Dabei wird unterstellt, dass der Mensch im Allgemeinen stets nach Perfektionierung seiner selbst strebt. Hier taucht durch die Hintertür ein neuer Essentialismus auf, denn es ist keinesfalls klar, dass eine Verbesserung oder gar Perfektionierung der eigenen Möglichkeiten oder der der eigenen Kinder von allen Menschen tatsächlich weitestgehend angestrebt wird. Sofern also die individuellen Freiheitsrechte derjenigen garantiert werden sollen, die nach Verbesserung streben, dürfen die Rechte derjenigen, die für sich und ihre Kinder kein Enhancement wollen, nicht übergangen werden. Denn was ist mit dem Recht auf eine gerechte Gesellschaft, deren Funktionieren zumindest problematisch werden könnte, wenn einige Menschen verbessert sind und andere nicht?
 
 
Vieles spricht dafür, dass die Intelligenz eines Menschen nicht nur eine Frage seiner genetischen Ausstattung, sondern auch der Umweltbedingungen ist. Wir alle können uns vorstellen, welche Faktoren einem genetisch zu hoher Intelligenz disponierten Kind die Entfaltung seiner (potenziellen) Fähigkeiten erschweren oder dies sogar verhindern könnten. Umgekehrt wäre es eine implizite Totalkritik an pädagogischen Konzepten, zu behaupten, dass soziale Faktoren, wie eben z. B. ein gutes Bildungssystem, nicht auch in der Lage sein können, Kindern mit weniger günstigen genetischen Dispositionen den Erwerb und die Entfaltung von Fähigkeiten zu ermöglichen. Eine Unterscheidung zwischen biologischer und sozialer Vererbung ist nicht immer leicht zu treffen. Auch ein genetischer Determinismus könnte gewisse relevante Ebenen nicht integrieren.
 
Zudem ist nicht klar, was mit Intelligenz genau gemeint sein könnte. Die mögliche Steigerung der Intelligenz ist nicht nur ein technisches und ein moralisches, sondern ganz grundlegend ein begriffliches Problem. Ist ein besonders intelligentes Kind empathischer und sozialer als seine Altersgenossen, oder ist es in der Lage, in einem in vielerlei Hinsicht ebenfalls von sozial und kulturell konstruierten Ansprüchen geprägten Bildungssystem zu bestehen? Die Rede von der Verbesserung des Menschen bzw. der Perfektionierung seiner Fähigkeiten arbeitet zumeist ohne semantischen Unterbau. Was für Vorstellungen von Intelligenz gilt, das gilt auch für andere Begriffe, die innerhalb der Verbesserungsrhetorik verwendet werden: Was soll es denn genau bedeuten, wenn die moralischen Fähigkeiten des Menschen verbessert werden sollen? Welches sind überhaupt die in unserer Gesellschaft wünschenswerten moralischen Fähigkeiten? Könnten in anderen Gesellschaften andere Fähigkeiten als wünschenswert betrachtet werden? Könnte es sein, dass die moralischen Fähigkeiten des Menschen bestimmte Voraussetzungen, wie z. B. gewisse kognitive Fähigkeiten, haben? Diesen Fragen widmet man sich in den betreffenden Debatten selten. Ohne eine begriffliche Klärung dessen, was hier angestrebt werden soll, bleibt völlig unklar, worin eigentlich die Ziele bestehen. Es muss geklärt sein, was es in einem moralischen Sinne genau bedeutet, gut zu sein. Um diese Klärung bemühen sich seit langem verschiedene Moralkonzepte mit verschiedenen Beschreibungen dessen, was gutes Handeln ausmacht. Aber in keinem Fall ist abschließend geklärt, wie eine verallgemeinerungsfähige Bestimmung dessen, was gut ist, bzw. was moralisches Enhancement herbeiführen soll, aussehen könnte.
 
Das Mängelwesen Mensch nutzt Werkzeuge und Technik, um das ihm Gegebene an seine Bedürfnisse anzupassen. Ethische Reflexionen und Dispute begleiten diese Anpassungen der Natur durch den Menschen nicht erst im Falle der Gentechnik. Dies ist unhintergehbar, denn Technik und Ethik können verschiedenen Zielstellungen folgen. Effizienz- und Gerechtigkeitserwägungen z. B. können gleiche Handlungen fordern, müssen es aber nicht. Vor diesem Hintergrund hat Technik einen für den Menschen ambivalenten Charakter. Sie ist in diesem Sinne nicht nur entlastend, sie kann den Menschen auch belasten. Sie kann das Leben und Überleben von Menschen sichern bzw. vereinfachen, sie kann es aber auch gefährden oder unmöglich machen.
 
