Gerechtigkeit ist ein zentraler Begriff in Philosophie, Recht, Politik und Religion. Es gibt keine eindeutige, gemeinsame Definition, aber oft geht es um die Abwägung von Rechten und Pflichten.
Gerechtigkeit kann auf unterschiedliche Weise interpretiert werden, von gesetzlichen Vorschriften über Gleichbehandlung und Rechtssicherheit bis hin zu religiösen Vorstellungen über Moral und höhere Werte. Häufig wird unterschieden zwischen Verteilungsgerechtigkeit, bei der es um die Verteilung von Ressourcen und Chancen geht, und Vergeltungsgerechtigkeit, bei der es darum geht, Straftaten und Schäden durch angemessene Belohnung oder Bestrafung zu ahnden.
Der Begriff der Gerechtigkeit spaltet oft die politische Rechte und Linke. Die Rechte betont Freiheit, Eigentum und Verdienst, während die Linke Gleichheit und soziale Gerechtigkeit in den Vordergrund stellt.
Etymologie
Die Etymologie des Wortes "Gerechtigkeit" steht im Einklang mit seiner Geschichte. Das römische Recht, das die erste institutionelle Justiz der Geschichte schuf, ist auch der sprachliche Ursprung des Wortes.
Im Lateinischen heißt Gerechtigkeit "justitia" (in dieser Sprache "iustitia" geschrieben), ein weiblicher Name, der von "justus" abgeleitet ist, was "dem Recht entsprechend" bedeutet, und dessen Wurzel "jus - juris" "das Recht" im Sinne von Erlaubnis, im religiösen Bereich, ist. Sein Etymon ist verwandt mit dem Verb "jurare", "schwören", das ein heiliges, laut verkündetes Wort bezeichnet. Das Wort "Richter" verweist auf das lateinische Wort "judex", das "der Zeigende" bedeutet.
Im Althochdeutschen ist das Adjektiv „gireht“ erstmals im 8. Jahrhundert nachzuweisen. Es bedeutete „gerade“, „richtig“ „passend“ (stärkere Form von „reht“), beim mittelhochdeutschen „gereht“ kommt die abstraktere Bedeutung „dem Rechtsgefühl entsprechend“ hinzu, wie bereits zuvor im Gotischen „garaihts“. Später steht „gerecht“ auch für „gradlinig“, „angemessen“ und „gemäß“.
Bedeutung
Gerechtigkeit bedeutet, der Situation entsprechend gerecht und fair zu handeln. Dieses Konzept aus Ethik, Recht und Staatsphilosophie war vor allem bei den Griechen und im Katholizismus eine ethische Tugend. Bei den antiken Römern wurde es auch zur Grundlage des Rechts. In späteren politischen Theorien wurde Gerechtigkeit nicht mehr als persönliche Lebenseinstellung, sondern als abstraktes Prinzip des politischen Systems betrachtet.
Gerechtigkeit wird manchmal als ein Gut definiert, das nicht auf das Glück dessen abzielt, der es praktiziert, sondern auf das Glück des anderen. Folglich ist es der Bewahrer der Tugenden (Sittlichkeit), weil es nicht zum eigenen Vorteil, sondern zum Wohle eines Dritten praktiziert wird.
Bisweilen wird Gerechtigkeit auch als ein normativer, mit einem Sollen verbundener Begriff verstanden. Mit ihm ist die Aufforderung verbunden, ungerechte Zustände in gerechte umzuwandeln. Wer gerecht sein will, hat die Pflicht gegenüber sich selbst, aber auch in der Erwartung der Anderen, entsprechend zu handeln.
Ungerechtigkeit ist eine Verletzung der Gerechtigkeit; dazu zählt auch die Unterlassung einer pflichtgemäßen Handlung. Willkür ist einer der Hauptgründe für Ungerechtigkeit, weil durch sie das Prinzip der Unparteilichkeit und der Gleichheit durchbrochen wird.
Gleichheit
Bezogen auf den Menschen ist Gleichheit ein allgemeines Gerechtigkeitsideal, das in seiner Entwicklung mehr als zweitausend Jahre zurückreicht. Gleichheit war neben Freiheit und Brüderlichkeit eines der drei Leitmotive der Französischen Revolution von 1789 (liberté, égalité, fraternité). Es ist ein demokratisches Grundprinzip, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind.
Verfassungsrechtliche Bedeutung erlangte die Gleichheit 1776 in der Unabhängigkeitserklärung der Vereinigten Staaten: “All men are by nature equally free and independent, and have certain inherent rights.” (deutsch: „Alle Menschen sind von Natur aus gleich frei und unabhängig und haben bestimmte ihnen innewohnende Rechte.“). Dass die Menschenrechte sowohl theologisch als auch naturrechtlich begründet werden konnten, war damals kein Widerspruch.
Der Glaube an die Menschenrechte als entscheidende Grundlage der Legitimität setzt die normative Gleichheit aller Menschen voraus. Der Egalitarismus besteht in der Überzeugung, dass in einem legitimen Staatswesen alle Bürger die gleichen Grundrechte haben, und dass dies darüber hinaus für alle Menschen gilt. Der Begriff der Gleichheit ist eng mit dem der Gerechtigkeit verbunden.
Die Idee des Egalitarismus ist jedoch nicht, dass die Menschen tatsächlich gleich sind, sondern dass sie trotz ihrer Ungleichheiten (des Geschlechts, der Rasse usw.) normativ als gleich gelten sollen. Tugendhat vermutet den Ursprung dieser Idee im Christentum: Gott liebt alle Menschen gleichermaßen. Nun haben viele christliche Vorstellungen ihre Überzeugungskraft verloren. Dass dies für die Idee der Gleichheit nicht der Fall ist, liegt darin, dass diese ihre Gültigkeit in sich hat. [siehe auch: "Anthropologie statt Metaphysik", Ernst Tugendhat, 204 S., 2007, C.H. Beck, München]
Konzept
Gerechtigkeit ist ein Konzept, das Unparteilichkeit bei der Verhandlung einer Person in jeder Angelegenheit bedeutet. Die Ziele der Gerechtigkeit sind Fairness, Gleichheit, Ausgewogenheit, Gewaltlosigkeit und der Schutz individueller und öffentlicher Interessen. Es ist ein moralisches Konzept, das auf Recht, Moral, Rationalität, Gesetz, Naturrecht und Billigkeit basiert.
Die Theorien zur Gerechtigkeit unterscheiden sich von Gesellschaft zu Gesellschaft nicht sehr, aber die Anwendung ihrer Konzepte ist unterschiedlich. Wenn es unterschiedliche Konzepte gibt, kann es keine Gerechtigkeit geben. Gerechtigkeit sind die Naturgesetze, die seit der Existenz des Universums bestehen, und ihre Verwirklichung gegenüber den Menschen hängt davon ab, inwieweit sie die himmlischen Botschaften wahrnehmen und verstehen, die klarstellen, was ihr Schöpfer von ihnen will.
Gerechtigkeit gilt als grundlegende soziale Regel für die Fortsetzung des menschlichen Zusammenlebens. Gerechtigkeit ist eine grundlegende Achse in Ethik, Recht und Sozialphilosophie. Sie ist ein Prinzip, von der aus die Forschung zur Ermittlung ethischer und rechtlicher Normen und Kriterien ausgeht.