PhilosophiePhilosophie

Die Rechtsphilosophie ist ein Zweig der Philosophie, der sich mit dem Recht und seinen Beziehungen zu anderen Normensystemen befasst.

Die 2 wichtigsten Schulen der Rechtsphilosophie sind die des Naturrechts und des Rechtspositivismus. Für die positivistischen Philosophen ist das Recht ein System, das auf der Autorität einer politischen Macht beruht. Sie betonen vor allem die Bedeutung der von den Staaten ausgearbeiteten Gesetze.
Für naturalistische Philosophen ist das Recht der menschlichen Existenz inhärent und seine Regeln hängen nicht nur von Behörden ab. Beispielsweise beruhen die Menschenrechte zum großen Teil auf Ideen der Naturrechtsphilosophie.

Die Rechtsphilosophie untersucht grundlegenden Fragen wie „Was ist gültiges Recht?“, „Ist Macht dasselbe wie Recht?“, „Was ist der Unterschied zwischen Recht und Moral?“ und „Für wen ist oder sollte das Recht da sein?“ untersucht werden. Das Thema gliedert sich in vier Hauptteile:

  1. Naturrecht ist die Vorstellung, dass es unveränderliche Naturgesetze gibt, die uns regieren, und dass unsere Institutionen mit diesen Gesetzen vereinbar sein sollten.
  2. Die analytische Jurisprudenz stellt Fragen wie „Was ist ein Gesetz? „Was sind die Kriterien für die rechtliche Legitimität? und „Wie ist das Verhältnis zwischen Recht und Moral?“ und stützt sich dabei auf die begriffliche Analyse der analytischen Philosophie und die Traditionen der Rechtssprache als Hauptaufgabe der Rechtswissenschaft.
  3. Kritische Rechtsphilosophie, die Fragen stellt wie „Was ist ein Gesetz jenseits seiner Sprache?“, „Was sind die materiellen, konkreten Auswirkungen des Gesetzes und für wen?“, „Welche Kriterien liegen den Machtbeziehungen im Recht zugrunde?“. Sie stützt sich auf die so genannte kontinentale Rechtsphilosophie und die kritische Theorie.
  4. Die normative Rechtswissenschaft stellt die Frage, wie das Recht aussehen soll. Sie überschneidet sich sowohl mit der Moralphilosophie als auch mit der politischen Philosophie und umfasst Fragen dazu, ob das Gesetz befolgt werden sollte, aus welchen Gründen Straftäter bestraft werden sollten und vieles mehr.

Grundsätze

Die Rechtsphilosophie analysiert die grundlegenden Fragen des Rechts3. Sie befasst sich mit seinem Wesen und seinen Vorstellungen von Gerechtigkeit. Sie befasst sich mit der Entstehung von Normen und Rechten sowie mit den Grundlagen ihrer Gültigkeit. Sie befasst sich mit den Techniken der Rechtsauslegung und wirft beispielsweise die Frage auf, ob das Gesetz dem Buchstaben oder dem Geist des Gesetzes entspricht. Die Rechtsphilosophie befindet sich somit an der Schnittstelle zwischen politischer Philosophie (bzw. Sozialphilosophie) und Ethik.

Die Rechtsphilosophie ist nicht mit der Auslegung von Rechtsnormen oder der Untersuchung der Rechtsprechung zu verwechseln. Die Philosophen beurteilen das Recht aus einem Blickwinkel, der für das Recht selbst grundlegend (oder neu begründend) sein soll. Die Rechtsphilosophie ist daher kein Zweig des Rechts, sondern der Philosophie. In seiner Rechtslehre schreibt Immanuel Kant, dass das Recht an sich, unabhängig von der Philosophie, nur ein schöner Kopf, aber ohne Hirn, ist.

Da die Rechtsphilosophie dem Juristen eine Reflexion über Normen und Werte ermöglicht, kann diese Disziplin Umschwünge in der Rechtsprechung oder die Verabschiedung neuer Gesetze beeinflussen.

Naturrecht

Naturrechtliches Denken hat es – mit einem ersten Höhepunkt in der griechischen Antike – quer durch die Jahrhunderte in unterschiedlicher Weise gegeben. Besondere Bedeutung hat es seit dem Beginn des Zeitalters der Aufklärung erlangt.

Eine naturrechtliche Argumentation ist stets empirisch abgesichert. Grundlage ist eine Sozialanthropologie, die Aussagen über „das Wesen des Menschen“ trifft.

Dieses Menschenbild kann man entweder optimistisch (John Locke in: „Two Treatises on Government“, dt.: „Zwei Abhandlungen über die Regierung“, Jean-Jacques Rousseau in: „Du contrat social“, dt.: „Vom Gesellschaftsvertrag“ [„Der Mensch ist frei geboren…“]) oder pessimistisch (Thomas Hobbes, Charles de Montesquieu) anlegen. Es ist jedenfalls im Naturrecht der Aufklärung nicht gottgewollt oder gottesgleich, sondern vernunftmäßig erkannt.

Rechtspositivismus

Der Rechtspositivismus ist die positivistische Auseinandersetzung mit dem Recht. Nach dieser Auffassung werden als Recht nur die positiv gesetzten Normen als Gegenstand betrachtet, nicht hingegen metaphysisch begründetes Sollen. Es gibt kein Recht außerhalb des von staatlichen (oder anderen) Organen gesetzten Rechts. Rechtsnormen entstehen somit in einem bestimmten Verfahren. Der Rechtspositivismus ist somit dem Naturrecht diametral entgegengesetzt, wobei dies nicht zwangsläufig ein „tertium non datur“ bedeuten muss.

Bekannte Vertreter des Rechtspositivismus sind Jeremy Bentham, John Austin, H.L.A. Hart („The Concept of Law“, „Der Begriff des Rechts“), Joseph Raz, Norbert Hoerster und Hans Kelsen („Reine Rechtslehre“).