 
Kann der Mensch durch das genetische Enhancement seine entscheidenden Eigenschaften verlieren?
 
Im Nuffield Council on Bioethics kam man 2018 zum Schluss, dass vor allem zwei ethische Prinzipien von besonderer Relevanz sind und nicht untergraben werden dürfen:
1.) das Prinzip der Wohlfahrt für die Folgegenerationen und
2.) das Prinzip der sozialen Gerechtigkeit und Solidarität.
 
Werden diese beiden Prinzipien durch genetische Enhancement von Menschen gefährdet? Diese Frage ist von zwei weiteren Fragen begleitet:
● Welche Eigenschaften kann man als für den Menschen entscheidend benennen?
● Welche Auswirkungen könnte das genetische Enhancement auf diese Eigenschaften haben?
 
Die Rede von der Verbesserung des Menschen ist wertend. Das Kriterium für diese Bewertung ist aber unklar. Ist es zulässig, die genetische Ausstattung von Menschen zu verändern, ohne zu wissen, ob dies wirklich ihre Lebensqualität steigert? Aus liberaler Perspektive kann dies ein Argument sein, verbessernde Maßnahmen deswegen abzulehnen, weil nicht feststeht, ob diese Maßnahmen für den betroffenen Menschen wirklich wünschenswert sind.  Enhancement ist vor diesem Hintergrund sowohl als eine autoritäre als auch paternalistische Maßnahme zu sehen und daher als Einschränkung menschlicher Freiheiten zu werten.
 
Es stehen sich hier verschiedene normative Weltkonzepte gegenüber, so dass nicht entschieden werden kann, welchem Ethikkonzept oder welcher religiösen Anschauung bei einer moralischen Verbesserung des Menschen der Vorrang gegeben werden soll. 
 
Zudem ist nicht vorstellbar, wie eine solche Maßnahme durchgeführt werden soll, ohne die Gleichwertigkeit menschlicher Lebensentwürfe zu gefährden. Hier stellt sich noch nicht einmal die Frage, wie eine entsprechende Zustimmung der folgenden Generationen eingeholt oder hergeleitet werden könnte. Es kann nicht einmal erwartet werden, dass die existierenden Menschen aus Vernunftgründen zustimmen werden.
 
Innerhalb der Debatte finden sich selbst Spekulationen, ob moralisches Enhancement medizinisch indiziert sein könnte. Sofern eine pathologische Ursache für mangelndes oder sogar fehlendes moralisches Verhalten identifiziert werden könnte, würden hier die Grenzen zwischen Therapie und Enhancement undeutlich werden. Welche moralischen Fähigkeiten gelten als defizitär? Kann über einen solchen Punkt Einigkeit erreicht werden? Müssen die Patienten zustimmen oder sind ganz und gar Maßnahmen denkbar, die ohne Zustimmung des Betroffenen, beispielsweise im Falle eines nicht anders therapierbaren Verbrechers, durchgeführt werden können? Genetisches Enhancement muss an dieser Stelle als schlicht inkompatibel mit menschlicher Freiheit angesehen werden. Die kulturelle und soziale Determination der moralischen Bewertungen und damit der Ziele einer moralischen Verbesserung macht nicht die Suche, aber das Finden allgemein wünschenswerter moralischer Urteile und Handlungen unmöglich.  Es ist eben keinesfalls klar, ob unsere moralischen Urteile selbstevident und notwendigerweise wahr sind. Sind die Enhancement-Debatten vielleicht von einem westlich geprägten Verständnis durchzogen und könnten zu einem Machtinstrument gegenüber anderen Kulturen werden?
 
Ungeachtet der Tatsache, dass nicht eindeutig gesagt werden kann, ob nicht auch medizinische Risiken zu befürchten sind, wenn entsprechende Eingriffe vorgenommen werden, stellt sich die Frage, ob tatsächlich bestimmten Maßnahmen das Potenzial zugeschrieben werden kann, die Lebensqualität der Betroffenen bedingungslos und uneingeschränkt zu steigern Von liberaler Seite wird aber argumentiert, dass jeder Mensch die Freiheit haben sollte, nach denjenigen Maßnahmen zu greifen, von denen er sich eine Steigerung seiner Lebensqualität erwartet. Jedoch steht eben genau dies zur Disposition. Zumal es nicht in allen Fällen zutrifft, dass derjenige, für den eine Verbesserung erwartet wird, und derjenige, der diese Erwartung hat, ein und dieselbe Person sind. In Fällen, in denen über das Leben ungeborener Menschen entschieden wird, kann in Bezug auf das Enhancement nur von einer autoritären Maßnahme gesprochen werden, und diese ist moralisch abzulehnen.
 
Die gesellschaftliche Ebene
 
Möglicherweise führt genetische Enhancement zu einer Reduktion gesellschaftlicher Benachteiligungen: als gewissermaßen durch staatliche Transferleistungen ermöglichte Kompensation bestimmter ungünstiger genetischer Dispositionen, etwa zu geringer Intelligenz. Es ist wenig dagegen zu sagen, dass jedem Menschen die Chance auf die bestmöglichen intellektuellen Fähigkeiten zur Verfügung gestellt werden sollen. Hier stoßen wir aber auf die gesellschaftliche Brisanz des fehlenden Bewertungskriteriums dafür, was alles verbessert werden soll. Zählen hier auch Veränderungen zur Erfüllung bestimmter Schönheitsideale dazu? Und können wir wirklich davon ausgehen, dass darüber Einigkeit erzielt werden kann, wie so etwas wie Schönheit zu bewerten ist? Oder verliert sich die Gesellschaft in einem individualisierten Verbesserungsstreben?
 
Die gesellschaftlichen Verhältnisse lassen es allerdings nicht erwarten, dass diese Perspektive tatsächlich so eintreten würde Forschung wird zunehmend in privatwirtschaftliche Unternehmen ausgelagert: Die Verwertungslogik der wirtschaftlichen Akteure lässt es nicht erwarten, dass sie die Ergebnisse ihrer langwierigen und kostenintensiven Forschungen der Gesellschaft unentgeltlich zur Verfügung stellen. Auch der Finanzhaushalt eines Staates dürfte es nicht zulassen, dass verbessernde genetische Eingriffe gerecht verteilt werden.
 
Jeder andere Versuch, derartige Maßnahmen als Reduktion von Benachteiligung einzusetzen, führt zu paternalistischen und autoritären Konsequenzen. Durch welchen Aushandlungsprozess sollte Klarheit darüber geschaffen werden, welche Benachteiligung auf welches Niveau ausgeglichen werden soll? Wem sollte das Recht zukommen, eine entsprechende Liste von verbesserungswürdigen genetischen Benachteiligungen aufzustellen? Gerechtigkeitsstandards scheinen hier keinen Pluralismus zuzulassen.
 
Können wir wirklich davon ausgehen, dass Gerechtigkeits- und Solidaritätsstandards aufrechterhalten werden können, wenn das genetische Enhancement nur bestimmten Menschen bzw. Gruppen zur Verfügung steht? Wenn es beispielsweise eine Frage der gesellschaftlichen bzw. wirtschaftlichen Stellung der Eltern ist, mit welchen genetischen Dispositionen ein Kind geboren wird, dann steht zu befürchten, dass Zugang zu Chancen sowie Durchlässigkeit der gesellschaftlichen Schichten weiter eingeschränkt werden. Könnte es sein, dass die Reichen auch biologisch reicher werden, wie Buchanan erwartet? 
 
Es ist ernsthaft zu befürchten, dass im Falle der genetischen Verbesserung von Menschen
ökonomische und soziale Unterschiede auch zu biologischen Ungleichheiten führen. Die Ungleichheit unter Menschen würde steigen, und das genetische Enhancement wäre weder Reduktion von Benachteiligung noch Leid, sondern Förderung von Ungleichheit.
 
Die Zuschreibung von Rechten an Personen muss nicht zu einer Legitimierung des genetischen Enhancement führen, vielmehr kann sie, ganz im Gegenteil, auch dessen Verbot begründen. Denn es sind die zu befürchtenden gesellschaftlichen Folgen einer Anwendung dieser Praxis, welche ein Unterlassungsgebot untermauern können. Gerechtigkeit und Gleichheit unter den Menschen könnten weiter bedroht werden, wenn Ungleichheiten nicht nur aufgrund sozioökonomischer, sondern biologischer Unterschiede entstehen. Menschen wären dann aufgrund sich verändernder gesellschaftlicher Strukturen vielleicht von Natur aus nicht mehr dazu in der Lage, bestimmte Lebensentwürfe zu fassen. In einer düsteren Prognose könnte es sein, dass bestimmte Berufe oder Bildungswege dann nur noch Menschen offenstehen, die über ein genetisches Enhancement ihrer intellektuellen bzw. kognitiven Leistungsfähigkeit verfügen. Noch viel düsterer wäre die Spekulation, dass durch diese Techniken gezielt Menschen erschaffen werden, die besonders gut für einfache Arbeiten oder sogar den Militärdienst geeignet sind, weil ihre Fähigkeiten, welche hier dann nicht mehr als Verbesserung bezeichnet werden können, den Zielen anderer Menschen angepasst wurden.
 
Vorerst kann jedoch Entwarnung gegeben werden. Die erkenntnistheoretischen Probleme, die damit in Zusammenhang stehenden begrifflichen Probleme sowie der aktuelle Stand der Forschung lassen es nicht erwarten, dass eine gezielte Steigerung beispielsweise der Intelligenz unmittelbar bevorsteht. Zumal auch die Fragen nach ausreichendem Wissen sowie entsprechenden Risiken bisher nicht geklärt wurden.
 
Der Fall der kürzlich in China nach einer Keimbahnveränderung mittels CRISPR/Cas9 geborenen Zwillinge zeigt aber deutlich, dass die Ethik hier keine Scheindebatten führt.  Die Gegner dieser Eingriffe bringen meist nur die ungeklärten Fragen bezüglich der gesundheitlichen Risiken für die Zwillinge vor. Aber ebenso bedenklich scheint doch die Perspektive einer Gesellschaft, in der nur bestimmte Menschen einen solchen Eingriff vornehmen lassen können. Ebenfalls bemerkenswert ist, es in Fällen wie dem der Zwillinge nicht möglich ist, deren Zustimmung einzuholen. Da die gesundheitlichen Folgen für die Kinder jedoch nicht geklärt sind, handelt es sich hier um ein Humanexperiment, welches ebenfalls mit der Forderung nach Freiheit und Gleichheit der Menschen nicht vereinbar ist.
 
Unser Autor:
 
Hans Zillmann ist promovierter Philosoph und Mitarbeiter im Verbundforschungsprojekt GenomELECTION: Genomeditierung.
 
 
 
Hans Zillmann:
Zugriff auf das menschliche Genom
Fragen zum genetischen Enhancement
 
Prognosen und Spekulationen
 
Prognosen können ein Mittel philosophischer Reflexion darstellen. Deren Ziel kann darin bestehen, sich einem Problem zu widmen, bevor es akut geworden ist und nicht mehr genügend Zeit für gründliche Erwägungen bleibt. Gedankenexperimente bedienen sich häufig der prognostizierenden Methode. Dabei müssen Prognosen allerdings klar von Spekulationen getrennt werden. Solange keine wissenschaftlich fundierten Hinweise darauf existieren, dass das Reisen durch die Zeit nur noch eine Frage weiterer Entwicklungen ist, haben Gedankenexperimente über das Zeitreisen immer nur spekulativen Charakter.
 
Auch bei der ethischen Bewertung der Eingriffe in das menschliche Genom gilt es zwischen Prognosen und Aussagen, die letztlich eine spekulative Ebene nicht verlassen, zu trennen.  Besonders in Bezug auf das genetische Enhancement von Menschen prägen Spekulationen die Debatte, die nicht mehr als Science Fiction sind.  Wenn sich der spekulative Charakter der hier vorgebrachten Argumente belegen ließe, dann wären auch die in diesem Zusammenhang erwarteten Gefahren für Gesellschaft, Individuum und unsere moralische Gemeinschaft, die einige Autoren bei einer Anwendung der in Frage stehenden Technologien befürchten, nicht mehr als Spekulationen.
 
Eingriffe in das menschliche Genom
 
Wenn es um Eingriffe in das menschliche Genom geht, lassen sich viele Argumente von Befürwortern und Gegnern finden, bei denen auf den ersten Blick nicht klar ist, ob diese auf Prognosen oder Spekulationen beruhen. Hier gibt es nach der Bekanntgabe der Entdeckung eines Treuegens bei Wühlmäusen z. B. Befürchtungen, dass das Modell einer monogamen Partnerschaft durch genetische Eingriffe einfach herbeigeführt werden könnte. Auch wenn an dieser Stelle unbeantwortet bleibt, wer dieses Partnerschaftsmodell aus welchen Gründen als erstrebenswert ansieht und wem die Macht zukommen könnte, derartige Wünsche durchzusetzen. Auch ist unklar, ob man bei Wühlmäusen tatsächlich ein Gen identifizieren konnte, welches mit sexueller Treue assoziiert werden kann. Hier schließt sich hier die Frage nach der Übertragbarkeit derartiger Befunde auf den Menschen an. Bei solchen Szenarien handelt es sich um Spekulation. Oder wird es tatsächlich einmal möglich sein, gezielt besonders intelligente Kinder zu erschaffen, indem man deren Gene verändert?
 
Verschiedene Studien zeigen, dass 1000 und mehr Gene mit Intelligenz bzw. individuellen Bildungschancen assoziiert sind. Bereits aus quantitativen Gründen lässt sich fragen, ob man die Funktion von 1000 oder mehr Genen sowie deren Interaktion einmal so wird beeinflussen können, dass intendierte Veränderungen bezüglich intellektueller Fähigkeiten von Menschen erreicht werden können. Kann die Komplexität der zugrundeliegenden Faktoren ihre technische Beherrschung prinzipiell unmöglich machen oder ist es nur noch eine Frage der Zeit, bis man in der Lage ist, derartige Eingriffe erfolgreich durchzuführen? Handelt es sich bei dem intendiert designten Menschen um eine Prognose oder eine Spekulation?
 
Ein Argument geht dahin, dass Menschenbilder prinzipiell variabel sind und es sich daher nicht begründen lässt, warum Menschen nicht über ihre natürlichen Fähigkeiten und Grenzen hinausgehen sollten – und dies unter zu Hilfenahme aller möglichen Techniken. Dabei wird unterstellt, dass der Mensch im Allgemeinen stets nach Perfektionierung seiner selbst strebt. Hier taucht durch die Hintertür ein neuer Essentialismus auf, denn es ist keinesfalls klar, dass eine Verbesserung oder gar Perfektionierung der eigenen Möglichkeiten oder der der eigenen Kinder von allen Menschen tatsächlich weitestgehend angestrebt wird. Sofern also die individuellen Freiheitsrechte derjenigen garantiert werden sollen, die nach Verbesserung streben, dürfen die Rechte derjenigen, die für sich und ihre Kinder kein Enhancement wollen, nicht übergangen werden. Denn was ist mit dem Recht auf eine gerechte Gesellschaft, deren Funktionieren zumindest problematisch werden könnte, wenn einige Menschen verbessert sind und andere nicht?
 
Vieles spricht dafür, dass die Intelligenz eines Menschen nicht nur eine Frage seiner genetischen Ausstattung, sondern auch der Umweltbedingungen ist. Wir alle können uns vorstellen, welche Faktoren einem genetisch zu hoher Intelligenz disponierten Kind die Entfaltung seiner (potenziellen) Fähigkeiten erschweren oder dies sogar verhindern könnten. Umgekehrt wäre es eine implizite Totalkritik an pädagogischen Konzepten, zu behaupten, dass soziale Faktoren, wie eben z. B. ein gutes Bildungssystem, nicht auch in der Lage sein können, Kindern mit weniger günstigen genetischen Dispositionen den Erwerb und die Entfaltung von Fähigkeiten zu ermöglichen. Eine Unterscheidung zwischen biologischer und sozialer Vererbung ist nicht immer leicht zu treffen. Auch ein genetischer Determinismus könnte gewisse relevante Ebenen nicht integrieren.
 
Zudem ist nicht klar, was mit Intelligenz genau gemeint sein könnte. Die mögliche Steigerung der Intelligenz ist nicht nur ein technisches und ein moralisches, sondern ganz grundlegend ein begriffliches Problem. Ist ein besonders intelligentes Kind empathischer und sozialer als seine Altersgenossen, oder ist es in der Lage, in einem in vielerlei Hinsicht ebenfalls von sozial und kulturell konstruierten Ansprüchen geprägten Bildungssystem zu bestehen? Die Rede von der Verbesserung des Menschen bzw. der Perfektionierung seiner Fähigkeiten arbeitet zumeist ohne semantischen Unterbau. Was für Vorstellungen von Intelligenz gilt, das gilt auch für andere Begriffe, die innerhalb der Verbesserungsrhetorik verwendet werden: Was soll es denn genau bedeuten, wenn die moralischen Fähigkeiten des Menschen verbessert werden sollen? Welches sind überhaupt die in unserer Gesellschaft wünschenswerten moralischen Fähigkeiten? Könnten in anderen Gesellschaften andere Fähigkeiten als wünschenswert betrachtet werden? Könnte es sein, dass die moralischen Fähigkeiten des Menschen bestimmte Voraussetzungen, wie z. B. gewisse kognitive Fähigkeiten, haben? Diesen Fragen widmet man sich in den betreffenden Debatten selten. Ohne eine begriffliche Klärung dessen, was hier angestrebt werden soll, bleibt völlig unklar, worin eigentlich die Ziele bestehen. Es muss geklärt sein, was es in einem moralischen Sinne genau bedeutet, gut zu sein. Um diese Klärung bemühen sich seit langem verschiedene Moralkonzepte mit verschiedenen Beschreibungen dessen, was gutes Handeln ausmacht. Aber in keinem Fall ist abschließend geklärt, wie eine verallgemeinerungsfähige Bestimmung dessen, was gut ist, bzw. was moralisches Enhancement herbeiführen soll, aussehen könnte.
 
Das Mängelwesen Mensch nutzt Werkzeuge und Technik, um das ihm Gegebene an seine Bedürfnisse anzupassen. Ethische Reflexionen und Dispute begleiten diese Anpassungen der Natur durch den Menschen nicht erst im Falle der Gentechnik. Dies ist unhintergehbar, denn Technik und Ethik können verschiedenen Zielstellungen folgen. Effizienz- und Gerechtigkeitserwägungen z. B. können gleiche Handlungen fordern, müssen es aber nicht. Vor diesem Hintergrund hat Technik einen für den Menschen ambivalenten Charakter. Sie ist in diesem Sinne nicht nur entlastend, sie kann den Menschen auch belasten. Sie kann das Leben und Überleben von Menschen sichern bzw. vereinfachen, sie kann es aber auch gefährden oder unmöglich machen.
 
 
Kann der Mensch durch das genetische Enhancement seine entscheidenden Eigenschaften verlieren?
 
Im Nuffield Council on Bioethics kam man 2018 zum Schluss, dass vor allem zwei ethische Prinzipien von besonderer Relevanz sind und nicht untergraben werden dürfen:
1.) das Prinzip der Wohlfahrt für die Folgegenerationen und
2.) das Prinzip der sozialen Gerechtigkeit und Solidarität.
 
Werden diese beiden Prinzipien durch genetische Enhancement von Menschen gefährdet? Diese Frage ist von zwei weiteren Fragen begleitet:
● Welche Eigenschaften kann man als für den Menschen entscheidend benennen?
● Welche Auswirkungen könnte das genetische Enhancement auf diese Eigenschaften haben?
 
Die Rede von der Verbesserung des Menschen ist wertend. Das Kriterium für diese Bewertung ist aber unklar. Ist es zulässig, die genetische Ausstattung von Menschen zu verändern, ohne zu wissen, ob dies wirklich ihre Lebensqualität steigert? Aus liberaler Perspektive kann dies ein Argument sein, verbessernde Maßnahmen deswegen abzulehnen, weil nicht feststeht, ob diese Maßnahmen für den betroffenen Menschen wirklich wünschenswert sind.  Enhancement ist vor diesem Hintergrund sowohl als eine autoritäre als auch paternalistische Maßnahme zu sehen und daher als Einschränkung menschlicher Freiheiten zu werten.
 
Es stehen sich hier verschiedene normative Weltkonzepte gegenüber, so dass nicht entschieden werden kann, welchem Ethikkonzept oder welcher religiösen Anschauung bei einer moralischen Verbesserung des Menschen der Vorrang gegeben werden soll. 
 
Zudem ist nicht vorstellbar, wie eine solche Maßnahme durchgeführt werden soll, ohne die Gleichwertigkeit menschlicher Lebensentwürfe zu gefährden. Hier stellt sich noch nicht einmal die Frage, wie eine entsprechende Zustimmung der folgenden Generationen eingeholt oder hergeleitet werden könnte. Es kann nicht einmal erwartet werden, dass die existierenden Menschen aus Vernunftgründen zustimmen werden.
 
Innerhalb der Debatte finden sich selbst Spekulationen, ob moralisches Enhancement medizinisch indiziert sein könnte. Sofern eine pathologische Ursache für mangelndes oder sogar fehlendes moralisches Verhalten identifiziert werden könnte, würden hier die Grenzen zwischen Therapie und Enhancement undeutlich werden. Welche moralischen Fähigkeiten gelten als defizitär? Kann über einen solchen Punkt Einigkeit erreicht werden? Müssen die Patienten zustimmen oder sind ganz und gar Maßnahmen denkbar, die ohne Zustimmung des Betroffenen, beispielsweise im Falle eines nicht anders therapierbaren Verbrechers, durchgeführt werden können? Genetisches Enhancement muss an dieser Stelle als schlicht inkompatibel mit menschlicher Freiheit angesehen werden. Die kulturelle und soziale Determination der moralischen Bewertungen und damit der Ziele einer moralischen Verbesserung macht nicht die Suche, aber das Finden allgemein wünschenswerter moralischer Urteile und Handlungen unmöglich.  Es ist eben keinesfalls klar, ob unsere moralischen Urteile selbstevident und notwendigerweise wahr sind. Sind die Enhancement-Debatten vielleicht von einem westlich geprägten Verständnis durchzogen und könnten zu einem Machtinstrument gegenüber anderen Kulturen werden?
 
Ungeachtet der Tatsache, dass nicht eindeutig gesagt werden kann, ob nicht auch medizinische Risiken zu befürchten sind, wenn entsprechende Eingriffe vorgenommen werden, stellt sich die Frage, ob tatsächlich bestimmten Maßnahmen das Potenzial zugeschrieben werden kann, die Lebensqualität der Betroffenen bedingungslos und uneingeschränkt zu steigern Von liberaler Seite wird aber argumentiert, dass jeder Mensch die Freiheit haben sollte, nach denjenigen Maßnahmen zu greifen, von denen er sich eine Steigerung seiner Lebensqualität erwartet. Jedoch steht eben genau dies zur Disposition. Zumal es nicht in allen Fällen zutrifft, dass derjenige, für den eine Verbesserung erwartet wird, und derjenige, der diese Erwartung hat, ein und dieselbe Person sind. In Fällen, in denen über das Leben ungeborener Menschen entschieden wird, kann in Bezug auf das Enhancement nur von einer autoritären Maßnahme gesprochen werden, und diese ist moralisch abzulehnen.
 
Die gesellschaftliche Ebene
 
Möglicherweise führt genetische Enhancement zu einer Reduktion gesellschaftlicher Benachteiligungen: als gewissermaßen durch staatliche Transferleistungen ermöglichte Kompensation bestimmter ungünstiger genetischer Dispositionen, etwa zu geringer Intelligenz. Es ist wenig dagegen zu sagen, dass jedem Menschen die Chance auf die bestmöglichen intellektuellen Fähigkeiten zur Verfügung gestellt werden sollen. Hier stoßen wir aber auf die gesellschaftliche Brisanz des fehlenden Bewertungskriteriums dafür, was alles verbessert werden soll. Zählen hier auch Veränderungen zur Erfüllung bestimmter Schönheitsideale dazu? Und können wir wirklich davon ausgehen, dass darüber Einigkeit erzielt werden kann, wie so etwas wie Schönheit zu bewerten ist? Oder verliert sich die Gesellschaft in einem individualisierten Verbesserungsstreben?
 
Die gesellschaftlichen Verhältnisse lassen es allerdings nicht erwarten, dass diese Perspektive tatsächlich so eintreten würde Forschung wird zunehmend in privatwirtschaftliche Unternehmen ausgelagert: Die Verwertungslogik der wirtschaftlichen Akteure lässt es nicht erwarten, dass sie die Ergebnisse ihrer langwierigen und kostenintensiven Forschungen der Gesellschaft unentgeltlich zur Verfügung stellen. Auch der Finanzhaushalt eines Staates dürfte es nicht zulassen, dass verbessernde genetische Eingriffe gerecht verteilt werden.
 
Jeder andere Versuch, derartige Maßnahmen als Reduktion von Benachteiligung einzusetzen, führt zu paternalistischen und autoritären Konsequenzen. Durch welchen Aushandlungsprozess sollte Klarheit darüber geschaffen werden, welche Benachteiligung auf welches Niveau ausgeglichen werden soll? Wem sollte das Recht zukommen, eine entsprechende Liste von verbesserungswürdigen genetischen Benachteiligungen aufzustellen? Gerechtigkeitsstandards scheinen hier keinen Pluralismus zuzulassen.
 
Können wir wirklich davon ausgehen, dass Gerechtigkeits- und Solidaritätsstandards aufrechterhalten werden können, wenn das genetische Enhancement nur bestimmten Menschen bzw. Gruppen zur Verfügung steht? Wenn es beispielsweise eine Frage der gesellschaftlichen bzw. wirtschaftlichen Stellung der Eltern ist, mit welchen genetischen Dispositionen ein Kind geboren wird, dann steht zu befürchten, dass Zugang zu Chancen sowie Durchlässigkeit der gesellschaftlichen Schichten weiter eingeschränkt werden. Könnte es sein, dass die Reichen auch biologisch reicher werden, wie Buchanan erwartet? 
 
Es ist ernsthaft zu befürchten, dass im Falle der genetischen Verbesserung von Menschen
ökonomische und soziale Unterschiede auch zu biologischen Ungleichheiten führen. Die Ungleichheit unter Menschen würde steigen, und das genetische Enhancement wäre weder Reduktion von Benachteiligung noch Leid, sondern Förderung von Ungleichheit.
 
Die Zuschreibung von Rechten an Personen muss nicht zu einer Legitimierung des genetischen Enhancement führen, vielmehr kann sie, ganz im Gegenteil, auch dessen Verbot begründen. Denn es sind die zu befürchtenden gesellschaftlichen Folgen einer Anwendung dieser Praxis, welche ein Unterlassungsgebot untermauern können. Gerechtigkeit und Gleichheit unter den Menschen könnten weiter bedroht werden, wenn Ungleichheiten nicht nur aufgrund sozioökonomischer, sondern biologischer Unterschiede entstehen. Menschen wären dann aufgrund sich verändernder gesellschaftlicher Strukturen vielleicht von Natur aus nicht mehr dazu in der Lage, bestimmte Lebensentwürfe zu fassen. In einer düsteren Prognose könnte es sein, dass bestimmte Berufe oder Bildungswege dann nur noch Menschen offenstehen, die über ein genetisches Enhancement ihrer intellektuellen bzw. kognitiven Leistungsfähigkeit verfügen. Noch viel düsterer wäre die Spekulation, dass durch diese Techniken gezielt Menschen erschaffen werden, die besonders gut für einfache Arbeiten oder sogar den Militärdienst geeignet sind, weil ihre Fähigkeiten, welche hier dann nicht mehr als Verbesserung bezeichnet werden können, den Zielen anderer Menschen angepasst wurden.
 
Vorerst kann jedoch Entwarnung gegeben werden. Die erkenntnistheoretischen Probleme, die damit in Zusammenhang stehenden begrifflichen Probleme sowie der aktuelle Stand der Forschung lassen es nicht erwarten, dass eine gezielte Steigerung beispielsweise der Intelligenz unmittelbar bevorsteht. Zumal auch die Fragen nach ausreichendem Wissen sowie entsprechenden Risiken bisher nicht geklärt wurden.
 
Der Fall der kürzlich in China nach einer Keimbahnveränderung mittels CRISPR/Cas9 geborenen Zwillinge zeigt aber deutlich, dass die Ethik hier keine Scheindebatten führt.  Die Gegner dieser Eingriffe bringen meist nur die ungeklärten Fragen bezüglich der gesundheitlichen Risiken für die Zwillinge vor. Aber ebenso bedenklich scheint doch die Perspektive einer Gesellschaft, in der nur bestimmte Menschen einen solchen Eingriff vornehmen lassen können. Ebenfalls bemerkenswert ist, es in Fällen wie dem der Zwillinge nicht möglich ist, deren Zustimmung einzuholen. Da die gesundheitlichen Folgen für die Kinder jedoch nicht geklärt sind, handelt es sich hier um ein Humanexperiment, welches ebenfalls mit der Forderung nach Freiheit und Gleichheit der Menschen nicht vereinbar ist.
 
Unser Autor:
 
Hans Zillmann ist promovierter Philosoph und Mitarbeiter im Verbundforschungsprojekt GenomELECTION: Genomeditierung.